So ist es.
Beiträge von -Nils-
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Bei uns ist es so. Wir haben zwei Plätze, die sind aber sehr weit auseinander. Und auf beiden Plätzen stehen eben 2 Jugendtore. Da muss man eben einmal investieren, dann hat man ja vier. Aber billig sind sie nicht gerade.
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Interessant besonders für die vielen kleinen Vereine, die gar keine vier Jugendtore am Sportplatz haben.
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Der Verein (hier in Form des Jugendvorstands) legt die Prioritäten auf den Verein, die Trainer auf die Mannschaft und die Spieler auf sich.
Jede neue Mannschaft findet sich nach ein paar Wochen und Veränderungen gehen oft mit Sorgen und Wehmütigkeit einher.
Solange der Verein ALLE Spieler im Blick hat, werden die Entscheidungen richtig sein, auch wenn der eine oder andere Kompromisse eingehen muss. Gibt es Spieler, die das nicht können, sollten sie sich lieber selbst hinterfragen.
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Es fühlt sich natürlich nach einer langen Zeit an, aber in Wahrheit sind es ja nur die Wochenenden, an denen gespielt wird, und die muss man zählen. Dann sind noch Pfingstferien (nicht überall) und der 30.06. ist definitiv Ende. Jetzt kann es auch am Wochenende mal gewittern und ein Spiel abgebrochen werden, was nachgeholt werden muss und schon wird es eng.
Ich kann da die Verantwortlichen auf Seiten der Spielplanersteller verstehen, dass sie nicht schuld sein möchten, wenn der Verband und der DFB da so starr agieren. Etwas mehr Lockerheit im Jugendbereich (Breitensport) wäre tatsächlich angebracht.
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Also zwischen "ich möchte nicht der einzige sein, der nichts bekommt" und "geldgieriger Geier" liegen dann doch einige Eskalationsstufen.
Von wem wird das Geld eigentlich ausgezahlt? Und an wen? -
Feste Trainerbesetzung scheitert bei uns, weil meist ein Elternteil Trainer des Teams ist.
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wird ja schon praktiziert. 9 gegen 9 (überall) oder auch 7 gegen 7 noch in der C-Jugend sind nicht unüblich .
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Mit einem Nachbarverein mit gleichem Problem eine Spielgemeinschaft bilden.
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Ich handhabe es so, dass ich bei Anfragen immer versuche, der Spielverlegung irgendwie zuzustimmen. Außer:
wir sind junger Jahrgang und wissen, dass der Gegner nur verlegen will, damit er mit seinem Altjahrgang kicken kann. Dann lehnen wir meist ab. Hilft meistens aber nichts, denn dann wird einfach deren Spiel des Altjahrgangs verlegt... Miese Einstellung meines Erachtens.
Als Altjahrgang stimmen wir grundsätzlich zu, es sei denn, bei den Eltern melden zu viele, dass ihr Kind nicht kann, so dass wir selbst keine Mannschaft stellen könnten. -
Um Himmels Willen. F-Jugend und nicht spielen lassen ist absolut nicht in Ordnung. Wer ist der Trainer? F-Jugend-Kreismeister-Super-Trainer? Er wird sich noch umsehen, wieviele Spieler er dann irgendwann in der B-Jugend hat, wenn er JETZT SCHON aussiebt.
Es ist kein Problem, ein Kind, was in der Woche nicht im Training war, zum Spiel nicht mitzunehmen. Aber jedes Kind, was zum Spiel mitgeht, hat gefälligst auch zu spielen. Am besten alle in etwa gleich viel, das Ergebnis weiß in drei Wochen eh keiner mehr. F-JUGEND. F! Die Kinder sind 9 Jahre alt.
Was für ein Untrainer. -
Jugendordnung
§ 8 Untere Mannschaften
Ich hatte das so gelesen, dass das nur für untere Mannschaften gilt, die in Nr. 1 definiert sind. Also A- und B-Jugendmannschaften. Wenn Nr. 2 unabhängig von Nr. 1 gilt, dann muss der Torwart über die E2 gehen.
"Im unmittelbar vorausgegangenen Pflichtspiel einer höheren Mannschaft derselben Altersklasse einge-setzte Spieler (§12 Nr. 3 Jugendordnung) dürfen zum nächstfolgenden Pflichtspiel einer unteren Mannschaft stets nur um eine Stufe nach unten wechseln."
Untere Mannschaften steht bei Nr. 1 aber: "A2-, A3-, B2-, B3-, B4-Mannschaften nehmen als untere Mannschaften ihrer Altersklasse in Konkurrenz teil." Für mich heißt das, A1... usw. sind untere Mannschaften. Ab C abwärts sind es gleichwertige Mannschaften, dachte ich. Aber wenn ich den Tenor des Hessischen Verbands so anschaue, dann ist der da sehr stringend und hart in den Regeln. Das ist bei uns "weicher" sage ich mal, damit der Spielbetrieb nicht leidet. Der ist vermutlich im HFV nicht gefährdet, da gibt es wohl andere Problemfelder (Erfolgsorientierung etc.). -
Schon wieder verwechselst Du was: Es ist nicht der Verein, der einen sperrt, sondern die Regularien des Verbands. Und solche Regelungen der Sperre gibt es in ähnlicher Form sicherlich auch im Handball, Kegeln oder Eishockey.
Vereinsrecht hat nichts mit dem Verbandsrecht zu tun.
Nur das Spielrecht kannst du halt nur bei einem Verein (also Zweitspielrecht mal ausgenommen) haben/bekommen.
Und das bekommst du nur, wenn du beim Verein, wo du vorher das Spielrecht hattest keine Beitragsschulden mehr hast.
Da kommen wir doch zum Kern. Diese "Beitragsschulden" sind - so wie ich das verstehe - säumige Mitgliedschaftsbeiträge (> Vereinsrecht). Die kann der Verein auf dem Rechtsweg eintreiben.
Verbandsrecht = Sportgerichtsbarkeit. Wenn der aufnehmende Verein eine verbandsseitig festgelegte Ausbildungsentschädigung/Ablösesumme/was auch immer nicht zahlt, dann bekommt der Spieler eben keine Spielberechtigung.
Es kann ja so sein wie Du sagst, das stelle ich nicht infrage, aber ich kritisiere hier die Einmischung des Verbands in rechtlich andere Bereiche. Was ist denn, wenn es juristisch strittig ist, ob die Mitgliedsbeiträge noch zu zahlen sind? Wenn ordentlich gekündigt wurde etc.pp. Wieso bindet sich der Verband sowas ans Bein? -
Dazu kann ich weder in der Jugendordnung, noch in der Spielordnung oder in den Durchführungsbestimmungen des HFV was finden. Da beim uns im WFV die E-Jugend max. in der Kreisstaffel spielt, ist die Einteilung der Spieler in jede E-Mannschaft zu jedem Zeitpunkt möglich.
Als erstes ist wichtig, dass die Spiele stattfinden und nicht abgesagt werden müssen.
Als zweites ist wichtig, dass möglichst alle Spieler in der Altersklasse eines Vereins spielen.
Als drittes ist unwichtig, wie das Ergebnis am Ende lautet. -
In welchem Verband hat das miteinander zu tun. Mitglied in einem Verein und Spielberechtigung durch den Verband. Vorallem, wieso sollte der Verein auf die Mitgliedsbeiträge verzichten und sie dann irgendwie doch nachträglich einfordern können. Das ist jedenfalls ein interessanter Denkansatz bezüglich des deutschen Vereinsrechts. Seit wann interessiert sich der Verband dafür, ob ein Verein seine Mitgliedsbeiträge einzieht.
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In Ordnung, danke für die Aufklärung. Das ist mir so komplett neu und hat meines Erachtens auch nichts mit dem Spielrecht zu tun, sondern das ist eher so eine vereinsinterne Angelegenheit / Satzungsangelegenheit. Der Spieler bekommt eine Spielberechtigung beim neuen Verein unabhängig von säumigen Mitgliedsbeiträgen.
Meines Erachtens ist es Sache des Vereins, bei seinen Mitgliedern die Mitgliedsbeiträge einzufordern. Wenn bei uns jemand den Verein wechselt und nicht auch die Mitgliedschaft kündigt, dann bleibt er ja Mitglied. Dann zahlt er auch, unabhängig wo er spielt. Er rutscht dann höchstens in eine Art passive Mitgliedschaft, wenn es sowas gibt. -
Dann nenne es grobe Unsportlichkeit.
Und Nachtreten ist dies ja wohl unstrittig.
Ich habe es nicht so genannt, sondern Du. Und das ist nun mal nicht korrekt. Und ich nenne es auch nicht "grobe Unsportlichkeit", weil es die so im Fußball gar nicht gibt. Unsportlich ist unsportlich, da braucht es keine verstärkende Zuschreibung.
Und Nachtreten ist keine Unsportlichkeit, also ist das sehr wohl "strittig".
Nachtreten ist nämlich eine Tätlichkeit. Eine Tätlichkeit führt natürlich zum Feldverweis auf Dauer (Rote Karte), das ist unstrittig. Und eine Tätlichkeit mit Unsportlichkeit gleichzusetzen ist - man verzeihe mir - grob falsch. -
Wir hatten und am Freitag bbeim Verband getroffen, weil ich bei meineem alten Verein zwar beitragsfrei war, aber dieser nachträglich dann eben doch noch Beitrag fordern könnte/konnte und dieser beglichen werden musste,am schnellsten direkt und bar beim Verband
Was für ein Beitrag ist das genau und wo ist das geregelt? Ich frage interessehalber.
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Ich kenne es so, dass wenn man sechs Monate nicht gespielt hat, ist man frei.
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Unsportlichkeit im Spiel bdeutet rote Karte.
Da ist es mir egal, ob der Schieri das sieht oder nicht. Der Spieler kommt raus. Im Training genauso.
Du nennst es Rempelei, aber Unsportlichkeit. Also rote Karte.
Moment, eine Unsportlichkeit wird mit persönlicher Strafe Verwarnung (Gelbe Karte) geahndet, nicht rot.