3 monatige Sperre nach Vereinswechsel - weil der bisherige Verein nicht über ein Probetraining im Voraus informiert wurde

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  • Unser Sohn hatte bisher in der C-Jugend des TSG Hofherrnweiler gespielt. Nach einem einmaligen Probetraining zu der er sehr kurzfristig eine Chance hatte, hat er sich entschieden den Verein zu wechseln.

    Es wurde fristgerecht gekündigt ( vor dem 01. 07 ) und unverzüglilch nach dem Probetraining wurde sein ehemaliger Trainer sofort informiert.

    Dennoch hat ihn der Jugendleiter hielt es der Jugendleiter des TSG Hofherrnweiler für nötig, unseren Sohn für 3 Monate zu sperren.

    Ich muss noch einfügen, dass unser Sohn 13 Jahre alt ist und in der C-Jugend spielt.

    Die Begründung zur Sperre: Der bisherige Verein hat auch in der nächsten Saison fest mit unsere Sohn gerechnet und er hätte den Verein vor einem Probetraining informieren müssen.

    Nach meiner Ansicht sind dies Argumente die wirklich aus der Luft gegriffen sind.

    Kann mir jemand sagen, wie man gegen eine solche in meinen Augen "willkürliche" Sperre vorgehen kann?

    Gesprächsversuche mit dem Jugendleiter haben zu keinem Erfolg geführt. Es soll wohl der Abschreckung dienen, um andere Spieler im Verein zu halten.

  • Das ist doch völliger Quatsch. Es darf bis zum 01.07. gewechselt werden und wenn diese Frist eingehalten wurde (Abmeldung vom Spielbetrieb), dann kann doch der abgebende Verein lediglich Ausbildungsentschädigung verlangen, und nur solange, bis die gezahlt wurde, ist der Spieler noch nicht spielberechtigt. Das ist jetzt in der Schnelle aus dem Gedächtnis.

  • Hallo Weberli,

    euer Landesverband ist der WFV, oder? Die Jugendordnung ist dann diese hier: Jugendordnung.pdf


    Was ich da raus lese:

    • §10-2.1: Standard ist Sperre für Pflichtspiele bis 1.11., wenn der abgebende Verein nicht zustimmt. So ist es offenbar bei Euch. Warum der abgebende Verein nicht zustimmt, ist irrelevant. Die dürfen das (muss man nicht gut finden, ist aber so).
    • Ich finde nirgends keine Regel, dass man Probetrainings anmelden muss (das gibt es in anderen Landesverbänden durchaus!)
    • §11-3: keine Sperre für Freundschaftsspiele!
    • §10a-1.4: Wenn es um einen übergebietlichen Wechsel (also in einen anderen Landesverband) geht, dann kann die Zustimmung des abgebenden Vereins durch eine Entschädigungszahlung ersetzt werden.
    • Da §10a aber nur übergebietliche Wechsel betrifft, kann das bei Wechseln innerhalb des WFV nicht angewendet werden. D.h. da seid ihr auf das Wohlwollen des abgebenden Vereins angewiesen. Geht es bei Euch denn um einen Wechsel innerhalb des WFV?


    Offenbar ist der abgebende Verein sauer, weil er von euren Wechselabsichten sehr spät erfahren hat. Das kann ich ein Stück weit nachvollziehen. Andererseits wird mit dem Regelwerk der Jugendliche ein Stück weit wie Eigentum des Vereins behandelt, hmmm. Ich drücke Euch die Daumen, dass ihr das mit dem abgebenden Verein irgendwie lösen könnt. Wie stellt sich denn der aufnehmende Verein der Situation?


    Grüße

    Oliver

  • Andererseits wird mit dem Regelwerk der Jugendliche ein Stück weit wie Eigentum des Vereins behandelt, hmmm.

    Nun, die Verein im WFV sind jetzt größtenteils auf dem Land zu finden, da ist die Nachwuchsgewinnung ein großes Thema. Da kann ich die Regelung nachvollziehen, dass die Vereine die Spieler brauchen und entsprechend planen können müssen. Die Frist für die Meldung der neuen Mannschaften jede Saison läuft früher ab als die Wechselfrist.

  • Dennoch hat ihn der Jugendleiter hielt es der Jugendleiter des TSG Hofherrnweiler für nötig, unseren Sohn für 3 Monate zu sperren.

    Ich muss noch einfügen, dass unser Sohn 13 Jahre alt ist und in der C-Jugend spielt.

    So ein Verhalten vom würde ich öffentlich machen und auch den anderen Spielern mitteilen. Was hat der Verein davon, ausser dem Spieler zu schaden. Wer weg will, geht eh. Da muss man sich hinterfragen, warum er weg will. Solche Vereine werden dann in Zukunft gemieden.


    §10-2.1: Standard ist Sperre für Pflichtspiele bis 1.11., wenn der abgebende Verein nicht zustimmt. So ist es offenbar bei Euch. Warum der abgebende Verein nicht zustimmt, ist irrelevant. Die dürfen das (muss man nicht gut finden, ist aber so).


    Ich finde das schon anstössig, das es so eine Möglichkeit überhaupt gibt ohne Begründung Spieler zu sperren.

    Und das sage ich als Trainer von einem Verein, der einen D9er Kader mit gerade mal 11 Spieler hat und die anderen Vereine rundherum haben eine Warteliste. Meldefrist für das Team war der 26. Juni. Bei uns ist das 1. Pflichtspiel am 28. August, Spieler können wechseln bis Ende Juli oder noch später. Wo ist das Problem?


    Zum Glück ist das in der Schweiz anders, der Verein kann nicht zustimmen, dennoch kann der Spieler auch ohne Zustimmung bedenkenlos wechseln.

  • Also im WFV greift das auch erst so ab dem C-Jugend Alter, davor gilt folgendes:


    D-, E- und F-Junioren sowie D- und E-Juniorinnen können am Ende des Spieljahres ohne Wartefrist und ohne Zustimmung den Verein
    wechseln.

  • Das gibt es in Bayern auch, dass der Verein einen Spieler sperren kann, obwohl dieser während der normalen Wechselperiode den Verein verlässt. Da ist es dann (so wie bei Euch wahrscheinlich auch) so, dass es dann 3 Monate Sperre gibt. Das ist dann zwar nicht ganz so dramatisch, da man, zumindest in Bayern, nur die ersten paar Spiele verpasst. Ärgerlich ist es aber trotzdem.


    Im Prinzip ist es schon unüblich aus o.g. Grund einem Spieler die Freigabe zu verweigern. Denn die wenigsten Spieler teilen dem Verein ein Vereinsfremdes Probetraining mit Und wenn, dann nur wenn ein starkes Vertrauensverhältnis besteht, welches ja im o.g. Fall offensichtlich nicht besteht (sonst wäre der Verein nicht so vorgegangen).

    Normalerweise wäre dies ein Punkt an dem der aufnehmende Verein hier mal das Gespräch mit Eurem Heimatverein suchen sollte. Es kann sicher nicht im Interesse des abgebenden Vereins sein, dass in Zukunft Spieler grundsätzlich gesperrt werden, wenn sie zwischen den Vereinen wechseln...und das ist dann leider die traurige Konsequenz, wenn man einmal so anfängt.

    Ich kenne solche Sperren tatsächlich nur bei gravierenderem Fehlverhalten, z.B. nichtrückgabe von Trikots.


    Ich vermute, dass Dein Sohn in der aktuellen Mannschaft Leistungsträger ist und dieser vermutlich gekränkt ist. Das Argument "fest eingeplant" halte ich eher für vorgeschoben. Wenn meine Kaderplanung von einem einzigen Spieler abhängig ist, dann ist tendenziell eher was bei der Planung schief gelaufen. Oder glaubt wirklich jemand, dass sie, wenn sie von dem Abgang gewusst hätten, noch den einen Spieler mehr "verpflichtet" hätten.

  • Ich ergreife mal Partei für den Verein.

    Ich bilde einen Spieler über Jahre aus und der geht dann nach einem einmaligen Probetraining kurzfristig zu einem anderen Verein (ohne ein Gespräch) - da hätte ich auch meine Probleme. Und die Probleme wären noch größer, wenn der Verein evtl. in einer Jahrgangsstufe viele Spieler im Kreis/Bezirk einsammelt, weil er zuvor keine oder keine gute Jugendarbeit leistet. Das weiß der einzelne Spieler nicht, aber der Verein verliert jährlich viele Spieler und bekommt Unruhe in seine Mannschaften (warum er und nicht ich? oftmals von den Eltern gesteuert). Da kann ich Sperren schon verstehen - die Sperren Schaden den Vereinen mehr als den Kindern und Jugendlichen. Sperren nämlich mehrere "geschädigte" Vereine ihre wechselnden Spieler, hat der aufnehmende Verein am Anfang der Saison keine wettbewerbsfähige Mannschaft.

    In Bayern haben wir zum Glück seit letzter Saison die Meldeliga - ich hoffe damit wird das Einsammeln von Spieler zumindest im Kreis etwas weniger.

  • Bei uns im FLVW sind Ausbildungsentschädigungen festgeschrieben und wir bestehen völlig zu Recht auch darauf: wenn ein Spieler z.B. 6 Jahre im Verein gespielt hat, hat man Zeit, Energie und Geld investiert. Wenn er dann für andere Vereine, die das in ihre Spieler nicht investiert haben, interessant wird, sollte das kompensiert werden. Zahlt ein Verein das nicht, ist der Spieler entsprechend gesperrt. Setzt ein Verein den Spieler trotzdem in einem Pflichtspiel ein, erfährt der Verband davon.


    In deinem Fall scheint es aber reine Kränkung zu sein und der abgebende Verein fühlt sich "verarscht". Kann ich aber auch verstehen. Ich kenne die Vorzeichen nicht, aber sagt mir am 30.6. ein Spieler aus heiterem Himmel, dass er woanders spielen will, nehme ich ihm das auch persönlich übel. Jeder kann da spielen, wo er will und wo er Spaß hat. Dennoch sollten gewisse Umgangsformen da sein und dazu gehört im Mannschaftssport, dass man nicht einfach abhaut. Und bei uns gehört es dazu, ein Probetraining anzukündigen. Es muss allein versicherungstechnisch eine Erlaubnis ausgestellt werden. Dazu gehört es zum guten Ton, darüber ins Gespräch mit dem Trainer zu kommen.


    Wie gesagt: Ich kann den abgebenden Verein total verstehen. Der wurde kurz vor Fristende ohne Ankündigung vor vollendete Tatsachen gestellt, das ist absolut nicht die feine Art von euch!


    Verständlich hin oder her, drehen wir das mal um: Stell dir vor, dein Verein wirft deinen Spieler kurz nach Fristende ohne Grund raus, ihr könnt euch einen neuen Verein suchen und weil die Frist abgelaufen ist, darf dein Sohn nicht vor dem 1.11. spielen. Fändest du das fair?

  • Es muss allein versicherungstechnisch eine Erlaubnis ausgestellt werden.

    Dazu hätte ich gerne mal eine Quelle. Man hört das immer wieder, aber oft eben auch gegenteiliges, da alle Spieler ja als Mitglied des Dachverbandes DFB automatisch versichert sind. Niemand ist ja bei seinem Verein versichert, alle über den Verein "beim" DFB.

    (Mal davon ab, dass man ja auch eine normale Krankenversicherung hat, es also "nur" um eventuelle langfristige Folgeschäden, nicht um eine Behandlung geht).

    "Wenn zwei Menschen immer der gleichen Meinung sind, dann ist einer von ihnen überflüssig." Winston Churchill

  • Beim Trainerlehrgang haben sie uns erklärt, dass der Spieler (und auch Trainer) über den Verein versichert sind. Stimmt der aktuelle Verein dem Probetraining nicht zu, ist man nicht versichert. Ist ja mehr als KV. Zum Beispiel auch Unfall etc.

    Neue Spieler die nirgends angemeldet sind, sind auch erst mit Anmeldung über den Verein versichert. Deswegen lassen wir relativ schnell eine Anmeldung ausfüllen. Sollte sich der Spieler anders entscheiden, wird die Anmeldung nicht verarbeitet.

  • Es muss allein versicherungstechnisch eine Erlaubnis ausgestellt werden.

    Dazu hätte ich gerne mal eine Quelle. Man hört das immer wieder, aber oft eben auch gegenteiliges, da alle Spieler ja als Mitglied des Dachverbandes DFB automatisch versichert sind. Niemand ist ja bei seinem Verein versichert, alle über den Verein "beim" DFB.

    (Mal davon ab, dass man ja auch eine normale Krankenversicherung hat, es also "nur" um eventuelle langfristige Folgeschäden, nicht um eine Behandlung geht).

    Hier habe ich einen Text einer Versicherung gefunden. Der besagt, dass der Verein eine Gruppen-Versicherung für seine Mitglieder abschließt. Mitglied ist ein Probespieler im neuen Verein aber nicht, sodass der abgebende Verein ihm die Erlaubnis erteilen muss. Durch diese Erlaubnis ist der Spieler dann wiederum für das angesetzte Training versichert, weil der alte Verein in Kenntnis gesetzt ist und das Training quasi als "angesetztes Training" gilt.

    Denn das wäre dann gleichbedeutend mit "freies Kicken ohne angesetztes Training" und da zahlt keine Versicherung.


    So wurde es mir auch von unserem Gesamtvorstand erklärt.


    Wäre ja noch schöner, wenn ich machen kann, was ich will und der Verein zahlt es. 8o Natürlich zahlt der Verein nur bei Verletzungen oder Unfällen im Vereinstraining (oder mit der offiziellen Erlaubnis bei einem anderen Verein).

  • Ich habe/hatte die Info, dass Probespieler eben bei dem veranstaltenden Verein mitversichert sind, egal, ob sie anderswo Mitglied sind oder eben gar nicht. Deshalb müssen wir Probespieler immer der Jugendleitung mitteilen, können nicht "von der Straße" welche spontan mitmachen lassen (wobei das im Fall der Fälle ja im Nachhinein regelbar wäre), aber den Heimatverein müssen wir nicht informieren, wenn der Spieler auf uns zu kommt. Ggffs kennt/weiß man den Verein ja auch gar nicht, der Spieler kann ja alles erzählen, eben auch, dass er vereinslos sei.


    Wie sollen denn sonst vereinslose Spieler im Probetraining versichert sein, wenn diese, wie von dir geschrieben nicht in dieser Gruppenversicherung der Vereine drin sein sollten.

    Und diese Aussage finde ich in dem von dir verlinkten Artikel auch nicht, vlt bin ich aber blind.


    Aber selbst recherchiert habe ich das nicht und Aussagen dazu gibt es diverse verschiedene. Und nicht jeder Funktionär weiß wirklich bescheid und/oder gibt Infos, die am besten passen.


    Deshalb würde mich da wirklich mal eine Quelle interessieren, nicht der Verweis auf einen vereinsverantwortlichen oder einen Lehrgangsleiter.


    Edit:

    Es ist ja zB auch nicht selten der Fall, dass Trainer gar nicht Mitglied in dem Verein sind, indem sie das Traineramt ausüben.

    Wichtig ist nur, dass sie einem Verein des DFB angehören.

    "Wenn zwei Menschen immer der gleichen Meinung sind, dann ist einer von ihnen überflüssig." Winston Churchill

    Einmal editiert, zuletzt von Sir Alex ()

  • In dem Artikel steht auch nichts über Probetraining. Es ist eine Erläuterung, wer wie versichert und worüber versichert ist. Daraus lässt sich für mich jedenfalls ableiten, dass Sportler über den Verein, in dem sie angemeldet sind, versichert sind. Wenn sie nun also außerhalb des Vereins unterwegs sind, sind sie nicht versichert. Und auch auf der Anlage eines anderen Vereins sind sie nicht versichert. Es sei denn, ihr Verein erlaubt dies explizit (denn dieser ist ja auch verantwortlich für die Gruppen-Versicherung). Man erlaubt dem Sportler damit quasi, dass er außerhalb einer seiner Trainingseinheiten trotzdem versichert ist.


    Macht doch Sinn, oder?

  • Mag ja Sinn machen, es ist aber trotzdem nur eine eigne Interpretation, nichts verifiziertes.


    Ich Zb habe mal die klare Auskunft bekommen, dass Probespieler versichert sind über den Verein bei dem sie an diesem teilnehmen.

    Das macht genauso Sinn, eben weil es vereinslose, zB Sportartanfänger gibt. In allen Sportarten gibt es diese "Schnuppertrainings".


    Mal davon ab, dass ich mir auch kaum vorstellen kann, dass ein Verein ein Probetraining anderswo verweigern kann und dann den Versicherungsschutz damit nimmt. Das wäre nämlich mM nach so absolut gar nicht sinnvoll im Sinne des Sports.

    Maximal müsste er mM nach informiert werden, aber dass er alles blockieren kann, wie sollte das sinnvoll bzw. im Sinne des Sports, vor allem der Kinder sein.?



    Ich würde halt gerne mal etwas wirklich verifiziertes in der Hand haben, nicht immer nur Hörensagen, eigene Interpretationen, etc.

    Das muss es ja geben. Wer auch immer Aussagen dazu trifft - ob Funktionär oder Lehrgangsleiter - der muss ja die Quelle dafür parat haben.


    Vllt hat das ja mal jemand zur Hand.



    Edit:

    Das ist für mich irgendwie, wie Dinge aus dem Arbeitsrecht. Hier halten sich auch hartnäckig Sachverhalte, die einfach nicht wahr sind.

    zB. dass man in einer Krankschreibung nicht arbeiten darf oder dass der Vertrag eines Fussballstrainers befristet werden darf über die Dauer von 2 Jahren.

    Aber man darf trotz Krankschreibung zur Arbeit kommen (das ist ja vom Arzt nur eine voraussichtliche Dauer, wenn man vorher wieder fit ist, darf man arbeiten ohne Versicherungsschutz zu verlieren oder was auch immer) und ein Fussballtrainer ist ein normaler Arbeitnehmer für den die deutschen Arbeitnehmergesetzte gelten. Und das bedeutet nach 2 Jahren ist es ein unbefristetes Angestelltenverhältnis, ganz gleich welche Befristung im Vertrag steht.

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    Einmal editiert, zuletzt von Sir Alex ()

  • Auf die Schnelle habe ich keinen Hinweis gefunden, dass durch eine Absprache mit dem Stammverein das Probetraining beim potenziell neuen Club versichert werden kann. Aber zur Versicherung beim Probetraining gibt es einiges. Hier eine Aussage von HFV Auch Nichtmitglieder richtig versichern | hfv-online.de

    • Teilnehmer am Probetraining oder Vereins-Fremde Teilnehmer an Veranstaltungen sind nicht automatisch versichert.
    • Aber Vereine können eine Zusatzversicherung für Nicht-Mitglieder abschließen, die genau diese Lücke abdeckt. Ist es üblich für Vereine, so eine Versicherung abzuschließen? Vielleicht gibt es hier ja Vereinsvertreter, die dazu etwas sagen können.

    Man findet auch entsprechende Angebote der Versicherungen, z.B. hier: Probetraining-Nichtmitgliederversicherung für Sportvereine - ARAG


    Und hier noch ein Link zum Sportbund Rheinhessen, der offenbar für alle angeschlossenen Vereine so eine Zusatzversicherung abgeschlossen hat: » Neu! Nichtmitglieder beim Probetraining ganz unbürokratisch versichert


    Grüße

    Oliver

  • Vielen Dank für die Mühen.


    Das ist doch mal etwas, mit dem man tatsächlich etwas anfangen kann.

    "Wenn zwei Menschen immer der gleichen Meinung sind, dann ist einer von ihnen überflüssig." Winston Churchill

  • Heißt für mich, dass es überall anders ist und auf Verein und Verband ankommt. Vermutlich gibt es da auch keine grundsätzliche Regelung, sondern wir haben beide Recht.


    Bei mir ist es vielleicht so im Verein/Verband, bei dir anders. Ich gebe nur das weiter, was ich von unserem Gesamtvorstand gesagt bekomme und interpretiere es. Vermutlich ist es bei dir eine andere Versicherung und es gilt etwas ganz anderes.

  • Heißt für mich, dass es überall anders ist und auf Verein und Verband ankommt. Vermutlich gibt es da auch keine grundsätzliche Regelung, sondern wir haben beide Recht.


    Bei mir ist es vielleicht so im Verein/Verband, bei dir anders. Ich gebe nur das weiter, was ich von unserem Gesamtvorstand gesagt bekomme und interpretiere es. Vermutlich ist es bei dir eine andere Versicherung und es gilt etwas ganz anderes.

    Es geht ja weniger um Recht haben oder nicht, sondern um den Umgang mit Probespielern und Aussagen dazu, die allgemeingültig wirken.


    grundsätzlich scheint aber zu sein, dass man diese Versicherung immer bekommen kann, ohne dass der Heimatverein dabei eine Rolle spielt. Es liegt am Verband und/oder Verein, der das Probetraining ausführt, ob ein Versicherungsschutz vorliegt.



    Dazu fehlt noch ein Verweis, dass man Spieler mit der Erlaubnis zum Probetraining wirklich versichert bei einem Probetraining anderswo. Klar ist eben nur, dass der heimatverein da nichts blockieren kann, aber aber ob er überhaupt diesbezüglich agieren kann, das ist noch fraglich.

    Mit den aktuellen Informationen, die wir haben, muss man den Heimatverein nicht informieren oder gar um Erlaubnis fragen, um ein Probetraining anderswo zu absolvieren.


    Es ist meist der ehrlichere, bessere Weg keine Frage, aber es gibt auch Gründe dies nicht zu machen.

    Jedenfalls ist das Argument "fehlender Versicherungsschutz" ein vorgeschobenes.

    "Wenn zwei Menschen immer der gleichen Meinung sind, dann ist einer von ihnen überflüssig." Winston Churchill

  • Jedenfalls ist das Argument "fehlender Versicherungsschutz" ein vorgeschobenes.

    Dieser Endgültigkeit möchte ich aber auch widersprechen. Denn wie im oberen Beitrag geschrieben gibt es Versicherungen, die Nicht-Mitglieder nicht beinhalten.


    Fakt ist jedenfalls dieser Auszug aus der Jugendspielordnung meines Verbandes (FLVW bzw. WDFV):


    § 21 Teilnahme am Training und an Spielen


    (1) Allen Verbandsvereinen ist es untersagt, Junioren aus einem anderen Verein
    am Training teilnehmen zu lassen.


    (2) Eine Ausnahme ist nur dann zulässig, wenn der Verein, für den der Junior
    eine Spielberechtigung besitzt, schriftlich seine Zustimmung gibt.


    (3) Ein Verein darf Junioren anderer Vereine bei Spielen und Turnieren in seinen
    Mannschaften nicht mitwirken lassen, mit Ausnahme der Spieler, für die ein
    Gastspielrecht (§ 6 (4) JSpO/WDFV) erteilt wurde.



    Für mich ist also klar, dass ich eine Genehmigung einholen muss. Wenn das in anderen Verbänden anders ist, dann muss man das natürlich auch nicht tun. Gehört aber dennoch zum guten Ton!