@skippy
Das stimmt nur teilweise! Denn es ist ein wesentlicher Unterschied, ob ein "Gesicht in der Menge" oder "eine Person mit Namen und weiteren persönlichen Daten" ohne vorheriges Einverständnis genutzt wird. So ist es im Leistungs- und Profifussball seit Jahren üblich, das Erziehungsberechtigte oder volljähige Spieler vor der Saison eine schriftliche Einverständniserklärung zur Nutzung des Bildmaterials abgeben.
Hier wurde der Schiedsrichter X ungefragt gefilmt und ein Sportgericht hat es als Beweismaterial genutzt. Dies darf nur mit schriftlicher Genehmigung der dargestellten Person geschehen. Ferner muß die Person darüber vorher aufgeklärt werden, dass er sich durch die Nutzung dieses Beweismaterials selbst belasten kann. Deshalb dürften nur "auf legale Weise erworbene Beweismittel" vor Gericht Verwendung finden. Selbst, wenn es sich beim Sportgericht nicht eine Versammlung von ausgebildeten Juristen handelt, können geltende Gesetze nicht einfach ausser Kraft gesetzt werden.
Allerdings ist die Situation vom Recht auf den Schutz von personenbezogenen Daten momentan ein wenig "in der Schwebe". Denn in der von bestimmten Kreisen gewünschten "Vorratsdatensammlung" geht es im Kern ja auch nur darum, von allen Personen ohne deren Einwilligung bestimmte Daten zu sammeln. Jeder Bürger kann sich nach einem so verabschiedeten Gesetz nicht mehr dagegen wehren, in den Status eines "potenziellen Täters" gesetzt zu werden. Selbst, wenn sich später alles als ein Irrtum herausstellen sollte, werden seine Daten ohne sein Wissen und Einwilligung zur Erstellung eines präzisen Täterprofils vervollständigt. Das kann in Einzelfällen sogar bis hin zur Befragung von Freunden und Kollegen führen. Leider gibt es auch eine Dunkelziffer in der Justiz, da irrtümlich Verurteilte nur ein Recht auf finanzielle Entschädigung erhalten, nicht aber auf eine vollständige Rehabilitation, denn verloren gegangene Arbeitskollegen und Freunde lassen sich nun einmal nicht mehr zurück kaufen!
Auch, wenn der Schiedsrichter wahrscheinlich emotional näher an seinem Verein und seiner Mannschaft bei eurem Spiel war, kann es doch nicht sein, dass bei einem "normalen E-Jugend-Spiel" ein Sportgericht tagen muß, das unter äußerst zweifelhaften Bedingungen ein Urteil fällt? Man muß sich dann nicht wundern, warum die Vereine immer weniger Schiedsrichter finden!