Corona und seine Folgen?

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  • Ich wollte damit auch eher ausdrücken, dass doch nun niemand dafür garantieren kann, dass es in seinem Verantwortungsbereich zu keinen Ansteckungen kommt.


    Es wurde ja vorher darüber diskutiert, ob der Verein/Trainer verantwortlich gemacht werden kann, ob Eltern Vollmachten unterschreiben sollten u.ä. Das halte ich für wenig zielführend zum Theme Pandemie-Einschränkung. Letztlich sollen ja alle Einschränkungen, der Lock Down etc. dazu führen, dass das Tempo der Neuansteckungen so niedrig ist, dass die Intensivabteilungen der Krankenhäuser auch jeden schwer Erkrankten nach allen Möglichkeiten der Medizin behandeln können. Dieses Ziel ist ja - zumindest Stand jetzt - erreicht worden. Läßt man jetzt wieder Lockerungen zu, sei es im Sport, in der Gastronomie, beim Besuch von Spielplätzen, Schulöffnungen und und und, dann nimmt man das Risiko, dass es wieder vermehrt zu Ansteckungen kommt, in Kauf. Und das ist auch in Ordnung so, da muss einfach austariert und notfalls immer neu bewertet werden, wie weiter vorgegangen werden kann.


    Jetzt einzelne handelnde Personen, sei es den Lehrer in der Schule oder den Trainer im Sportverein, dafür haftbar machen zu wollen, wenn es womöglich nachweislich zu Infektionen während des Schul- oder Trainingsbesuchs gekommen ist, wäre absurd. Lässt man Lockerungen zu, dann nimmt man das allgemeine Lebensrisiko, zu erkranken wissentlich in Kauf. Sicher muss sich jeder so verantwortungsbewusst wie möglich verhalten, grobe Fahrlässigkeit darf es nicht geben. Aber sollte es tatsächlich dazu kommen, dass einzelne Personen in Regreß genommen werden, dann wird niemand mehr Verantwortung übernehmen wollen.

  • Naja, es wird ja vermutlich nur Fusballtraining MIT Auflagen erlaubt sein.

    Und für das Einhalten dieser Auflagen ist jemand verantwortlich.


    Natürlich gibt es Haftung nur bei grober Fahrlässigkeit, aber zB habe ich schon gegört "Rondo geht, da hat man ja nur selten und kurz Kontakt".


    Wenn zB 2m Abstand vorgeschrieben sind und der Trainer eine Trainingseinheit plant, bei der es zu kurzen Kontakten 2er Kids kommen kann, ist das dann grob fahrlässig?


    Irgendwie schon

  • Wörtlich wird im Entwurf für die Öffnung ab dem 07.05.20 folgendes formuliert:

    Outdoor-Sportanlagen für alle Sportarten mit dauerhafter Sicherstellung der Abstandsregelung geöffnet.


    Da würde dann auch kein Rondo gehen, Unterschreitung der Abstandsregelung geht generell nicht.


    Natürlich ist der Trainer gefordert, die Umsetzung zu beachten. Genauso wie ein Supermarktbetreiber, Zoo- und Freizeitparkbetreiber und ein Restaurantbesitzer darauf zu achten hat, dass die Ausführungsbestimmungen in deren Bereich beachtet werden oder allgemein jeder die Zwei-Personen-Regel im öffentlichen Raum zu beachten hat.


    Zuwiderhandlungen können bei entsprechendem Nachweis (kann ja nur das In-Flagranti-Ertappen durch die Polizei oder sonstiger kontrollierender Ordnungskräfte sein) mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden.


    Aber Regreß- und Schadensersatzforderungen, wenn eine Infektion im Sportverein/im Restaurant/im Zoo etc. nachgewiesen wird ? Kann ich mir nicht vorstellen, das öffentliche Leben würde zusammen brechen, niemand könnte diese Verantwortung tragen.

  • Was die Haftung angeht, hatte ich gestern ein Telefonat mit dem Landessportbund NRW.


    Bei Corona gilt im Prinzip das Gleiche wie bei Unfällen, die im Training passieren können. Der Verein und der Trainer sind für Einhaltung der Hygienevorschriften verantwortlich. Genau so sind die Trainer dafür verantwortlich, dass z. B. die Tore gegen Umkippen gesichert werden. Der Trainer haftet aber nicht, weil sich z. B. ein Spieler in einem Zweikampf verletzt.


    Solange der Trainer nach bestem Wissen und Gewissen handelt ... kein Problem. Handelt man aber grob fahrlässig oder gar vorsätzlich, ist der Trainer natürlich auch in der Haftung.


    Die Haftung lässt sich übrigens nicht durch eine Erklärung der Eltern ausschließen.


    Kurz gesagt: wenn wir unser Training so verantwortungsbewusst wie bisher durchführen, Kinder und Eltern im Vorfeld über die dann geltenden Regelungen aufklären, dann gibt es auch keine Probleme.


    Ich werde das bei mir so handhaben, dass ich Spieler und Eltern über alle Regelungen, Vorschriften etc. im Vorfeld informiere (habe mir vorgenommen, das sowohl als Video als auch schriftlich zu machen) und außerdem beim Training die Spieler nochmals persönlich aufkläre.

  • Also ich habe für mich beschlossen, erstmal kein Training anzubieten und die Entwicklung abzuwarten. Ich trainiere allerdings auch eine Erwachenenmannschaft, und die sind selbst momentan sehr vorsichtig. Mit Maske einkaufen gehen, im Betrieb wg. Corona in Vormittags- und Nachmittagsschicht eingeteilt sein und dann abends in Gruppen trainieren -wenn auch vorsichtig-, das passt nicht so wirklich. Das sieht bei Kinder- und Jugendmannschaften natürlich anders aus, da würde ich vermutlich auch was anbieten. Alleine damit die mal wieder raus kommen, und wenn eben nur Dribbelwettkämpfe, Torschüsse und ähnliches ohne Kontakt geht.


    Deshalb möchte ich auch noch mal kurz was zur Haftung sagen. Nicht um als Trainer alle Verantwortung wegschieben zu wollen, aber um das tatsächliche Risiko einer Haftung einschätzen zu können. Aus einem schönen Hobby, dem wir alle mit viel Engagement nachgehen, sollte einem kein unverhältnismäßiges finanzielles Risiko erwachsen.


    Es wird sich kaum gerichtsfest beweisen lassen, dass sich Spieler im Training gegenseitig infiziert haben. Wenn ein Tor, das nicht gesichert ist, umkippt und ein Kind verletzt, ist die Beweisführung für die Durchsetzung von Haftungsansprüchen natürlich einfach. Aber eine Beweisführung, das sich ein Kind tatsächlich in der Schulzeit oder Trainingszeit angesteckt hat, müsste unzweifelhat dokumentiert werden können. Das wird m.E. nicht möglich sein. Wie soll denn die Übertragung eines Virus zu einem bestimmten Zeitpunkt, durch einen bestimmten Kontakt bewiesen werden ? Wie soll bewiesen werden, dass die Ansteckung nicht woanders passiert ist ? Was z.Zt. mit der Nachverfolgung von Infektionsketten als Schutzmaßnahme über die Gesundheitsämter läuft, ist eine ganz andere Frage und hat mit dem, was zur Durchsetzung von Haftungsansprüchen vor Gerichten notwendig ist, nichts zu tun.


    Ich würde auch wie oben zitiert dringend dazu raten, die Hygienemaßnahmen ausführlich zu dokumentieren und einzuhalten, dann sollte Haftung kein Thema sein.

  • Das klingt alles sehr logisch. Man sollte wirklich schauen, sich abzusichern. Wenn eine schriftliche Dokumentation des Trainingsablaufs und Einführung zu den bekannten Auflagen ausreichend ist, ist dies natürlich wunderbar. Das wird aber nicht davor schützen, auch im Training auf die Einhaltung zu achten. Dafür werden entweder mehr Aufpasser in Form von Trainern benötigt oder die Gruppen müssen auf eine bestimmte Anzahl an Kindern verkleinert werden. Bei den höheren Altersklassen mögen diese theoretisch größer ausfallen, bei den jüngeren Kindern eben kleiner, um jederzeit den Überblick zu behalten.



    Ob die Infektion schließlich im Training oder sonstwo stattgefunden hat, wird sicherlich auch nicht so einfach nachvollziehbar sein. Die Gefahr, von dritten angeschwärzt zu werden (und das passiert meist dann, wenn diejenigen betroffen sind), ist aber in meinen Augen nicht allzu abstrakt. Wie anders Eltern plötzlich ticken können, wenn es ihr Kind betrifft, kann ich nur aus Erfahrung in der Kita sprechen. Es ist nicht immer rational und häufig entsteht auch kein finanzieller Schaden. Jedoch dies vor allem im Ehrenamt etwas, womit man nicht zu tun haben möchte. Und das kann eine Lawine lostreten, die man sich nicht vorstellen konnte...


    Inhaltlich würde ich also nichts planen, was in irgendeinem der Übungsform geschuldeten Szenario zu einer Unterschreitung des Mindestabstandes führen kann. Denn das könnte mir als Fahrlässigkeit unterstellt werden.


    Konkrete Fragestellungen und Szenarien (je nach Alter der Kinder und Jugendlichen) wären bspw.

    1. Wie muss ich meine Übungen aufbauen, um den Abstand wahren zu können? Wie viele Kinder lasse ich an einer Station anstehen, um den Überblick wahren zu können?
    2. Mache ich kleinere Trainingsgruppen, dafür mehr Einheiten? Ist mir das überhaupt zeitlich möglich?
    3. Binde ich die Eltern ein (bspw. als Aufsichtspersonen)? Lasse ich das Training ausfallen, wenn sich niemand bereit erklärt? Kein Training anbieten?
    4. Schließe ich Kinder aus, die in Fahrgemeinschaften zum Training kommen? Schließe ich generell Kinder aus?
    5. Schuhe der Kinder binden erlaubt oder nicht?
    6. Dürfen mehrere Mannschaften parallel trainieren? Falls nein, reichen die Anzahl der Plätze aus, um für jedes Team Training anzubieten? Falls auch dies nicht möglich ist, darf niemand mehr trainieren oder wöchentlicher Wechsel?
    7. Wann ist ein Platz überhaupt zu voll?
  • Der Landessportbund NRW hat das Thema Haftung nun auch in seinen FAQ schriftlich fixiert:


    Haftet der Vorstand, wenn sich Personen bei Öffnung des Sportbetriebs mit dem Coronavirus infizieren?


    Sollte es zu einer Öffnung des Sportbetriebs kommen, ist es nicht ausgeschlossen, dass sich Personen dabei mit dem Coronavirus infizieren. Vorstände stellen sich die Frage, ob sie dann haftbar gemacht werden können.

    Die Haftung wegen einer Infektion einer Person mit COVID-19 setzt eine Sorgfaltspflichtverletzung auf Seiten der Verantwortlichen voraus. Insofern hat der Vorstand alle Maßnahmen zu ergreifen, die erforderlich und geeignet sind, eine Verbreitung des Virus und eine Infektion der Teilnehmer*innen beim Sportbetrieb des Vereins zu verhindern. Hierzu zählen geeignete Vorkehrungen und Schutzmaßnahmen zur Hygiene, Steuerung des Zutritts und Gewährleistung eines Mindestabstands. Die jeweils zu treffenden Maßnahmen hängen von örtlichen Begebenheiten, sind sportartspezifisch zu treffen und hängen demgemäß von den Umständen des Einzelfalles ab. Vorkehrungen wie Registrierung der Teilnehmer*innen, Hinweise auf Husten- und Niesetikette und kontaktfreie Begrüßungen, regelmäßige Reinigungsintervalle dürften dabei zu den Standardmaßnahmen gehören.


    Ein absoluter Schutz wird nicht herstellbar sein. Zudem müsste eine infizierte Person nachweisen, dass die Infektion durch die Teilnahme am Vereinssportbetrieb verursacht und durch das Verhalten des Vorstands (oder anderer Verantwortlicher aufseiten des Vereins) verschuldet wurde.


    Im Übrigen ist die Haftung des Vorstands, der unentgeltlich tätig ist bzw. keine den Ehrenamtsfreibetrag überschreitende Vergütung erhält, im Verhältnis zum Verein und zu den Mitgliedern des Vereins auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

  • "Lustig" wird es, wenn zwei Kinder nach Hause kommen, beide infiziert sind und man nichtmal feststellen kann, wer von beiden wen angesteckt hat. Geschweige denn, ob das beim Training passiert ist und ob die beiden tatsächlich in der gleichen Kette hängen. Kann ja auch sein, dass der eine einkaufen war und der andere es beim Bäcker bekommen hat.


    Noch dazu möchte ich anmerken, dass wir inoffiziell jetzt bei unter 10.000 momentan Infizierten in Deutschland sind (ergibt sich aus den Neu-Infizierten der letzten 14 Tage). Und wenn ich dann schon einen beim Training habe, dann muss da unheimlich viel falsch laufen, damit der trotz Abstandsregeln einen anderen ansteckt.


    Man sollte jetzt eben nicht so tun, als wären 30 Mio Menschen infiziert und es wäre nur eine Frage der Zeit, bis die anderen 50 Mio Deutschen es auch bekommen. Momentan infizieren sich täglich im Schnitt ca. 500 Personen in Deutschland. Das sind 0,0006%. Mit der aktuellen Quote dauert es theoretisch noch 450 Jahre, bis jeder Deutsche infiziert ist. Da ist es wahrscheinlicher an Altersschwäche zu sterben. Selbst zur Hochzeit mit knapp 7500 neu-Infizierten am Tag hätte es 30 Jahre gedauert, bis der Virus einmal durch Deutschland gefegt wäre.


    Ich verstehe absolut, dass man sich darüber Gedanken machen muss, FALLS das passieren sollte. Und ich möchte den Virus auch nicht runterspielen. Aber diese Sorge ist überhaupt nicht rational und deshalb verschwende ich als Trainer keinen Gedanken daran, was wäre wenn. Wenn es wieder erlaubt ist, werde ich Training nach den Regeln anbieten und wenn sich herausstellt, dass jemand aus einer Trainingsgruppe infiziert ist, dann kann er eben für 2 Wochen nicht teilnehmen. Wobei das grundsätzlich Blödsinn ist: Denn Abstandsregeln ODER Quarantäne - eins von beidem sollte ja nun reichen, oder?

    "Diese Antwort brauchen sie mir nicht zu stellen"

  • bin ich froh das es bald wieder losgeht. Ich hoffe sehr, das die Leute nicht in ihren alten Denkmuster verfallen und dem Hobby-., Papa-, Amateur-Breitensport Trainer ein wenig mehr Anerkennung zukommen lassen, was man eigentlich in seiner Freizeit für das soziale Miteinander leistet.

  • "Fitnessstudios, Tanzschulen und Kursräume von Sportvereinen dürfen in Nordrhein-Westfalen ab dem 11. Mai unter strengen Auflagen wieder öffnen. [...] Ab dem 30. Mai dürfen Sportbegeisterte auch in Sparten mit unvermeidbarem Körperkontakt wieder ihren Sport ausüben. Auch die Hallenbäder dürfen ab dem 30. Mai wieder den Betrieb aufnehmen."


    Verstehe ich das richtig, dass in NRW ab dem 30. Mai wieder (Kontakt-)sport ohne Mindestabstand ausgeübt werden darf? Betrifft mich zwar nicht, aber vielleicht hat es jemand mitbekommen.

  • ist es nicht so,dass täglich 500 positiv getestet werden?

    Das heißt doch nicht, dass sich nicht viel mehr infiziert haben

    Natürlich heißt es das nicht, die Dunkelziffer ist ja uns nicht bekannt. Dennoch waren es vor einigen Wochen 15 mal so viele positive Tests pro Tag. Inzwischen werden mangels benötigten Tests nicht mal die Kapazitäten ausgeschöpft.


    Das ist ein ziemlich positives Zeichen - selbst wenn es eine gewisse Dunkelziffer gibt.

    "Diese Antwort brauchen sie mir nicht zu stellen"

  • Gerade kamen im TV Bilder von einer Trainingseinheit aus Sachsen (von heute). Musste eine F-Jugend gewesen. Also 1,5 Meter Abstand waren da nicht zu sehen. Im Gegenteil.


    Auch keine Kleingruppen.


    Sind die Leitplanken des DOSB nicht für alle Sportverbände und Vereine verpflichtend (unter anderem maximal 5 Personen pro Trainingsgruppe)?


    Lustig auch, dass vom größten Sportverband DFB noch keine Übergangsregeln vorliegen (siehe auch DOSB).

  • In NRW glühen heute abend sicher die Whatsappleitungen.

    Es kann nächste Woche in Kleingruppen losgehen, ab dem 30.5. wieder mit Kontakt.

    (wenn die Fallzahlen nicht wieder ansteigen)


    Ich werde mit meiner G-Jugend noch bis Juni abwarten und überlassen den älteren mein Platzviertel

    Mit den Besten zu siegen kann jeder. Du musst es mit allen können!

  • DFB wird sich diese Woche noch äußern.


    Beim NFV Training mit den üblichen Kontaktverboten und maximal 5 Personen (4 + Trainer?) anscheinend möglich.


    Genaueres vom Verein weiß ich noch nicht.

    Habe bei nur 4 Kindern aber auch keine hohe Motivation zum schnellen Start, ist leider ein vielfacher Aufwand.

    (bei vollem Verständnis für die Regeln)


  • Ich hatte das vom NFV so verstanden, dass sie 5 Spieler pro Gruppe erlauben, was auch immer eine Gruppe ist (eine Gruppe pro Trainer? eine pro Platz?).


    So macht Fussballtraining natürlich wenig Sinn (zumindest kontaklos, mit Kontakt wäre es was anderes), dass ist dem NFV nun aber immerhin auch aufgefallen und diese Anweisung wurde wieder zurückgenommen. Mittlerweile ist die nur noch die Rede von ausreichend Abstand, aber keine maximalen Gruppengrößen.