Bei uns in der Politik -Schulausschuss- nun zu besprechen (das Thema wurde schonmal im Jahr 2013 andiskutiert/in einem anderen Thread...war aber nicht die Überschrift dort):
http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/ki…nd-jugend,did=119832.html
Zitat aus dem Gesetz
Ausschluss einschlägig Vorbestrafter von Tätigkeiten in der Kinder- und Jugendhilfe
Alle hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der öffentlichen Jugendhilfe sollen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe stellen durch Vereinbarungen sicher, dass dies auch für die freie Jugendhilfe gilt. Bei Ehrenamtlichen entscheiden öffentliche Träger für sich bzw. vereinbaren mit den freien Trägern, bei welchen Tätigkeiten die Einsichtnahme in ein erweitertes Führungszeugnis nötig ist. Entscheidend sind Art, Intensität und Dauer des Kontakts zu Kindern und Jugendlichen.
1. Seht ihr hier die Notwendigkeit?
2. Habt ihr die Meinung, dass das wirklich schützt oder ergeben sich gar Gefahren?
3. Welche Folgen hat das für den Verein?
4. Kann man das "unterlaufen"?