Das stimmt so nicht. Das kann in den Jugendordnungen der Landesverbände durchaus anders geregelt sein.
Als Beispiel der entsprechende Absatz aus der Jugendordnung des NFV:
Teilnahme von Spielern am Training und an Freundschaftsspielen anderer Vereine
Den Vereinen ist es untersagt, Junioren/Juniorinnen aus einem anderen Verein am Training
teilnehmen zu lassen oder diese in Freundschaftsspielen sowie in Turnieren einzusetzen. Dies
ist nur dann zulässig, wenn der Verein, für den der Junior/die Juniorin eine Spielerlaubnis
besitzt, seine schriftliche Zustimmung erteilt hat oder ein Gastspielrecht gem. § 9 Abs. 1 SpO
erteilt wurde. Wurde der Verein, für den der Junior/die Juniorin eine Spielerlaubnis
besitzt, spätestens 7 Tage vor Teilnahme am Training oder Freundschaftsspiel schriftlich
(DFBnet-Postfachsystem) vom anderen Verein informiert, so gilt die Zustimmung auch
als erteilt, wenn der Teilnahme des Spielers nicht bis spätestens 24 Stunden vor dem
Training/Spiel schriftlich (DFBnet-Postfachsystem) widersprochen wird.
In der Praxis läuft es so ab, dass die Vereine es so miteinander abstimmen, dass der Trainings- und Spielbetrieb des Heimatvereins nicht beeinflusst wird.
Wenn diese Kommunikation zwischen Heimatverein und NLZ nicht möglich ist, hat man m.E. ein ganz anderes Problem.