Damit erkenne ich die Satzung an - und das unabhängig davon, ob ich sie gelesen habe.
Ich unterschreibe für mein Kind den Antrag auf Spielerlaubnis des Landesverbandes. Erkenne ich damit nicht die Regelungen des Landesverbandes an?
Fragt sich, was eine Anerkenntnis sein soll.
Hier geht es zunächst auch nicht um die Verbands- oder Vereinssatzung. Eine Art Normenkontrolle gibt es hier nicht.
Zulässig ist ein Rechtsmittel erst dann, wenn eine Person durch ein konkretes Tun des Vereins benachteiligt ist (und bleibt).
Und gegen diese Tun richtet sich dann das Rechtsmittel.
Im Grunde kann der Verband seine seltsamen Regelungen dadurch verteidigen, dass er den Mitgliedsvereinen aufgibt, im Falle der Klageandrohung oder Klage dem Kläger nachzugeben oder im Falle des Unterliegens kein mögliches Rechtsmittel einzulegen.
Dann kommt der Fall - wenn überhaupt - nur zum Amtsgericht. Berufung wird uU nicht zugelassen. Und das wars.
Gut möglich, dass es zig erstinstanzliche Urteile gibt, die die klagenden Eltern oder Vereinen Recht gaben. Und die halt nicht bekannt sind.
Ein "Grundsatzurteil" ist so einfach nicht zu bekommen.
Die Verfasungsbeschwerde der Wennigsen-Anwälte wurde ja wohl nicht zugelassen, wobei das zahlreiche Gründe haben kann.