Alles anzeigenSicher. Ich bin allerdings ziemlich sicher, dass - sofern das Bundesgesetz verfassungskonform ist - es Passagen enthält, bei denen den Landkreisen Verschärfungen erlaubt werden, wenn das angezeigt ist. Das Gesetz lebt ja im Geiste davon, zu lockere Umgangsweisen mit Inzidenzwerten entgegen zu treten und nicht etwa, zu scharfe Maßnahmen zu unterbinden. Zu scharfe Maßnahmen werden von Gerichten kassiert.
Ohne hier ins politische Abdriften zu wollen: es wäre doch etwas verwirrend wenn ein Gesetz, welches regeln soll, dass es einheitliche Vorgaben und somit auch Umsetzungen gibt, plötzlich doch wieder jedem Kreis seinen eigenen Spielraum gibt...
Aus dem Gesetzesentwurf, gleich Punkt B. Lösung
"Der Gesetzentwurf schließt zwei wesentliche Lücken im geltenden Infektionsschutzgesetz (IfSG):Es wird eine bundesweit verbindliche Notbremse ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 eingeführt. Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen den Schwellenwert von 100, so gelten dort ab dem übernächsten Tag zusätzliche verhältnismäßige Maßnahmen. Sofern Maßnahmen in einem Land strenger sind als der Katalog des § 28b IfSG, so gelten diese fort."
(Hervorhebung durch mich)
Wow, tatsächlich also so wie vermutet.
Strenger geht immer, aber lockerer nicht.
Ich bin davon ausgegangen, dass mit einer bundesweiten Notbremse NICHT jeder sein eigenes Süppchen kochen darf, weder in die eine, noch die andere Richtung.
Wenn das so doch angedacht ist, wird das wohl noch weniger Akzeptanz finden, als es sowieso schon findet.
EDIT: Das führt ja dazu, dass das gleiche Problem, wegen dem die bundesweite Notbremse eingeführt wird, weiterhin besteht. Dann können immer noch die Leute aus Niedersachen neidisch nach NRW gucken und die Regeln dort nicht verstehen. Genau das war doch einer der Hauptgründe, warum es bundesweit einheitlich sein soll!