Was kontrolliere ich, ....wie kontrolliere ich....wie läuft die Kontrolle mit Sinn ab, ...wer ist überhaupt befugt, die Kontrolle auszuführen....was ist bei der Feststellung, dass kein Lichtbild vorhanden ist, was wenn die Unterschrift fehlt, was wenn das Lichtbild wie neu eingeklebt oder überklebt aussieht, ....was ist, wenn der abgebildete Spieler ähnlich aussieht oder nicht mehr eindeutig zu erkennen ist usw, .usw.???
Nachstshend der entsprechende Auszug aus der Jugendspielordnung des WFLV
§ 5 Spielerpass
(1) Für jeden Junior ist zum Nachweis seiner Spielberechtigung
durch die Passstelle ein ordnungsgemäßer Spielerpass auszustellen.
(2) Bei einem erstmaligen Antrag auf Spielberechtigung für einen
Junior oder eine Juniorin darf nur dann ein Spielerpass ausgestellt
werden, wenn folgende Unterlagen im Original vorliegen:
a) vollständiger Antrag auf Erteilung einer Spielberechtigung,
b) eine Geburtsurkunde oder eine Bestätigung des Geburtsdatums
durch das Einwohnermeldeamt bzw. durch den
Kreisjugendausschuss.
Für die Richtigkeit der Angaben im Antrag übernimmt der
antragstellende Verein die Verantwortung.
Die bei einem Spielberechtigungsantrag anfallenden Gebühren
werden durch Rechnung erhoben und im Bankeinzugsverfahren
beglichen.
(3) Der Spielerpass muss mindestens folgende Erkennungsmerkmale
und Daten des Inhabers enthalten:
a) aktuelles Lichtbild, versehen mit dem Vereinsstempel,
b) Name und Vorname,
c) Geburtstag,
d) eigenhändige Unterschrift,
e) Beginn der Spielberechtigung,
f) Name des Vereins,
g) Registriernummer der Passstelle.
(4) Bei allen Spielen überprüft der Schiedsrichter, ob die Pässe der
eingetragenen Spieler vorhanden sind. Fehlt ein Spielerpass, so
muss der Spieler vor Spielbeginn auf dem Spielbericht unter
Hinzufügung seines Geburtsdatums unterschreiben. Der
Spielerpass ist innerhalb von einer Woche nach der Austragung
des Spiels bzw. nach der Rücksendung durch die Passstelle der
Spielleitenden Stelle zur Überprüfung vorzulegen. Geschieht
das nicht, so gilt mit Ablauf der Frist ein Verfahren zur
Überprüfung der Spielerlaubnis des ohne Pass eingesetzten
Spielers als eröffnet.
Den Mannschaftsbetreuern steht das Recht zu, vor dem Spiel in
die Spielerpässe des Spielgegners Einblick zu nehmen. Auf
Verlangen eines Mannschaftsbetreuers überprüft der Schiedsrichter
vor dem Spiel, ob die im Spielbericht eingetragenen
Spieler tatsächlich anwesend sind.
Bei später ins Spiel kommenden Spielern erfolgt die Prüfung in
der Halbzeitpause bzw. unmittelbar nach dem Spiel.
(5) Der Verein haftet für die Richtigkeit der auf dem Spielerpass
vermerkten Eintragungen. Nach Erteilung der Spielberechtigung
durch die Passstelle darf der Verein eigenmächtig keine
Änderungen im Spielerpass vornehmen.
(6) Jeder Missbrauch des Spielerpasses ist strafbar.
(7) Der Spielerpass ist Eigentum des ausstellenden Verbandes. Der
Verein ist zur sorgfältigen Aufbewahrung des Spielerpasses
verpflichtet. Bei Beendigung der aktiven Tätigkeit soll der
Spielerpass zur Vernichtung eingereicht werden. Die Spielberechtigung
ist dann sechs Monate nach Eingang des Passes
bei der Passstelle erloschen.
Fehlende Lichtbilder, Unterschriften, Stempel kosten Ordnungsgeld.
Ich würde im Verdachtsfall darauf bestehen, daß der Schiedsrichter den entsprechenden Spieler befragt nach Namen und Geburtsdatum.
Ggf. den Spieler im Spielbericht aufführen und unterschreiben lassen.
Welche Rechte, welche aktiven Möglichkeiten hat der Kontrollierende. Darf er das Spiel dann absagen, darf er es absagen, bei einem Verdacht, ...muß er Beweissicherung betreiben und wenn ja, ...wie???? Darf ich das betroffene Kind anhören, befragen usw.? Wen informiere ich, was sind die dirketen Konsequenzen/Verfahrensweisen, ...was sind die Folgen vor Ort?
Absagen oder ausfallen lassen kannst Du das Spiel im Verdachtsfall nicht. Die Beweislast liegt bei Dir bzw. Deinem Verein.
Im Falle des Einsatzes eines Spielers ohne Spielberechtigung musst Du Einspruch gegen die Spielwertung nach Rechts- und Verfahrensordnung einlegen. Folgen vor Ort gibt es erstmal gar keine.
Fragen über Fragen die beantwortet sein müssen, damit derjenige der sich mutig entschließt zu kontrollieren, nicht zur Lachnummer verkümmert!
Macht Euch darüber mal lieber einen Kopf, es muß ein Leitfaden im Schädel eines jeden Insiders ablaufen, ...und dann kriegt man diese Arschlöcher auch zur Schlachtbank, wo sie hingehören, sorry für die harten Worte, ...aber die bleiben nun stehen
Zusatz: Hier gibts doch ausgebildete Schiedsrichter,...die müßten doch was dazu sagen können.
Ein Schiedsrichter hat nicht zu entscheiden, ob der Spieler eine Spielberechtigung hat oder nicht. Das ist nicht seine Aufgabe.
Er kann Einträge in seinem, dafür vorgesehenen Feld, vornehmen.