Liebe Trainerkollegen,
zunächst einmal muß ich alle Kollegen enttäuschen, die auch für das ehrenamtliche Traineramt einen Mindestlohn fordern, denn das Ehrenamt ist beim § 22 im Absatz 3 von der Einführung des Mindestlohns ausgenommen.
Als Begründung stellt der Gesetzgeber fest, dass es das Ziel einer Beschäftigung sei, Gewinne zu erwirtschaften. Hier müsse deshalb ein Unterschied gemacht werden, ob ein Tennislehrer aufgrund diverser Aktivitäten seinen Lebensunterhalt verdiene oder aber ein engagierter Trainer in einer oder mehreren ehrenamtlichen Aufgaben einer besonderen sozialen Verantwortung gerecht werden wolle.
Man schätzt, dass etwa jeder 3 erwachsene Bundesbürger sich ehrenamtlich engagiert. Unsere Gesellschaft könnte ohne das Ehrenamt weder die Vielfalt an Möglichkeiten noch die soziale Versorgung aller Gesellschaftsgruppen gewährleisten, gäbe es das Ehrenamt nicht.
Die Frage ist jedoch: Ist das Ehrenamt zum Nulltarif zu haben, bzw. kann man sich der Verantwortung motivierter Ehrenamtliche gewiss sein, ohne ihnen gleichzeitig eine angemessene Anerkennung zu gewähren? Wenn ja, sollte es dafür bestimmte Regeln geben und wie könnten diese aussehen?
