Beim NFV hab ich in der Jugendspielordnung folgendes dazu gefunden
§ 4
Teilnahme von Spielern am Training und an Freundschaftsspielen anderer Vereine
Den Vereinen ist es untersagt, Junioren/Juniorinnen aus einem anderen Verein am Training
teilnehmen zu lassen oder diese in Freundschaftsspielen sowie in Turnieren einzusetzen. Dies
ist nur dann zulässig, wenn der Verein, für den der Junior/die Juniorin eine Spielerlaubnis
besitzt, seine schriftliche Zustimmung erteilt hat oder ein Gastspielrecht gem. § 9 Abs. 1 SpO
erteilt wurde.
Denke das bei Regelverstoß eine Strafe fällig wird. Ob es in anderen Landesverbänden ähnliche Regelungen gibt weiß ich nicht. Gehe aber davon aus.
