Spielabbruch

Du bist noch kein Trainertalker? Registriere dich kostenlos und nehme an unserer Community teil!

Du bist Trainertalker? Zur Anmeldung
  • Folgendes geschah im Bereich einer D:

    Zu Gast war eine D, welche in ihrer Staffel mit ca. 50:0 Toren auf Platz eins stand und ungeschlagen war. Üblich wäre es gewesen, dass der gegnerische Trainer pfeifft bzw. jemanden aus eigenen Reihen pfeiffen läßt, weil man zu Gast war. Trotz der Tatsache, dass hier wohl 4 Leute dazu fähig gewesen sind, bevorzugte man, den zum Anpfiff allein verantwortlichen Trainer des Gastvereins kompromisslos pfeifen zu lassen.

    In der Folgezeit bemerkte man in eigenen Reihen, dass der Trainer des Gegner, dessen Spieler und auch die Eltern jede Schiedsrichterentscheidung bemängelte, dieses lautstark.

    Dann stand es aus dem Spielverlauf 1:0 gegen die Mannschaft, die bis Dato noch nie verloren hatte. Hierauf wurde der Trainer spürbar hecktisch und verbissener, ebenso die Eltern. Alles und jedes wurde noch lauter bemängelt.

    Ein gegnerischer Spieler fiel hier besonders auf, weil er dem Schiri mehrfach beleidigte. Beim exakt vierten Mal -ich betone- vierten Mal sagte er dem Schiri wörtlich, er solle sich eine Brille kaufen.

    Hierauf wurde ihm Rot gezeigt, also keine Zeitstrafe, sondern Rot und runter. Der Schiri ging zum gegnerischen Trainer und sagte ihm im ruhigen Ton, dass es so nicht ginge und auch was der Junge (ca. 12 Jahre alt) gesagt habe. Der Trainer und die Eltern erwiderten, dass der JUnge weiterspielt, schließlich sei er der Sohn des Trainer und ohne ihn ginge das nicht.

    Der Schiri -selber Trainer- wiederholte seine Anweisung und der Trainer des Gegner und die Eltern gaben an, dass der Spieler das Feld nicht verlassen wird.

    Hierauf pfiff der Schiri ab und das Spiel wurde bei einem Stand von 1:0 beendet. Folgend wurde ein Bericht geschrieben.

    Frage: War das korrekt? Was sind die Folgen? Gruß Andre

  • Ich sage ja, er hat das Spiel rechtmäßig abgebrochen. Da ich aber nicht die Statuten Eures Verbandes kenne, vor allem, wie man sich vor dem Spiel auf einen Schiedsrichter einigt, bin ich mir nicht sicher, ob er rechtmäßig Schiedsrichter war.

    Ich führe mal die Statuten des Bayerischen Fußballverbandes auf, an denen man sich sicherlich orientieren kann, aber Vorsicht: Bei Euch kann alles anders geregelt sein.

    § 39 Spielabbruch
    (1) Der Schiedsrichter kann ein Spiel abbrechen, wenn die ordnungsgemäße Durchführung des Spiels wegen ernsthafter Störung nicht mehr gewährleistet ist. Eine ernsthafte Störung liegt immer dann vor, wenn
    a) wegen Eintritt von Dunkelheit oder Nebel die Sichtverhältnisse erheblich vermindert sind,
    b) der Platz unbespielbar wird,
    c) der Schiedsrichter, seine Assistenten oder Spieler tätlich angegriffen oder auf sonstige Weise in ihrer Gesundheit oder ihrer körperlichen Unversehrtheit gefährdet werden oder
    d) aufgrund allgemeiner Widersetzlichkeit von Spielern oder Zuschauern mögliche Angriffe oder Ausschreitungen zu befürchten sind.
    (2) Der Schiedsrichter kann auf Verlangen des Spielführers einer der beiden Mannschaften ein Spiel abbrechen, wenn diese weniger als sieben Spieler auf dem Feld hat und das Ergebnis für den Gegner lautet. In diesem Fall erhält der Gegner die Punkte.
    § 40 Spielwertung und Neuansetzung
    (1) Bricht eine Mannschaft ein Spiel ab, verschuldet sie einen Spielabbruch oder Spielausfall, tritt sie zu einem Spiel nicht oder nicht rechtzeitig (§ 30) mit sieben Spielern an, wird ihr dieses Spiel mit X:0 Toren als verloren und für den Gegner als gewonnen gewertet. Treten beide Mannschaften nicht an, wird dieses Spiel für beide Vereine mit X:0 Toren als verloren gewertet.
    (2) Der schuldige Verein hat dem Gegner die ihm entstandenen Kosten und Auslagen zu ersetzen; bei Verschulden beider Vereine ist auf Antrag eine Kostenteilung vorzunehmen. Bei einem Spiel auf fremdem Platz ist der schuldige Verein zu einem Privatspiel innerhalb des Spieljahres verpflichtet, es sei denn, dass sich die beiden Vereine anderweitig einigen.
    (3) Tritt ein Verein im laufenden Spieljahr dreimal schuldhaft nicht an, scheidet er aus der laufenden Verbandsspielrunde aus und wird im darauffolgenden Spieljahr auf Antrag in die unterste Spielklasse neu eingeteilt. Der Abstieg verringert sich entsprechend. Den Vollzug nimmt der Bezirksvorsitzende vor. Die Wertung der ausgetragenen Spiele erfolgt gemäß § 41 Abs. 1 Spielordnung. Tritt ein Verein schuldhaft nicht an oder scheidet er aus der laufenden Verbandsspielrunde aus, so hat der jeweilige Spielgegner Anspruch auf Erstattung seiner Fahrtkosten, wenn er in der laufenden Saison bei diesem Verein angetreten ist. Die Fahrtkosten können analog § 74 geltend gemacht werden.
    (4) Lässt ein Verein nicht spielberechtigte Spieler oder sonst Spieler unzulässig spielen, wird er gemäß § 77 Rechts- und Verfahrensordnung bestraft. Hat er das Spiel gewonnen oder unentschieden gespielt, ist zugleich eine Spielwertung vorzunehmen. Beruht der unzulässige Einsatz des Spielers auf einer dem Verband zuzurechnenden falschen Auskunft und war deren Unrichtigkeit für den Verein nicht erkennbar, so ist ein gewonnenes Spiel neu anzusetzen. Gelangt das Sportgericht zu der Auffassung, dass bei Spielen mit unentschiedenen Ausgang neu anzusetzen wäre, so ist dies dem Gegner mitzuteilen, der dann innerhalb einer Frist von einer Woche Neuansetzung beantragen kann. § 35 Abs. 2 RVO bleibt davon unberührt.
    (5) Eine Spielverlustwertung oder eine Spielneuansetzung wegen der Mitwirkung eines nicht spielberechtigten oder sonst unzulässig eingesetzten Spielers kann höchstens für die letzten zehn Spiele der laufenden Verbandsspielrunde vor dem zuletzt beanstandeten Spiel angeordnet werden.
    (6) Ist die Spielerlaubnis irrtümlich erteilt worden, sind gewonnene Spiele neu anzusetzen, es sei denn, dass der betroffene Verein den Irrtum hätte erkennen können. Gelangt das Sportgericht zu der Auffassung, dass bei Spielen mit unentschiedenen Ausgang neu anzusetzen wäre, so ist dies dem Gegner mitzuteilen, der dann innerhalb einer Frist von einer Woche Neuansetzung beantragen kann.
    (7) Entscheidungen über Spielwertungen und Punktabzug trifft das zuständige Sportgericht.

  • Nach meinem Rechtsempfinden her ist das Spiel korrekt abgebrochen worden und müsste zugunsten der Mannschaft gewertet werden, die NICHT Rot gesehen hat.

    Aber die Rechtslagen sind da unterschiedlich.

  • Zitat:


    Andre schrieb am 23.11.2008 15:12
    Zu Gast war eine D, welche in ihrer Staffel mit ca. 50:0 Toren auf Platz eins stand und ungeschlagen war. Üblich wäre es gewesen, dass der gegnerische Trainer pfeifft bzw. jemanden aus eigenen Reihen pfeiffen läßt, weil man zu Gast war. Trotz der Tatsache, dass hier wohl 4 Leute dazu fähig gewesen sind, bevorzugte man, den zum Anpfiff allein verantwortlichen Trainer des Gastvereins kompromisslos pfeifen zu lassen.

    In der Folgezeit bemerkte man in eigenen Reihen, dass der Trainer des Gegner, dessen Spieler und auch die Eltern jede Schiedsrichterentscheidung bemängelte, dieses lautstark.



    Ich bin da jetzt vielleicht ein wenig blöd, aber so ganz habe ich es nicht verstanden:
    Bei Euch ist es üblich, dass der Heimverein pfeift. Dieser war trotz vier wohl fähiger Leute nicht bereit zu pfeifen, daher hat der Trainer der Gastmannschaft gepfiffen. Die Heimmannschaft (Trainer, Eltern, Spieler) wurde dann im Verhalten sagen wir mal auffällig.
    Trotz mehrfach lesen komme ich immer durcheinander, anfangs liest es sich für mich so wie von mir geschildert, aber der Absatz..

    Zitat:



    Dann stand es aus dem Spielverlauf 1:0 gegen die Mannschaft, die bis Dato noch nie verloren hatte. Hierauf wurde der Trainer spürbar hecktisch und verbissener, ebenso die Eltern. Alles und jedes wurde noch lauter bemängelt.

    Ein gegnerischer Spieler fiel hier besonders auf, weil er dem Schiri mehrfach beleidigte. Beim exakt vierten Mal -ich betone- vierten Mal sagte er dem Schiri wörtlich, er solle sich eine Brille kaufen.



    .. liest sich für mich dann wieder, als wenn der Heimverein pfeift. Wie gesagt, bin da vielleicht ein wenig langsam im Kopf, kläre mich doch trotzdem bitte auf :O

    "Sag es mir - und ich werde es vergessen. Zeige es mir - und ich werde mich erinnern. Beteilige mich - und ich werde es verstehen."
    Lao-Tse (chinesischer Philosoph)

  • Grundregel: Der Gast pfeifft, hier also der Gastverein ("Aggressor"), dieser pfiff aber unter fadenscheinigen Begründungen nicht.

    Der Gegner wies vier Leute auf, die das bewerkstelligen hätten können, dieses taten sie aber nicht. Deshalb pfiff der Trainer unseres Vereines.

    Ich nehme an, das der Gegner hier wohl mit den vier Leuten an jeder Linie stand, um den Joystickpart so übernehmen zu können. Dieses ist aber nur eine Vermutung, denn ich war nicht dabei. Es wurde mir im Nachhinein so geschildert. Als Kodi interessiert mich der Werdegang des Sachverhaltes, hiervon habe ich aber ehrlich gesagt keine Ahnung, nur ein Bauchgefühl, welches mir sagte:...Alles in Ordnung, ich finde es o.k. das unser Schiri abgepfiffen hat. Das einzige was so für mich gedacht habe ist, dass es eine Vorschrift sein könnte, den Abpfiff anzudrohen. Ob das so war, weiss ich nicht, kann ja aber auch Quatsch und unrelevant sein.

    Gruß Andre

  • Leider kenne ich nicht das Regelwerk eures Fußballkreises, da die Statuten ja leider nicht bundesweit einheitlich sind.

    Ich sehe da aber grundsätzlich keine Schwierigkeiten, sofern der Schiedsrichter auch pfeifen durfte, was mir aber so zu sein scheint. Wenn ein des Feldes verwiesener Spieler auch nach weiterer Aufforderung - und das ist ja offensichtlich geschehen - den Platz nicht verlässt, ist ein Spielabbruch doch die logische Konsequenz.

    Wie es jetzt weitergeht, hängt von euren regionalen Statuten ab. Möglicherweise kann der Staffelleiter anhand des Sonderberichts entscheiden oder es befasst sich ein Sportgericht damit. Letztlich gehe ich davon aus, dass das Spiel mit 2:0 Toren und 3 Punkten für den Platzverein gewertet wird und hoffe, dass auch der gegnerische Trainer noch einen Denkzettel für sein erfolgsgeiles und unsportliches Verhalten bekommt.

    Wir hatten vor zwei Jahren bei dén G-Junioren (!!!) einen ähnlichen Fall. Bei unserer G war das Teams eines ebenfalls sehr erfolgsgeilen Vereins zum Spitzenspiel zu Gast. Gepfiffen hat ein Jugendlicher (mit Schiri-Schein), der mit zunehmender Spieldauer und Spielstand zugunsten der Heimmannschaft immer massiver vom gegnerischen Trainer und Anhang beleidigt wurde. Als der gegnerische Trainer dann auch noch ohne Erlaubnis laut zeternd den Platz betreten und auch nach Aufforderung nicht wieder verlassen hat, wurde das Spiel durch den Unparteiischen abgebrochen und ein Sonderbericht geschrieben. Das Ganze kam vor das Sportgericht und das Spiel wurde nicht nur zugunsten der sich ordentlich verhaltenden Heimmannschaft gewertet, nein, der gegnerische Trainer hat auch noch wegen des grob unsportlichen Verhaltens eine saftige Geldstrafe bekommen :D:D:D

    Schöne Grüße und viel Erfolg vor den zuständigen Instanzen

    Coach99

  • moin

    da ich dies ja kürzlich auch am eigenen leib erleben durfte, davon hatte ich ja berichtet, ist es wohl nach meiner erkenntnis so:

    in der f oder e jugend ohne schieri war es ein ungeschriebenes gesetz, dass der gastverein pfeift. das funktionierte immer recht gut und wenn es mal anders kam, so hatte man sich schnell geeinigt.
    ab der d jugend gibt es offizielle schiries von verband, die aber vom heimverein bestellt und bezahlt werden müssen. hier steht somit fest, dass der heimverein den schieri besorgt oder verantwortlich ist, wenn er nicht kommt und somit einen aus den reihen stellt. wenn dies dann der fall ist und der gegner akzeptiert, dann ist eigentlich alles klar: der schieri und sei es der trainer der heimmannschaft hat auf dem platz immer recht und alle müssen die kröten schlucken, die da so rumhüpfen.

    also, alle richtig gemacht, spiel müßte 2 : 0 für heim gewertet werden.

  • Zitat:


    siebener schrieb am 24.11.2008 09:04
    moin

    da ich dies ja kürzlich auch am eigenen leib erleben durfte, davon hatte ich ja berichtet, ist es wohl nach meiner erkenntnis so:

    in der f oder e jugend ohne schieri war es ein ungeschriebenes gesetz, dass der gastverein pfeift. das funktionierte immer recht gut und wenn es mal anders kam, so hatte man sich schnell geeinigt.
    ab der d jugend gibt es offizielle schiries von verband, die aber vom heimverein bestellt und bezahlt werden müssen. hier steht somit fest, dass der heimverein den schieri besorgt oder verantwortlich ist, wenn er nicht kommt und somit einen aus den reihen stellt. wenn dies dann der fall ist und der gegner akzeptiert, dann ist eigentlich alles klar: der schieri und sei es der trainer der heimmannschaft hat auf dem platz immer recht und alle müssen die kröten schlucken, die da so rumhüpfen.

    also, alle richtig gemacht, spiel müßte 2 : 0 für heim gewertet werden.




    Du redest aber hier von Deinem Fußballverband und der hat vermutlich andere Statuten als der zuständige Fußballverband vom Andre.

    Nachdem ich hier im Forum schon einige Zeit aktiv bin, muss ich immer wieder feststellen, dass die Richtlinien/Satzungen/Ordnungen etc. in den einzelnen regionalen Fußballverbänden doch sehr sehr voneinander abweichen.

    Vor allem bin ich immer wieder erstaunt, dass in einzelnen Verbänden anscheinend Spielleiter über den Ausgang eines Spiels urteilen können. In Bayern kann das nur das Sportgericht und ich finde, das das auch gut so ist, weil es autark ist.

  • Der Spielabbruch war korrekt, und ein Bericht dazu war auch richtig.

    Der Schiedsrichter, egal ob vom Verband oder nicht, ist der Spielleiter, und er hat die selben Rechte wie ein bestellter Schiedsrichter (ausser vielleicht den Anspruch auf Spesen :D )

    Ein solches Verhalten der Eltern bzw. des Trainers macht ein normales Weiterspielen unmöglich. Und sofern ein Fortsetzen des Spiels nicht möglich ist, ist ein Abbruch die richtige Konsequenz.


    Gruß Basti

  • Hallo Andre,

    ohne die Durchführungsbestimmungen Eures Kreises und die Jugendspielordnung Eures Verbandes zu kennen, ist eine Beurteilung schwierig.

    Nach den Durchführungsbestimmungen unseres Kreises ist der SR wie ein ordentlich bestellter Schiedsrichter zu sehen. Mit den selben Rechten und Pflichten eines "schwarzen Mannes" .

    Des weiteren haben Trainer und Eltern des Gastes die ordnungsgemässe Weiterführung des Spieles verhindert und somit den Abbruch förmlich provoziert.

    Im eigentlichen Spielbericht sollte der SR auf jeden Fall den Platzverweis vermerkt haben und einen Sonderbericht an den Staffelleiter senden.

    Das schlimmste was meiner Meinung nach passieren kann, ist eine Neuansetzung des Spiels.
    Bei uns geht so ein Vorfall definitv an die Kreisjugendspruchkammer. Diese hat zwar auch schon merkwürdige Urteile gefällt, aber aus Erfahrung kann es nur ein Urteil geben.
    Spielwertung wegen provozierten Spielabbruch und gleichzeitiges Verhindern der ordnungsgemässen Durchführung des Spiels. Und wenn der Spieler mit der Roten Karte den Platz nicht verlassen hat, würde ich seine Sperre um weitere 2 Pflichtspiele verlängern. Denn der Platzverweis hat trotz Abbruch Gültigkeit. Die Eltern kannst Du in der regel nicht belangen.
    Dem Trainer sollte die Kammer direkt noch ein Ordnungsgeld oben drauf packen.

    Falls es Links zu den Durchführungsbestimmungen des Kreises und des Verbandes gibt, poste sie hier. Ich schaue mir das dann mal an.





  • Als erstes wird der Staffelleiter das Spiel sicherlich werten, da es abgebrochen wurde. Falls es keinen berechtigten Protest gibt, wird das so werten, als wenn es einen offiziellen Schiedsrichter gegeben hätte.

    Wer kämpft kann verlieren - wer nicht kämpft hat bereits verloren

  • Das einzige Problem dass ich im Moment sehe, ist doch eher, dass es im Jugendbereich sehr unüblich ist, Spieler sofort mit Rot vom Platz zu stellen. Bei den Senioren wäre dies wahrscheinlich richtig gewesen. Daher stellt sich mir die Frage, ob die Rote Karte (ohne Zeitstrafe) tatsächlich richtig gewesen ist...

  • Nur der Satz, der Schiri solle sich eine Brille kaufen, ist lediglich gelbwürdig, wenn ich als Schiri das mal so sagen darf. Das heisst in dem Fall, der Junior sollte seine Zeitstrafe absitzen.
    Nun hat der Schiri eine härtere Massnahme ergriffen und den Spieler - unrechtsmässig - vom Platz gestellt. Hat er die Karte mal gezogen, kann er nicht mehr zurück. Er kann lediglich im Rapport dann schreiben, dass die Karte zu ahrt war.

    Dass er das Spiel abgebrochen hat wegen den Zuschauern, ist völlig OK. Das weitere muss dann die Komission entscheiden, Wertung oder Neuansetzung...

    Wer gewinnen will, muss zuerst verlieren lernen!
    Die Kombination Trainer/Schiri ist noch sehr witzig... :D =) :]

  • Andre, hältst du uns mal auf dem Laufenden, was sich da so ergibt? Wie gesagt, meiner Meinung nach ist es so, dass ein Schiedsrichter, wenn er erst mal auf dem Platz steht, sakrosankt ist. Man hat sich vorher auf diesen Schiri geeinigt und muss jetzt mit dem leben, was er pfeifft, egal wie falsch es vielleicht ist.

    Von daher kann für mich das Spiel nur mit 3 Punkten GEGEN die Mannschaft gewertet werden, die das Spielfeld verlassen hat.

  • Stand der Dinge: Die Sache geht in dieser ersten Dezemberwoche zur Spruchkammer, Zeugen sind geladen. Weiterer Bericht in Kürze.

  • Hallo Andre,

    kannst du schon berichten, wie die Spruchkammer in der ersten Dezemberwoche entschieden hat oder dauert das noch?

    Hatte am letzten Samstag auch ein nettes Erlebnis. Wir hatten unser letztes Hinrundenspiel und es ging gegen eine Gegner aus den hinteren Rängen. Beim Spielbeginn hatte der gegnerische Trainer nichts gegen den Spielball (Größe 4 laut DFB-Richtlinien) einzuwenden, der auch von beiden Teams begutachtet und für gut befunden wurde.

    Beim Stand von 2:0 für uns monierte er plötzlich die Ballgröße und war der Meinung, es müsse mit einem 5er Ball gespielt werden. Der Schiedsrichter ließ mit dem Spielball weiterspielen und am Ende haben wir das Spiel auch sicher gewonnen.

    Im Nachgang zum Spiel behielt sich der gegnerische Trainer vor, wegen der Ballgröße Protest einlegen zu wollen. Auf meine Frage, ob er denn davon ausgehe, dass das Spiel mit einem in unserem Verband alternativ einzusetzenden 5er Leichtspielball anders ausgegangen wäre, antwortete er mit "vermutlich nicht, ich habe aber in der Saison schon dreimal bei anderen Vereinen wegen der 4er protestiert".

    Nach Rückfrage bei unserem Schiedsrichterkoordinator sowie dem Landesverband hätte ein eventueller formaler Protest gegen die Spielwertung wegen der Ballgröße keine Aussicht auf Erfolg, ich bin aber gespannt, ob der gegenerische Verein tatsächlich sportrechtliche Schritte einleitet. Das könnte ich noch verstehen, wenn entgegen der Regeln mit einem 5er Erwachsenenball gespielt würde, da das für die Gesundheit der Kids nicht gut ist.

    Letztlich zeigt das Ganze aber wieder, wie erfolgsorientiert manche Jugendtrainer sind bzw. wie sie möglicherweise auch bei ihrem Vereinen unter Druk stehen. Durch unseren Sieg sind wir aktuell Staffelerster, der Gegner ist dadurch aber auf einen Abstiegsrang aus der Landesliga gerutscht. Aber das Thema Auf- und Abstieg in den jungen Altersklassen haben wir ja an anderer Stelle schon ausführlich diskutiert...

    Schöne Grüße

    Coach99

  • Zum Thema Ballgröße kann ich seit letztem Wochenende leider auch einen Beitrag leisten. Der Einfachheit halber mit Hilfe des Protestschreibens, das ich direkt nach dem Spiel an den KJO geschickt habe:

    ------------

    Hiermit legt der Verein A Protest gegen die Wertung des Spiels

    Verein B gegen Verein A der Kreisklasse A der E-Jugend ein.


    Zur Begründung:

    Bereits nach wenigen Sekunden des Spiels mußte ich feststellen, dass sich die Spieler mit dem Spielball ungewöhnlich schwer taten. Als der Ball in der 5. Minute in meiner Nähe ins Aus rollte, habe ich die Gelegenheit genutzt und den Ball überprüft. Dabei mußte ich feststellen, dass es sich um einen Normalball der Größe 4 handelte, der obendrein extrem hart aufgepumpt war. Daraufhin habe ich den Trainer des Verein B (M. S.) darauf hingewiesen, dass auch in der E-Jugend Leichtbälle vorgeschrieben sind. Dieses hat er jedoch abgestritten. Meine darauffolgende Frage, ob im Vereinsheim des Verein B ein Internetzugang zur Verfügung steht, damit man diese Regelfrage in der Halbzeit überprüfen könnte, wurde bejaht. Ich bin daher davon ausgegangen, dass diese Prüfung in der Halbzeit auch vorgenommen wird.

    Direkt nach dem Halbzeitpfiff bin ich also zum Schiedsrichter und zum Trainer des Verein B gegangen und habe darauf bestanden, dass zumindest die zweite Halbzeit mit einem den Regeln entsprechenden Ball bestritten wird. Der Trainer hat dies strikt abgelehnt und dies unter anderem damit begründet, dass ihm gar keine Leichtbälle zur Verfügung ständen. Mein Angebot, das Spiel mit den Leichtbällen des Verein A fortzusetzen wurde in etwa mit den Worten "Wir spielen nicht mit einem Leichtball. Wir haben mit dem Ball angefangen und spielen mit dem auch weiter". Meine Bitte dies anhand der Regeln zu überprüfen, wurde ebenfalls abgelehnt.

    Dem Schiedsrichter waren die Regeln in diesem Punkt ebenfalls nicht bekannt. Ich habe ihn gebeten, dies mit dem Jugendobmann zu klären. Da stellte sich allerdings heraus, dass M. S. sowohl Trainer der E-Jugend als auch Jugendobmann ist.

    Nachdem nun also feststand, dass das Spiel auch in der zweiten Halbzeit mit dem für Kinder ungeeigneten Ball fortgesetzt werden mußte, habe ich meiner Mannschaft freigestellt, das Spiel weiter fortzuführen oder abzubrechen. (Schließlich kann ein Erwachsener nicht beurteilen, wie sich die Kinder im Umgang mit einem solch überharten und zu schweren Ball fühlen und sie also nicht ungefragt zum Weiterspielen zwingen.) Die Mannschaft hat betont, dass ihnen der Ball erhebliche Schwierigkeiten bereitet, sich aber dafür ausgesprochen, das Spiel auch unter diesen Voraussetzungen fortzuführen.
    So wurde das Spiel also unter Protest zu Ende gebracht.

    Die Heimmannschaft hatte durch den gewählten Ball deutliche Vorteile. Zum einen, weil die Mannschaft des Verein A komplett aus dem jungen Jahrgang bzw. sogar aus F-Jugendlichen bestand. Dies war beim Verein B nicht der Fall, so dass die etwas älteren Spieler mit dem Ball nicht derart große Probleme hatten. Außerdem ist die Mannschaft des Verein B an solche Bälle gewöhnt, da sie ja offenbar auch mit solchen Bällen trainiert.

    Unabhängig von dem Grund des Protestes ist weiterhin festzustellen, dass dieses Spiel von einigen negativen Randerscheinungen begleitet wurde:

    - das Spielfeld war viel zu groß aufgebaut (es war z. B. ganze 11m zu breit, was natürlich auch einen Vorteil für die körperlich überlegene Mannschaft bedeutet)
    - das Spiel wurde von Seiten des Verein B extrem hart geführt; die Spieler des Verein A wurden immer wieder gehalten, was vom Schiedsrichter nicht unterbunden wurde
    - ein Spieler des Verein A wurde nach eigener Aussage während des Spiels in den Bauch geboxt (habe ich nicht gesehen)
    - die am Rand stehenden Ersatzspieler des Verein B haben ihre Mannschaft unter anderem mit den Worten "Tritt ihm in die Eier, dann kann er nicht mehr laufen!" angefeuert. Der direkt daneben stehende Trainer des Verein B hat nichts dagegen unternommen.


    Außerdem möchte ich dem Kreisjugendausschuß empfehlen nochmal durch ein Rundschreiben auf die seit der letzten Saison geänderten Kleinfeldregeln hinzuweisen. Wenn selbst - wie heute erlebt - Jugendobleute diese Regeln nicht kennen, besteht dringender Handlungsbedarf. Desweiteren sollte darüber nachgedacht werden, bei den Spielfeldgrößen statt "ca. Maßen" Mindest- und Maximalmaße anzugeben, um der Möglichkeit der Vorteilsgewinnung durch die gewählte Spielfeldgröße Einhalt zu gebieten.


    ------------

    Ausgegangen ist das Spiel übrigens 4:4 (Halbzeit 1:1). Ich hätte aber selbst bei einem gewonnenen Spiel "Meldung gemacht". Was ich während des Spiels zu sehen bekam, hatte mit Fußball nicht viel zu tun. Das sah so aus, als wenn Erwachsene mit nem Medizinball spielen müßten.
    Unsere Tore haben wir allesamt aus ca. 2m ins Tor geschoben. Schüsse aus 10m sind ca. 3m vorm Tor liegen geblieben.

  • Bei allen Punkten würde ich Dir recht geben, aber bei diesem Punkt hier nicht:

    Zitat:


    - das Spiel wurde von Seiten des Verein B extrem hart geführt; die Spieler des Verein A wurden immer wieder gehalten, was vom Schiedsrichter nicht unterbunden wurde




    Was heisst hart geführt? Du sagst selber das die gegnerische Mannshaft größer und kräftiger war. Kein Schieri sieht ausserdem alles, weil Du ja sagst es wurde immer gehalten.....

    Und schon irgendetwas zurückgekommen?

    FC Bayern Stern des Südens!!!

  • Hallo,


    wie mir berichtet wurde, ist das Spiel zu wiederholen.


    Begründung ist ein offizielles Mißverständnis.


    Der Trainer der gepfiffen hat, konnte aus beruflichen Gründen wohl nicht an der Verhandlung teilnehmen.


    Der Spieler der vom Platz gestellt wurde sei auch hinunter gegangen -so die Zeugenaussage -, aber durch seinen Zwillingsbruder (den er wirklich hat) ersetzt worden. Wie das unbemerkt geschehen sein soll, sei dahin gestellt.


    Aufgrund eines Verfahrensfehlers und weil der Gegner sich zu viel Zeit für die Erstellung eines Berichtes gelassen haben soll, soll diesbezüglich ein "Ordnungs.- bzw. Strafgeld" in mir unbekannter Höhe verhängt worden sein.


    So ist das wohl, wenn man an einer Verhandlung nicht teil nimmt um Dinge dementieren zu können.


    Jedenfalls ist mir dieses alles so übermittelt worden, nachdem ich tagelang keine Antworten bekommen konnte. Gruß Andre