Verweigerung Zustimmung

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  • Ich werde zum Fall von Max nichts mehr sagen, weil da meiner Meinung nach alles gesagt worden ist und sich nun zeigen wird, ob auf Worte auch Taten folgen. Als ich eben sagte, die Faktenlage sei ja eindeutig, vergaß ich das Wörtchen "anscheinend", oder "offenbar". Genauso hätte ich auch "deiner Meinung bzw. Aussagen nach"schreiben können. Ich selbst möchte die Faktenlage nicht beurteilen, weil ich es schlicht nicht kann.


    Und nun bin ich raus, bleibt mir nur noch, Max viel Spaß im neuen Verein zu wünschen.

    "Be yourself; everybody else is already taken." (Oscar Wilde)

  • Der aufnehmende Verein hat - so der Verband - am 01.07.2015 den Vereinswechsel per Pass-Online beantragt.


    Diesen Vorgang nahm dann der abgebende Verein zum Anlass, noch am gleichen Tag online die Nichtzustimmung zu erklären.
    ( TW-Trainer: das wäre dann in Deiner Liste die Nummer 3, wenngleich es um keinen Widerruf, sondern um eine Nichtzustimmung geht).


    Hier liegt auch meines Erachtens der Irrtum des Verbands:
    Entscheidend ist nicht, wann der aufnehmende Verein was auch immer versendet oder eingibt, sondern wann der Spieler oder dessen gesetzliche Vertreter die Abmeldung vornehmen.
    Die 14-Tage-Frist beginnt mit der Abmeldung durch den Spieler.

  • Damit hätte sich das auch erledigt. Der abgebende Verein hat anscheinend seine Nicht-Zustimmung am 1.7. angegeben (via Pass online). Somit hat sich deine Fristfrage erledigt.


    Es ist auf dauer ziemlich mühselig, wenn du alle paar Tage deine Angaben in sofern veränderst, dass die ganzen Diskussionen zuvor ad absurdum geführt werden. Diese ganze 14 Tage überschritten Sache, hat sich damit erledigt.

  • @else


    Also ich sehe die Frist des Heimatvereins deines Sohnes deshalb als gewahrt an, weil sowohl die Online-Nichtzustimmung als auch der Poststempel mit der schriftlich nachgereichten Nichtzustimmung vor dem 14.07. waren. Wäre der Versand nicht 1 - 2 Tage vor dem 14.07. erfolgt, so hätte der Vorgang nicht am 14.07. edv-technisch abgeschlossen werden können.


    So wird das nix! Mir scheint, es bleibt allenfalls der zivile Klageweg. Der ist möglich, weil du der gesetzliche Vertreter eines unmittelbar betroffenen minderjähigen Hobbysportlers bist. Auf irgendein Sportgerichtsverfahren mußt du dich nicht einlassen, weil es hierbei nicht um satzungsgerechte Vereinswechsel geht, sondern um einen unangemessenen Eingriff in die Freizügigkeit, die lt. Grundgesetz ein hohes Schutzrecht genießt. Weil in diesem Zusammenhang ja der "Freikauf" als Alternative zur Sperre deines Sohnes genannt wird, kann das Gericht ebenfalls klären, ob es statthaft ist, einen Pauschalbetrag ohnte den Nachweis von tatsächlich entstandenen Ausbildungskosten zu verlangen. Hierzu gibts das Urteil des OLG Bremen, welches Präzidenzwirkung haben könnte. Desweiteren gilt zu klären, ob eine Wechselregelung auch dann gilt, wenn bei der Aufnahme in den Verein nicht gesondert darauf aufmerksam gemacht wird, da es von Sportart zu Sportart durchaus unterschiedliche Regelungen geben kann.


    Mit einem Fachanwalt sehe ich durchaus Chancen, ein "normaler Anwalt" wäre hier vermutlich überfordert. Sofern du eine Rechtsschutzversicherung hast, wird sie dir bei der Auswahl eines Anwalts helfen.

  • Recht oder Unrecht, Klage oder nicht...ich nehm mal den pragmatischen Ansatz.


    1) Du weißt noch gar nicht, ob dein Filius am Ende wirklich gesperrt wird.
    Was sagt denn der aufnehmende Verein dazu?
    Wollen sie ihn frei bekommen? Im Austausch mit einem anderen Spieler zB oder eben mit Zahlung von ein paar Euronen, Trainingsbällen oder was auch immer?


    Bevor man so ein Wirbel macht, die Klage von Beginn an als erste Option !!! wählen will - ob nun im Recht oder nicht - würde ich solche Wege erstmal eruieren.
    Eventuell wesentlich zielführender, stressfreier und weniger Zeitaufwand.



    2) Und falls nicht:


    Wie wäre es, wenn du ein paar Euros investierst und deinem Sohn die Freigabe erkaufst.
    Dann hast du für immer ( also auch im optionalen Männerfußball) die Freigabe für ihn - lässt du dir bzw. er sich immer geben, bei einem Wechsel - und keine Probleme mehr in Zukunft.


    ( ich habe als Jugendspieler in der B oder A-Jugend mal die Sperre abgesessen, ab Februar, und hatte dann mein Leben lang diese Freigabe.
    Allerdings gab es damals noch nicht die festen Ablösesummen und ich bzw. meine Freigabe hätte nicht nur 100-300 Euros/ bzw. DM oder ein paar Bälle gekostet.)



    Und nochmal, das ist ein pragmatischer Lösungsansatz, nicht die Klärung von Recht und Unrecht.

    "Wenn zwei Menschen immer der gleichen Meinung sind, dann ist einer von ihnen überflüssig." Winston Churchill

  • Mal so eine Frage nebenbei ... Wie kann ich eigentlich als Elternteil mein Kind beim Verband abmelden? So wie ich das hier im NFV kenne, benötige ich zur Abmeldung eines Spielers beim Verband, passiert dieses offline also postalisch, den Spielerpass. Versehen mit den Daten: Tag der Abmeldung, Letztes Pflichtspiel am, Spielersperre bis, Zustimmung ja/nein und Vereinsstempel mit Unterschrift einer vertretungsberechtigten Person des Vereins! Diese Daten zählen bei uns. So bekommt der Spieler den Pass ausgehändigt, geht damit zum neuen Verein oder wir versenden diesen direkt an den neuen Verein. Der aufnehmende Verein schickt nun den Antrag auf Spielerlaubnis inkl. alten Pass zum Verband. Eine Spielerlöschung geht auch nur mit dem abgestempelten Antrag anbei.


    Online kann ich einen Spieler nur ab- anmelden wenn ich Zugriff auf das evPostfach habe. Hier wird automatisch der Tag der Eingabe erfasst.


    Oder läuft das in anderen Verbänden anders?

  • Die Frage ist: will ich für die Zukunft etwas ändern und damit jährlich Tausenden von Hobbyfussballern einen Weg bahnen, der es für sie einfacher macht, den Ort ihrer Hobbyausübung jederzeit frei zu wählen.


    Denn die meisten Amateursportler dürften wohl genau wie @else ungläubig staunen, das sich die Vereine sogar erlauben können einen Hobbysportler zur Kasse zu bitten, wenn er einen anderen Ort für seine Hobbyausübung für günstiger hält.


    Ja, der Verein muß das neue Mitglied noch nicht einmal besonders darauf aufmerksam machen, dass er im Falle eines Austritt nicht nur die Kündigungszeiten für den Mitgliedsbeitrag zu beachten hat, sondern in einem neuen Verein nur an einem Teil der Aktivitäten bis zum Ablauf seiner Sperre teilnehmen darf!


    Hier gehts nicht nur um einen Filius, sondern um Tausende, die jährlich vor ähnlichen Problemen stehen. Wenn sich jeder sagt, ich wähle für mich den bequemsten Weg, was wird sich dann ändern? Ändern kann man es nur durch eine Rechtsprüfung durch ein ordentliches Gericht!


    Ich kann mir allerdings vorstellen, dass bei Androhung eines Zivilprozesses der Sprößling sofort ohne Sperre und ohne Zahlung eines Geldbetrags gehen kann. Denn würde man eine Klage riskieren, bestände die Gefahr, dass ein für die Vereine günstige Regelung für Unrecht erklärt würde. D.h. bisherige Einnahmen müßten zurück gezahlt werden, begründbarer Schadensersatz müßte gezahlt werden.


    Denke mal, dass die Entwicklung der Vereine so nicht mit dem Grundverständnis der Gemeinnützigkeit den Amateurvereinen zu tun haben, wenn man sich "Freikaufen" muß? Egal auf welche Art! Unter Ehrenamtlichkeit verstehe ich ein von beiden Seiten ausgehendes freiwiliges Interesse einer gemeinsamen Aktivität. Dies darf nicht einseitig eingeschränkt werden.


    Deshalb möchte gerade die Menschen ermutigen, für ihr Recht zu kämpfen, wenn es ihnen nicht freiwillig gewährt wird! Gerade erst ist eine kleine Interssensvereinigung geehrt worden, die sich nicht mal von der Justiz hat einschüchtern lassen. Pragmatismus kann auch eine Form von Feigheit sein, nicht auf seine Rechte bestehen zu wollen!


    Ich finde es dennoch gut, wenn hier auch andere Meinungen geäußert werden. Denn auch das gehört zu unseren Grundrechten auf eine freie Meinungsäußerung!

  • Bevor man so ein Wirbel macht, die Klage von Beginn an als erste Option !!!

    Bisher gibt es nur einen Thread hier im Forum.


    Und der dient dazu möglichst viele Aspekte zu beleuchten um bspw. eigene Irrtümer aufzudecken und auszuräumen.


    Mal so eine Frage nebenbei ... Wie kann ich eigentlich als Elternteil mein Kind beim Verband abmelden?

    Ich habe den Eindruck, dass der Verband seine Satzung genauso auslegt, dass die 14-Tage-Frist nicht bei Abmeldung vom abgebenden Verein zu Laufen beginnt, sondern bei der "Abmeldung" beim Verband.


    Eine solche Auslegung ist meines Erachtens jedoch rechtsfehlerhaft.


    Der DFB hat das Prozedere beim Vereinswechsel ganz gut hier beschrieben:
    http://www.dfb.de/vereinsmitar…-zum-vereinswechsel-1035/


    Ich kann mir allerdings vorstellen, dass bei Androhung eines Zivilprozesses der Sprößling sofort ohne Sperre und ohne Zahlung eines Geldbetrags gehen kann. Denn würde man eine Klage riskieren, bestände die Gefahr, dass ein für die Vereine günstige Regelung für Unrecht erklärt würde. D.h. bisherige Einnahmen müßten zurück gezahlt werden, begründbarer Schadensersatz müßte gezahlt werden.

    Eine Klage wäre nur zulässig, wenn die Sperre bis zum 31.10. auch über das Ende der Wechselperiode I Bestand hat, d.h. dass sich die Vereine nicht einigen.


    Dann aber muß es schnell gehen, denn die ersten Pflichtspiele sind Mitte September.


    Bis dahin solten möglichst die Rechtsmittel, die nicht Verbandsgerichte betreffen, durchlaufen sein. Dieses Rechtsmittel ist meines Erachtens die Beschwerde.

  • Ich stell hier mal provokativ eine Frage...


    wann wurde denn der abgebende Verein über den Wechsel informiert? Gab es einen fairen Austausch Zwischen Spieler/Eltern und Trainer /Verein über den Wechsel? Wenn ja...welchen Vorlauf hat der Austausch vor der Kündigung gehabt?



    Nur mal Interesse halber gefragt...

  • @addi73 :


    siehe Eingangspost.


    Ansonsten tut es nichts zur Sache, ob man den Verein vorab schon über Wechselabsichten informiert hat. Was Fairness angeht, siehst Du hier ja selbst, wie viel einige Vereine selbst davon halten.....

  • Bisher gibt es nur einen Thread hier im Forum.
    Und der dient dazu möglichst viele Aspekte zu beleuchten um bspw. eigene Irrtümer aufzudecken und auszuräumen.


    Korrigiere mich, wenn ich falsch liege.


    Aber hast du denn überhaupt schon den Dialog mit den beiden betreffenden Vereinen geführt?



    Ich finde - unabhängig von dieser speziellen Thematik - es nie so toll, wenn man den Dialog als Lösungsansatz auslässt und sich dann aber schon zeitintensiv und ausführlich mit anderen Optionen, sogar dem Klageweg vor einem ordentlichen Gericht beschäftigt.

    "Wenn zwei Menschen immer der gleichen Meinung sind, dann ist einer von ihnen überflüssig." Winston Churchill

  • @addi73 :


    siehe Eingangspost.


    Ansonsten tut es nichts zur Sache, ob man den Verein vorab schon über Wechselabsichten informiert hat. Was Fairness angeht, siehst Du hier ja selbst, wie viel einige Vereine selbst davon halten.....

    Da hast du sicherlich recht.



    Dennoch ist eine moralisches Unwerturteil zu dem abgebenden Verein der Threadstellerin ein Stück weit befremdlich, wenn sie selbst diesen moralischen Standard des fairen Umgangs dann nicht selbst auch vorgelebt hätte.


    Denn in dem Startpost geht es ja nicht um die Frage, was man machen sollte, wie jetzt vorzugehen sei, sondern eigentlich nur um die Aufforderung einer moralischen Bewertung des abgebenden Vereins durch uns.



    Das war der Startpost:


    "
    Guten morgen,

    ich will mal Eure Meinung zu folgendem Fall lesen:

    Der U14-Spieler Max kündigt sechs Wochen vor Ende der Saison an, den Verein V unter Umständen verlassen zu wollen, um eine Liga höher bei Verein B kicken zu können.

    Die Trainer von V sehen das auch als sinnvoll an und unterstützen den Wechsel von Max nach B.

    Alles geschieht "in bestem Einvernehmen". B nimmt Max auf und der meldet sich bei V ab.

    Am letzten möglichen Wechseltag wechseln nun drei A-Jugendspieler von B nach V.

    B verweigert bei allen drei A-Jugendspielen die Zustimmung zum Wechsel. Weshalb ist unklar.

    Im Gegenzug stimmt V - entgegen der Verabredungen innerhalb der U14 - nun dem Wechsel von Max nicht zu.

    Meine Frage:
    Sind die Funktionäre von V charakterlich aus der Gosse ?

    Gruß Else"

    "Wenn zwei Menschen immer der gleichen Meinung sind, dann ist einer von ihnen überflüssig." Winston Churchill

  • Eine Klage wäre nur zulässig, wenn die Sperre bis zum 31.10. auch über das Ende der Wechselperiode I Bestand hat, d.h. dass sich die Vereine nicht einigen.

    Jepp! So lief es bislang in den mir bekannten Fällen auch ab! Erst wurde vom abgebenden Verein mit Sperre gedroht und Ablöse gefordert. Wenn sich entweder der aufnehmende Verein oder der wechselwillige Spieler nicht hat einschüchtern lassen, dass wurde man sich "still und leise" doch einig. Ob aus Pragmatismus oder weil man sich darüber bewußt war, dass man sich am "grauen Rand" der Rechtmäßigkeit seines Handelns befand, sei mal dahin gestellt.


    Nach der Einführung der "Online-Bearbeitung" hat es sich ebenfalls "eingebürgert", auf dem Spielerpaß ein rückwirkendes Datum der Abmeldung einzutragen. Auf diese Weise konnten Einigungen der Vereine und Spieler noch fristgerecht mit dem Verband realisiert werden.


    Man mag all das pragmatisch nennen, solange die Vernunft und im Jugendbereich die Entwicklungsinteressen des Kindes in den Mittelpunkt des Interesses gerückt werden, statt sie durch kurzfristige Leistungserwartungen zu ersetzen oder die Sturheit beim abgebenden bzw. aufnehmenden Verein.


    Besser, weil sicherer für die Beteiligten wäre es jedoch, wenn die aktuelle "Kannlösung" von Sperren und Zahlungen im Hobbyfussball, an der sich jährlich die Gemüter entzünden, zumindest bei den unter 16-jährigen Jugendlichen ersatzlos gestrichen würde. Denn in vielen Vereinssatzungen haben dort erst 16 Jährige ein Wahlrecht in der Mitgliederversammlung. Darunter müssen die Eltern zwar den Vereinseintritt unterschreiben, dürfen jedoch nicht ihren Einfluß bei der Wahl der Vereinsführung geltend machen. Wenn sie gar Recht haben, für ihre Interessen im Verein einzutreten, dann dürfen sie dafür nicht bestraft werden!


    Eine andere Frage ist, ob man zur Prüfung eines Vereinswechsels von Minderjährigen flächendeckend neutrale Beratungsstellen einrichtet, die den wechselwilligen Spieler und dessen Eltern beraten und dafür eine Bestätigung ausstellen. Somit wären die Interessen das abgebenden wie auch aufnehmenden Vereins Rechnung getragen. Ob im oberen Amateurbereich ein Spielerberater diese Aufgabe übernehmen kann, ist ggf. zu prüfen.


    Das Thema der Ausbildungsentschädigung müßte ebenfalls neu gefasst werden. Denn beim bisherigen System wird davon ausgegangen, dass dieser Jugendliche auch später in der 1. Seniorenmannschaft spielen wird, weil die Liga der 1. Seniorenmannschaft die Basis der Pauschale bildet. Dies ist jedoch wohl eher in Ausnahmen der Fall. Sie müßte sich, wenn überhaupt an den tatsächlichen Kosten des abgebenden Vereins orientieren. Das ist jedoch schwierig, denn andererseits leistet das Mitglied auch einen Beitrag im Verein. Damit meine ich nicht allein den Mitgliedsbeitrag, sondern es werden durch seine Aktivität auf für andere Spieler gemeinnnützige Angebote (z.B. für jede Altersgruppe eine Mannschaft) erst möglich. In der Berufswelt wird ja auch keine Ablöse vom neuen Arbeitgeber an den Ausbildungsbetrieb fällig!

  • Es kann sein, dass die Ausbildungsentschädigung als solche sich kippen lässt.



    Ich glaube aber einfach nicht daran, dass Grundrechte dadurch verletzt werden, wenn man ein paar Punktspiele nicht mitmachen darf. Der Verweis, dass Training, Testspiele und Turniere möglich sind, müsste ausreichen, um diese Grundrechte zu gewährleisten.



    Wie gesagt, keine moralische Wertung. Einfach nur mein Rechtsverständnis (das aber nicht tiefer geht).

  • o lief es bislang in den mir bekannten Fällen auch ab! Erst wurde vom abgebenden Verein mit Sperre gedroht und Ablöse gefordert. Wenn sich entweder der aufnehmende Verein oder der wechselwillige Spieler nicht hat einschüchtern lassen, dass wurde man sich "still und leise" doch einig.

    Natürlich. Die Verbände sind ja nicht ganz doof und lassen sich auf einen grundlegenden Rechtsstreit ein.


    Die Sperre eines einzelnen Spielers zu kippen ist vermutlich recht einfach. Die Regelung selbst anzugehen fast unmöglich.


    Es kann sein, dass die Ausbildungsentschädigung als solche sich kippen lässt.

    Wobei die - entspricht sie denn den tatsächlichen Ausbildungskosten - nicht das Problem ist.


    Spielersperren bis einschl. U15-U17 gehören ganz einfach abgeschafft.

    Ich glaube aber einfach nicht daran, dass Grundrechte dadurch verletzt werden, wenn man ein paar Punktspiele nicht mitmachen darf.

    Das kann man so sehen.


    Wobei manchmal Grundrechte schon bei vermeintlichen Nichtigkeiten verletzt sein können.
    Das Prüfungsschema für eine etwaige Verletzung der Grundrechte sieht das Kriterium "Ist doch nicht so schlimm" nicht vor.

  • Stimme dir da voll und ganz zu.


    Ich spinne mal etwas rum... Wenn das wirklich eine Grundrechtsverletzung darstellt, für 4-5 Spiele (bei mir im Verband wären es auf Kreisebene exakt 6 Spiele / überkreislich 8 ) nicht spielen zu dürfen, dann könnte sich doch jeder Spieler, der 3-4 Spiele aus welchen Gründen auch immer nicht vom Trainer eingesetzt wird, quasi in die Mannschaft klagen. Immerhin wird dieser ja ebenfalls vom Spielen abgehalten. Ich weiß, ist völlig überspitzt, trifft aber im Kern die gleiche Argumentation.


    Ich gehe sogar noch einen Schritt weiter, in der Bewertung einer Vereinsmitgliedschaft. In meinen Augen hat man durch Beitritt in einem Verein lediglich den Anspruch auf Trainingsmöglichkeiten, Umgang etc. Nicht etwa auf Teilnahme an Meisterschaften oder ähnlichen. Diese ist vielmehr auf beidseitiger Ebene Freiwillig.


    Auch wenn ich wiederholt gegen die Meinung der TE argumentiere, heißt das nicht, dass ich das alles so toll finde, keine Frage. Ich glaube nur, dass hier ein Fass aufgemacht wird, dass viel größer dargestellt ist, als es letzlich ist. Ich verstehe im übrigen auch nicht, wieso der TE gekonnt um eine Rückmeldung bezüglich der zahlreichen NAchfragen eines Dialogs mit den beiden Vereinsvertretern herumargumentiert. Es wäre schön, wenn hier auch mal darauf eingegangen wird. Denn das ist in meinen Augen die einzige wirkliche korrekte und angebrachte Vorgehensweise. Eine Klage ist für mich nicht zielführend und standhaft. Ein Thread im Forum, zum Zweck mal Luft abzulassen, verstehe ich komplett, aber auch hier wird dir keiner die Lösung verschaffen können, die so sehnlichst erhofft wird.

  • Ich gehe sogar noch einen Schritt weiter, in der Bewertung einer Vereinsmitgliedschaft. In meinen Augen hat man durch Beitritt in einem Verein lediglich den Anspruch auf Trainingsmöglichkeiten, Umgang etc. Nicht etwa auf Teilnahme an Meisterschaften oder ähnlichen. Diese ist vielmehr auf beidseitiger Ebene Freiwillig.

    Das ist definitiv so. Man ist ja auch alws Verein nicht gezwungen zum Meisterschaftsbertieb zu melden. Ich zB verzichte unterhalb der U13 immer auf die Hallenrunde.
    Man hat nicht mal das Recht in einer bestimmten Mannschaft zu spielen.


    Man kann jemanden nicht einfach aus einem eV schmeißen, theoretisch kann man ihn aber nur trainieren lassen und das in einer jüngeren Mannschaft zB. Dazu dann eben nur einmal.


    Ich weiß das, weil die meisten Jugendmannschaften eines NLZ dem eV angehören und man einen Spieler somit nie rausschmeißen kann.
    In beiderseitigem Interesse kenne ich aber keinen Fall - egal bei welchem Verein - wo das NLZ solche Schritte angedroht oder gar durchgezogen hat.
    Im Sinne des Kindes geht man dann doch getrennte Wege, auch wenn manche ELtern da bei manchem Verein schon extremen Ärger gemacht haben, Klagedrohung, üble Nachrede, etc. (Sowas erzähen die dann anderen NLZ-Trainern, zB mir. Und ich denke dann nur: Egal, wie talentiert, den würde ich nie holen.)


    Eine Teilnahme am Trainingsbetrieb ( wie auch immer genau) ist das einzige Recht, dass man mit Vereinseintritt bekommt.

    "Wenn zwei Menschen immer der gleichen Meinung sind, dann ist einer von ihnen überflüssig." Winston Churchill

  • Auch wenn ich wiederholt gegen die Meinung der TE argumentiere, heißt das nicht, dass ich das alles so toll finde, keine Frage. Ich glaube nur, dass hier ein Fass aufgemacht wird, dass viel größer dargestellt ist, als es letzlich ist. Ich verstehe im übrigen auch nicht, wieso der TE gekonnt um eine Rückmeldung bezüglich der zahlreichen NAchfragen eines Dialogs mit den beiden Vereinsvertretern herumargumentiert. Es wäre schön, wenn hier auch mal darauf eingegangen wird. Denn das ist in meinen Augen die einzige wirkliche korrekte und angebrachte Vorgehensweise. Eine Klage ist für mich nicht zielführend und standhaft. Ein Thread im Forum, zum Zweck mal Luft abzulassen, verstehe ich komplett, aber auch hier wird dir keiner die Lösung verschaffen können, die so sehnlichst erhofft wird.

    Und das kann ich so auch unterschreiben.

    "Wenn zwei Menschen immer der gleichen Meinung sind, dann ist einer von ihnen überflüssig." Winston Churchill

  • zu Tjeeja's Frage:
    Regelung BFV: Du meldete dich nicht beim Verband ab, sondern beim Verein und zwar mit den Worten ...'mit sofortiger'Wirkung vom offiziellen Spielbetrieb'. Dies geschieht schriftlich per Einschreiben an die beim Verband offiziell angegebene Vereinsadresse. Der Einschreiben dient als Beleg der Abmeldung. Ab Eingang beim Verein hat dieser 14Tage Zeit den Pass auszuhändigen oder an den Verband zu schicken. Geschieht dies nicht, kann der Verein die Zustimmung zwar verweigern, dies ist aber ungültig. Wird der Pass während der Frist übergeben, kann der Verein die Zustimmung verweigern.
    Diesen Weg hat Else nicht gewählt, sondern hat sich mündlich beim Trainer abgemeldet. Man kann zu einer gegebenen mündlichen Zusage des Trainers stehen, wie man will, es ist nach Verbandsstatuten einfach nicht ausreichend. Ich finde es interessant, den eigentlich verfahrenstechnisch richtigen Weg nicht zu kennen, aber dann die Gerichte bemühen zu wollen. Natürlich kann man ein Grundsatzurteil anstreben, dann ist das was anderes.
    Else umschifft für mich aber immer wieder geschickt gewisse Fragen, weshalb ich mich aus der Diskussion auch ausgeklinkt hab, da diese für mich entscheidend sind. Ich stelle diese nochmal:
    Wie genau hast du Max denn am 29.6 abgemeldet, bei wem und wo und in welcher Form?
    Wurde mit dem Jugendleiter des bisherigen Vereines über die Hintergründe der Sperre gesprochen?
    Wurde mit dem neuen Verein über die Hintergründe der Sperre gesprochen?