Verweigerung Zustimmung

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  • Sagt für mich nicht aus, dass der Spieler weiter gesperrt bleibt. Die Entschädigungszahlung wäre dann auch sinnlos.

  • Sagt für mich nicht aus, dass der Spieler weiter gesperrt bleibt. Die Entschädigungszahlung wäre dann auch sinnlos.

    Es geht um diese Norm:

    Die für den Fall der Nichtzustimmung festgelegten Entschädigungsbeträge haben beim Vereinswechsel von Jugendlichen keine Gültigkeit.


    Die Norm sagt meines Erachtens, dass durch die Zahlung einer Entschädigung nicht automatisch die Zustimmung ersetzt wird.


    Vielmehr bedarf es dazu eines gegenseitigen Vertrages zwischen dem abgebenden Verein und einem Vertragspartner (idR wohl die Eltern des Spielers oder der aufnehmende Verein).


    Und da es in Deutschland Vertragsfreiheit gibt, kann der abgebende Verein nicht zum Abschluß eines Vertrages gezwungen werden.


    Das meinte ich damit wenn ich schrieb, dass die Verhandlungsposition des abgegebenden Vereins grotesk gut ist.

  • Das sagt es für mich nicht aus. Man müsste die ganze Jugendordnung lesen, damit man sieht, auf was sich diese Aussage überhaupt bezieht.
    Der abgebende Verein wird m.E. auch nicht zum Abschluß eines Vertrages gezwungen, da dieser den Spieler nicht sperren kann, sondern nur ankreuzt, ob er dem Wechsel zustimmt oder nicht. Die Wartefristen legt der Verband fest und hebt sie z.B. bei Zahlung einer festgeschriebenen Ausbildungsentschädigung an den abgebenden Verein auf. Es wird also durch eine Zahlung nicht die Zustimmung ersetzt, sondern vom Verband nach seinen Regeln nur eine Spielerlaubnis erteilt, die es unter anderen Voraussetzungen (Nichtzustimmung und keine Zahlung einer vom Verband festgelegten Summe) erst nach einer Wartezeit gibt. Wird die Ausbildungsentschädigung nicht gezahlt, bekommt der Spieler dennoch nach einer Wartezeit das Spielrecht, - auch wenn der alte Verein dem Wechsel nicht zustimmt.
    Inwieweit alle diese Ordnungen und Satzungen immer inhaltlich geltendem Recht entsprechen, weiß ich als Laie nicht, bezweifle es nur.
    Grotestk ist die Regelung für mich allemal, da es sich nicht um Vertragsspieler oder Profis handelt und die Mitgliedschaft in dem alten Verein obendrein meist schon fristgemäß gekündigt wurde und der Spieler nicht mehr Mitglied im alten Verein ist, während dieser immer noch über Ablöse für ihn verhandelt und damit indirekt über ihn bestimmt.

  • Diese Thematik ist ja seit Jahrzehnten zur Sommerzeit immer wieder in der Diskussion.
    Verständlich die Sichtweise der jeweils Betroffenen.
    Jedoch ist diese für mich zu einseitig.


    ein Blick in die Vergangenheit


    warum wurden die Wechselsperren und Aufwandsentschädigungen überhaupt eingeführt?


    bei vielen mittleren Vereinen (damit meine ich auch Vereine, die im Jugendbereich nur 1 oder 2
    Klassen über der niedrigsten Staffel spielten) war es durchaus üblich den aufwendigen Kinderfussball zu
    vernachlässigen, und sich dann zuerst ab C-Jugend, später dann auch in D oder gar E-Jugend
    sich bei den kleineren Vereinen deren besseren Spieler zu bedienen. Und dabei ging es weniger um die wirklichen Talente zu fördern, sondern nur lediglich um einen stärken Jugendjahrgang in den
    Meisterschaften zu haben.
    Zitat eines Vorstandes: Warum sollen wir uns mit untalentieren Jungs herumplagen, wenn wir, weil wir ja
    höherklassig spielen, die besseren Spieler suchen können.



    Die betroffenen Vereine wehrten sich und suchten nach einer Lösung.


    Die Motivation schon von Kindeszeit an eine vernünftige Jugendarbeit zu betreiben wurde dadurch
    für die Vereine sicherlich um einiges erhöht.



    Ob diese nun gut ist, besser sein könnte lasse ich mal Aussen vor und wird wohl auch aus der jeweiligen
    Sichtweise bewertet.

    Eine konsequente Regelung wäre dann mE die, dass beim Wechsel eines Spielers dem abgebenden Verein eine gestaffelte Geldforderung gegen den aufnehmenden Verein entsteht. Und der löhnt dann oder verrechnet.

    Genau diese Regelung haben wir doch, geregelt nach Dauer und Klassenzugehörigkeit.


    Um Auswüchse zu verhindern wurden Höchstgrenzen festgesetzt.


    Den abgebenden Vereinen wurde jedoch die Möglichkeit gegeben, diese Höchstgrenzen zu unterschreiten
    oder auch gänzlich auf die festgelegten Summen zu verzichten.

    Das ist wohl auch sinnvoll und bei allem Ärger, den man über eine solche Sperre als Betroffener empfinden mag, so sind es doch 'nur' drei Monate, die in meinen Augen nicht so dramatisch ins Gewicht fallen.


    Aus eigener Erfahrung kann ich dies bestätigen. Als Betroffene war der Ärger anfangs gross.
    In der Entwicklung des Sohnes gab es absolut keinen Nachteil-
    Im Gegenteil, für die persönlich Entwicklung des jungen Fussballers war diese Zeit aus späterer Sicht
    durchaus förderlich.


    Durch die schriftliche Bestätigung des aufnehmenden Vereins, dass er jederzeit ohne Sperre wechseln kann, da er ja auch ohne Aufwandsentschädigung gekommen sei, besteht nun die Möglichkeit
    jederzeit ohne Erschwernisse wechseln kann und auch jetzt beim Eintritt in den Aktiven fussball diese
    Erklärung bares Geld wert ist.


    Obwohl schon Leidtragender der jetztigen Regelung, bin ich ein absolut Befürworter davon.
    Schliesse nicht aus, dass sie modifiziert werden könnte, auch wenn dann immer noch nicht alle
    Seiten befriedet würden.


    Problematisch bleibt für mich der moralische Umgang vieler Vereine mit den bestehenden Regeln, die weniger den Einzelfall betrachten, sondern einfach nur stur vorgehen.


    Letztendlich geht es doch um die Frage, ob der Anspruch des Einzelnen höher zu bewerten ist, als die
    Interessen der Gemeinschaft, sprich Verein,
    Der Fussball wird aber weiterhin durch Vereine getragen und nicht durch einzelne Spieler.



    Kann jeder für sich beantworten.


    Jedoch ist gerade der zunehmende Egoismus Einzelner ein grösseres Problem im Fussball.
    Dürfte wohl jeder Kinder- und Jugendtrainer schon festgestellt haben.


    Diese Thematik wird aber dauerhaft ein Diskussionsschwerpunkt bleiben, das 2 unterschiedliche Interessen
    aufeinanderprallen, und es für beide Seiten sicherlich Argumente gibt, die jedoch aus der jeweileigen,
    gegensätzlichen, Sichtweise geführt wird.

  • Nach nochmaliger Lektüre der Jugendordnung des hiesigen Verbands bin ich die folgende Passage gestossen.


    Die für den Fall der Nichtzustimmung festgelegten Entschädigungsbeträge haben beim Vereinswechsel von Jugendlichen keine Gültigkeit.

    Die erste Hervorhebung habe ich vorgenommen -- es wäre durchaus praktisch, wenn du Euren Landesverband einfach mal direkt benennen würdest. Denn die Regelungen der Landesverbände unterscheiden sich durchaus erheblich.


    Einen Passus wie den, den du zitierst, habe ich in der Jugendordnung des Württembergischen FV gefunden. Dort steht im Abschnitt "Vereinswechsel, Wartefrist" in §10.1:

    Die für den Fall der Nichtzustimmung festgelegten Entschädigungsbeträge haben beim Vereinswechsel von Jugendlichen, wenn beider beteiligten Vereine dem wfv angehören, keine Gültigkeit

    Das klingt für mich zunächst einmal so, dass für Wechsel von Jugendlichen innerhalb des wfv vom Verband her keine Zahlung von "Entschädigungen" vorgesehen sind. In §10a, der den übergebietlichen und internationalen Vereinswechsel regelt, ist dann wiederum von der Entschädigung die Rede, d.h. in diesen Fällen sind die abgebenden Vereine berechtigt, die Zustimmung zu verweigern, so dass Punkt 1.4 in Kraft tritt:

    Bei Abmeldung eines Jugendlichen bis zum festgelegten Stichtag und Eingang des Antrags auf Spielerlaubnis bis zum 31. August kann die Zustimmung des abgebenden Vereins durch den Nachweis der Zahlung der nachstehend festgelegten Entschädigungen ersetzt werden.

    Die Tabelle der Entschädigungsbeträge ist derjenigen unseres Landesverbandes (Hessen) recht ähnlich, wobei ich die Unterschiede in den Ligen auf Verbandsebene ganz interessant finde: da gibt es im wfv Oberliga, Verbandsliga und Landesliga, wohingegen es bei HFV (Hessen) Hessenliga und Verbandsliga gibt -- ich gehe davon aus, dass die wfv-Bezirksliga der HFV-Gruppenliga entspricht. Aber die unterschiedliche Ligastruktur ist nicht Thema dieses Threads, wenn dies auch ein weiteres Beispiel für die ausgeprägte Unterschiedlichkeit der Regularien innerhalb Deutschlands ist.


    D.h. im Ergebnis, dass die Zustimmung nicht durch Zahlungen erzwungen werden kann. Oder anders ausgedrückt: Der abgebende Verein ist [...] Herr des Verfahrens.

    Ja, ich verstehe die Regelung des Vereinswechsels im wfv, wie er in §10.2 für das Regelverfahren definiert ist, auch so -- deine für mich nachvollziehbare Wertung habe ich aus dem Zitat entfernt, weil ich an dieser Stelle keine Wertung vornehmen möchte. Der abgebende Verein kann die Zustimmung zum Wechsel verweigern, woraufhin der betroffene Spieler für Pflichtspiele erst ab dem 1.11. spielberechtigt ist.

    Interessant ist da übrigens Punkt 2.3: "Abmeldung nach dem 15. Juli" im Falle der Nichtzustimmung:

    [i]Stimmt der abgebende Verein dem Verweinswechsel nicht zu, kann die Spielerlaubnis für Pflichtspiele erst zum 1. November des folgenden Spieljahres erteilt werden.[i]

    Ich habe, ohne allerdings die Jugendordnung des wfv vollständig gelesen zu haben, keine Beschränkung auf eine Spielzeit gesehen. Wenn ich diesen Passus dann wörtlich nehme und davon ausgehe, dass die Saison im wfv ebenso wie im HFV, also vom 1.8. eines Jahres bis zum 31.7. des Folgejahres dauert, dann wäre doch ein Spieler, der sich am 1.8.2015 abmeldet, erst am 1.11.[i]2016 für den neuen Verein spielberechtigt (für Pflichtspiele). Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass das so gedacht ist, vielleicht habe ich aber etwas übersehen oder der zu Beginn des Paragraphen angebrachte Verweis auf §16.1 und §16a der Spielordnung hilft hier aus.


    Das ist schon eine Form von Leibeigenschaft. Ich kann mir nicht vorstellen, das deratige Klauseln verfassungsgemäß sind.

    Naja, Leibeigenschaft halte ich in diesem Zusammenhang dann doch für übertrieben, schließlich wird der Spieler dann doch 'nur' in seinen Möglichkeiten beschränkt, am Pflichtspielbetrieb teilzunehmen. Das halte ich zwar auch für unstatthaft und die Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz würde mich auch interessieren, aber dieser Begriff ist mir dann doch zu polemisch.


    Eine Frage zum Eröffnungsbeitrag habe ich übrigens noch. Da schriebst du:

    Der U14-Spieler Max kündigt sechs Wochen vor Ende der Saison an, den Verein V unter Umständen verlassen zu wollen, um [...] bei Verein B kicken zu können. [...] B nimmt Max auf und der meldet sich bei V ab.

    Wann war dieses Datum, das du als "sechs Wochen vor Ende der Saison" bezeichnest? Und wann hat sich Max tatsächlich bei Verein V abgemeldet?

    "Be yourself; everybody else is already taken." (Oscar Wilde)

  • Letztendlich geht es doch um die Frage, ob der Anspruch des Einzelnen höher zu bewerten ist, als die
    Interessen der Gemeinschaft, sprich Verein,
    Der Fussball wird aber weiterhin durch Vereine getragen und nicht durch einzelne Spieler.

    Es geht vor allem darum, ob die Ordnungen und Satzungen der Vereine nicht gegen Gesetze verstoßen. Nur weil irgendetwas geschrieben steht und irgendwelche Leute dem Text unter dem Begriff "Satzung" oder "Ordnung" zusammengefasst haben, heißt dass nicht, das dies geltendem Recht entspricht.


    Ich bezweifle, ob das vermeintliche Recht des Vereins auf Verbleib und Leistung eines Amateurspielers bzw. Zahlung einer "Ausbildungsentschädigung", zu der real enstandene Kosten meist noch nicht einmal nachgewiesen werden können, höher anzusehen ist, als Grundrechte des Einzelnen.

  • Ich erhebe auch nicht den Anspruch, dass meine angeführten Gedanken die Lösung in Perfektion sind.

    Das möchte ich dir auch nicht unterstellen. Für mich gilt das selbstverständlich ebenso.


    Ich bin nur der Meinung, dass es höchste Zeit wäre, über Art und Weise nachzudenken, Vereinswechsel und freies Ausüben des Hobbys ohne mögliche Sanktionen für Kinder und Jugendliche zu ermöglichen.

    Da stimme ich dir absolut zu. Der Vereinswechsel ist ab der D-Jugend aufwärts, wo es dann, zumindest bei uns, maßgeblich zu Sperren usw. kommen kann, nämlich vielfach von Konflikten begleitet und verursacht bei allen Beteiligten meiner Meinung nach Jahr für Jahr viel zu viel Ärger und bereitet insbesondere den Jugendleitern einen erheblichen Aufwand. In weiten Teilen überflüssiger Ärger bringt aber niemandem etwas und die Jugendleiter sollten eher entlastet werden, um sich mehr der wirklichen Förderung der Jugendarbeit widmen zu können, als zusätzlich mit Verhandlungen mit anderen Vereinen und der Vermittlung zwischen verschiedenen Parteien belastet zu werden.


    Auch wenn Spielerwechsel letztendlich überwiegend ohne dauerhafte Sperren erfolgen, so reicht es doch aus, dass es die Möglichkeit gibt und diese auch teilweise genutzt wird, Kinder für einen Wechsel mehr oder weniger abstrafen zu können.

    Richtig, und ich habe es durchaus schon erlebt, dass Neulinge im Amt des Jugendleiters oder auf ihren Verein sehr egoistisch und auf ihren guten Ruf pfeifende Jugendleiter mittels der Verweigerung der Freigabe und dem Hinweis auf die Ausbildungsentschädigung ziemlich viel Ärger in einem Umfeld, in dem die Erteilung der Freigabe und der Verzicht auf die Zahlung von Ablösesummen allgemein üblich waren, verursacht haben. Und es ist schon so, dass die hauptsächlichen Leidtragenden die Spieler sind. Der aufnehmende Verein wird hingegen nur ziemlich indirekt "bestraft", indem er eben den wechselnden Spieler erst nach ein paar Wochen im Pflichtspielbetrieb einsetzen kann. Das mag verhindern, dass ein Verein sich den wesentlichen Teil einer Mannschaft "zusammenkauft", aber eben auch nur dann, wenn ein entsprechend großer Teil der Vereine, von denen die Spieler kommen, dann auch geschlossen die Freigabe verweigert. Wenn man allerdings einem solchen Einkaufsverein Vorsatz unterstellt, so könnte er bei uns das Problem umgehen, indem er seine Scouting-Aktivität weiter nach vorne verlagert und die wechselwilligen Spieler davon überzeugt, in der Rückrunde kein Spiel mehr für den alten Verein zu machen und sich außerhalb der Wechselfrist abzumelden, weil dann für den neuen Verein an Pflichtspielen entweder bei Freigabe drei Monate nach der Abmeldung oder, bei Nichtzustimmug, sechs Monate nach dem letzten Spiel für den alten Verein teilgenommen werden kann. Das geht zwar schon ein bisschen in den Bereich der kriminellen Energie, aber ein Kernproblem in diesem Zusammenhang ist ja offensichtlich die Unterschiede in den Moralvorstellungen der handelnden Personen, ein weiteres das in meinen Augen bei vielen Leuten zu stark ausgeprägte Eigennutz.

    "Be yourself; everybody else is already taken." (Oscar Wilde)

  • Es geht vor allem darum, ob die Ordnungen und Satzungen der Vereine nicht gegen Gesetze verstoßen.

    Wer kann das derzeit beurteilen? Noch gibt es dazu keine gegenteilige Rechtsprechung.


    Kann mir durchaus vorstellen, dass die Aufwandsentschädigung irgenwann mal als nicht rechtens gestrichen werden muss.


    Unmittelbar damit hängt aber immer noch die Spielberechtigung zusammen, die nur vom Verband
    erteilt werden kann. Oder sollte diese Regelung aufch wegfallen?


    Was ist erreicht, wenn der Verband dann bei einem Vereinswechsel generell für eine bestimmte Zeit
    die Spielb erechtigung nicht erteilt?


    Sollte auch das dann nicht rechtens sein, muss dann ja wohl erlaubt sein an jedem Spieltag in einem anderen Verein anzutreten.


    Hängt da nicht vieles zusammen, anstatt nur die Aufwandsentschädigung?


    Für mich auch fraglich, ob entsprechende Rechtsurteile letztendlich dem Fussball förderlich sind?


    siehe Bossmann-Urteil.


    eigendlich ein schönes Diskussionsthema, aber auch wenn jemand mal den Gerichtsweg bestreitet, wird es bis zu einer endgültigen Rechtssprechung dauern.


    Bis dahin wäre es sinnvoller sich über einen besseren Umgang mit der derzeitigen Regelung zu befassen.
    Es gibt nämlich für den Einzelnen durchaus Möglichkeiten, die bestehende Regelung auszuhebeln, bzw,
    für sich zu nutzen.

  • Der Nutzen liegt aus meiner Sicht darin, dass Spieler und Eltern sich einen Wechsel dann besser überlegen.

    Das mag richtig sein. Allerdings kennen meiner Erfahrung nach nur die wenigsten Eltern die restriktiveren Wechselvorschriften, die bei uns ab der D-Jugend gelten, bevor sie zum ersten mal betroffen sind. Dann sind Reaktionen wie diejenige von @Else Tetzlaff hier, so zumindest mein Eindruck, eher die Regel als die Ausnahme. Und tatsächlich schütteln die Eltern meiner Noch-F-Junioren mit einer Mischung aus Verblüffung, Verwunderung und Unverständnis die Köpfe, wenn ich ihnen von den Regularien im Zusammenhang gerade mit dem Vereinswechsel im Jugendbereich erzähle.


    Ich stimme ja durchaus dir und auch @guenter darin zu, dass die berechtigten und statthaften Interessen der Vereine nicht völlig unberücksichtigt bleiben dürfen, aber es muss doch das Ziel sein, zu einer Übereinkunft zwischen Spielern und Vereinen zu kommen, die für beide Seiten gleichermaßen akzeptabel ist. Sie sollte natürlich auch mit geltendem Recht vereinbar sein, so dass die Androhung der gerichtlichen Überprüfung einem halbwegs fachkundigen Juristen nicht sofort weiche Knie einbringt..

    "Be yourself; everybody else is already taken." (Oscar Wilde)

  • Diese Logik erschliesst sich mir nicht.

    Mir auch nicht! Denn das würde bedeuten, dass der abgebende Verein über mehr Weitblick verfügt als der aufnehmende Verein. Wäre das so, dann müßte man sich dort nicht der "Keule der Sperre und Transferzahlung" bedienen, sondern könnte durch nachprüfbare Argumente (z.B. Jugendkonzept) überzeugen.


    Allerdings habe ich ein gewisses Verständnis dafür, dass man schon länger exiistierende Regelungen ohne Weiteres akzeptiert. Doch wie man hier sieht, lohnt es sich, einmal losgelöst die Kausalität dieser Regeln zu überprüfen.

  • Die "Bosman-Entscheidung" zeigt ja, hier nur einmal als Beispiel angeführt, dass nicht unbedingt die Interessen einer Gemeinschaft höherwertiger sein müssen, als das Interesse eines einzelnen.
    Ob die derzeitige Wechselregelung gesetzeskonform ist, werden nur Gerichte entscheiden. Der Rechtsweg steht jedem offen, wobei, wie ich schon schrieb, derjenige wohl kaum noch einen persönlichen Nutzen aus dem eventuell für ihn positiven Urteil haben dürfte. Das dürfte auch der Grund sein, warum kaum jemand den Weg über ein Zivilgericht geht.

  • Das mag richtig sein. Allerdings kennen meiner Erfahrung nach nur die wenigsten Eltern die restriktiveren Wechselvorschriften, die bei uns ab der D-Jugend gelten, bevor sie zum ersten mal betroffen sind. Dann sind Reaktionen wie diejenige von @Else Tetzlaff hier, so zumindest mein Eindruck, eher die Regel als die Ausnahme. Und tatsächlich schütteln die Eltern meiner Noch-F-Junioren mit einer Mischung aus Verblüffung, Verwunderung und Unverständnis die Köpfe, wenn ich ihnen von den Regularien im Zusammenhang gerade mit dem Vereinswechsel im Jugendbereich erzähle.


    Ich stimme ja durchaus dir und auch @guenter darin zu, dass die berechtigten und statthaften Interessen der Vereine nicht völlig unberücksichtigt bleiben dürfen, aber es muss doch das Ziel sein, zu einer Übereinkunft zwischen Spielern und Vereinen zu kommen, die für beide Seiten gleichermaßen akzeptabel ist. Sie sollte natürlich auch mit geltendem Recht vereinbar sein, so dass die Androhung der gerichtlichen Überprüfung einem halbwegs fachkundigen Juristen nicht sofort weiche Knie einbringt..


    Ich glaube, dass zum Verständnis dieser natürlich seltsam anmutenden Regeln die Erklärung von guenter wichtig ist. Vereinswechsel sind aus meiner Sicht da kein Problem, wo Vereine wechselseitig mal davon profitieren und mal im negativen Sinne betroffen sind. Sie sind auch zu hochklassigen Vereinen mit guter Arbeit sinnvoll: selbstverständlich kann ein Verein mit NLZ etwa nicht seine Spieler nur aus dem unmittelbaren Umfeld finden und alle selbst ausbilden, da müssen irgendwann die talentiertesten hinwechseln aus meiner Sicht. Mit gewissen Abstrichen gilt das auch für hochklassige Vereine, die kein NLZ aber einigermaßen gute Arbeit betreiben. Was aber hier zum Beispiel passiert, wenn ich mich an den weiter oben erwähnten Spieler von uns erinnere: Vereine mit höheren Spielklassen bilden nicht vernünftig aus und bedienen sich dann bei anderen. Bei uns im Fußballkreis sieht es etwa in unserem Jahrgang so aus, dass im Stützpunkt seit Jahren und das jetzt auch noch im letzten Jahr, genau zwei Spieler spielen, die im Verein öfter mal Abwehr spielen und es dann auch entsprechend können, ein AV und ein IV. Sonst sind da nur Offensivspieler. Die Stützpunkttrainer sagen sie würden liebend gerne mehr Spieler haben, die auch hinten schon aus den Vereinen einigermaßen wissen, was sie machen müssen. Sie finden aber keine. Wir haben seit Jahren immer gegen die hiesigen Platzhirsche gespielt und uns gewundert, dass da anscheinend 0 Ausbildung in Richtung Defensivverhalten stattfindet (brauchen die halt auch auf Kreisebene nicht, weil sie eh alles gewinnen). Dann stellen die aber fest: oh, jetzt spielen wir ja auf einmal gegen Mainz und Kaiserslautern und kriegen die Hucke voll. Komisch, irgendwie kann bei uns auch keiner anständig verteidigen. Und noch dann sind sie erstmal zu blöd, sich an gute Spieler zu erinnern, sondern sie brauchen erst eine Verbandsauswahlnominierung um dann anhand dieser Vorselektion merken zu können, dass es da ja gute Abwehrspieler gibt. Und anhand der Spielklasse ist so ein Verein dann irgendwann für einen Spieler logischerweise attraktiv. Ich sehe aber nicht ein, dass es da dann keine Gegenleistung für die Ausbildungsarbeit geben soll. Weshalb wir in der Regel erstmal auf der festgelegten Ablösesumme bestehen; dabei aber natürlich auch versuchen, eine Regelung zu finden, bei der der Spieler möglichst bald wieder ans Spielen kommt. Dabei wechseln bei uns Spieler, deren Eltern sich stark im Verein engagiert haben, ohne Aufwandsentschädigung, das leitet sich aus meiner Sicht logisch davon ab, dass es um die Entschädigung des Aufwands geht - wenn der Vater oder die Mutter selber den Aufwand betrieben haben, dann macht auch keine Entschädigung an den Verein Sinn.

  • Vielen Dank, @guenter, für die Erläuterung der Entstehungsgeschichte der Ausbildungsentschädigung. Ich bin in diesem Zusammenhang gerne bereit dir zu glauben, dass es die von dir beschriebenen bedauerlichen und nicht zu tolerierenden Zustände der Vernachlässigung der Jugendarbeit gegeben hat. Allerdings wage ich den Wert der aktuellen Regelungen deutlich zu bezweifeln. In der von dir angesprochenen Hinsicht mag es vielleicht eine Verbesserung geben, mir stellt sich aber die Frage, ob man da insgesamt nicht nur den Teufel durch den Beelzebub ersetzt hat.

    "Be yourself; everybody else is already taken." (Oscar Wilde)

  • Denn das würde bedeuten, dass der abgebende Verein über mehr Weitblick verfügt als der aufnehmende Verein

    Nicht immer, aber doch des öfteren.


    Konkretes aus unserer Region:


    mittlerer Verein, ab C-Jugend spielen die Jugendmannschaften in der Regionalliga, die 2. Mannschaften Verbandsliga, in der A-Jugend gibt es nur noch 1 Mannschaft, die aber oft durch B-Spieler aufgefüllt werden.
    Eine U-23 wurde jetzt abgemeldet. In den letzten 10 Jahren (die ich intensiv verfolgt habe, gab es 5 Jugenkoordinatoren, die jeweils ein neues Konzept vorlegten. Ständiger Trainerwechsel.


    Im G, F und jüngerer E-Jugendjahrgang betreibt der Verein eine, milde gesagt, dürftige Kinderarbeit.
    Im D-Alter, zunehmend auch jetzt im älteren E-Jahrgang (einhergehend mit Stützpunktsichtung/warum wohl?)
    geht der Verein über die Dörfer und wirbt dort die besten Spieler ab.
    Kaum ein Spieler aus ihrem eigenen Nachwuchs schafft den Sprung in die neu zusammengestellte Mannschaft.


    Die Kids wechseln garantiert nicht wegen der besseren Ausbildung. Sie wechseln, weil der Verein halt in der Region "In" ist, und sie höherklassig spielen.


    Da die einzelnen Mannschaften einen Kader bis zu 25 Kinder haben (Trainer werden halt durch die Eltern bezahlt, macht dann halt Sinn) sind die einzelnen Einsätze doch begrenzt. Verstärkt dadurch, dass
    schon im untersten Bereich nach Leistung aufgestellt wird. Es geht halt vorrangig um Tabellenplatz.


    Dieser Verein hat natürlich ein grosses Interesse an Wegfall von Aufwendungsentschädigung und Sperre.


    Wie sollen da die umliegenden kleineren Vereine denn vorgehen? Egal wie gut ihre Jugenarbeit ist, Sie verlieren nicht nur das höchst seltene echte Talent (denen legt gkaum ein Verein einen Stein in den Weg)
    sondern vor allem die durchschnittlichen Fussballer, die aber in ihrer jetztigen Mannschaft die Stützen
    sind. Fallen die weg, geht die bisherige Aufbauarbeit halt den Bach runter.


    Beschreib mal da deine Lösung, die dem Interess dieser Vereine ist.


    Und einen Vorteil hat die bisherige Regelung garantiert.


    Man kann nicht heimlich und still wechseln, man muss das Gespräch mit dem bisherigen Verein/Trainer suchen. Und da konnten schon manche Eltern durch ein Gespräch zum Überlegen der Sinnhaftigkeit
    eines Wechsels gebracht werden.
    Und das scheint mir in der heutigen Zeit durchaus angebracht, da nicht wenige Eltern schon ihr Kind
    als Supertalent ansehen, weil es Ball geradeausschiessen kann, und in seinem Dorfverein dadurch schon zu den besseren zählt.

  • @Günter


    Natürlich gibt´s auch genügend Fälle, in denen das anders ist. Man muß dazu nur in den Threads nachschauen, in denen aggressiv und mit dem Faktor zeit (jetzt oder nie) abgeworben wird und man sich selbst dann keiner Schuld bewußt ist, wenn man ein Teil dieser Kinder unter nicht Einhaltung von Versprechungen sogar auf Reservebank abschiebt! Was da als Sichtung und Ausbildung teilweise verkauft wird, dass ist schon haarsträubend.
    Selbstverständlich gehören auch die von dir beschriebenen Fälle dazu.


    Aber genau deshalb wäre es wichtig, den Hin- und den Rückweg zu vereinfachen. Denn heutzutage hört ein Teil der Kinder auf, weil sie einen Irrtum erkannt haben, ihn jedoch nicht oder nur unter schwierigen Umständen korrigieren können.


    Es gibt noch keine Vereinsmitgliedschaft auf Probe, um eine Antwort auf deine Frage zu geben. Zwar kann nach heutigem Vereinsrecht ein Verein einem Spieler von heute auf morgen ein Platzverbot erteilen und sofort kündigen, umgekehrt kann ein Spieler nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Vereins kurzfristig in einen anderen Verein wechseln. Eigentlich bedarf auch der Vereinseintritt einer ausdrücklichen Zustimmung der in der Generalversammlung anwesenden Mitglieder. Allerdings finden hier im Jugendbereich "Pauschalabstimmungen" statt und wer bei den 1. Senioren in den Verein geholt wird, dass bestimmt vielerorts ausschließlich der Vorstand und der Sponsor!


    Deshalb ist nicht allein die Aufwandsentschädigung ein Thema im Jugendbereich, sondern auch die Sperre bedarf einer Korrektur!

  • und wer bei den 1. Senioren in den Verein geholt wird, dass bestimmt vielerorts ausschließlich der Vorstand und der Sponsor!

    Weicht jetzt eigendlich vom Thema ab,


    aber


    in unterklassigen Vereinen (bis Verbandsliga) in denen ich mich auskenne und auch gespielt habe,
    hat nie ein Vorstand oder Sponsor bestimmt, wer in der 1. Seniorenmannschaft gespielt hat, lediglich
    Leistung, oder auch Sympathie des Trainers, waren da entscheidend.


    Sicherlich bei dir anders.


    Anders im Jugenbereich,


    da wurde durchaus der Sohn des Trikotspenders, oder der Sohn des Vaters, der zu jedem Auswärtsspiel sein Fahrzeug zur Verfügung stellte vorrangig bevorzugt.


    Aber das Erleben wir doch auch bei den meisten Trainersöhnen.

  • @Günter


    Bei uns war das in der "Jungsteinzeit! auch noch so, dass Mitglieder darüber bestimmen konnten.


    Aber das ist wirklich schon lange nicht mehr so. Es muß so in den 70- und 80-er Jahren des letzten Jahrhunderts gewesen sein, als die Rund um die Sportplätze die ersten Sponsoren-Bleche verschraubt wurden. Durch die Veränderung der Saison (z.B. Winterpause) ergaben sich andere zeitliche Rhytmen für die Kaderzusammenstellung. Auch wurden die Kader größer, weil ja mehr Auswechselungsmöglichkeiten im Regelwerk verankert wurden und über die zunehmende Spieldynamik die Gefahr von Verletzungsausfällen eine Veränderung der Kaderstärke notwendig machte. Ach ja, heutzutage sind es ja alles nur Jammerlappen, wir haben früher das Kopfballspiel ja mit nem 45-er Colt trainiert - hätte ich beinahe vergessen :D ), weshalb wir aufgrund der vielen Hypochonder mehr Spieler brauchen. Früher hat ne Flasche Schnaps vorm Spiel bei schlechten Wetter gereicht. Heutzutage hilft nur noch für die Schlappschwänze ein Kümmerling!


    So, aber kommen wir jetzt mal zurück zum Thema.
    Heutzutage sind die Termine der Generalversammlungen meistens von Ende Winter bis Frühling. Aber der neue Kader wird erst nach Ablauf einer Saison im Sommer zusammen gestellt. Wer macht da eine Sondersitzung, um darüber abzustimmen, welcher auswärtige Spieler für den Kader der Ersten in den Verein aufgenommen werden soll? Und selbst wenn, würde jeder Zweifler doch sofort von den biergeselligsten Fans und selbsternannten Experten, die kein Zuhause mehr haben, niedergebrüllt. Notfalls schickt der Sponsor, bei dem häufig auch einer aus dem Vorstand arbeitet, ein paar Leute aus seiner Firma, die dort auch Vereinsmitglied sind. Da wird doch kaum mit Sachverstand abgestimmt?


    Oder hast du es mißverstanden, weil du von Sympathie des Trainers sprichst? Gemeint sind hier ausschließlich die auswärtigen Söldner, die der Sponsor bezahlen soll und deshalb auch in der Ersten mitbestimmen will! Denn würde man über deren Vereinseintritt abstimmen, so könnte dabei herauskommen, dass sie von der Mehrheit abgelehnt würden. Welcher Vorstand und Sponsor will das riskieren?


    Denn in diesem Thread geht es ja um Zustimmung oder Verweigerung beim Vereinswechsel. Das Thema: Verlassen des Vereins wurde ja bereits ausgiebig behandelt. Der Teil des Aufnehmens in den neuen Verein und ggf. Ablehnung durch deren Mitglieder durch Abstimmung in der Generalversammlung tangiert das Vereinsrecht ja ebenfalls.

  • Sorry, war ne Zeitlang nicht mehr online..hab dadurch einiges verpasst...ich wollte mich nicht ausklinken oder es so aussehen lassen. Hab nur alles grob überflogen, da ich eigentlich arbeiten sollte :-D. Möchte nur auf die Frage zu Karl antworten.


    Also wir müssen hier zwei Sachen unterscheiden. Erst einmal meine persönlich Einstellung und meine Sicht der rechtlichen Seite in diesem Fall. Da es in diesem Post ja nicht um meine Sicht ging, sondern um die rechtliche Seite, habe ich verscht demenstsprechend zu handeln.


    Meine persönliche Einstellung ist, dass ich Spieler bei einem Wechsel generell nicht sperre. Ich habe dies in meiner aktiven Zeit und in meiner Zuständigkeit auch noch nie getan. Wir hatten gerade bei uns den Fall, dass drei Mädels von uns wechseln. Obwohl für diese der Wechsel schon feststand (aufgehetzt durch einen erfolgshungrigen Vater, der nicht zu unserer Philosophie passt), wollten diese noch ein paar Spielerinnen mitziehen, indem sie die Mannschaft hintenherum und ohne Trainerwissen zu einem Treffen eingeladen haben. In diesem Treffen wollten sie nicht nur ein paar ältere Spielerinnen bei ihrer Wechselabsicht mitziehen, sondern haben auch noch die jüngeren Spielerinnen saudumm angeredet und diesen den Schuld für alle Niederlagen in die Schuhe geschoben. Von diesem Mädchen sind viele nach dem Gespräch nach Hause gekommen und haben sich daheim ausgeweint. Wir Verantwortlichen und Trainer mussten dann in unserer Freizeit uns nochmals mit allen treffen und diese Behauptunge ausräumen und die bei den jüngeren auch wieder viel in Ordnung bringen. Wenn in unserem Team noch ein, zwei Spielerinnen mitgezogen hätten, hätte uns die ganze Mansnchaft einfach mal so hopps gehen können und wir wären komplett ohne die lang und mit viel ehrenamtlichen Engagement aufgebaute Mädchenmansnchaft dagestanden. Gottseidank haben zwei Spielerinnen Wiederworte gegeben, was auch nicht so leicht ist in dem Alter, denn dazu muss man auch erstmal den Mut haben. Auf jeden Fall haben wir trotz dieses beschämenden und vereinsschädigenden Verhaltens allen drei Spielerinnen die Freigabe erteilt. Weil es uns darum ging, dass die Mädchen an sich nichts dafür können, wenn sie von dem einen erfolgshungrigen Vater aufgehetzt werden und sie auch weiterhin die Möglichkeit haben sollen, Fußball zu spielen.


    Ich habe in meinen Posts versucht darauf hinzuweisen, dass es im Verein und Verband Vorschriften und Regeln gibt. Diese definieren Zuständigkeiten. Und nach diesen Regeln muss ich auch handeln. Ob ich diese Regeln für sinnvoll halte, habe ich nicht gesagt, nur dass es sie gibt und so schlecht oder gut man sie finden mag, muss man sie hinnehmen. Ich selber halte den Juniorenvereinswechsel mit Ausbildungsentschädigung für Schwachsinn. Ich finde es richtig, dass es einen fest definierten Zeitpunkt gibt, da auch die Vereine Planungssicherheit brauchen und hier auch eine Schutzfunktion gegeben sein muss. Aber ich bin auch der Meinung, dass Vereinswechsel unentgeltlich möglich sein sollen, da sich damit auch langfristig die bessere Arbeit durchsetzten wird.


    Also es sind hier zwei Dinge von denen ich spreche: Meine Einstellung und die offizielle Handhabe

  • Wenn du schon mal dabei bist, dir das Gerichtsurteil aus Wennigsen zu holen

    Der Anwalt schrieb mir, dass die Entscheidung keine Begründung enthält.


    Amtsrichter halt ....

    Genau diese Regelung haben wir doch, geregelt nach Dauer und Klassenzugehörigkeit.

    Die Regelung - jedenfalls in meinem Verband wfv - ist die, dass die Regelung "Zustimmung gegen Cash" als Automatismus für Jugendliche nicht gilt.


    Ergo geht "Zustimmung gegen Cash" nur mit einem gegenseitigen Vertrag. Und zu dem kann eben niemand - auch der abgebende Verein nicht - gezwungen werden.


    Also bleibt der Jugendliche im Extremfall gesperrt.


    Im Gegenteil, für die persönlich Entwicklung des jungen Fussballers war diese Zeit aus späterer Sichtdurchaus förderlich.

    Wieseo eine Sperre dem Spieler wohl weiterhilft ???
    Wenn Nichtspielen den Spieler - spielerisch oder auch charakterlich - besser macht, hört er am besten ganz auf. Und nach einigen Jahren wechselt er dann zu Barca.



    Zurück zu der Verknüpfung "Ausbildungsentschädigung und Nichtzustimmung":


    Kann mir jemand erklären, warum die Ausbildungskosten des abgebenden Vereins höher sind, wenn der aufnehmende Verein höherklassig ist ?


    Ich denke schon diese Staffelung beweist, dass die Entschädigung kein Kostenäquivalent ist, sondern ein Beteiligung der ausbildenden Vereine an einem Mehrwert. Oder trivial: Eine Gewinnbeteiligung.


    Das geht nach dem Urteil des OLG Bremen definitiv nicht.

  • Ich halte deinen Schluss für richtig. @guenter hat ja dargelegt, aus welchen Gründen die "Ausbildungsentschädigung", die eigentlich keine ist, eingeführt wurde. Geradezu absurd finde ich, dass ihre Höhe sich einzig und alleine an der Spielklasse der ersten Seniorenmannschaft des aufnehmenden Vereins bemisst. Bei den meisten Wechseln, die ich hier bisher im Juniorenbereich erlebt habe, hat für keinen einzigen der Beteiligten die Spielklasse der Ersten Herren auch nur irgendeine Rolle bei der Motivation zum Wechsel gespielt. Und bei den meisten Vereinen im Kreis kann ich auch keinen Zusammenhang zwischen den Spielklassen der Senioren- und ihrer Jugendmannschaften erkennen. Es ist schon so, wie z.B. @fak sagt, dass nämlich einige gute Spieler den Verein wechseln, um in einer höheren Spielklasse spielen zu können. Aber es geht ihnen dabei doch um ihre Spielklasse und nicht die der Senioren..

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