Corona und seine Folgen?

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  • Also zählt die Inzidenz des Landkreises für Einschränkungen und Lockerungen?


    Ich habe noch nichts dazu gefunden und war davon ausgegangen, dass es generell für das Bundesland gilt. In NRW kratzen wir diese Woche an den 120, aber in meinem Landkreis sind es stabile 75. Das müsste ja - auch unter Rücksicht der Verordnung seit Anfang März - heißen, dass wir von den Einschränkungen nicht betroffen sind. Sofern natürlich das lokale Geschehen entscheidend ist und nicht NRW entscheidet.

    Bei uns zählt der Landkreis.

    Allerings macht das langsam auch keinen Unterschied mehr.

    Bei uns macht das vermutlich einen Unterschied von ein bis zwei Wochen Training oder kein Training, deshalb ist es für uns relativ wichtig! ^^

  • Corona Verordnung Bayern:

    2.in Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100 liegt, ist nur kontaktfreier Sport unter Beachtung der Kontaktbeschränkung nach § 4 Abs. 1 sowie zusätzlich unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren erlaubt;



    In der Verordnung aus NRW findet man gar keinen Hinweis auf eine Inzidenz.

    (1) Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist unzulässig. Ausgenommen von dem Verbot nach Satz 1 ist auf Sportanlagen unter freiem Himmel der Sport
    1. von höchstens fünf Personen aus höchstens zwei verschiedenen Hausständen oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes,
    2. als Ausbildung im Einzelunterricht sowie
    3. von Gruppen von höchstens zwanzig Kindern bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren
    zuzüglich bis zu zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen

  • Mein Landkreis war jetzt 4x über 100, aber mit Aussicht auf zukünftige niedrigere Werte, wurde keine Hochinzidenzkommune ausgerufen.

    Dann tatsächlich einmal knapp unter 100 und einen Tag später schon wieder drüber.


    Training bleibt aber erlaubt. Also trainiere ich auch noch.

    Aus meiner Sicht halten die Jungs insgesamt auch Abstand und ich selbst komme den Jungs überhaupt nicht nahe. Deshalb habe ich auch kein schlechtes Gewissen.

    Und, wie geschrieben, noch ist es erlaubt. Und leider wohl nicht mehr lange.

  • In NRW bleibt Training wohl erlaubt:

    Abweichend von § 9 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 beträgt die zulässige Gruppengröße höchstens zehn Kinder bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren zuzüglich bis zu zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen.

    Wird sich unsere Stadt wohl nichts von annehmen, wenn bisher schon nur mit Abstand erlaubt war.

    Aber für alle die bisher trainieren durften, sind das doch gute Neuigkeiten.

  • Ah. Ok. Danke. Jetzt weiß ich was ihr meint. Es geht um den neuen §16 mit der Notbremse, den hatte ich nicht gesehen. Das wichtigste kommt zum Schluss ;). Sollte der Kreis unter 100 sein, bleibt es bei 20 Kindern unter 14. Also wie es jetzt eh schon war.

  • Wow, das ist eine großartige (und vor allem sinnvolle) Überraschung!!


    Heißt, dass mein Landkreis (unter 100) ganz normal weitermachen kann und selbst, wenn wir über 100 sind, können mein Co-Trainer und ich jeweils die halbe Gruppe trainieren!!

  • Wow, das ist eine großartige (und vor allem sinnvolle) Überraschung!!


    Heißt, dass mein Landkreis (unter 100) ganz normal weitermachen kann und selbst, wenn wir über 100 sind, können mein Co-Trainer und ich jeweils die halbe Gruppe trainieren!!

    Könnte man meinen....


    Unser Landkreis ist jetzt auch über 100 und müsste die Notbremse ziehen. Soweit kein Problem, mein Co-Trainer und ich könnten dann ja laut Verordnung zwei 10er-Gruppen trainieren. Alles bereits seit einer Woche geplant, eingeteilt und kommuniziert. Sogar mit dem Ordnungsamt nochmal abgestimmt, weil im Prinzip seit einer Woche klar ist, wie die Regeln sind. Gestern beim Training dann den Jungs die neuen Regeln erklärt und bis Mittwoch verabschiedet.


    Tja, heute morgen dann die Überraschung: Unser Kreis hat gestern in den Abendstunden nochmal was neues überlegt und verzichtet auf die Notbremsen-Regel und lässt alles beim alten - Voraussetzung ist ab heute ein negativer Test. Davon gibt es dann einen kostenlos pro Woche und pro Person (keine Ahnung, ob weitere auch kostenlos oder möglich wären), unser Landkreis bietet aber nur 0,06 Tests pro Person - PRO WOCHE. Heißt, dass jede siebzehnte Person im Kreis einen Test pro Woche machen kann. Theoretisch müssten mein Co-Trainer und ich aber 4 Tests pro Woche machen, weil wir 4 Trainingstage haben. Das gilt natürlich auch für unsere anderen Mannschaften, die anderen Vereine und andere Sportarten.


    Nun wäre das kein Problem, wenn die Notbremsen-Regeln OHNE negativen Test parallel möglich wären. Dann wäre eine 10er-Gruppe (wie es auch in der Verordnung festgeschrieben ist) bei höherer Inzidenz als 100 möglich, die 20er-Gruppe dann mit negativem Test.


    Aber so ist es nicht: Entweder das eine oder das andere. Es kann also nicht trainiert werden, wenn Trainer keinen negativen Test vorweisen können. Dabei wäre die einfache Lösung in der Verordnung ohne Test überhaupt kein Problem für irgendwen. Zumal die Trainer, die den negativen Test vorweisen müssen, auch auf Kontakt verzichten können.

    Und das schlimmste an der Sache: Gestern Abend entschieden, heute in Kraft - aber weitergehende Infos dazu gibt es keine. Es ist einfach entschieden und gilt. Wie es geht und zu laufen hat, weiß niemand.


    Hat jemand von euch Infos dazu für NRW? Wie oft darf man sich pro Woche kostenlos testen lassen? Gelten Tests 24-Stunden oder nur am gleichen Tag?

  • Also bei unserem Kreis (BaWü) ist die Inzidenz nun 3 Tage über 100 und somit zieht die Notbremse. Ich darf jetzt wieder nur 2 Jungs im Individualtraining von der Seite aus anleiten. Diese 10 Personen Regel gibt es bei uns leider gar nicht.

  • Also bei unserem Kreis (BaWü) ist die Inzidenz nun 3 Tage über 100 und somit zieht die Notbremse. Ich darf jetzt wieder nur 2 Jungs im Individualtraining von der Seite aus anleiten. Diese 10 Personen Regel gibt es bei uns leider gar nicht.

    Ich darf nur einen Anleiten. Die Regel mit das man Sport allein, zu Zweit etc. gilt bei uns auf der gesamten Anlage|| Streng genommen darf ich nur mit einem Kind alleine auf 2 Plätze

  • Zitat

    können die Landkreise und kreisfreien Städte das Nachwuchstraining ab dem 6. April auch dann gestatten, wenn die Sieben-Tages-Inzidenz über 100 steigt. Eine Testpflicht ist ausdrücklich nicht vorgesehen.

    Da bin ich mal gespannt ob das dann auch so kommt, ist ja aktuell noch ein Entwurf. Würde mich aber für alle Jugendlichen in Sachsen freuen mit der Hoffnung, dass so eine Lösung auch Deutschlandweit eingeführt werden kann.