Corona und seine Folgen?

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  • Vereinssport im Freien für Jugendliche unter 18 Jahren jetzt ermöglichen! - Online-Petition


    die Petition läuft seite heute Nachmittag und hat bereits an die 4000 Unterschriften bekommen.

    Vllt kann damit etwas bewegt werden von daher unterschreiben und teilen, teilen, teilen.

    Vor allem das es für die älteren bislang teilweise gar keine Perspektive gibt.

    In jedem Bundesland gelten unter 100 wieder die lokalen Regeln.

    In NRW hieße das Sport in 20er Gruppen für Kinder unter 15 Jahren.

    Für die älteren? Gar nichts.

  • Auch in Bayern ist zumindest wieder Kleingruppentraining (5 + Trainer) ohne Kontakt unabhängig von der Inzidenz möglich.

    Ein kleiner Schritt, und sicherlich weniger als das was die Kids benötigen. Aber zumindest bringt es die Gewissheit, dass es möglich ist mit dem Training zu starten, ohne dass man Angst haben muss eine Woche später wieder komplett schließen zu müssen.


    Staatsregierung passt Regeln an: Kontaktloses Training für Kinder unter 14 Jahren ab 28. April möglich | BFV

  • "Anleitungspersonen müssen auf Anforderung der nach Landesrecht zuständigen Behörde ein negatives Ergebnis einer innerhalb von 24 Stunden vor der Sportausübung mittels eines anerkannten Tests durchgeführten Testung auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2"


    Nachdem sich jetzt auch in Bayern etwas bewegt, bräuchte ich eure Hilfe: Ist da ein Selbsttest (vom Wortlaut müsste es so sein) oder ist ein Schnelltest (nur der wäre ja datiert möglich) notwendig? - Ich glaube das wurde zwar schon mal diskutiert, ich habe es aber nicht mehr finden können. Wie ist die Regelung bei euch?

  • "Anleitungspersonen müssen auf Anforderung der nach Landesrecht zuständigen Behörde ein negatives Ergebnis einer innerhalb von 24 Stunden vor der Sportausübung mittels eines anerkannten Tests durchgeführten Testung auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2"


    Nachdem sich jetzt auch in Bayern etwas bewegt, bräuchte ich eure Hilfe: Ist da ein Selbsttest (vom Wortlaut müsste es so sein) oder ist ein Schnelltest (nur der wäre ja datiert möglich) notwendig? - Ich glaube das wurde zwar schon mal diskutiert, ich habe es aber nicht mehr finden können. Wie ist die Regelung bei euch?

    "Anerkannter Test" ist meines Wissens nach nur ein Schnelltest, kein Selbsttest. So war es bei uns im Kreis seit Wochen und so handhaben wir es im Verein auch. Vielleicht ist das die falsche Interpretation, sicherer ist es aber definitiv.

  • "Anleitungspersonen müssen auf Anforderung der nach Landesrecht zuständigen Behörde ein negatives Ergebnis einer innerhalb von 24 Stunden vor der Sportausübung mittels eines anerkannten Tests durchgeführten Testung auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2"


    Nachdem sich jetzt auch in Bayern etwas bewegt, bräuchte ich eure Hilfe: Ist da ein Selbsttest (vom Wortlaut müsste es so sein) oder ist ein Schnelltest (nur der wäre ja datiert möglich) notwendig? - Ich glaube das wurde zwar schon mal diskutiert, ich habe es aber nicht mehr finden können. Wie ist die Regelung bei euch?

    Nach meinem Verständnis reicht der Selbsttest nicht aus, sondern es muss ein offizieller Schnelltest oder PCR-Test sein.

    Habe dazu aber noch nichts gefunden, was das konkretisiert. Wie ist es denn in den Bundesländern, die mit der Regelung schon im Live-Betrieb sind?

  • Kala Da hast du mich jetzt aber wirklich neugierig gemacht. Auch ich bin fest davon ausgegangen, dass nur Schnelltests akzeptiert werden. Nach ein bisschen googeln habe ich das hier vom Berliner Fußballverband gefunden. Ob das auch auf andere Bundesländer und Kreise übertragbar ist, kann ich nicht sagen. Schön finde ich jedenfalls, dass die auch etwas zu Gruppenanzahlen auf dem Platz schreiben und somit auf die Trainingspraxis eingehen. Selbst wenn das für mich in NRW wohl maximal als gut gemeinter Rat zu sehen ist, finde ich es besser als nichts. Vom FLVW habe ich leider noch nichts in der Richtung gehört.


    Das bedeutet die Corona-Notbremse ǀ Berliner Fußball-Verband e. V.

    hier ein kleiner Auszug aus dem Artikel (im Originalartikel gibt es noch einen Link auf die Verordnung mit §6b):
    "..Als „anerkannte Tests“ gelten keine einfachen Selbsttests. Es ist ein offiziell zertifiziertes Negativergebnis notwendig. Die Voraussetzungen die ein solches Zertifikat erfüllen muss, sind in §6b der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Berliner Senats geregelt. Die geltenden Regelungen zum Nachweis eines negativen Tests und der Umgang mit Selbsttests sind auch Gegenstand der kommenden Sitzung des Berliner Senats am Dienstag, den 27. April - bis dahin gelten bezüglich der Tests die unter §6b festgelegten Voraussetzungen. .."


    Demnach wird dort heute auch im Berliner Senat über Schnelltest </> Selbsttest diskutiert.

  • Nachdem sich jetzt auch in Bayern etwas bewegt, bräuchte ich eure Hilfe: Ist da ein Selbsttest (vom Wortlaut müsste es so sein) oder ist ein Schnelltest (nur der wäre ja datiert möglich) notwendig? - Ich glaube das wurde zwar schon mal diskutiert, ich habe es aber nicht mehr finden können. Wie ist die Regelung bei euch?

    Unser Gesundheitsamt gab folgende Infos für unseren Landkreis an uns: "Übungsleiter benötigen keinen Test, dürfen aber nur 5 Kinder fest betreuen, keine gruppenübergreifende Betreuung erlaubt!".


    Dazu noch sei normales Training für unter 14 jährige ab einer Inzidenz <150 wieder möglich.

  • Das bedeutet die Corona-Notbremse ǀ Berliner Fußball-Verband e. V.

    hier ein kleiner Auszug aus dem Artikel (im Originalartikel gibt es noch einen Link auf die Verordnung mit §6b):
    "..Als „anerkannte Tests“ gelten keine einfachen Selbsttests. Es ist ein offiziell zertifiziertes Negativergebnis notwendig. Die Voraussetzungen die ein solches Zertifikat erfüllen muss, sind in §6b der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Berliner Senats geregelt. Die geltenden Regelungen zum Nachweis eines negativen Tests und der Umgang mit Selbsttests sind auch Gegenstand der kommenden Sitzung des Berliner Senats am Dienstag, den 27. April - bis dahin gelten bezüglich der Tests die unter §6b festgelegten Voraussetzungen. .."

    Danke für den Link. Das hilft mir in jedem Fall weiter. Auch sonst finden sich dort gute Orientierungshinweise für die Praxis - auch wenn das ein oder andere vielleicht in Bayern anders sein wird. Aber da es hier noch keine genaueren Hinweise gibt, ist das ja schon mal was.

  • Nachdem sich jetzt auch in Bayern etwas bewegt, bräuchte ich eure Hilfe: Ist da ein Selbsttest (vom Wortlaut müsste es so sein) oder ist ein Schnelltest (nur der wäre ja datiert möglich) notwendig? - Ich glaube das wurde zwar schon mal diskutiert, ich habe es aber nicht mehr finden können. Wie ist die Regelung bei euch?

    Unser Gesundheitsamt gab folgende Infos für unseren Landkreis an uns: "Übungsleiter benötigen keinen Test, dürfen aber nur 5 Kinder fest betreuen, keine gruppenübergreifende Betreuung erlaubt!".


    Dazu noch sei normales Training für unter 14 jährige ab einer Inzidenz <150 wieder möglich.

    Wozu gibt es überhaupt ein Gesetz, wenn es Vorort dann so umgedeutet wird.

    Wenn die anderen Punkte des Gesetzes so umgesetzt werden, dann ist das Gesetz überflüssig. Oder die untergeordneten Institutionen müssen ersetzt werden.

  • Unser Gesundheitsamt gab folgende Infos für unseren Landkreis an uns: "Übungsleiter benötigen keinen Test, dürfen aber nur 5 Kinder fest betreuen, keine gruppenübergreifende Betreuung erlaubt!".


    Dazu noch sei normales Training für unter 14 jährige ab einer Inzidenz <150 wieder möglich.

    Wozu gibt es überhaupt ein Gesetz, wenn es Vorort dann so umgedeutet wird.

    Wenn die anderen Punkte des Gesetzes so umgesetzt werden, dann ist das Gesetz überflüssig. Oder die untergeordneten Institutionen müssen ersetzt werden.

    Der Punkt mit dem Test ist dem Bundesland ja freigestellt. Steht auch so im Gesetz, das darf eigenmächtig entschieden werden. In machen ist es eben Pflicht, in anderen nicht, das ist auch in Ordnung so.


    Dass aber normales Training bei unter 150 möglich ist, steht so nicht im Bundesgesetz ist eigentlich genau eine dieser Lockerungen (so gut und logisch sie auch ist), die damit unterbunden werden sollte.


    Das kann es doch gar nicht geben!! Das sorgt nur für einen neuen Flickenteppich.

  • Dass aber normales Training bei unter 150 möglich ist, steht so nicht im Bundesgesetz ist eigentlich genau eine dieser Lockerungen (so gut und logisch sie auch ist), die damit unterbunden werden sollte.

    Der Landessportbund NRW äußert sich übrigens in seiner Interpretation auch zum Alter: Dort steht eindeutig NICHT "bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres" (wäre bis einschließlich 13) wie im Gesetz, sondern "im Alter von bis zu 14 Jahren" (das ist wiederum wie bisher bis einschließlich 14).


    Die "Definition"...


    Verkompliziert es noch weiter und sorgt wieder für viel mehr Unterschiede... 8o

  • Gestern bei uns ganz grosses Kino. Ich hatte Individualtraining mit 2 meiner Jungs auf einem halben Platz. Auf der anderen Hälfte kam dann eine Schulklasse mit Lehrer an und machte Sport mit 20 Schülern. Laut neuester Corona Verordnung ist das in BW wohl erlaubt...

    Ich gönne das den Schülern wirklich, aber wie soll ich bitteschön meinen 2 Kindern erklären warum Sie nicht mit ihren Mannschaftskameraden trainieren dürfen aber 20 Meter weiter es andere dürfen. Ich falle so langsam vom Glauben ab.

  • Wozu gibt es überhaupt ein Gesetz, wenn es Vorort dann so umgedeutet wird.

    Prinzipiell gebe ich dir recht: Es widerspricht dem dem Ziel des Gesetzes zur Vereinheitlichung der Regeln. Andererseits bin ich nicht böse drum und wir werden uns entsprechend der vom Gesundheitsamt kommunizierten Regeln verhalten. Es ist ja nicht so, dass wir den Kindern und uns dadurch eine großes Gesundheitsrisiko bzw. Infektionsrisiko aussetzen.


    Der Punkt mit dem Test ist dem Bundesland ja freigestellt.

    Sogar der Kommune / Landkreis selbst scheint dies freigestellt zu sein. Es kann somit gut möglich sein, dass im Nachbarkreis Tests verpflichtend sind.

    Dass aber normales Training bei unter 150 möglich ist, steht so nicht im Bundesgesetz ist eigentlich genau eine dieser Lockerungen (so gut und logisch sie auch ist), die damit unterbunden werden sollte.

    Werde aber einen Teufel tun und mich beschweren ^^

  • Genau, für die Ausrufung der Testpflicht und die Kontrolle der Tests sind die lokalen Gesundheitsämter zuständig. Von daher schaffst du dir am besten Klarheit, indem du beim Gesundheitsamt deines Kreises anfragst. Auch der Sportkreis des Landkreises weiß da meist Bescheid. Bei uns wurde sogar ausnahmsweise mal proaktiv kommuniziert. Da hieß es, das Gesundheitsamt habe genug zu tun und hat daher keine Anordnung zur Testpflicht von Trainern erlassen.


    In der selben Mail hieß es auch, es sei aktuell noch unklar, wie viele 5er-Gruppen ein Trainer betreuen dürfe und in welchem Abstand sich die Gruppen bewegen müssten. Und ob bei den ü13 eine 2er-Gruppe von einem Trainer betreut werden dürfe sei auch noch unklar, da der Gesetzestext das streng genommen nicht hergäbe. Totale Verwirrung überall?(

  • Ich mache es nun komplett anders. Was schon mal ein Anfang ist unabhängig vom Inzidenzwert könnte man mit 5er Gruppen traineren. Was mir sorgen bereitet ist oder sind die Vereine, die einfach nicht wollen bei uns. Sie suchen dauernd ausreden bzw. die Vorstände weil sie Angst haben das eine Infizierzung statt findet.

    Ich könnte nur noch kotzen. Ich bin echt dran das ganze Vereinsleben zu verlassen und evtl. meine Jungs in Fußballschulen zu bringen die Einzeltrainings anbieten. Mir ist das Geld langsam wurscht aber meine Jungs wollen wieder kicken ! Jeden Tag kann ich mir dieses gejammer anhören wann es wieder los geht.

  • Gestern bei uns ganz grosses Kino. Ich hatte Individualtraining mit 2 meiner Jungs auf einem halben Platz. Auf der anderen Hälfte kam dann eine Schulklasse mit Lehrer an und machte Sport mit 20 Schülern. Laut neuester Corona Verordnung ist das in BW wohl erlaubt...

    Ich gönne das den Schülern wirklich, aber wie soll ich bitteschön meinen 2 Kindern erklären warum Sie nicht mit ihren Mannschaftskameraden trainieren dürfen aber 20 Meter weiter es andere dürfen. Ich falle so langsam vom Glauben ab.

    In dem Fall verstößt die CoronaVO BW wohl nicht gegen das Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite.

    Abs. 1 Nr. 6 sagt eindeutig, welche Art von Sport wie ausgeübt werden kann. Auch Sportunterricht ist Sport, jede andere Lesart ist unzulässig.
    Abs. 3 regelt den Präsenzunterricht, da ist eine Ausnahme von Abs. 1 für Sportunterricht aufgeführt, aber nur für Abschlussklassen.
    Abs. 4 regelt Ausnahmen von Abs. 1, da ist Sportunterricht von allgemeinbildenden Schulen nicht aufgeführt.


    In der CoronaVO BW steht drin, dass der fachpraktische Sportunterricht in Präsenz (...) untersagt ist. Ausnahme bildet die Prüfungsvorbereitung, für die Schüler und Schülerinnen, die Sport als Prüfungsfach gewählt haben
    sowie in den Basiskursen der Jahrgangsstufen 1 und 2 -Gymnasium und Gemeinschaftsschule- sowie Fach Sport beim beruflichen Gymnasium, ebenfalls Jahrgangsstufe 1 und 2. Ein Basiskurs dient meiner bescheidenen Auffassung allerdings nicht der Prüfungsvorbereitung, denn dann würde ich behaupten, das ganze Schuljahr diene der Prüfungsvorbereitung. Aber was weiß ich schon.

    Und hier ist nur die Frage: Sind die "Jahrgänge 1 und 2" Abschlussklassen? Beide?

  • Es sei aktuell noch unklar, wie viele 5er-Gruppen ein Trainer betreuen dürfe und in welchem Abstand sich die Gruppen bewegen müssten. Und ob bei den ü13 eine 2er-Gruppe von einem Trainer betreut werden dürfe sei auch noch unklar, da der Gesetzestext das streng genommen nicht hergäbe. Totale Verwirrung überall?(

    genau das sind die Fragen, die mich auch beschäftigen momentan...


    Für heute bin ich auf jeden Fall getestet und habe 2 Fünfergruppen gleichzeitig auf dem Platz..


    An Training in Pärchen (plus mich als Trainer) mit den B Mädels wage ich mich allerdings noch nicht ran...


    Der hessische Fußballverband hat auch noch nichts veröffentlicht seit der Notbremse 🤷🏼‍♀️

  • Dass aber normales Training bei unter 150 möglich ist, steht so nicht im Bundesgesetz ist eigentlich genau eine dieser Lockerungen (so gut und logisch sie auch ist), die damit unterbunden werden sollte.

    Werde aber einen Teufel tun und mich beschweren ^^

    Ich beschwere mich ja auch nicht darüber, dass unsere Stadt deutlich lockerer mit den Regeln umgeht als andere. Wie gesagt, ich gönne es jedem und kann auch auch den Sinn dieser Einschränkungen nicht verstehen. Aber "bundesweit gleich" ist halt was anderes als dass manche bei einer Inzidenz von 101 immer noch nicht trainieren dürfen, andere mit 149 ganz normal und wieder andere mit 250 in 5er-Gruppen.


    Das Gesetz ist somit in der Umsetzung gescheitert, die Unterschiede hatte man vorher auch.