Vereinswechsel zur neuen Saison <-> sofortige Suspendierung

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  • Leider reagieren viele Trainer und Vereine allergisch und persönlich, wenn ein Spieler wechseln möchte.


    Das Kind schikanieren und suspendieren ist ein absolutes No-Go, aber leider weit verbreitet.


    Hier sollte man das Gespräch mit dem Trainer suchen, anschließend mit der Jugendleitung.


    Wobei man ehrlich sein muss, dass solche Trainer und Vereine das Kind trotzdem schikanieren werden.


    Rechtlich gesehen ist es nicht korrekt, dass der Junge aus so einem Grund vom Training ausgeschlossen wird, aber selbst wenn er wieder mitmachen darf, wie wird es dann aussehen? Der Trainer wird jede Situation nutzen das Kind zu schikanieren. Und das bis zum Ende der Saison.


    Auch wenn ich ein Verfechter davon bin, dass man eine Saison immer bis zum Ende spielen und zur Verfügung stehen sollte, aber hier muss das Kind geschützt werden und aus dem Wirkungsbereich des Trainers genommen werden.


    Da das Kind welcher der TE beschreibt, von dem Trainer vom Training und den Spielen ausgeschlossen ist, gäbe es eigentlich nur die Option, sich sofort abzumelden und sich dem neuen Verein anzuschließen.


    Und die Spiele die das Kind jetzt verpasst, kann er im neuen Verein meist durch Einsätze in Freundschaftsspielen bekommen.


    Man muss bedenken, dass falls der Verein immer noch nachtreten und den Jungen im Sommer mit einer Nichtzustimmung des Vereinswechsels, weiter schikanieren will, um dem Jungen eine 6-monatige Sperre zu geben, ist jetzt sofort der günstigste Zeitpunkt sich abzumelden, da er ab spätestens September wieder Pflichtspiele bestreiten darf.


    Sollte das Kind jetzt da bleiben und erst im Sommer wechseln und er dann für 6 Monate gesperrt werden, wäre er bis zum Winter gesperrt.


    PS: Falls es dich tröstet, hier in unserer Gegend ist es genauso. Kinder von einem anderen Verein möchten bei uns lediglich ein Probetraining machen und haben direkt die "Info" bekommen, dass sie dann nicht mehr eingesetzt werden. Unglaublich!

    "Kinder die nichts dürfen, werden Spieler die nichts können!"


    "Die erste Frage, die ich mir stelle ist, kann der Spieler dribbeln?

    Ich möchte nur Spieler die diese Fähigkeit haben, also suche ich immer danach.

    Ich möchte Innenverteidiger, Außenverteidiger, Mittelfeldspieler, Flügelspieler

    und Stürmer, die dribbeln können."

    - Pep Guardiola -

  • Sollte das Kind jetzt da bleiben und erst im Sommer wechseln und er dann für 6 Monate gesperrt werden, wäre er bis zum Winter gesperrt.

    Wo ist das der Fall, dass ein Kind, was im Sommer regulär (=fristgerecht) den Verein wechselt, dann sechs Monate gesperrt ist. Wenn er jetzt wechselt, ist er sechs Monate gesperrt.

  • 5 Monate.


    Wechsel 1.6. (oder irgendwann im Juni)

    Keine Freigabe

    Spielberechtigt ab 1.11.

    Bei uns im FV Rheinland ist mit Zahlung der Ausbildungsentschädigung vom aufnehmenden an den abgebenden Verein m.W.n. automatisch die Freigabe erteilt. Die Höhe der Ausbildungsentschädigung kann man über die Tabelle errechnen.

    Günstiger als der Tabellenwert ist möglich, jedoch Verhandlungssache zwischen den Vereinen.


    Die Wechselperioden sind natürlich zu beachten.

  • Die 6 Monate Sperre bzw 3 Monate bei Freigabe beziehen sich auf das letzte Pflichtspiel. Wenn er nicht mehr spielt keine Sperre. Wichtig: auch die spielberechtigung kündigen .

  • Die 6 Monate Sperre bzw 3 Monate bei Freigabe beziehen sich auf das letzte Pflichtspiel. Wenn er nicht mehr spielt keine Sperre. Wichtig: auch die spielberechtigung kündigen .

    Die Spielberechtigung ist doch egal bzw. erlischt die mit dem Tag des Austrittsschreibens sowiso. (Man kann zB nicht zu irgendeinem Datum in der Zukunft austreten, denn das Spielrecht erlischt sofort.) Es zählt sowiso der letzte Pflichtspieleinsatz.


    Austreten muss man eh vor dem 1.7., weil man sonst eben die Verbandssperre von 3 Monaten bekommt, egal ob man mit Freigabe wechselt oder ohne.

    Tritt man am Ende der Saison und vor dem 30.6. aus, dann kann man maximal bis 30.10. gesperrt werden, wenn man keine Freigabe bekommtund der aufnehmende Verein eben auch nicht die festgelegte Summe Ausbildungsentschädigung zahlt.


    Trainingsmaterialien, etc. und Beitrag muss man so oder so zahlen/abgeben, vorher bekommt man keine Freigabe, wenn der abgebende Verein das vermerkt/gefordert hat.

    "Wenn zwei Menschen immer der gleichen Meinung sind, dann ist einer von ihnen überflüssig." Winston Churchill

  • An diesem Thema zeigt sich mal wieder eindeutig, wie sinnlos das ganze Thema Ablösesummen, Ausbildungsentschädigungen im Nachwuchsbereich ist.

    Vereine sollten die Mitgliedsbeiträge so kalkulieren, dass sich er Aufwand, der in die Ausbildung eines Spielers fließt damit amortisiert.

    Wenn ein Spieler sich dann entscheidet sich einem anderen Verein anzuschließen, dann ist das so und kostet auch nichts. Wechsel sollten immer mit einer Ankündigung von drei Monaten zum Saisonende bekannt gegeben werden, damit jeder Verein Planungssicherheit hat. Erfolgt die Bekanntgabe später wird der Spieler gesperrt (Ausnahme: wichtiger Grund, wie kurzfristiger Umzug oder ähnliches).

    Anders kann es aussehen, wenn ein Spieler in ein zertifiziertes NLZ wechselt.

    Da könnte es meinetwegen eine festgeschriebene Ausbildungsentschädigungen geben, an denen jeder Verein, bei dem der Spieler vor dem Wechsel gespielt hat entsprechend der Jahre, die er dort verbracht hat "belohnt" wird.

    Wobei ich an anderer Stelle ja schon mal geschrieben habe, dass es deutlich wirkungsvoller wäre, wenn aus dem Profibereich Ausbildungssubventionen an sämtliche Vereine gehen, die nachweislich eine gute Jugendarbeit gemäß bestimmter Trainingsvorgaben leisten, unabhängig davon, ob sie am Ende damit NLZ- oder Profispieler "produziert" haben.


    Ablösen, Ausbildungsentschädigungen oder wie immer man es nennen mag haben aber bei Wechseln im Breitensport (auch wenn ambitionierte Amateurvereine involviert sind) schlicht nichts verloren. Dabei geht es am Ende doch immer nur im gekränkte Eitelkeiten und sowas gibt es glaube ich auch nur im Fußball.

  • Sollte das Kind jetzt da bleiben und erst im Sommer wechseln und er dann für 6 Monate gesperrt werden, wäre er bis zum Winter gesperrt.

    Wo ist das der Fall, dass ein Kind, was im Sommer regulär (=fristgerecht) den Verein wechselt, dann sechs Monate gesperrt ist. Wenn er jetzt wechselt, ist er sechs Monate gesperrt.

    Wenn der Verein seine Zustimmung zum Vereinswechsel verweigert, verlängert sich die Sperre um 3 Monate, so dass er im schlechtesten Fall, wie Chris richtig geschrieben hat, erst im November wieder ein Pflichtspiel bestreiten kann.


    Da nach Abschluss der Meisterschaft und vor den Sommerferien oft noch Quali-Spiele stattfinden die ebenfalls zu den Pflichtspielen gehören, wird er bei einem Einsatz dort, bis November gesperrt.


    Eine fristgerechte Kündigung ändert nichts daran.


    "Kinder die nichts dürfen, werden Spieler die nichts können!"


    "Die erste Frage, die ich mir stelle ist, kann der Spieler dribbeln?

    Ich möchte nur Spieler die diese Fähigkeit haben, also suche ich immer danach.

    Ich möchte Innenverteidiger, Außenverteidiger, Mittelfeldspieler, Flügelspieler

    und Stürmer, die dribbeln können."

    - Pep Guardiola -

  • Die Thematik ist aber spezifisch für den Verband. In Bayern bspw. gilt:

    Während des Wechselfensters: Zustimmung: Ab 1.8.

    Nicht-Zustimmung: 3 Monate ab Abmeldung

    Ausserhalb des Fensters (nach dem 14.7.): Zustimmung: 3 Monate

    NIcht-Zustimmung: 6 Monate ab Abmeldung

    Immer gilt 6 Monate nach dem letzten absolvierten Pflichtspiel.


  • Mir geht es um die Nichtzustimmung des abgebenden Vereins, dass diese die Sperre um weitere 3 Monate verlängert.


    Nils ging davon aus, dass eine fristgerechte Kündigung nie eine Verlängerung der Sperre mit sich bringt. Dem ist aber leider nicht so.


    Unabhängig davon, ob man fristgerecht kündigt oder nicht. Bei Nichtzustimmung zum Vereinswechsel verlängert sich die Sperre um drei Monate.


    Natürlich immer ab dem letzten Pflichtspiel in dem er auch eingesetzt wurde.

    "Kinder die nichts dürfen, werden Spieler die nichts können!"


    "Die erste Frage, die ich mir stelle ist, kann der Spieler dribbeln?

    Ich möchte nur Spieler die diese Fähigkeit haben, also suche ich immer danach.

    Ich möchte Innenverteidiger, Außenverteidiger, Mittelfeldspieler, Flügelspieler

    und Stürmer, die dribbeln können."

    - Pep Guardiola -

  • Nils ging davon aus, dass eine fristgerechte Kündigung nie eine Verlängerung der Sperre mit sich bringt. Dem ist aber leider nicht so.

    Tatsächlich liegt da wohl das Missvderständnis zwischen uns Beiden. Ich verstehe -Nils- Beitrag so, dass ein Spieler, der im Sommer regulär wechselt, niemals für 6 Monate gesperrt wird. Zumindest in Bayern ist das der Fall. Dass eine Nicht-Zustimmung des abgebenden Vereins die Sperre um 3 Monate verlängert ist davon natürlich weiterhin unbenommen. Bei einem Wechsel zwischen 1.6. und 14.7. verlängert sich die Sperre dann halt von 0 Monaten auf 3 Monate. Was aufgrund der Sommerpause regelhaft kein großes Problem darstellt.


    Natürlich immer ab dem letzten Pflichtspiel in dem er auch eingesetzt wurde.

    Das ist, zumindest im BFV, allerdings sicher nicht der Fall. Hier ist die Abmeldung des Spielrechts ausschlaggebend. Es gibt nur eine Sonderregel, dass ein Spieler der mehr als 6 Monate nicht gespielt hat, sofort wechseln darf. Hier spielt die Zustimmung des abegbenden Vereins überhaupt keine Rolle.

  • Gar kein Thema :thumbup:


    Das "Problem" scheint nicht nur zu sein, dass die Nichtzustimmung zum Vereinswechsel drei zusätzliche Monate mit sich bringt, sondern ab wann diese drei zusätzlichen Monate gerechnet werden.


    Damit es vergleichbar ist, bleibe ich mal bei meinem Beispiel von oben.


    Stimmt der Verein zu, beginnt die Spielberechtigung für Pflichtspiele auch erst ab dem 01.08.



    Stimmt der Verein nicht zu, ist der Spieler erst am 01.11. wieder spielberechtigt.



    Das würde dann doch bedeuten, dass bei einer Nichtzustimmung der Juli gar nicht berücksichtigt werden würde.


    Hintergrund werden wohl die Sommerferien sein, bzw. dass die Saison frühestens im August beginnt und dort keine Pflichtspiele stattfinden.


    Aber je nach Ferien kann man Glück haben, und die Ferien gehen zb in NRW bis Anfang September. Hat man Pech gehen sie nur bis Ende Juli/Anfang August.


    PS: In Hessen sieht es wiederum anders aus.


    Mit Zustimmung ab 1.7. spielberechtigt für Pflichtspiele



    Ohne Zustimmung 1.11. spielberechtigt für Pflichtspiele



    Warum es hier 4 Monate sind, kann ich mir nicht erklären.

    "Kinder die nichts dürfen, werden Spieler die nichts können!"


    "Die erste Frage, die ich mir stelle ist, kann der Spieler dribbeln?

    Ich möchte nur Spieler die diese Fähigkeit haben, also suche ich immer danach.

    Ich möchte Innenverteidiger, Außenverteidiger, Mittelfeldspieler, Flügelspieler

    und Stürmer, die dribbeln können."

    - Pep Guardiola -

  • Na immerhin haben wir jetzt die Altersklasse. Da ist es bei uns auch so. Älterer D-Jugend-Jahrgang braucht die Zustimmung des abgebenden Vereins, ansonsten Sperre bis 1.11. Daran ändert auch eine Zahlung einer Ausbildungsentschädigung nichts. Allein die Zustimmung des abgebenden Vereins ist hier maßgeblich. Alles, was jünger ist als U13 kann -ohne irgendwas- einfach so wechseln, sofern die Fristen eingehalten werden. 6 Monate gibt es nur bei einem Wechsel mitten in der Saison.

    wfv_berechnung_wartefrist_vereinswechsel_jugend.pdf

  • Wenn ich in einem Sportverein Mitglied werde und den Beitrag bezahle, ergibt sich daraus natürlich der grundsätzliche Anspruch, die "Leistungen" des Vereins in Anspruch nehmen zu dürfen. Dazu zählen die Aktivitäten des Vereins. In allererster Linien natürlich Aktivitäten die den Zweck des Vereins ausmachen. Und der Zweck eines Sportvereines ist es Sport zu machen. Zumeist wird man ja auch noch explizit in der Abteilung Fußball Mitglied. Somit kann der Verein ein Mitglied nicht ohne Grund von Aktivitäten des Vereins ausschließen. Wichtig ist es auch zu wissen, dass die Jugendleitung den Verein in Jugendsachen nach innen und außen rechtlich vertritt. Nicht der Trainer!

    Mit dem Mitglied (bzw. dessen Eltern bei Minderjährigkeit) wird ein Vertrag darüber abgeschlossen, dass der Verein dem Mitglied die entsprechende Leistung anbietet. Den Spieler also ohne triftigen Grund vom Training und Spielbetrieb auszuschließen, ist nicht rechtens.

  • Könntest du das mal anhand eines Passus aus einer (öffentlich zugänglichen) Satzung eines Sportvereins aufzeigen? Ich kann das nach wie vor aus der Satzung unseres lokalen Sportvereins nicht entnehmen.

    Anderes Beispiel: Der FC Schalke ist als e.V. organisiert, wenn ich jetzt also dort Mitglied werde habe ich Anspruch darauf dort an Training und Spielbetrieb teilzunehmen? Kann ich mir irgendwie nicht so recht vorstellen.

  • Wenn ich in einem Sportverein Mitglied werde und den Beitrag bezahle, ergibt sich daraus natürlich der grundsätzliche Anspruch, die "Leistungen" des Vereins in Anspruch nehmen zu dürfen. Dazu zählen die Aktivitäten des Vereins. In allererster Linien natürlich Aktivitäten die den Zweck des Vereins ausmachen. Und der Zweck eines Sportvereines ist es Sport zu machen. Zumeist wird man ja auch noch explizit in der Abteilung Fußball Mitglied. Somit kann der Verein ein Mitglied nicht ohne Grund von Aktivitäten des Vereins ausschließen. Wichtig ist es auch zu wissen, dass die Jugendleitung den Verein in Jugendsachen nach innen und außen rechtlich vertritt. Nicht der Trainer!

    Mit dem Mitglied (bzw. dessen Eltern bei Minderjährigkeit) wird ein Vertrag darüber abgeschlossen, dass der Verein dem Mitglied die entsprechende Leistung anbietet. Den Spieler also ohne triftigen Grund vom Training und Spielbetrieb auszuschließen, ist nicht rechtens.

    Könntest du das mal anhand eines Passus aus einer (öffentlich zugänglichen) Satzung eines Sportvereins aufzeigen? Ich kann das nach wie vor aus der Satzung unseres lokalen Sportvereins nicht entnehmen.

    Anderes Beispiel: Der FC Schalke ist als e.V. organisiert, wenn ich jetzt also dort Mitglied werde habe ich Anspruch darauf dort an Training und Spielbetrieb teilzunehmen? Kann ich mir irgendwie nicht so recht vorstellen.

    Da dürfte dann zwischen aktivem und passivem Mitglied unterschieden werden. Ist bei unserem Verein, genau wie die Abteilung in die man eintreten möchten, auf der Anmeldung anzukreuzen.

  • Da dürfte dann zwischen aktivem und passivem Mitglied unterschieden werden. Ist bei unserem Verein, genau wie die Abteilung in die man eintreten möchten, auf der Anmeldung anzukreuzen.

    Wird bei Schalke nicht. Da kann man lt. Mitgliedsantrag nicht explizit zwischen aktiv und passiv unterscheiden.

  • Das ist hier (hfv) definitiv anders. Die spielberechtigung muss immer separat gekündigt werden.

    Hatte grad wieder den Fall.

  • Kannst du da mal den Paragraphen verlinken,habe gerade mal quergelesen und finde da nichts.


    Frage mich auch, wie das praktisch erfolgen soll, weil mit einem Vereinsaustritt ja jede Spielberechtigung sowiso sofort erlischt.

    Kenne genug Sportgerichtsurteile, wo ein Verein Spiele als verloren gewertet bekommen hat, weil es einen Spieler, der frühzeitig zum Saisonende den Austritt erklärt hat, weiterhin eingesetzt hat. Das geht nämlich nicht.

    Ich weiß, dass das häufig vorkommt, wo kein Kläger da keine Strafe. Kommt das raus und ein Verein legt fristgerecht Einspruch gegen die Spielwertung bekommt er die Punkte am grünen Tisch.


    Wenn man nicht Mitglied in einem Verein ist, dann kann man eben auch kein Spielrecht haben. Und ein Austritt erfolgt immer sofort, egal was im Schreiben für ein Zeitpunkt angegeben wird.


    Außer bei einem Zweitspielrecht, Das gilt aber ohnehin nur je eine Saison und endet stets am Saisonende. Aber das müsste man vlt ggffs kündigen, wenn man das bei einem anderen Verein wahrnehmen will. Wobei ich nicht weiß, ob ein Zeitspielrechtwechsel innerhalb einer Saison überhaupt ginge.

    "Wenn zwei Menschen immer der gleichen Meinung sind, dann ist einer von ihnen überflüssig." Winston Churchill