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  • ist diese "ausbildungspauschale" bei euch eigentlich vom verband geregelt?


    solange kein "grosser" verein kommt, der wahlos bei den kleinen vereinen wildert, finde ich diese pauschale absolut lächerlich und erinnert mich an menschenhandel.

    "der runde steht im eckigen!"

  • Im FVN regelt das die Jugendspielordnung des WFLV.
    Weiss nicht wie das in anderen Verbänden läuft.
    Ich glaube aber dasThema Ersatzzahlung wurde hier schon mal
    irgendwo diskutiert.


    Gültig von jüngerer Jahrgang A - Jugend bis älterer Jahrgang D - Jugend.
    Allerdings muss der Spielberechtigungsantrag bis zum 31.08. auf der Paßstelle eingehen.
    Danach wird auch die Ersatzzahlung nicht mehr anerkannt.



    siebener, vielleicht versäumt in Eurem Fall ja der abgebende Verein rechtzeitig den
    Spielerpaß auszuhändigen :D , dann hat sich eine Ausbildungsentschädigung erledigt.

  • na, den pass hat der spieler schon,... pech, den hatte er noch von der stadtauswahl.


    ausbildungspauschale ist diesem fall die umschreibung für ablöse. andernfalls sperrt der abgebende verein den jungen für 6 monate.
    das hatte ich neulich schonmal, da haben wir nix bezahlt und die jungens haben dann nach 6 monaten mit reinem training
    ohne pflichtspiel ganz einfach die lust am fussball verloren und sich abgemeldet...


    deshalb halte ich diese ganzen wechselsperren von 3 oder 6 monaten für irrsinn in der jugend, egal ob das wettbewerbsverzerrend sein kann oder nicht.
    in meinem fall wurden zwei 14 jährigen jungens aus trainereitelkeit (ganz einfach weil er die macht dazu hatte) die lust am fußball genommen.
    sie waren gut, einer hatte richtig talent, nun spielt er basketball...


  • Nun der Pass reicht ja nicht, ohne Freigabe bringt der gar nichts.


    Mal ne Frage: Wie finanziert Ihr eigentlich die Ausbildungspauschale ? Zahlt das Euer Verein immer ?


    Ansonsten halte es sinnvoll, dass es bestimmte Wechselperioden und Wechselbestimmungen gibt (sonst könnte jeder machen, was er will). Sperren finde ich auch Irrsinn und Ausbildungsentschädigungen sind völlig unangemessen.

  • "pech" bezieht sich auf die Klausel, dass der verein innerhalb 14 tage nach abmeldung den pass dem spieler aushändigen muss, andernfalls entfällt die möglichkeit der sperrung.
    in diesem fall haben wir das pech...


    und nein, wir bezahlen diese "ablöse" nur selten, eigentlich nur dann, wenn sich ein höherklassige mannschaft dadurch entscheidend verbessert. in diesem fall ist das so.
    in den normalen stadtgruppen und auch unterhalb der c-jugend machen wir das in der regel nicht. aus welchem loch das geld nun kommt weiss ich eigentlich auch nicht.
    die deals macht dann unser jugendleiter. allerdings habe ich es auch schon erlebt, dass ein vater das geld zähneknirschend an den alten verein überwiesen hat,
    damit sein junge spielen konnte wo er wollte.