Sperre bei Wechsel eines A-Jugendlichen trotz der "üblichen" Ausbildungspauschale

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  • moin jungens


    ich habe folgendes problem:


    vor 3 monaten habe ich mit einem verein kontakt aufgenommen und sie darüber informiert, dass ich spieler ihrer B-Jugend
    beobachte und gegebenenfalls anspreche um sie von einem wechsel zu uns zu überzeugen.
    hier geht es um A-Jugend Leistungklasse bei uns und ein Team was mit biegen und brechen stadtgruppe spielt bei denen.
    nachdem man sich geeinigt hatte, suchte man den kontakt zum jugendleiter, der verpsrach den junge freigeben zu wollen, wenn er zu uns wechseln wolle.
    im gegenzug haben wir einen c-jugendlichen der von uns wechseln wolle ebenfalls freigegeben.
    der A-jugendliche meldet sich also korrekt mit einschreiben rückschein und fristgerecht zum 30. juni ab und erhält die sperre.
    auf nachfrage erfahren wir, das wäre nur formsache und vereinbahrte ein treffen der jugendleiter um die sperre aufzuheben.
    bei diesem termin sagte nun der abgebende verein, er wolle weder geld noch sonstwas haben, die sperre würde trotzdem 6 monate bestehen bleiben,
    da könnten wir uns auf den kopf stellen, denn man sei menschlich enttäuscht von diesem spieler, einem 17 jährigen!


    dürfen die das? sperren trotz angebotener, der tabelle entsprechenden ausbildungspauschale, die ja bereits aus dem nichts kam?
    was können wir tun?

  • Hallo siebener,


    zunächst mal würde ich dem JL signalisieren, dass er da ein sehr seltsames Spiel treibt, das bei zukünftigen Wechseln durchaus eine Rolle spielen kann. Wenn ich das richtig lese, hatte er ja einem Wechsel zugestimmt und dann sogar noch von einem Irrtum gesprochen.


    Ansonsten ist es im BFV so, dass durch die Ausbildungsentschädigung die Sperre vermieden wird. Ich denke, das ist bei euch auch so. (Eure Verbandswebsite ist etwas unübersichtlich)

    "Multiple exclamation marks,' he went on, shaking his head, 'are a sure sign of a diseased mind."
    Terry Pratchett

  • unsere jugendleiter haben sich schon in köppe...


    das mit der aufhebung der sperre vermute ich auch und die verbandsseite ist in der tat "nicht sehr ordentlich".
    vermutlich müsste man das dann entsprechend "anzeigen" und offiziell werden lassen,
    pikant: unser kreis- und staffelleiter ist ebenfalls diesem "ominösen" verein zugehörig.

  • Hallo
    bin ebenfalls aus dem FVN Bereich.
    Hab auch einen Spieler letzte Saison nicht freibekommen trotz abmeldung zum 30. Juni
    Bei uns war es so das wir bis zum 30. August Geld auf das Konto des anderen Verein einzahlen mussten.
    Die Höhe der Aufwandentschädigung kann man aus einer Tabelle bei den Richtlinien des FVN ablesen.
    In dem Moment wenn das Geld eingezahlt ist und man das dem FVN dalegt per Einzahlungsbeleg ist alles klar
    Damit ist der Spieler automatisch frei von Sperre und wäre zur nächsten Saison spielberechtigt.
    Gruß
    Frank

  • siebener


    die dürfen.


    das Verhalten dieses Vereins ist natürlich unmöglich, brauchen wir ja nicht weiter zu diskutieren.


    die Ausbildungsentschädigung ist eigendlich der Anreiz einen Spieler freizugeben. die Bereitschaft diese zu zahlen jedoch kein Muss
    den Spieler freizugeben.


    eine ganz andere Sache, ist im Bezug auf die Freigabe eures C-Spielers zu sehen.


    Dies kann man durchaus als gegenseitige Vereinbarung ansehen.


    Da würde ich nicht stillhalten und mich an den Verband wenden, und zwar mit aller Schärfe, und mich auch nicht mit der allersertsen Aussage zufrieden geben.


    korrektes Verhalten (deinerseits) und unkorrektes Verhalten ( dieses Vereins) würde ich nicht so ohne weiteres hinnehmen.

  • Mit Zahlung der Ausbildungsentschädigung sollte die Sperre durch den Verein sofort nichtig sein. egal ob die das wollen oder nicht.

  • Karl


    so wie ichs gelesen habe, ist die Ausbildungsentschädigung noch nicht gezahlt.


    ausserdem ist es eine zweiseitige Sache, der Verein muss die Zahlung annehmen, um zwangsläufig die Freigabe zu erteilen,


    er muss aber die Zahlung nicht annehmen.

  • In Hessen ist es auch so, dass du eine automatische Freigabe vom Verband erhältst, wenn du per Überweisungsträger nachweisen kannst, dass die volle Ausbildungsentschädigung laut Tabelle an den Altverein überwiesen wurde. Dagegen kann der AV gar nichts machen.


    Ich gehe zu 99 % davon aus, dass das bei euch auch so ist. Verbandsgeschäftsstelle anrufen und Details abklären (bis wann? wie wird der Beweis erbracht? Wann ist der Pass dann bei euch?).


    Ach so: Und wenn es wirklich eine Absprache gibt, ist der andere Verein das Letzte. Würde ich durchaus vor das Sportgericht bringen, auch wenn ich vermute, dass ihr wenig Chancen habt. Vielleicht in Zukunft so etwas schriftlich fixieren, etwa die schriftliche Freigabe für den C-Jugendlichen gegen die schriftliche Freigabe für den A-Jugendlichen austauschen.

  • Mit Zahlung der Ausbildungsentschädigung sollte die Sperre durch den Verein sofort nichtig sein. egal ob die das wollen oder nicht.


    Seh ich auch so


    Der "Zwangswechsel" = Bezahlung der Ausbildungsentschädigung, hat meiner Meinung nach den Sinn, damit nicht ein Wechsel = sportliche Verbesserung einfach aus der Laune eines
    Funktionärs,JL, Trainer usw. verhindert werden kann.
    Der betroffene Spieler müsste ansonsten "Stehen" - was bitte macht das für einen Sinn für den gesamten Fussball?
    Der betroffene Verein erhält eben die finanzielle Entschädigung.


    lg

  • In Hessen ist es auch so, dass du eine automatische Freigabe vom Verband erhältst, wenn du per Überweisungsträger nachweisen kannst, dass die volle Ausbildungsentschädigung laut Tabelle an den Altverein überwiesen wurde.

    und was ist, wenn der Verein die Annahme der Zahlung verweigert?


    Chris


    hier wäre sicherlich hilfreich, wenn du sagen könntest, aus welchem § oder Passus du das konkret ableitest.


    denn gerade bei den Wechselbestimmungen gibt es soviel ich weiss innerhalb des DFB keine entscheidende Unterschiede.

  • guenter:


    § 3 Jugendordnung DFB



    Spielerlaubnis bei vereinswechsel:



    ...Zustimmung des abgebenden Vereins kann durch Nachweis der Zahlung der nachstehend festgelegten Entschädigungen ersetzt werden....

  • siebener


    Vielen Dank dafür, dass du uns diesen Fall ins Forum gestellt hast. Die Dunkelziffer dieser Wechselbe- und -verhinderung "mit allen Mitteln" ist sicherlich beträchtlich. Hat doch bei der zweitschönsten Sache der Welt das "Kirchturmdenken" der Vereine schon gute Tradition.


    Mir platzt bei solchen Fällen immer der Kragen, weil ein Regelwerk ohne Abwägung der Interessensgruppen eingeführt wurde.


    Auch dieser Fall zeigt, wie wenig tauglich die Transferregelung für jugendliche Hobbyspieler ist. Denn bei den Streitigkeiten zwischen den Vereinen geraten die Kinder und Jugendliche, die eigentlich nur ein bißchen Spaß beim Fussball haben wollen, zwischen die Fronten. Nicht die Vereine, sondern diese Hobbykicker sind dabei die Leidtragenden, wenn sich Vereine in den Kopf gesetzt haben, ihre kurzfristigen sportlichen Ziele auf dem Rücken dieser Spieler auszutragen. Wie kann man auf der einen Seite den Ausbildungscharakter des Jugendfussballs propagieren und andererseits Regelungen schaffen, mit denen man den den Knüppel zwischen die Beine wirft, an dessen Weiterentwicklung durch permanenten Wettkampfeinsatz man eigentlich sehr interessiert ist?


    Weder Schulkinder noch Berufsausbildende müssen solche Wechselhürden über sich ergehen lassen!

  • Interessantes und ja auch gerade sehr aktuelles Thema.


    Bei mir hat auch ein Spieler seinen alten Verein verlassen und ist zu uns gewechselt. Man sperrte den Spieler, da er für die neue Saison im alten Verein ein Leistungsträger wäre. Das man dem Kind - welches 12 Jahre ist, die Entwicklung verwehrt, sieht man leider nicht. Primär erscheint es mir, dass der kurzfristige Erfolg über der Entwicklung der Kinder liegt.


  • Karl hat recht, steht dort. man lernt wohl nie aus.


    siebener, damit müsste dein problem gelöst sein.

  • Was zahlt man für einen A-Jugendspieler wenn ich fragen darf?


    kann man so nicht beantworten.


    hängt von der Spielklasse der 1. Mannschaft des neuen Vereins und der Dauer der Spieljahre ab D-Jugend im alten Verein ab.


    willst du es genau wissen, dann geh auf die DFB-Seite, Ausbildungsentschädigung, da gibt es konkrete Tabellen.

  • vielen Dank für eure hilfe, jungs. ihr seid klasse!
    auch wenn man sich sowas denkt, ein gefundener paragraph der beim anruf unterstützend wirken kann, ist prima!


    dieser verein ist unser direkter nachbar. es gibt immer wieder jungs die von uns dorthin und umgekehrt wechseln, ganz normal.
    wir "fischen" im prinzip auch in den gleichen schulen.
    in der vergangen saison ist deren A-Jugend kurz vor weihnachten geplatzt! die spielten auch leistungsklasse, hatten aber bis dahin alles verloren.
    die jungs verspürten keine lust mehr, die trainer waren überfordert und so wurde das team zurückgezogen, just bevor wir dort spielen sollten.
    folglich verschwanden die jugendlichen 95er und 96er von dort und es blieben am ende nur vier übrig.
    mit ca. sieben bis zehn jugendlichen aus der B, also 97er, plante man dann für die neue saison als A-Jugend in der stadtgruppe.
    weitere jungs in dem alter sind aber im kreis nicht frei auf dem markt, weil entweder bereits bei uns oder einem anderen rivalen,
    der ebenfalls in der leistungsklasse spielt oder bei einem ambitionierten verein, der den aufstieg schaffen will.
    entsprechend machten sich die jungs dort ihre gedanken und schauten sich um. immer schön mit trainingsbescheinigung usw.
    es verging kein tag, wo nicht ein verantwortlicher des alten vereins bei deren eltern vorsprach und mit führerscheinfinanzierung und sonstigem winkte.
    allerdings, das war eher vage und blieb auch den erziehungsberechtigten nicht verborgen...
    in diesem zeitraum trafen sich unsere jugendleiter zwecks vereinbahrung, zukünftige wechsel ohne ablöse zu vollziehen.
    mündlich war alles klar, nun sollte das ganze noch schriftlich fixiert werden, wozu es dann aber wg. verschiedener terminengpässe nicht kam.
    jetzt ist es etwas persönliches eines dem jugendleiter vorgesetzten hauptvorstandes, eigentlich unfassbar!


    naja, der jugendliche wird wohl 450 bis 600 euro kosten....
    das ist eine stange geld, die wir natürlich berappen werden, allein weil wir im wort bei dem jungen stehen, uns aber extrem wehtut.
    (wir haben gestern erst seitens der stadt eine regenabwassergebühr erhalten von 1800,00 euro...)

  • jetzt habe ich nochmals eine abschließende frage bzgl. der ausbildungspauschale:
    wenn der spieler sich zum 30.6. abgemeldet hat, ist er noch B-Jugendlicher.
    ab dem 1.7. wäre er A-Jugendlicher in seinem neuen verein.
    bezahlt man nun die vergütung für einen B oder für einen A jugendlichen?

  • He, zumindest im NFV ist die Pauschale für A und B gleich, deshalb wäre das da ziemlich wurscht. Ich hab mal Spasses halber den Fall "Abmeldung am 30.6, Antrag am 1.7" eingegeben, die Behandlung wird als A-jugendlicher jüngerer Jahrgang durchgeführt, das heisst Vergütung für 6 Jahre möglich. So jedenfalls der NFV-Transferrechner.