Wie bereits in einem früheren Thread erwähnt strebe ich momentan die Trainer C-Lizenz an, wobei jedoch die Termine vom Bayerischen Fußball Verband für mich aufgrund der Schulzeit nicht in Frage kommen.
Ich hab mich jetzt mal mit anderen Landesverbänden (z.B. WFV) auseinandergesetzt und einige passende Termine gefunden. Nun stehe ich jedoch vor einem anderen Problem.
Laut DFB.de ist für die C Lizenz eine Mitgliedschaft in einem Verein des DFB Voraussetzung:
Zitat
- Tabellarischer Lebenslauf inkl. des sportlichen Werdegangs
- Nachweis über die Mitgliedschaft in einem Verein eines Mitgliedsverbandes des DFB
- Ärztliches Zeugnis über die sportliche Tauglichkeit (Original), nicht älter als drei Monate
- Erweitertes Führungszeugnis als Nachweis eines tadelfreien Leumunds (Original), nicht älter als drei Monate. Der Antrag hierfür kann als PDF-Dokument unter Downloads heruntergeladen werden. Dies gilt seit Oktober 2011 auch für Polizeibeamte. Kopien von Dienstausweisen werden nicht mehr akzeptiert.
- Erklärung, dass der Bewerber sich der gültigen Ausbildungsordnung, den Satzungen und den Ordnungen des DFB und seines zuständigen Landesverbandes unterwirft.
Bei einigen Landesverbänden wird jedoch auf der Website eine Mitgliedschaft im jeweiligen Landesverband verlangt (vgl.Badischer FV). Beim Württembergischen FV wird dann zum Beispiel zur C-Lizenz eine Mitgliedschaft bei einem wfv-Verein gefordert, nicht aber für die Teamleiter Lehrgänge.
ZitatAlles anzeigenTeamleiter
Keine Vorgaben
Trainer C
Folgende Unterlagen müssen vollständig mit der Anmeldung zum Profillehrgang inkl. Prüfung eingereicht werden:
1. Nachweis über die Mitgliedschaft in einem wfv-Verein
2. Polizeiliches Führungszeugnis (Original) (nicht älter als 3 Monate)
3. Nachweis über die Teilnahme an einem neun stündigen Lehrgang in „Erste-Hilfe“ (nicht älter als 2 Jahre)
Weiß einer von euch was jetzt genau gilt? Die Angaben des DFB oder die des Verbandes? Und wie sieht das speziell im Beispiel Württemberg aus?