Spielabbruch E Jugend verursacht

Du bist noch kein Trainertalker? Registriere dich kostenlos und nehme an unserer Community teil!

Du bist Trainertalker? Zur Anmeldung
  • vorgehen heißt eben, wenn die sanfteren Methoden nicht ziehen, auch mal rausschmeissen


    Letzes Wochenende hat ein A-Junior eines Ost-Schweizer Vereins einen Schiedsrichter K.O. geschlagen. Dieser Spieler wurde SOFORT und auf LEBENSZEIT aus dem Club ausgeschlossen. Zudem laufen sowohl beim Schweizerischen Fussballverband, als auch zivilrechtlich (solch Vorgehen müssen auch ohne Kläger von Amtes wegen verfolgt werden) ein Verfahren gegen ihn, welche wohl hohe Geldstrafen und entsprechendes Nachfragen bei Arbeitgeber, Schule, Familie, Wohnungsver-Mieter etc. nach sich ziehen werden. Der Junge hat sich damit nicht nur die Fussballkarriere versaut, sondern so ziemlich auch sein Leben.
    Hart, aber richtig - finde ich!


    Link dazu: http://www.zol.ch/blaulicht/st…bewusstlos/story/12781864

    Einmal editiert, zuletzt von Fussballbaron ()

  • Nicht richtig, wenn der A-Jugendliche hier dadurch sein Leben versaut hätte!


    Richtig ist, dass er eine Strafe für diese Tat erhält!


    Richtig finde ich, dass er die Kosten trägt!


    Jeder macht mal Scheisse, ob man Andre, Fußballbaron oder sonst wie heißt. Jeder hat eine Chance verdient auch nach einem Fehler, soweit man den Fehler einsieht und die Tat bereut!!!


    Ich bin Christ.


    Ich könnte auch schreiben, dass derjenige der ohne Schuld ist, den ersten Stein aufheben und werfen soll...mache ich ja nicht. :huh:;)

  • Ich weiß nicht, wie es in der Schweiz ist, aber hierzulande wäre der Fall des A-Jugendlichen wohl nach Jugendstrafrecht verhandelt worden, das eben noch gelten kann, bis der Betroffene 21 Jahre alt ist, eben genau, damit sein Leben durch eine Missetat, die dadurch nicht zu entschuldigen ist, nicht von vornherein versaut ist. Ich finde das gut so.

    "Be yourself; everybody else is already taken." (Oscar Wilde)

  • aber hierzulande wäre der Fall des A-Jugendlichen wohl nach Jugendstrafrecht verhandelt worden


    Ist auch in der Schweiz so. Das ist aber nur die rein formelle Seite.
    Praktisch bist du mit einem Eintrag im Strafregister von der Lehre, Ausbildung oder gar Karriere deiner Wahl ausgeschlossen, und wirst dich mit dem begnügen müssen, was noch übrig bleibt oder was dir staatlich bezahlte Gutmenschen in irgendwelchen geschützen Alibi-Werkstätten weit weg vom freien Arbeitsmarkt noch bieten können.

  • Mindestens ebenso viel Gewichtung würde ich auf die Strafverfolgung des Typen am Rand, der das Ganze ( so es denn so war ) erst angestachelt hat, legen. Das würde mal ein Zeichen setzen ! Das ist ein Erwachsener und voll für sein Handeln verantwortlich.


    Bei Heranwachsenden ist es meiner Rechtsauffassung nach völlig richtig, dass man je nach geistiger Reife und Entwicklungsstand trotz Volljährigkeit auch noch nach Jugendstrafrecht entscheiden kann. Die Tat ist nicht zu rechtfertigen. Deswegen empfindliche Strafe mit zusätzlichem Täter-Opfer Ausgleich. Sprich der Junge sitzt dem Geschädigten gegenüber und entschuldigt sich. Anschließend sollte der Junge aber nicht einfach fallen gelassen werden.


    Versautes Leben find ich hier mehr als überzogen !

  • Gestern Mittag hatten wir unser erstes Spiel nach dem Abbruch.
    Man hat einigen Kindern stark angemerkt das sie am Anfang Angst hatten und sich nicht in normale Zweikämpfe getraut haben.
    So ein Spiel wie letzte Woche geht natürlich nicht spurlos an ihnen vorbei.
    Auch das es gleich wieder ein Auswärtsspiel im selben Bezirk war,war nicht sonderlich förderlich.
    Das hat zum Glück nach ca. 10 min nachgelassen und es wurde ein super Spiel.
    Meinem Sohn hat man das nicht angemerkt, er hat zwar immer noch ein blaues Auge aber gespielt als wäre nie etwas gewesen.
    Es war das erwartete Spitzenspiel und wir haben dem Tabellenführer den ersten Punkt abgenommen.
    Damit haben wir die Hinrunde hinter uns ( falls es nicht ein Wiederholungsspiel gibt) und freuen uns auf die Hallenrunde.


    Gruß Skippi

  • Gestern konnte ich den Spielbericht des Schiedsrichters lesen.
    Nur soviel: fast alles gelogen.
    Angeblich ist mein Sohn an der " Nulllinie" hingefallen wegen dem schlechten Wetter und ich hätte den Schiri aufs übelste beleidigt.
    Der Mann hat ein Problem, ein Elternteil hat es aufgenommen und da ist nichts von einer Beleidigung zu hören.
    Ebenso kommt das blaue Auge ja wohl nicht vom ausrutschen.
    Warten wir mal ab wie es weiter geht.


    Gruß Skippi

  • URTEIL HEUTE:
    das Spiel wird wiederholt weil der Schiedsrichter nicht alle Möglichkeiten einer Spielfortsetzung ausgeschöpft hat ( zw. Spielunterbrechung und Abbruch lagen ca.35 sec.)
    Der Schiedsrichter wurde überführt das sein Sonderbericht komplett gelogen war.( Video zugelassen)
    Ich wurde verwarnt weil ich zu laut gebrüllt habe, meine Emotionen und das es sich um eine schwere Verletzung meines Sohnes handelt wurde berücksichtigt und waren in den Augen des Sportsgerichts verständlich.
    Ein Freispruch war nicht möglich weil sowas dann auch wegen Nichtigkeiten Schule machen könnte.
    Das Urteil wurde von beiden Seiten akzeptiert und ist damit gültig.


    Wir der Verein und ich sind sehr zufrieden.


    Gruß Skippi

  • Ich finde das Urteil ebenfalls in Anbetracht der geschilderten Vorgänge angemessen.


    Ich hoffe doch, das der sogenannte Schiedsrchter das Pfeifen lässt. In Anbetracht seiner Lügen ist er meines Erachtens charakterlich dafür nicht geeignet.

  • Ich denke einerseits, dass man sich nun gepflegt davor hüten sollte, alle Schiedsrichter zu verteufeln und über einen Kamm zu scheren. Es gibt gute und schlechte Schiris. Für mich sind die Jungs auch "nur" ein Querschnitt durch die Bevölkerung und das gibts überall...in jedem Job...egal wo. Möchte nicht wissen wie einige Schiedsrichterkollegen über den Kollegen denken oder schon vorher gedacht haben.


    Andererseits denke ich manchmal...."gib dem Menschen ein bischen Macht...wenn der doch zu Hause und auf der Arbeit möglicherweise schon nichts zu sagen hat usw."...und schwupps, gibt es ein Bild das ich allzu oft sehe, denke ich.


    Dazu kommt noch die Sache mit der Wahrheit. Was ist, wenn dieser Schiedsrichter niemals höher als die Kreisliga pfeifen darf und wird...niemals...einfach weil da etwas oben fehlt (im Kopf). Er hat keinen Hauptschulabschluss und der Spielbericht strotzt nur so von Schreibfehlern? Dazu mein Beispiel aus einem Seminar -Zeugen vor Gericht - . Eine Frau wird überfallen, fünf Zeugen stellen sich zur Verfügung. Fünf restlos unterschiedliche Menschen die unterschiedliche Empfindungen zeitgleich hatte, fünf unterschiedliche Lebenseinstellungen und aus fünf unterschiedlichen Richtungen zuschauten. Das ergibt im Normalfall fünf unterschiedliche voneinander abweichende Darstellungen des Tatablaufs, garantiert. Im ungünstigsten Fall glaubt ein Leser der Aussagen, dass er fünf verschiedene Geschichten las. Das sollte man bedenken.

  • @Skippy


    Wieso wird denn das Spiel wiederholt? Eine Spielwiederholung kann ja nur sinnvoll sein, wenn das Ergebnis Berücksichtung findet! Ist es bei euch denn nicht so, dass pro Jahr in der E-Jugend 2 x Staffeln (1 x nach den Sommerferien und 1 x zum Frühjahr) gebildet werden? Denn durch das Ergebnis der Spielwiederholung würde sich ja die Abschlußtabelle für die (bereits abgeschlossene Saison) ändern? Daraus könnten sich andere Konstellationen für die neue Staffelzuweisung der oberen und unteren Teams für die im Frühjahr gebildeten Staffeln ändern. Sogar ein neuer Staffelsieger könnte sich nachträglich ergeben?


    Um den Zeitrahmen für einen Spielabbruch oder einer Fortsetzung festzustellen hätte es lediglich der Zeugenaussagen beider Trainer bedurft?! Zwar handelt es sich hierbei um ein Sportgericht und nicht um ein Ziivil- oder Strafgericht. Dennoch stellt sich die Frage nach der Zulassung eines Zuschauer-Video als Beweismittel, da es mit dem "Recht aufs eigene Bild" kollidieren könnte?


    Ich denke, hier lesen genügend Leute (u.U. Fachleute) mit, da es durch die Videobeweisführung durchaus Präzidenzwirkung haben könnte!

  • ich bin einfach nur froh, dass es leute gibt, die den job des schiedsrichters machen wollen.
    da schluck ich dann auch mal kröten, denn, jeder weiss das, der mal gepfiffen hat, es ist sooo schwer.
    ich will es nicht machen, nie wieder, nicht mal in der E-jugend...


  • Bei uns gibt es eine Hin und Rückrunde.
    Die Hinrunde ist abgeschlossen ohne das Ergebnis vom abgebrochenen Spiel
    Die Rückrunde beginnt im März.
    Nach der Saison wechseln 99% in die D Jugend.
    Der Videobeweis ist beim Berliner Fußballverband zulässig und kein Präzedenzfall .
    Gruß Skippi


    P.S. Sollten sich Fehler eingeschlichen haben ich schreibe vom iPhone .

  • Dass ein Schiedsreichter Scheisse pfeift gehört zum Fussball.
    Es gibt keinen Grund sich darüber aufzuregen.
    Wer "nur" wegen dem Schiri verliert, war einfach zu wenig überlegen.
    Wird es zu ruppig, steht es jedem frei, vom Feld zu gehen. Fussball ist immer nur ein Spiel. Gesundheit ist wichtiger.
    Habe fertig.

  • @Skippy


    Zunächst einmal vielen Dank für die ergänzenden Informationen.


    In den Bürgerlichen Rechten ist auch das "Recht am eigenen Bild" als Datenschutzrecht verankert. D.h. auch ein Sportgericht darf ein privates Video nur dann als Beweis nutzen, wenn es von der dort abgebildeten Person (Schiedsrichter) eine ausdrückliche Genehmigung dafür vorliegen hat.

  • @Skippy


    Zunächst einmal vielen Dank für die ergänzenden Informationen.


    In den Bürgerlichen Rechten ist auch das "Recht am eigenen Bild" als Datenschutzrecht verankert. D.h. auch ein Sportgericht darf ein privates Video nur dann als Beweis nutzen, wenn es von der dort abgebildeten Person (Schiedsrichter) eine ausdrückliche Genehmigung dafür vorliegen hat.

    da liegst Du leider falsch...




    Ausgenommen von diesem Grundsatz sind die Fälle in denen eine gesetzliche Ausnahme greift. Insbesondere § 23 Absatz 1 Nr. 3 KunstUrhG ist hierbei zu berücksichtigen. Demnach ist keine Einwilligung erforderlich von den Teilnehmern einer Versammlung, eines Aufzuges oder ähnlicher Vorgänge. Solange also eine Sportveranstaltung im Gesamten dargestellt wird (also bei einer Aufnahme des gesamten Fussballplatzes, inklusive Spieler und Publikum), ist keine Einwilligung von nöten.