sers
abwerbungen von spielern im jugendbereich hat es in der vergangenheit und es wird sie auch in der zukunft geben.das können wir alle nicht verhindern.gehe damit mittlerweile relativ emotionslos um.vereine versuchen immer seine mannschaften zu verstärken.
vergleiche einen trainer manchmal mit einem eichhörnchen.der unterschied besteht aber darin,das ein trainer spieler und ein eichhörnchen nüsse sammelt.die größten eichhörnchen bekommen da die größten nüsse ab.
einen spieler(oder den eltern) der außerhalb der wechselfrist den verein wechseln will ist eh nicht zu helfen (6 monatige wartefrist)
das sich ein spieler, satzungsgemäß innerhalb der wechselfrist , vom spielbetrieb abmeldet und den verein verläßt ist sein gutes recht.da spielt es auch keine rolle ob ich ihm die freigabe erteile oder nicht.der aufnehmend verein wird ,wenn er den spieler haben will, die ausbildungsentschädigung bezahlen.die fehlende freigabe wird durch diese zahlung ersetzt.somit ist er nach der festgesetzten wartefrist spielberechtigt.
habe jedes jahr probleme mit abwerbeversuchen von größeren und höherklassigen vereinen.und das schon im kleinfeldbereich.
aber daran kann ich nichts ändern und das wird auch so bleiben.
jedes vereinchen hat sein perlchen
PS:wundere mich darüber das mancher funtionär oder trainer sich so wenig mit den satzungen&ordnungen auskennt.da steht ja alles drin.vereinswechselverfahren/wartefristen und ausbildungsentschädigung ist da genau beschrieben.leider sind die nicht einheitlich für alle landessportverbände.das ist in jedem bundesgebiet anders.habe mal die satzungen von hessen u.bayern verglichen.hat mich einfach interressiert.da gibt es einige unterschiede.eine einheitliche satzung kriegt der dfb wohl nicht hin.
gruß aus BY