bescheinigung probetraining

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  • moin zusammen


    ich weiß, das thema ist schonmal behandelt worden, allerdings habe ich beim suchen und recherchieren keine befriedigende antwort gefunden. sorry, aber ich frag halt nochmals konkret:


    kann ein verein einem jugendlichen 96er die für ein probetraining notwendige bescheinigung verweigern, wenn dar spieler wechseln will und dies bis zum 30.6. geschehen muss?
    die frage bezieht sich auf den fvn. eine 6 monatige sperre ist wohl bei dem beschriebenen verein standard und wird wohl oder übel von uns durch eine "ausbildungsentschädigung" vermieden.


    vielen dank schonmal für eure infos.

  • Ich kann Dir keine definitive Antwort geben, in Bayern gibt es so etwas Gott sei Dank nicht.


    Aber ich habe es schonmal erwähnt: Der Verein kann so etwas aus meiner Sicht nicht verweigern. Das würde ja meiner Meinung nach schon gegen das Grundgesetz verstossen. Sonst wäre es ja so, dass man automatisch an einen Verein gebunden ist, in den man eintritt.

  • ja, so sehe ich das auch. aber was macht man, wenn der verein einfach sagt,
    kriegste nicht und eine teilnahme dann an meinem training ohne schein eine strafe nach sich zieht? ?(

  • Einfach mittrainieren lassen und sagen, dass das Kind bereits Mitglied im Verein ist. Notfalls würde ich noch einen Mitgliedsantrag unterschreiben lassen und diesen nur dann einreichen, wenn das Kind auch zu Euch kommt.


    Denn eines kann diese Regelung nicht verbieten: Jeder kann in so vielen Vereinen Mitglied sein, wie er will. Und es ist wohl das normalste der Welt, dass diese Mitglieder einer Beschäftigung, in diesem Fall Fußball spielen, nachgehen.

  • boah, gute idee! danke. werde das mal mit unserem jugendleiter besprechen aber das hört sich gut an...

  • Als Verein bist Du nicht verpflichtet eine Trainingsgenehmigung zu erteilen.


    Die Mitgliedschaft ist nicht entscheidend, sondern für welchen Verein der Spieler eine Spielberechtigung besitzt.
    Du kannst in 7 verschiedenen Verein Mitglied sein, aber erhälst nur eine Spielberechtigung.


    Ich würde vorschlagen, der Spieler meldet sich einfach mal per Einschreiben ab. Dann verliert er mit Tag
    der Abmeldung die Spielberechtigung für seinen alten Verein. Falls er sich nicht zum Wechsel entscheidet,
    meldet er sich dort wieder an und bekommt nach neuen Antrag seine Spielberechtigung zurück.


    Kannste hier nachlesen: http://www.wflv.de/fileadmin/d…rdnung-3.2008-f_r_INT.pdf
    unter Paragraph 11

  • So weit ich weiß, kann ein Verein die Bescheinigung nicht verweigern. Er muss aber dennoch zustimmen ;)


    Spieler die bereits in einem Verein spielen, sind auch ohne Bescheinigung über ihren Heimatverein versichert! Sollte der andere Verein eine Beschwerde über eine Trainingseinheit ohne Bescheinigung einlegen, muss der neue Verein eine Geldstrafe zahlen.

    »Fußball ist grundsätzlich einfach, aber das Schwierigste was es gibt ist, einfachen Fußball zu spielen.«

    (Johan Cruyff)

  • Siebeners Frage bezieht sich auf den FVN.
    Wie andere Verbände das regeln weiß ich leider auch nicht.


    Im FVN regelt das die Jugendspielordnung des WFLV unter § 21
    Die beiden Absätze kopiere ich mal rein.


    § 21 Teilnahme am Training
    (1) Allen Verbandsvereinen ist es untersagt, Junioren aus einem
    anderen Verein am Training teilnehmen zu lassen.


    (2) Eine Ausnahme ist nur dann zulässig, wenn der Verein, für den
    der Junior eine Spielberechtigung besitzt, schriftlich seine
    Zustimmung gibt.

    Absatz 2 ist eine "kann" und keine "muss" Regelung.


    Bei nichtbeachten kann man die Spruchkammer natürlich mit einem
    Verfahren gegen den anderen Verein beschäftigen. Aber ich bin der
    Meinung, daß dies unter anständigen Vereinen nicht notwendig ist,
    und eine Trainingsgenehmigung kein Problem darstellen sollte.

  • Ich muss ehrlich sagen, unglaublich, dass so etwas in den Statuten geregelt ist.


    Da muss man wirklich darüber nachdenken, gegen diesen Passus etwas zu unternehmen.

  • Da wird man uralt und stellt fest, dass es Vorschriften gibt, von denen man nichts geahnt hat, und gegen die man ständig verstossen hat.
    Wie oft habe ich Jungs anderer Vereine mittrainieren lassen, die bei einem meiner Spieler zu Besuch waren, und gefragt haben, ob sie mitmachen können.
    war selbstverständlich.


    wie sieht das eigendlich bei den derzeit viel stattfindenden Sichtungstrainings der mittleren und grösseren Vereine aus.
    Bei uns kennt keiner diese Einverständniserklärung.
    Ich glaube da wird stillschweigend nach dem Motto verfahren: " wo kein Kläger da kein Beklagter"
    ist das eigendlich eine DFB oder Verbandsvorschrift?

  • naja, bei mir gibt es jetzt genau diese situation:
    der andere verein verhält sich unanständig und lässt nun sogar unser training beobachten, um zu sehen, ob sich deren spieler an das verbot halten.
    so ist das, kein entgegenkommen, keine chance.
    was kann man da machen, neben sofortiges abmelden der wechselwilligen?

  • naja, bei mir gibt es jetzt genau diese situation:
    der andere verein verhält sich unanständig und lässt nun sogar unser training beobachten, um zu sehen, ob sich deren spieler an das verbot halten.
    so ist das, kein entgegenkommen, keine chance.
    was kann man da machen, neben sofortiges abmelden der wechselwilligen?


    Mach das, was ich Dir vorgeschlagen habe.


    Ich vergleiche mal diesen § mit folgender Situation (Fiktion). Du willst Deinen Arbeitsplatz wechseln und Dich bei einer neuen Firma vorstellen. Also vereinbarst Du ein Vorstellungsgespräch. Das darst Du aber nur besuchen, wenn Dein derzeitiger Arbeitgeber eine schriftliche Zustimmung erteilt.



    @ Günter Grafe: das ist kein ebundesweite Regelung, das gibt es nur in einzelnen Verbänden. In Bayern gibt es das nicht. Und wie das die Profivereine in den betroffenen Verbänden regeln, weiß ich nicht. Denn dieser § ist doch völlig kontraproduktiv, was Talentförderung anbetrifft.

  • Bei uns gab es ein fall das sich ein Spieler von uns bei einem anderem Verein beim Training Verletzt hat, der Trainer wo das Passiert ist sollte alles selber Bezahlen. Hatte aber glück das sein verein ihn unterstützt hat.


    Wir müssen nun bei jedem Spieler der woanders Angemeldet ist eine Trainingserlaubniss haben, aber dann darf der Spieler "nur" das Training mitmachen und kein Trainingsspiel was wir am Ende jedes Trainings immer machen. Wir brauchen dafür dann eine Trainingsspielerlaubniss......

    "Trainer werden ist nicht schwer - Trainer sein dagegen sehr!"


    Wir neigen dazu, Erfolg eher nach der Höhe unserer Gehälter oder nach der Größe unserer Autos zu bestimmen als nach dem Grad unserer Hilfsbereitschaft und dem Maß unserer Menschlichkeit.


    Tipp- und Rechtschreibfehler sind absichtlich eingebaut und dienen der Belustigung des Lesers.


    © madd!! 2011. Alle Rechte vorbehalten. Kein Verwenden, Zitieren und Kritisieren ohne Erlaubnis. :P

  • @ günter
    Dies ist keine bundesweite Regelung. Die Verbände regeln Ihren Spielbetrieb auf Verbands und Kreisebene. Während in den Satzungen des DFB u.a. der Spielbetrieb auf DFB Ebene geregelt wird.
    Jeder Verband kann in der Sache völlig autonom handeln. In meinem Kreis gibt es auch genügend Vereine, die nach dem Motto "wo kein Kläger usw. " Spieler trainieren lassen.


    siebener
    Natürlich musst Du in dem Fall selbst entscheiden. Aber ich empfehle Dir entsprechend der Jugendspielordnung des WFLV vorzugehen, da es für Deinen Landesverband (ist auch meiner) die
    Vorgabe ist. Auch wenn Du oder andere diese Regel für unsinnig halten, gibt es sie trotzdem.Der Vorschlag von Hattabi ist ganz nett, aber er muss auch nicht ggf. zu einer Kammerverhandlung,
    bzw. das Ordnungsgld bezahlen, daß auf Dich bzw. auf Deinen Verein zukommen kann.


    Meine Region ist sozusagen umzingelt von Proficlubs. Ich kann aus eigener Erfahrung versichern, daß gerade diese großen Vereine sich alle an die Regularien halten.

  • Hallo!
    Komme aus Westfalen, da kenn ich die Regelung.


    Ich würde mich einfach beim jetzigen Verein abmelden (Abmeldung persönlich abgeben, da spart man Zeit und Portokosten) und dann beim Probe-Training mitmachen.
    Einen Tag später würde ich mich bei meinem jetzigen Verein wieder anmelden, um für den Rest der Saison (Turniere o.ä.) spielberechtigt zu sein.


    Da kann der jetzige Verein nichts gegen machen und man kann ohne Probleme ein Probetraining bei einem anderen Verein machen.
    Man ist ja quasi für einen Tag vereinslos. So rum find ich es einfacher, als sich im neuen Verein anzumelden, da man ja gar nicht weiß ob man zu diesem wechselt oder vielleicht zu einem anderen...

  • nach rücksparache mit allen beteiligten wird dies dann auch so geschehen:
    der junge meldet sich bei seinem verein ab, kommt zum training und wenns gut läuft, wovon ich mal ausgehe,
    unterschreibt er dann (mit seinem blut) bei uns (für immer)
    insgesamt blöde regelung aber da kann man wohl nix machen.
    danke für eure antworten.

  • also ich will das thema nicht verkomplizieren, da diese regelungen der absolute schwachsinn zu sein scheint. aber wenn hier der gegnerische verein schon ziemlich kontraproduktiv ist, möchte ich folgendes zu bedenken geben.


    wie sind die kündigungsfristen der mitgliedschaft im jeweiligen verein? nur weil ich eine abmeldung abgebe, bin ich nicht am nächsten tag vereinslos. hier muss klar geschaut werden, was die jeweilige satzung regelt.


    bei uns z.B. kündigung bis zum 30.05. eines jahres, um zum 30.06. austreten zu können. oder kündigungen bis zum 30.11. eines jahres, um zum 31.12. austreten zu können. andere kündigungsfristen kennt unsere satzung beispielsweise nicht. kommt jetzt die kündigung erst im juni, dann wäre die mitgliedschaft zum 31.12. erst aufgehoben.


    ich könnte mir vorstellen, dass sich solche spitzfindigkeiten euer gegnerischer verein zu nutze macht. dann ist da nix mit probetraining und spielberechtigung. der spieler bleibt bis zur regulären kündigungsfrist mitglied und das einverständnis wird nach wie vor benötigt. der verein hat bis dahin auch anspruch auf mitgliedsbeiträge. :evil:


    vorsicht ist die mutter der porzellankiste. und hier scheint sie insgesamt geboten, da wohl bis auf's messer diese unsägliche regelung ausgefochten wird. das auf dem rücken der spieler ist ein absolutes no go und hat mit fair play nur noch wenig zu tun. aber ich glaube, dass wissen in diesem forum alle.

  • Da es immer noch um den FVN geht, verliert ein Spieler mit Tag der Abmeldung (Datum des Poststempels bzw Einschreibebeleg) seine Spielberechtigung.
    Das jeder Verein eine Kündigungsfrist (z.B. Quartalsende) hat ist klar. Aber die Spielberechtigung hat dann nichts mehr mit der Mitgliedschaft zu tun.

  • hallo zusammen


    es ist folgendermassen ausgegangen:
    der spieler hat sich bei seinem verein abgemeldet, bei uns trainiert und sich danach bei uns angemeldet.
    ist ein guter, er passt zu uns und alle sind froh.
    um die ablöse kümmern sich jetzt andere, bzw. es heißt ja ausbildungspauschale....