Wechsel des Vereines f-Jugend

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  • Übrigens habe ich gerade den Zettel gefunden (da ihr mir ja nicht glaubt) daruaf steht:


    Hallo Jungs, Treffpunkt zu den Bezirksmeisterschaften am Sonntag 13.1.13 in ....


    Also hatte ich doch recht...ich hab echt schon an mir gezweifelt, weil ich es halt echt nicht blick...aber ich steh dazu.


    Und er ist Jahrgang 2002, er wird elf dieses Jahr.

  • Warum kannn er nicht in die 5. Klasse gehen? Geht er aber, er ist im September in die 5. Gekommen und er ist 10.


    Gehen bei Ihnen die 10 jährigem in die 6. Klasse?


    Und ich mache mich ganz sicher über niemanden lustig. Da wir uns ja nicht mal kennen, finde ich Ihre Bemerkung wirklich Grenzwertig.


    Und bloß weil ich mit Fußball nichts anfangen kann, heißt das nicht, dass ich auf der Brotsuppe dahergeschwommen komme. Und wie alt meine Kinder sind und in welche klasse sie gehen, das kann ich mir grad noch merken...

  • Und der klassenwechsel fand im September statt, das war nur als Anmerkung gedacht, weil sich sicher sonst alle fragen, warum er den Verein wechseln will.

  • Es gab hier einige Verwirrung, erst hiess es F-Jugend, aber offenbar stimmt das ja nicht, sondern der Jungs ist Jahrgang 2002, also schon Alt-Jahrgang E-Jugend.


    ich würde immer noch empfehlen, dass der Junge zum Saisonende wechselt. Das ist im Fussball der "natürliche" Wechselzeitraum. Das Jahresende ist mitten in der Saison, da wechseln zwar auch viele Profis, aber im Amateurbereich ist das zum Glück meist anders.


    Ich will nochmal die genauen Modalitäten herausarbeiten. Euer Wohnort ist in BW, also im Geltungsbereich des Badischen Fussballverbandes? Die Frage ist wichtig, weil hier jeder Landesverband sein eigenes Süppchen kocht.


    Wenn "Baden" also stimmt, dann findet sich folgender Passus in der Jugendordnung http://www.badfv.de/de/download/satzungen/2010/4-JO.pdf


    Ob der Altverein zustimmt oder nicht, ist also vollkommen egal (im Gegensatz zu D-Jugend und älter), es wird bei Wechseln in der Saison immer 3 Monate für Pflichspiele gesperrt. Für Pokal- und freundschaftsspiele ist er sofort spielberechtigt:

    Zitat

    4. Spielerlaubnis für Freundschafts-, Pokalspiele und Vereins-Hallenturniere
    Ab dem Tag des Eingangs der vollständigen Vereinswechselunterlagen ist der
    Spieler für Freundschaftsspiele seines neuen Vereins spielberechtigt.
    Die Spielberechtigung für Freundschaftsspiele gilt auch für Pokalspiele und
    Vereins-Hallenturniere.


    Also nochmal zusammengefasst: Dein Sohn hat 2 Möglichkeiten:


    a) Abmeldung beim Altverein jetzt, Benatragung der Spielerlaubnis durch neuen Verein => 3 Monate Wartefrist für Pflichtspiele
    b) Saison fertigspielen und im "Wechselfenster" 15.6. bis 15.7. Abmeldung beim Altverein. Dann ist er sofort nach Antrag der Spielerlaubnis durch den neuen Verein spielberechtigt.


    Alles unter der Annahme das Badischer FV richtig ist. Ansonsten nenne uns bitte mal Euren Verband, aushilfsweise die Kreisstadt.


    Grüße
    Oliver

  • Ich weiß, dass ich das falsch geschrieben hatte, Entschuldigung. Und ja, ich hab ihn gefragt, er trainiert e Jugend und darf auch bei der d Jugend mit trainieren.


    Wir wohnen in baden Württemberg und der Verein spielt im badischen und im württembergischen ( jeweils mit einer Mannschaft).

  • Wir wohnen in baden Württemberg und der Verein spielt im badischen und im württembergischen ( jeweils mit einer Mannschaft).


    Sorry, aber das kann ich nicht deuten. Es gibt den Badischen Fussballverband und den Württembergischen. Leider unterscheiden sich deren Modalitäten. Welcher Verband ist zuständig für den Alt-Verein, welcher für den Neu-Verein? Solange das nicht klar ist, kann man nix definitives sagen. Wenn das klar ist, gucke ich gerne nochmal in die Ordnungen.


    Grüße
    Oliver

  • Die Jugenden von Alt- und Neuverein gehören beide zum Württembergischen Fussballverband. Insofern ist mein Posting von oben nutzlos, denn das bezog sich ja auf den Badischen FV. Jugendordnung Württemb. FV siehe http://www.wuerttfv.de/#Wiki::…show/media_asset_id=17653


    Dort relevant ist §10


    Das sind sehr restriktive Regelungen! Es bleiben folgende Möglichkeiten:


    a) Wechsel jetzt => mind. 3 Monate Sperre, eher bis Ende Spieljahr, da ja der Alt-Trainer schon angekündigt hat, in diesem Fall keine Freigabe zu erteilen.
    b) Wechsel zum Saisonende => keine Sperre, egal ob der Alt-Verein zustimmt oder nicht.


    Grüße
    Oliver

  • TW-Trainer:


    Sorry, von dir lese ich hier eine Menge guter Beiträge. Aber was du in diesem Thread geschrieben hast, ist absoluter Unsinn.


    Die Threaderöffnerin hat F- und E-Junioren durcheinander gebracht. Aber das haben wir doch bereits geklärt.


    Er ist Jahrgang 2002 und offensichtlich zum Schuljahr 2012/13 auf die weiterführende Schule gewechselt. Dazu muss man noch nicht mal eine Klasse übersprungen haben - es ist völlig normal, im Alter von 10 Jahren in die 5. Klasse zu kommen.


    Und hättest du richtig mitgelesen, wäre es dir sicher nicht entgangen. Aber immer wieder schön, auf ahnungslose Eltern einzukloppen, gell?

    Mein liebes Kind, ich liebe dich und werde dich nie
    allein lassen, erst recht nicht in Nöten und Schwierigkeiten.
    Dort wo du nur eine Spur gesehen hast,
    da habe ich dich getragen.

  • TW-Trainer:


    da kann man schleppi nur zustimmen.


    Da kommt ein Herr des Steuerreichs hierher, stellt sich die Frage, ob er Hilfe bekommen kann, damit sein Sohn eine brauchbare Lösung zum Vereinswechsel erhält.


    Und Du hinterfragst es mit einer Ironie, dass man sich fast schämen muss.


    Wie würdest Du Dich denn fühlen, wenn Du in einem Steuerrecht Forum eine Frage stellst zu Deiner EStE und die Dich alle auslachen - haha, der hat ja gar keine Ahnung. :rolleyes:


    Unglaublich soetwas :evil:

  • Mich machen die Wechselbedingungen in Württemberg immer noch fassungslos: Wenn ein C-Jugendlicher alles richtig macht und ganz normal im Sommer wechselt, dann kann er dennoch bis zum 1.11. gesperrt werden, wenn der Alt-Verein die Freigabe verweigert. Das ist ja eine Steilvorlage für Vereine, die ihre Jungs nicht gehen lassen wollen.


    Bei einem Wechsel in der Saison wird ebenfalls bis zum 1.11. gesperrt, aber eben der 1.11. der FOLGESAISON!!! Im Extremfall (Spieler überwirft sich unmittelbar nach dem Saisonstart mit dem Trainer und will wechseln, Altervein ist stinkig und verweigert die Freigabe) wird dann über ein Jahr gesperrt!!! Das darf doch alles nicht wahr sein, die Spieler sind doch kein Eigentum des Vereins.


    Grüße
    Oliver

  • @ Don


    Also wenn ich mich richtig erinnre, ist das im FLVW auch nicht anders.


    Wenn ein Spieler sich ordnungsgemäß vor der Wechselfrist abmeldet erhält er immer 3 Monate Sperre vom Verband. Die Sperre rechnet sich nach dem letzten Pflichtspiel. Wenn der abgebende Verein dem nicht zustimmt, kommen nochmals 3 Monate drauf.


    Der Hinterrund ist aber aucb der, das es immer mal wieder Spieler gab, die mit Schulden oder Ausrüstungsgegenständen den Verein verlassen hat. So will an einen gewissen Druck erzeugen

  • Hofker7


    Anhand deiner weiteren Beiträge kann ich erkennen, das du es ernst meinst und mich deshalb bei dir entschuldigen. Ich hoffe, du akzeptierst es?


    Es war für mich, wie vielleicht auch für andere verwirrend und kaum vorstellbar, das Eltern nicht wissen, in welcher Jugendklasse das Kind spielt. Auch habe ich gedacht, das der Unterschied zwischen einer Hallenbezirksmeisterschaft und einer Punktspiel-Liga bekannt ist. Schließlich kam es mir merkwürdig vor, das Eltern ein 10-jähriges Kind jeweils 2 x wöchentlich zum Training in 2 verschiedene Vereinen schicken wollen. Denn wenn man sich mit der Frage beschäftigt oder das Kind nicht in beiden Vereinen gleichzeitig spielen kann, dann gehört ja auch das Training mit dazu? Es sei denn, man wünscht sich das Privileg, das das Kind auch ohne gemeinsames Training mitspielt. Dann aber ist mit einer freundlichlichen Bindung für den reinen zweckgebundenen Gemeinschaftskick nicht zu rechnen.


    Wenn also die Überschrift des Treads nicht stimmt, dann kann schon mal der Verdacht aufkommen, da will uns jemand verulken!


    Nachdem die Unklarheiten weitestgehend beseitigt wurden, konnen schon eine Reihe guter Vorschläge gegeben gegeben werden. Ich kann dies nur durch den Rat ergänzen, das bis einschließlich der D-Jugend es für das Kind wichtig ist, mit seinen Freunden soviel Freizeit wie möglich zu verbringen. Freunde können, müssen aber nicht die Klassenkameraden sein. Ab der C-Jugend kann eine Leistungsdifferenzierung erfolgen, wenn es denn auch der Wunsch des Kindes ist! Bis dahin ist aber noch genügend Zeit!

  • TW-Trainer:


    Das war jetzt wieder einer deiner gewohnt guten Beiträge!


    Danke für deinen Beitrag zur Diskussionskultur.

    Mein liebes Kind, ich liebe dich und werde dich nie
    allein lassen, erst recht nicht in Nöten und Schwierigkeiten.
    Dort wo du nur eine Spur gesehen hast,
    da habe ich dich getragen.

  • Ich schließe mich Dons Entrüstung über die Wechselbedingungen in Württemberg an, wobei ich sagen muss, dass ich angesichts der Regelungen, die ich bisher im Deutschen Fußballwesen kennen gelernt habe, nicht wirklich überrascht bin..


    Also wenn ich mich richtig erinnre, ist das im FLVW auch nicht anders.


    Das macht es nicht besser. Und nein, das hast du nicht gesagt. Ich möchte es nur heraus stellen.


    Wenn ein Spieler sich ordnungsgemäß vor der Wechselfrist abmeldet erhält er immer 3 Monate Sperre vom Verband. Die Sperre rechnet sich nach dem letzten Pflichtspiel. Wenn der abgebende Verein dem nicht zustimmt, kommen nochmals 3 Monate drauf.
    Der Hinterrund ist aber aucb der, das es immer mal wieder Spieler gab, die mit Schulden oder Ausrüstungsgegenständen den Verein verlassen hat. So will an einen gewissen Druck erzeugen


    Dann sollte man, wie ich finde, auch geeignete Maßnahmen verwenden. Wenn ein Spieler einem Verein gegenüber noch Schulden hat oder noch im Besitz dessen Eigentum ist und das verbleibt, obwohl der Eigentümer dessen Rückgabe verlangt, so liegt im Fall der ausstehenden Beiträge ein Schuldverhältnis vor, im Fall der Ausrüstung vielleicht sogar Diebstahl. Beides geht weder den Verband irgend etwas an, noch sind die Verbandsregularien ein geeignetes Instrument, um diese Vorkommnisse zu verhindern. Daher kann ich sie auch überhaupt nicht als Legitimation der Wechselbedingungen akzeptieren. Du hast sie nicht gemacht, ich weiß, kein Vorwurf an dich.

    "Be yourself; everybody else is already taken." (Oscar Wilde)

  • Ich vertrete hier eine andere Ansicht als die meisten hier.
    Ich halte die Wechselfristen für absolut sinnvoll, auch wenn sie modifiziert werden könnten.


    Begründung:


    ich sehe persönlich das Interesse einer Mannschaft vorrangig vor dem Einzelinteresse.
    nehme mal das Beilspiel von bommelricky:


    er hat noch 8 Spieler. Könnte jetzt jeder wechseln wie er will, könnte der Vater mit seinem Sohn direkt den Verein wechseln, evtl. noch
    einen Freund mitnehmen und bommel würde ohne Mannschaft da stehen.


    Trainer wären leicht erpressbar. Entweder spielt er da oder oder wir gehen.


    stellst du einen Spieler nicht auf, erzieherische Massnahme, egal aus welchem Grund, wird halt der Verein gewechselt.


    ich könnte das jetzt xbeliebig forsetzen.


    Natürlich gibt es die Fälle, wo ein Kind absolut benachteiligt wird, aber das ist doch die Ausnahme.


    als Trainer/Verein muss man auch für eine Saison planen können, und nicht von Spieltat zu Spieltag.


    ich kenne vele Spieler, die aus einer Verärgerung mitteilten, dass sie aufhören wollen, oder den Verein wechseln.
    nach 14 Tagen waren sie wieder da, zuverlässiger als zuvor.
    Hätten sie ohne Probleme wechseln können, wären sie weg.


    aus eigener Erfahrung heraus weiss ich, dass kaum ein Kind einen seelichen Schaden erleidet, wenn es%2

  • guenter: Gegen Wechselfristen an sich hat sich hier niemand ausgesprochen. Aber die Bestimmungen in Württemberg haben doch nichts damit zu tun, dass Spieler ein paar Wochen über ihre vorschnell getroffenen Entscheidungen schlafen müssen. Ich zitiere Don Quijote: "Wenn ein C-Jugendlicher alles richtig macht und ganz normal im Sommer wechselt, dann kann er dennoch bis zum 1.11. gesperrt werden, wenn der Alt-Verein die Freigabe verweigert. [...] Bei einem Wechsel in der Saison wird ebenfalls bis zum 1.11. gesperrt, aber eben der 1.11. der FOLGESAISON!!!"


    Für solche Regelungen habe ich kein Verständnis, da zieht das Argument der Planungssicherheit auch nicht.

    "Be yourself; everybody else is already taken." (Oscar Wilde)

  • tobn


    das hat doch nichts mit Badem Württemberg zu tun. das gilt in ganz Deutschland.


    ab C-Jugend wird jeder ohne Zustimmung des abgebenden Vereins bis 1.11. gesperrt.


    Der Hintergrund ist die Aufwandsentschädigung die für ganz Deutschland einheitlich geregelt ist.


    Besteht der Verein darauf und es wird nicht gezahlt, gibts keine Zustimmung, also Sperre bis 1.11.


    deshalb ist für alle Spieler ab C bei einem Wechsel die Freigabe des Vereins erforderlich, auch wenn während der offiziellen
    Wechselfrist gewechselt wird.


    wir diskutieren hier aber nicht nur über Spieler ab C, sondern ursprünglich um einen E-Jugendspieler.


    somit passt dann mein Beitrag sehr wohl


    diese Thematik haben wir aber schon mal ausführlich diskutiert. nachlesen


    gg