Verweigerung Zustimmung

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  • Ich halte deinen Schluss für richtig. @guenter hat ja dargelegt, aus welchen Gründen die "Ausbildungsentschädigung", die eigentlich keine ist, eingeführt wurde. Geradezu absurd finde ich, dass ihre Höhe sich einzig und alleine an der Spielklasse der ersten Seniorenmannschaft des aufnehmenden Vereins bemisst. Bei den meisten Wechseln, die ich hier bisher im Juniorenbereich erlebt habe, hat für keinen einzigen der Beteiligten die Spielklasse der Ersten Herren auch nur irgendeine Rolle bei der Motivation zum Wechsel gespielt. Und bei den meisten Vereinen im Kreis kann ich auch keinen Zusammenhang zwischen den Spielklassen der Senioren- und ihrer Jugendmannschaften erkennen. Es ist schon so, wie z.B. @fak sagt, dass nämlich einige gute Spieler den Verein wechseln, um in einer höheren Spielklasse spielen zu können. Aber es geht ihnen dabei doch um ihre Spielklasse und nicht die der Senioren..

    Da geht ziemlich der Bezug zum Spieler selbst verloren, das stimmt schon. Ich verstehe die Regelung so, dass hier ein gewisser Ausgleich zwischen klassenniedrigeren und klassenhöheren Vereinen geschaffen werden soll, weil die klassenniedrigeren eben für die klassenhöheren mit ausbilden langfristig. Darüber hinaus kann man vielleicht annehmen, dass bei klassenhöheren generell auch mehr Geld im Spiel ist, wobei das sicher nicht ausnahmslos zutrifft und selbst wenn: auch wenn im Verein viel Geld bewegt wird, heißt das ja noch nicht, dass das auch dem Jugendbereich zur Verfügung steht. Ich sehe bei dieser Regelung den Fokus auf den Vereinen, nicht auf dem einzelnen Spieler. Was sicher überdenkenswert ist.

  • Ja, ich denke auch, dass da die Vorstellung Pate stand, dass Vereine recht homogene Gebilde sind und es daher einen Zusammenhang zwischen Junioren- und Seniorenspielklassen gibt. Aber die sehe ich hier, ehrlich gesagt, eher weniger. Der "Einkaufsverein", den ich weiter oben nannte, spielt mit den Senioren in der Gruppenliga, die andernorts wohl als Bezirksliga bezeichnet wird, jedenfalls der ersten Spielklasse über den auf den Kreis beschränkten. Da waren 14/15 aus unserem Kreis noch fünf weitere Mannschaften vertreten, in der Verbandsliga fünf und in der Hessenliga einer. Einer der Verbandsligisten spielt auch in der Jugend im Kreis rein ergebnistechnisch recht konstant eine ganz gute Rolle, ansonsten fluktuiert es bei all diesen Vereinen ziemlich stark von Jahrgang zu Jahrgang. Der Hessenligist beispielsweise spielt mit seinen B-Junioren in der Kreisklasse, den C-Junioren in der Kreisliga (A) und den zwei D-Jugendmannschaften in der Kreisklasse.

    "Be yourself; everybody else is already taken." (Oscar Wilde)

  • @tobn


    Genau deine Gedankengänge haben beim OLG Brmeen zum selben Urteil geführt, dass der Maßstab für eine Aufwandsentschädigung nicht die Liga der 1. Seniorenmannschaft sein kann, sondern lediglich nachgewiesene Kosten im abgebenden Ausbildungsverein. Denn im konkreten Fall hatte der Jugendliche das Niveau der 1. Seniorenmannschaft gar nicht erreicht und im beiderseitigen Einvernehmen hatte man sich wieder getrennt. Trotzdem wollte der DFB seine Regelung zunächst dadurch erzwingen, als das er eine 4-stellige Geldstrafe vom aufnehmenden Verein verlangte. Als sich dieser weigerte, gab es zunächst einen Punktabzug und als auch das nichts nützte wurde der Zwangsabstieg aus der obersten Amateurliga in die Wege geleitet. Man kann sich vorstellen, dass dem Verein dadurch ein erheblicher Schaden entstanden ist. Nur einem guten Fachanwalt, der Klage vor einem Zivilgericht eingeleitet hatte, ist es zu verdanken, dass der Verein zu seinem Recht kommt. Allerdings wird wohl Stillschweigen darüber gewahrt werden, wieviel der DFB an den SV Wilhelmshaven zahlen muß. Denn letzendlich zahlen wir Mitglieder dafür, dass dort die Justiziare gepennt haben, bevor man das Regelwerk eingeführt hat.


    Ich bin mir nahezu sicher, dass alles, was nicht unmittelbar etwas mit dem Vereinsrecht von Amateurvereinen zu tun hat, vor einem Zivilgericht kaum bestand haben wird.

    Wieseo eine Sperre dem Spieler wohl weiterhilft ???

    Dein Humor gefällt mir. Aber nimm ein wenig Rücksicht auf Günter. Außerdem so Unrecht hat er doch gar nicht!



    Beispeil: Spieler will wechseln. Im informellen Gespräch wird ihm gesagt, dass man ihn spreren will. Einige Zeit später geht zum Verein und sagt: "Ich ziehe um. Bitte gebt mir meinen Spielerpaß." Der Spielerpaß wird ihm ohne Weiteres und mit sofortiger Freigabe ausgehändigt. Natürlich zieht er dann nicht um, sondern gibt den Paß mit sofortiger dem neuen Verein. Denn der Spieler denkt sich: wenn der Verein fies ist, bin ich es auch!


    Hat @Günternun recht oder nicht? Schon die Androhung der Sperre hat dem Spieler weitergeholfen.


    In einem anderen Thread finden Wechselwillige noch eine Reihe weiterer erfolgreicher Vereinswechsel-Ausreden, bei der weder gesperrt noch gezahlt wird.


    Gerade, weil Sperre und Tranferzahlung eine Kannlösung ist, kann es in der Praxis immer dann, wenn jemand mit dieser "Keule" provoziert, zu solche Nonsens-Ausgängen kommen.


    Wenn man wenigstens beim Eintritt in den Verein die Eltern darauf aufmerksam machen würde und ggf. die Möglichkeit anbietet, gegen eine geringe Gebühr (die den tatsächlichen Ausbildungskosten entsprechen) eine sofortige Freigabe vertraglich verankern könnte, dann kann es nicht zweierlei Maß geben. Denn wie bereits früher berichtet, wird wohl kein Vereinsverantwortlicher auf die Idee kommen, das Kind eines Sponsors zu sperren oder von ihm eine Ausbildungsentschädigun zu verlangen.


    Für mich gehört der Unsinn abgeschafft, je schneller desto besser für den Jugendfussball!

  • Es bleibt aber natürlich das Problem, das @guenter und @fak nennen, dass es nämlich in vielen Kreisen Vereine gibt, die gezielt Spieler von anderen Vereinen abwerben und zwar mit Versprechungen, die sie dann ganz oder teilweise nicht erfüllen. Du hast zwar Recht, dass ihre Entscheidung bei sehr liberalen Wechselvorschriften dann ja von den getäuschten Spielern rasch wieder rückgängig gemacht werden kann. Aber was ist, wenn es ihre alte Mannschaft gar nicht mehr gibt, weil so viele Spieler dort abgeworben wurden, dass ihr ehemaliger Verein diese Mannschaft nicht mehr melden konnte?

    "Be yourself; everybody else is already taken." (Oscar Wilde)

  • Ich nehme mal Bezug auf die von @Nela engestellte Tabelle aus #22:

    Die einzige Möglichkeit, dass solche Entschädigungszahlungen den Ausbildungskosten entsprechen, ist die, dass der höchste Tarif, also der Bundesliga-Tarif, höchstens die tatsächlichen Kosten ausweist.


    Und alle anderen Vereine aus anderen Ligen müssen dann eben nicht die ganzen Kosten erstatten, sondern - gnädigerweise - nur einen Bruchteil. Also bspw. die Kreisklasse nur 8 % der tatsächlichen Fixkosten (200 anstatt 2.500).


    Wenn dem so wäre, müsste zunächst der Bundesliga-Tarif mit den tatsächlichen Ausbildungskosten verglichen werden.


    (ich bastel gerade in Gedanken an einer Klageschrift)

  • @Nela:


    Ich gehe mit allem mit und finde deine persönliche Einstellung hier in Ordnung. Nur mit deiner Aussage, dass man diese Regeln hinnehmen muss, mag ich mich nicht anfreunden.
    Wenn ich Zweifel an der Rechtmäßigkeit von Ordnungen und Satzungen habe, steht mir der Rechtsweg offen. Ich kann hier durch Gerichte prüfen lassen, ob ich mich an eine durch einen Verein aufgestellte auch wirklich halten muss.

  • Klar Karl steht einem alles offen. Nur, dass jemand gleich vor Gericht wegen nem Vereinswechsel zieht, hätte ich icht gedacht. Zumal ich der Meinung bin, dass sich beide Vereine einigen werden bzw. dass man dies beeinflußen könnte indem man mit dem Verein redet. Ich schätze, dass Else auch nicht alle Hintergründe kennt (z.B. warum die A-Jugendlichen gesperret werden). Wenn Else es schafft, die Ausbildungsentschädigung zu kippen, dann Glückwunsch. Am besten dann auch die Zahlungen im Amateurerwachsenenbereich. Sind für mich genauso sinnlos, denn auch ein 20ig-jähriger will oft bloß spielen. Aber für mich, kommt halt Verein A schlecht weg, obwohl auch Verein B durchaus der "Böse" Verein sein könnte. Denn es ist ja auch die Frage, warum dieser Verein drei A-Jugendspieler sperrt.

  • Kann ja sein das Du es überlesen hast. Daher nochmal die Fragen:
    @Else Tetzlaff
    Hast Du den aufnehmenden Verein gefragt warum er die drei A-Jugendlichen gesperrt hat ? Wenn nein, warum nicht ? "Blieb unklar" war bisher Deine einzig schwammige Aussage. Aha.
    Hast Du den aufnehmenden Verein gefragt ob es vergleichbare Vorgänge in der Vergangenheit gab und wenn nein, warum nicht ?
    Hast Du gefragt ob es in der Vergangenheit vergleichbare Vorfälle gab, aufgrund derer dann Absprachen getroffen wurden, wenn nein warum nicht ? Offensichtlich bist Du ja der Auffassung das mündliche Vereinbarungen geltend sind. Weißt Du um alle Absprachen oder sollen es dann nur die sein, die auf Dich bzw. Dein Kind zutreffen ??
    Mir geht die die Einseitigkeit und Reduzierung auf Entschädigungen, resultierend auf was auch immer, hier tierisch auf den Keks. Und natürlich hat nur der abgebende Verein Schuld. Der hat ja voll das Heft in der Hand. Eltern sind ja total außen vor. Die müssen sich nicht vorher erkundigen. Da reicht das Wort des Trainers. Im Nachhinein hilft schon die Rechtschutz. Warum bezahl ich die sonst ? Im Ehrenamtsbereich...


    Fragt doch mal ein bischen mehr nach bevor ihr hier ellenlang Diskussionen über Ausbildungsentschädigung führt.

  • Klar Karl steht einem alles offen. Nur, dass jemand gleich vor Gericht wegen nem Vereinswechsel zieht, hätte ich icht gedacht. Zumal ich der Meinung bin, dass sich beide Vereine einigen werden bzw. dass man dies beeinflußen könnte indem man mit dem Verein redet. Ich schätze, dass Else auch nicht alle Hintergründe kennt (z.B. warum die A-Jugendlichen gesperret werden). Wenn Else es schafft, die Ausbildungsentschädigung zu kippen, dann Glückwunsch. Am besten dann auch die Zahlungen im Amateurerwachsenenbereich. Sind für mich genauso sinnlos, denn auch ein 20ig-jähriger will oft bloß spielen. Aber für mich, kommt halt Verein A schlecht weg, obwohl auch Verein B durchaus der "Böse" Verein sein könnte. Denn es ist ja auch die Frage, warum dieser Verein drei A-Jugendspieler sperrt.

    @Nela:


    Wenn das jeder so sieht, und die Vereine rechnen auch damit, dass die jeweils betroffenen Eltern sich sagen, dass es sich für sie selbst nicht lohnen wird, dann wird sich an der gängigen Praxis nichts ändern. Grundsätzlich finde ich es unmöglich, welcher Druck durch die Wechselregelungen auf Kinder und Eltern ausgeübt werden kann. Auch werden Mitglieder hier, wenn sie den Verein verlassen, schlechter gestellt als die Vereine selbst, wenn sie dem Mitglied kündigen.




    @Steini:


    Es ist völlig egal, ob Personen ehrenamtlich handeln. Recht ist Recht !
    Den Eltern kann es hier auch vollkommen egal sein, was zwischen den Vereinen läuft. Für sie wurde eine Zusage gegeben, die nicht eingehalten wurde. Auch müssen die Eltern sich nicht für Absprachen interessieren, die nicht ihr Kind betreffen.
    Derart handelnde Vereine interessieren sich auch nicht dafür, wie Kinder und Eltern sich fühlen, wenn plötzlich Probleme beim Vereinswechsel auftauchen und eine Sperre droht. Oft wird auch die Zustimmung zum Wechsel verweigert, ohne die betreffenden Eltern zu informieren. Die erfahren es schon zeitig genug, oder ?


    Es gibt ja genug Mitglieder in diesem Forum, die ihre ehrenamtliche Tätigkeit im Verein als Dienstleistung sehen.... .


    - Geht man so mit seiner Kundschaft um ?


    Stellt Euch vor, ihr seid im Urlaub und geht jeden Tag im selben Restaurant essen. Jeden Abend kostet das Essen 10,- €. Am letzten Abend, als der Restaurantbesitzer erfährt, dass der Urlaub zu Ende ist, serviert er eine Abschlussrechnung von zusätzlichen 500,- €. - Für gute Bedienung während des Aufenthaltes bei ihm.... .

  • Kann ja sein das Du es überlesen hast. Daher nochmal die Fragen: [...]

    Für diesen konkreten Fall würden mich die Antworten auch interessieren.


    Mir geht die die Einseitigkeit und Reduzierung auf Entschädigungen, resultierend auf was auch immer, hier tierisch auf den Keks.

    Naja, in der Diskussion um die Aubsildungsentschädigung haben sich ein paar von uns tatsächlich ein Stück weit von diesem konkreten Fall entfernt, so dass wir tatsächlich um die Aubsildungsentschädigung an sich diskutieren, unabhängig von den beiden hier betroffenen Vereinen. Generell ist die grundsätzliche Ablehnung der Entschädigung (und der zu ihrer Einforderung notwendigen Sperre bzw. verweigerten Freigabe oder Zustimmung) hier bisher verbreiterter als die Zustimmung zu ihr, aber sowohl @Karl als auch @Nela und ich haben @Else Tetzlaff auch dazu geraten, sich wieder ein bisschen zu beruhigen und das Gespräch mit den Jugendleitern zu suchen. Mindestens @Nela und ich haben auch darauf hingewiesen, dass die Regularien öffentlich einsehbar sind, was zumindest auch meinte, dass niemand @Else Tetzlaff daran eingeschränkt hat, sie sich anzusehen. Max spielt ja vermutlich nicht erst seit drei Wochen Fußball...


    Und natürlich hat nur der abgebende Verein Schuld. Der hat ja voll das Heft in der Hand. Eltern sind ja total außen vor. Die müssen sich nicht vorher erkundigen. Da reicht das Wort des Trainers. Im Nachhinein hilft schon die Rechtschutz. Warum bezahl ich die sonst ? Im Ehrenamtsbereich...

    Das sehe ich eben auch nicht so und bin da eher bei dir, siehe weiter oben. Allerdings hat der abgebende Verein tatsächlich die Möglichkeit, die Zustimmung zu einem Wechsel zu verweigern. In keiner der Statute, die ich mir zu Gemüte führte, habe ich bisher etwas darüber gefunden, wie diese Maßnahme legitimiert sein dürfte oder auch nur könnte, sie steht zumindest in Hessen und Württemberg dem abgebenden Verein einfach frei. Die Statute verpflichten ihn nicht mal dazu, den Grund für die Sperre zu nennen. In Hessen ist dann festgelegt, dass die Sperre bei einem Wechsel in der Wechselfrist durch die Zahlung der Ausbildungsentschädigung ersetzt werden kann -- dem kann der abgebende Verein dann nicht widersprechen. Da in §18, Wechselfrist steht: "Nur bei einem Wechsel in diesem Zeitraum kann die vom abgebenden Verein verweigerte Freigabe durch Zahlung einer Ausbildungsentschädigung gemäß § 26 Jugendordnung ersetzt werden", ist die Zahlung der Ausbildungsentschädigung außerhalb der Wechselfrist untersagt und es besteht keinerlei Möglichkeit, eine über die Pflichtsperre des Verbands hinaus gehende Sperre zu umgehen, wenn der abgebende Verein sich diesbezüglich eben so entscheidet (und von dieser Entscheidung nicht abrückt). In Hessen endet dann die Sperre (für Pflichtspiele) dann erst sechs Monate nach dem letzten Spiel (inkl. Freundschaftsspiele), das der Spieler für den abgebenden Verein bestritten hat.


    Ich finde das schon ziemlich einseitig. Außerdem wird dadurch eben eine Verknüpfung zwischen der Freigabe und einer Geldzahlung in Form der sog. Ausbildungsentschädigung hergestellt, für die ich keine Begründung erkennen kann, außer derjenigen, den Vereinen ein Druckmittel in die Hand zu geben. Ginge es nämlich darum, dass die Amateurvereine dafür kompensiert werden sollen, dass sie den Profivereinen dabei helfen, Profit zu erwirtschaften, dann sollten z.B. beim Wechsel eines Spielers aus dem Amateur- in den Profibereich entweder die Ablösesumme oder ein Pauschalbetrag auf die Vereine, welche für die Ausbildung des Spielers verantwortlich waren, verteilt werden. Oder man macht es überhaupt pauschal und verteilt gleichmäßig oder nach einem bestimmten Schlüssel, z.B. der Zahl der Jugendmannschaften, einen Betrag an alle Vereine. Z.B. aus einem Topf, in den die ganzen Profivereine entsprechend einzahlen. Irgendsowas halt. Aber die Verknüpfung der Ausbildungsentschädigung, die diese Bezeichnung eigentlich gar nicht beanspruchen darf, ist meiner Meinung nach in der vorliegenden Form ziemlich misslungen. Und die Verknüpfung mit der Freigabe ist mir auch nach wie vor nicht plausibel.


    Überhaupt ist mir nicht klar, warum überhaupt dem abgebenden Verein das Recht gegeben wird, einem wechselwilligen Spieler die Freigabe zu verweigern. Warum muss er ihn überhaupt freigeben?


    Fragt doch mal ein bischen mehr nach bevor ihr hier ellenlang Diskussionen über Ausbildungsentschädigung führt.

    Klar, das sollte @Else Tetzlaff auf jeden Fall machen. Aber wir anderen diskutieren einfach so über die Ausbildungsentschädigung und weitere Vereinswechselvorschriften, weil wir Anstoß an ihnen nehmen. Und zwar unabhängig von diesem Fall.


    Ich bin da übrigens ziemlich der Meinung von @Nela: ich finde die Vorschriften äußerst fragwürdig und auch deutlich suboptimal, meine aber auch, dass man in einem aktuellen und konkreten Fall sich nach ihnen wird richten und daher speziell mit dem abgebenden Verein wird einigen müssen. Denn man kann sicherlich den juristischen Weg bestreiten, nur wird eine Entscheidung mit ziemlicher Sicherheit erst dann erfolgen, wenn der anhängige Fall längst nicht mehr aktuell ist, in diesem Fall also Max entweder in den letzten Zügen seiner Juniorenkarriere steckt oder schon im Seniorenbereich ist.

    "Be yourself; everybody else is already taken." (Oscar Wilde)

  • Wenn das jeder so sieht, und die Vereine rechnen auch damit, dass die jeweils betroffenen Eltern sich sagen, dass es sich für sie selbst nicht lohnen wird, dann wird sich an der gängigen Praxis nichts ändern.

    Richtig, aber das kann man, wie ich meine, den einzelnen Eltern nicht ankreiden und auch nicht von ihnen erwarten, dass sie bei lediglich sehr überschaubarem Vorteil für sie im Erfolgsfall -- da dürfte es nur eine geringe Entschädigung à la Schmerzensgeld oder so geben -- den erheblichen Aufwand einer Klage auf sich nehmen. @Steini erwähnt zwar die Rechtsschutzversicherung: nur zahlt die ja auch nicht in jedem Fall.. Und da der zweite Ort neben der hohen See, an dem man sich sprichwörtlich in Gottes Hand befindet, der Gerichtssaal ist, kann ich es schon verstehen, wenn selbst betroffene und extrem verärgerte Eltern den Rechtsweg nicht bestreiten.


    Ich meine, warum haben denn weder du noch @TW-Trainer, @Nela und ich gegen die Wechselvorschriften geklagt, obwohl wir doch so deutlich Anstoß an ihnen nehmen?


    Vielversprechender wäre es aus meiner Sicht, wenn sich eine Zahl an Vereinen, die das ähnlich wie wir sehen, entsprechend zusammen schlössen. Eine Initiative gegen die aktuelle Praxis, die sich direkt an die Verbände und den DFB wendet, wäre vorab sicherlich noch sinnvoll und statthaft. Vielleicht trifft man dort ja auf Einsicht.


    Es ist völlig egal, ob Personen ehrenamtlich handeln. Recht ist Recht !

    Das stimmt hingegen auch, und Gesetze und Vorschriften dürfen mit übergeordneten nicht im Konflikt stehen. Wenn das doch passiert, so ist das untergeordnete Gesetz (zumindest in Teilen) ungültig und muss gestrichen oder angepasst werden.


    Stellt Euch vor, ihr seid im Urlaub und geht jeden Tag im selben Restaurant essen. Jeden Abend kostet das Essen 10,- €. Am letzten Abend, als der Restaurantbesitzer erfährt, dass der Urlaub zu Ende ist, serviert er eine Abschlussrechnung von zusätzlichen 500,- €. - Für gute Bedienung während des Aufenthaltes bei ihm.... .

    Das ist eine interessante Analogie. Ich würde sie etwas abwandeln: Stellt Euch vor, Ihr seid auf einer Insel eines anderen Landes im Urlaub. Dort haben sich alle Restaurants dem VRI angeschlossen, dem Verband der Restaurants der Insel. Beim ersten Besuch des netten Lokales um die Ecke unterschreibt Ihr einen Wisch, der Euch das recht zusichert, das Lokal zu besuchen und seine Annehmlichkeiten zu nutzen. Außerdem bekommt Ihr für einen festen (monatlichen) Betrag jeden Tag ein Dreigangmenü, das Ihr Euch aus der Karte des Hauses zusammenstellen könnt. Am letzten Abend wollt Ihr in ein anderes Lokal gehen. Dort müsst Ihr ebenfalls den Wisch unterschreiben, müsst aber gleichzeitig eine Freigabe des anderen Restaurants vorlegen. Könnt Ihr das nicht, so dürft Ihr leider erst sieben Tage später tatsächlich auch im zweiten Lokal dinieren.

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  • Ich versuche hier auch nichts den Eltern anzukreiden. Ganz im Gegenteil. Ich meine nur, dass die Vereine sich aus den angeführten Gründen darauf verlassen, dass nicht geklagt wird. Nur wäre es traurig, wenn so vielleicht Unrecht zu Recht wird und deshalb begrüße ich es, wenn es Eltern gibt, die gegen diese einseitige Regelung vorgehen.

    Das sehe ich auch so. Wobei ich meine, dass man das weniger von Eltern als von Vereinen, die Anstoß an den Regelungen nehmen, erwarten bzw. wünschen sollte.


    [...] und sich so die Vereine ihr Vorgehen zukünftig genau überlegen bzw. diese Regelung von selber streichen.

    Naja, streng genommen können die Vereine diese Regelungen aber gar nicht von sich aus streichen. Sie können generell auf die Verweigerung der Freigabe verzichten, ja. Aber die übrigen Wechselvorschriften müssen sie einhalten. Wobei ja tatsächlich, und das ist vielleicht die Kerbe, in die @Steini hauen möchte und es entspricht wahrscheinlich auch der Meinung von @guenter, viele Vereine jetzt bereits im Regelfall die Freigabe erteilen. Auch im hier vorliegenden Fall bin ich gewillt zu glauben, dass der Verein, den Max verlässt, die Freigabe erteilt hätte, wenn der andere Verein nicht seinerseits die Freigabe für die drei A-Junioren verweigert hätte. Und darüber, dass es aus dem Wald heraus schallt wie man hinein gerufen hat, sollte sich niemand wundern. Aber klar, Max wird dabei zum Faustpfand, Spielball, Kollateralschadenserleider, wie man seine Situation nun auch immer bezeichnen möchte, und zwar unverschuldet und auch nachvollziehbarerweise unerwartet.

    "Be yourself; everybody else is already taken." (Oscar Wilde)

  • @tobn:


    Die Vereine würden sich schon an ihre Verbände wenden und um Hilfe rufen, sollten sie regelmäßig mit Klagen überzogen werden, sobald sie eine Regelung des Verbandes anwenden.
    Es geht auch nicht darum, dass es Vereine gibt, die von sich aus immer die Zustimmung zum Wechsel geben, sondern einfach um die grundsätzliche Möglichkeit, den Kindern eine sperre hineinzudrücken. Es gibt durchaus Vereine, die sich so wenig mögen, dass der eine Verein grundsätzlich sperrt, wenn ein Spieler zum "Gegner" wechselt und dieser "Gegner" grundsätzlich nie eine Entschädigung an diesen Verein zahlt. Leidtragende sind die Spieler und diesen hilft es wenig, wenn in anderen Vereinen anders vorgegangen wird.


    Schon den Begriff "Ausbildungsentschädigung" ist in vielen Fällen grotesk, wo doch selbst hier viele der Meinung sind, dass in Breitensportvereinen überwiegend betreut und weniger ausgebildet wird.
    Wirklich entstandene Ausbildungskosten müssten dann entsprechend auch auf Alle verteilt werden und nicht nur Einzelnen angelastet werden, wie es hier geschieht.


    Wenn man in der lokalen Presse zur richtigen Zeit einen Artikel veröffentlicht, der über das Vorgehen eines solchen Vereines berichtet und auch sonst bei jeder Gelegenheit seine negativen Erfahrungen mit diesem Verein geschickt in Gespräche mit anderen Leuten einfließen lässt, sollte er es künftig etwas schwerer haben, Nachwuchs zu rekrutieren. 8)

  • Es hat sich mE herauskristallisiert, dass wir hier über mehrere Themen diskutieren, die natürlich irgendwie zusammenhängen.


    1) Sollte ein abgebender Verein überhaupt um seine Meinung zu einem Wechsel im Jugendbereich gefragt werden, wenn der Wechsel ordentlich innerhalb der sommerlichen Wechselperiode stattfindet ?


    2) Ist die Verknüpfung von Ausbildungsentschädigung und Zustimmung sinnvoll ?


    3) Wie und ggfs. wie hoch sollte eine Ausbildungsentschädigung bemessen sein ?


    Des Pudels Kern ist mE einzig Frage 1:


    Gegen die Abmeldung vom Spielbetrieb kann sich der abgebende Verein nicht wehren.
    Die Abmeldung ist schließlich (wie die Kündigung auch) eine einseitige Willenserklärung.
    Die Anmeldung zum Spielbetrieb beim aufnehmenden Verein beruht auf einer gemeinsamen Willenserklärung des aufnehmenden Vereins und des Spielers.


    Und da wird jetzt der abgebende Verein um seine Meinung gefragt, wobei er die Position des aufnehmenden Vereins und des Spielers nur verschlechtern kann.
    Denn Schweigen gilt als Zustimmung.


    Ich erkenne darin viel destruktives und nichts konstruktives.


    Man stelle sich eine analoge Regelung in der Arbeitswelt vor.

  • Die Regelung - jedenfalls in meinem Verband wfv - ist die, dass die Regelung "Zustimmung gegen Cash" als Automatismus für Jugendliche nicht gilt.

    diese Regelung gibt es im ganzen DFB nicht.
    Die bundesweite feste Aufwandsentschädigung trifft nur dann in Kraft, wenn sich die beteiligten Vereine nicht einigen können.


    Grundsätzlich war ursprünglich und ist auch heute noch so jeder Vereinswechsel mit einer Sperre belegt, wenn der abgebende Verein einem Vereinswechsel nicht ausdrücklich zustimmt.


    Der DFB hatte nun eine Regelung eingeführt, die ermöglicht (gegen eine finanzielle festgeschriebene
    Entschädigung) es trotzdem ermöglicht, eine sofortige Freigabe zu erreichen. Der abgebende Verein
    ist dadurch dann gezwungen, die Freigabe zu erteilen.

    Kann mir jemand erklären, warum die Ausbildungskosten des abgebenden Vereins höher sind, wenn der aufnehmende Verein höherklassig ist ?


    Geradezu absurd finde ich, dass ihre Höhe sich einzig und alleine an der Spielklasse der ersten Seniorenmannschaft des aufnehmenden Vereins bemisst


    Kann ich.


    Bei der Einführung dieser Regelung waren Vereinswechsel im Jugendbereich innerhalb der gleichen
    Staffeln, speziell im unteren Bereich, unüblich. Üblicherweise waren Wechsel vom Dorfverein zu grösseren Vereinen die Regel. Je grösser ein Verein, desto grösser in der Regel die Finanzkraft.
    Als Berechnungsbasis hat man nun mal nicht die Mitgliederzahl, sondern die klassenzugehörigkeit
    der 1. Mannschaft genommen.


    Bei der Einführung der jetztigen Regelung stand das Abwerben von Spielern durch bestimmte höherklassig spielender Vereine im Fordergrund und nicht der seltenere Wechsel in einen anderen gleichartigen Verein.


    aktuelles Beispiel, dass die derzeitige Regelung durchaus Sinn machen kann.


    da spielt ein Junge bis zur C-Jugend bei einem kleinen Dorfverein.
    wechselt in der Nähe in der B-Jugend in einer Regionalligamannschaft, dann in der A-Jugend zu
    einem Zweitligisten, dann in die Bundesliga.
    Für einen 2stelligen Millionenbeitrag wechselt er nun als noch sehr junger Spieler,
    zu einem europäischen Spitzenclub.


    Verdienen tut nun der Verein, in dem er nur kurze Zeit war und natürlich sein Berater.


    Was ist mit dem kleinen Dorfverein, der ihn 8-10 Jahre lang zum Fussball gebracht hat?
    Leer ausgehen?


    Über welche Summen wird denn hier überhaupt diskutiert?


    Im älteren E-Jahrgang (ab da gilt übrigens erst die Regelung) und D-Alter in der Regel
    um 500,-- € plus/minus


    Und für die wirklich leistungsstarken Vereine, ist das kein Hinderungsgrund, wenn sie ein echtes Talent ans sich binden wollen.


    Übrigens ist das für mich auch als Elternteil auch eine Bewertungsgrundlage.
    Ist der Sohn ein echtes Talent, oder brauch man nur etwas bessere Spiele um sein Jugendmannschaft entsprechend aufzufüllen.



    @TW


    dein letzte Beitrag war wohl nicht passend, deshalb gehe ich darauf nicht ein.

  • Bin nicht sicher, ob #1 wirklich des Pudels Kern ist. Muss man sich nicht eher die Frage stellen, welche Regeln sich ein Verband wie der DFB selbst geben kann, denen man durch Eintritt in den Verein/Spielbetrieb zustimmt und die man dann auch befolgen muss? Denn es ist mE klar, dass der DFB Regeln aufstellen kann. Die Frage ist, ob die Regel zur Ablöse irgendein anderes, evtl. höherrangiges Recht einschränkt. Das alles unabhängig davon, dass ich die Wechselregeln persönlich auch shize finde.
    In der Arbeitswelt gibt es für den Schutz der abgebenden Firma Kündigungsfristen.


    @Günther
    So wie Du es darstellst, waren "damals" die Umstände komplett anders als heute, wo Wechsel in der Jugend und auch unterklassig gang und gäbe sind. Insofern ist das ein weiteres Indiz dafür, dass die Regularien dringend an heutige Befindlichkeiten angepasst werden müssten.


    Grüße
    Oliver


  • @guenter


    nicht ganz korrekt. Bei einem Wechsel ins Ausland bekämen die Ausbildungsvereine ab der D-Jugend eine gewisse %-Summe der Ablöse... ich glaube 1% sind das. Das heißt in deinem Beispiel würden nochmal um die 100k € anteilig an der Ausbildungszeit in den jeweiligen Vereinen ausgeschüttet werden. NLZs sind bei dieser Berechnung, so glaube ich ausgeschlossen.


    Die in der Öffentlichkeit bekannten Beispiele sind da Toni Kroos (wurde ja bereits kurz erwähnt hier) und Mesut Özil (Schwarz-Weiß Essen)

  • Ich meine, warum haben denn weder du noch @TW-Trainer, @Nela und ich gegen die Wechselvorschriften geklagt, obwohl wir doch so deutlich Anstoß an ihnen nehmen?

    Klagen am Zivilgericht kannst du nur als unmittelbar Betroffener in einem ganz konkreten Fall.


    Ich glaube im "Wenigsen-Fall" sollte die Höhe der Aufwandsentschädigung nach dem Willen des Klägers je nach Einkommen der Eltern gestaffelt werden. Diesen Antrag hat das Gericht jedoch mit der Begründung abgelehnt, dass es zum einen die Wahl zwischen Sperre und Ausbildungsentschädigung gäbe. Auch könne es ja sein, dass der aufnehmende Verein diese Zahlung leiste.


    Nochmal: es geht vor dem Zivil-Gericht nicht um persönliche Wertvorstellungen, sondern lediglich um die Einzelfallprüfung, ob bestehendes Recht (meist verankert im BGB) verletzt wurde.


    @GünterIch fand ihn aufgrund der Antwort von Else auf deinen Beitrag durchaus passend!



    @Else


    Zitat: "Kann mir jemand erklären, warum die Ausbildungskosten des abgebenden Vereins höher sind, wenn der aufnehmende Verein höherklassig ist ?


    Genau das hat ds OLG bemängelt. Im Regelwerk wurde das Prinzip angewendet, wonach Basis der Berechnung nicht die tatsächlich entstandenen Kosten des abgebenden Vereins als Maßstab genommen wird, sondern die Kostenersparnis im aufnehmenden Verein, wenn der Spieler in der eigenen Jugendabteilung ausgebildet worden wäre. Mag sich im erst Moment vielleicht sogar logisch anhören, aber was ist, wenn der Jugendliche doch nicht die Erwartungen erfüllt, es zu gar keinem Einsatz bei den 1. Senioren kommt, sondern im beiderseitigen Einvernehmen den Verein schon nach kurzer Zeit wieder verläßt?


    Es war ein Irrtum vom DFB zu glauben, dass schon deshalb daraus ein Recht werden kann, nur weil sich die meisten daran halten. Das das OLG-Urteil durchaus Präzidenz-Auswirkungen hat, zeigt die derzeit noch offene Frage zur Zahlung der Jugendclubs von Toni Kroos.


    Während die DGB-Justiziare den Fall Wenigsten pressemäßig ausschlachteten, war nach dem OLG-Urteil nur leise Kritik zu hören. Die Angst vor weiteren Auswirkungen schien zu groß zu sein. Man versucht sich weiterhin über die "Kann-Regelung" aus der Verantwortung zu stehlen. Aber auch die könnte kippen, wenn ein Betroffener in der Klage am Zivilgericht erfolgreich ist. Denn vor dem OLG-Gericht wurde diversen Sportlern vom Verband eine langwirige Sperre angedroht, wenn man sich beim Widerspruch nicht an die Sportgerichtsinstanzen hält. Diese Zermürbungstaktik war bislang erfolgreich. Die Anwälte des Klägers haben im OLG-Bremen-Prozeß jedoch erfolgreich nachgewiesen, dass Sportgerichte gar nicht immer zuständig sind und deshalb dieser Instanzweg auch nicht eigehalten werden muß.

  • diese Regelung gibt es im ganzen DFB nicht.Die bundesweite feste Aufwandsentschädigung trifft nur dann in Kraft, wenn sich die beteiligten Vereine nicht einigen können.

    Nun ja, innerhalb des wfv gilt sie im Jugendbereich gar nicht. Und in Hessen gilt sie für Wechsel im als Wechselperiode definierten Zeitraum vom 1.6. bis 30.6., außerhalb nicht. Dann kann sie an den abgebenden Verein gezahlt werden, um die von ihm verweigerte Freigabe zu ersetzen, d.h. er kriegt die Kohle und der Fall wird so behandelt, als hätte er die Freigabe erteilt. Außerhalb dieses Zeitraums kann man in Hessen, zumindest gemäß der Jugendordnung, die Freigabe nicht erwirken, wenn der abgebende Verein dazu nicht bereit ist.


    Grundsätzlich war ursprünglich und ist auch heute noch so jeder Vereinswechsel mit einer Sperre belegt, wenn der abgebende Verein einem Vereinswechsel nicht ausdrücklich zustimmt.

    Korrekt, aber mit welcher Legitimation? Der Verband sperrt wechselnde Spieler ja bereits für typischerweise drei Monate für den Pflichtspielbetrieb, das kann ich noch als Maßnahme zur Vermeidung der evtl. sogar unsportlichen Wettbewerbsverzerrung innerhalb der Saison nachvollziehen. Aber wieso darf der Verein, den der Spieler verlässt, diesen noch mit einer weiteren Sperre belegen? Das scheint es schon ewig, vielleicht sogar gefühlt immer gegeben zu haben. Aber was ist die Rechtfertigung dafür?


    Bei der Einführung dieser Regelung waren Vereinswechsel im Jugendbereich innerhalb der gleichen Staffeln, speziell im unteren Bereich, unüblich. Üblicherweise waren Wechsel vom Dorfverein zu grösseren Vereinen die Regel. Je grösser ein Verein, desto grösser in der Regel die Finanzkraft. Als Berechnungsbasis hat man nun mal nicht die Mitgliederzahl, sondern die klassenzugehörigkeit der 1. Mannschaft genommen.

    OK, so dachte ich mir das ja auch schon. Aber die Regelung ist dann überholt. Und außerdem ist sie, wenn denn die Entschädigung nur für den Fall, dass ein Spieler zu einem höherklssig spielenden Verein wechselt, schlecht, sogar unzureichend formuliert. Darüber hinaus besteht, wie ich oben anhand des Beispiels unseres Kreises aufgeführt habe, außer bei den in den höchsten vielleicht vier bis sechs Seniorenspielklassen vertretenen Vereinen der Zusammenhang zwischen Spielklasse und Finanzkraft wohl eher nicht, da dürfte die Streubreite erheblich sein. Aber die Regelung sieht eine Staffelung der Beträge bis hinunter in die niedrigste Spielklasse vor, oder gibt es da noch viel unterhalb der Kreisliga C?


    Bei der Einführung der jetztigen Regelung stand das Abwerben von Spielern durch bestimmte höherklassig spielender Vereine im Fordergrund und nicht der seltenere Wechsel in einen anderen gleichartigen Verein.

    Und warum hat man die Regelung dann nicht so formuliert und das, worum es geht, auch so bezeichnet, wie es sich gehört? Warum hat man z.B. nicht Wechsel innerhalb einer Spielklasse, in eine niedrigere Spielklasse, oder Wechsel zwischen Vereinen unterhalb einer gewissen, überkreislichen Spielklasse -- ich selbst denke da an die Verbandsliga -- von der Entschädigungsregelung ausgenommen bzw. die Entschädigung auf null festgelegt? Und wie kommt man dazu, die Entschädigung mit der Freigabe zu verknüpfen?


    aktuelles Beispiel, dass die derzeitige Regelung durchaus Sinn machen kann.

    Beispiele findet man für alles. In den Fällen, an denen ich ziemlich nahe dran war, hat die Regelung nur zu Ärger und Mühsal geführt. Da wechselten die Spieler zu einem Verein, der sich weniger als zehn Kilometer von ihrem bisherigen Verein entfernt befand, wo der Großteil ihrer Mitschüler spielte, und wo sie in der D-Juniorengruppen- statt in der -kreisliga oder -klasse spielen konnten. Die 1. Mannschaft des aufnehmenden Vereins spielte in dem einen Fall niedriger als die des abgebenden, bei dem anderen weiß ich es nicht, aber da spielten auf jeden Fall beide Vereine auf Kreisniveau im selben Kreis.


    Viele andere Fälle dürften den Verein, den ich weiter oben erwähnt habe, betreffen, der nämlich ab der D-Jugend versucht, mal mehr, mal weniger aktiv die Kreisauswahl und den DFB-Stützpunkt in Teilen, sowie einzelne weitere auffällige Spieler zu sich zu ziehen, um dann kaum noch Eigengewächse zumindest in den ersten Mannschaften ab der D-Jugend aufwärts zu haben. Die anderen Vereine sehen es üblicherweise nicht gerne, wenn ihre besten Spieler abgeworben werden und verlangen da sicherlich auch immer mal wieder die Ausbildungsentschädigung oder einen anderen Geldbetrag. Und obwohl ich die egoistischen Motive der abgebenden Vereine da verstehen kann, und die ebenfalls egoistischen Motive des aufnehmenden Vereins nicht gutheiße, so bin ich doch der Meinung, dass es für die stärkeren Spieler einer Gegend durchaus sinnvoll sein kann, wenn sie sich in einer Mannschaft und Trainingsgruppe sammeln. Wenn doch ein Spieler meint, bei Verein B besser aufgehoben zu sein als bei seinem bisherigen Verein A, warum soll er denn dann nicht wechseln?


    Aber kommen wir ruhig zu deinem Beispiel:

    da spielt ein Junge bis zur C-Jugend bei einem kleinen Dorfverein. wechselt in der Nähe in der B-Jugend in einer Regionalligamannschaft, dann in der A-Jugend zu einem Zweitligisten, dann in die Bundesliga. Für einen 2stelligen Millionenbeitrag wechselt er nun als noch sehr junger Spieler,
    zu einem europäischen Spitzenclub.


    Verdienen tut nun der Verein, in dem er nur kurze Zeit war und natürlich sein Berater. Was ist mit dem kleinen Dorfverein, der ihn 8-10 Jahre lang zum Fussball gebracht hat? Leer ausgehen?

    Warum nicht? Als er dort spielte, war er ein Spieler wie jeder andere auch. Er hat für seinen damaligen Verein gespielt wie seine Mannschaftskameraden, wurde dort genauso trainiert wie sie, es war alles gleich. Und diese Zeit zu dem Zeitpunkt, als er Vertragsspieler wird, lange vorbei. Was ist denn dieser zweistellige Millionenbetrag? Das ist eine Zahlung an seinen Vertragspartner, die letzteren dazu bringt, der vorzeitigen Auflösung des Arbeitsvertrags zuzustimmen. Wo besteht da auch nur irgendein juristischer Zusammenhang mit den vorherigen Vereinen des Spielers?


    Über welche Summen wird denn hier überhaupt diskutiert?

    Naja, bei den oben beschriebenen Fällen, die ich direkt mit bekommen habe, wollte der eine Verein für zwei D-Junioren jeweils entweder (ich bin mir nicht sicher, ob die 1. Herren des aufnehmenden Vereins damals in der KOL oder der KL A spielte) € 100 + 7 x € 25 = € 275 oder € 150 + 7 x € 50 = € 550, zusammen also € 550 oder € 1.100 haben. Von einem anderen Verein kamen zwei Spieler nach zwei Jahren dort zurück, er wollte für sie entsprechend jeweils € 150 oder €250 haben. Wir reden hier wohlgemerkt von D-Junioren, die in der Gruppenliga spielen wollen. Das ist die erste Stufe oberhalb des Kreises (wenn auch in der D-Jugend die höchste Spielklasse)...


    Die Forderungen dieser zwei Vereine beliefen sich also insgesamt auf € 850 oder € 1.350. Zwei, drei weitere Spieler stießen damals auf eigenen Wunsch und aus eigenem Antrieb ebenfalls zu dieser Mannschaft hinzu, hätten deren bisherige Vereine auch die Hand aufgehalten, dann wäre man wahrscheinlich bei € 1.200 bzw. € 2.000 in der Summe gelandet.


    Im älteren E-Jahrgang (ab da gilt übrigens erst die Regelung) und D-Alter in der Regel um 500,-- € plus/minus

    Bei uns in Hessen wird die "Entschädigung" erst ab dem älteren D-Juniorenjahrgang fällig, dann zählt aber jedes angefangene Spieljahr bis hinunter in die G-Jugend. Ich hatte mir das, als wir es hier im Forum schon mal von der Ausbildungsentschädigung hatten, von der Geschäftsstelle sagen lassen. Ich glaube, das war damals der Zeitraum, als es um die von mir hier behandelten Wechsel ging.


    Und für die wirklich leistungsstarken Vereine, ist das kein Hinderungsgrund, wenn sie ein echtes Talent ans sich binden wollen.

    Mag sein, betroffen sind aber auch alle anderen. Und zwar als maßgeblich Leidtragende vor allem die Spieler. Übrigens steht nirgendwo in den Regelungen, dass die Ausbildungsentschädigung nur für die "echten Talente" anfällt, wenn diese zu "wirklich leistungsstarken Vereinen" wechseln.


    Übrigens ist das für mich auch als Elternteil auch eine Bewertungsgrundlage. Ist der Sohn ein echtes Talent, oder brauch man nur etwas bessere Spiele um sein Jugendmannschaft entsprechend aufzufüllen.

    Du glaubst doch aber nicht im ernst, dass die Eltern, die ihren Sprössling unbedingt für den nächsten Messi halten, sich dieser Einschätzung anschließen?

    "Be yourself; everybody else is already taken." (Oscar Wilde)