Hallo zusammen,
Ich habe eine Frage zur Sperre nach der Abmeldung vom Spielbetrieb im Juniorenbereich.
Ich habe heute für meinen Sohn (U9 Jahrgang) die Abmeldung vom Spielbetrieb abgegeben und den Verein darum gebeten, dies Rückwirkend zum 30.06. zu machen (Mir wurde gesagt, das die Verbände bei den Junioren sehr kulant sind).
Folgendes habe ich in der Jugendordnung des NFV gefunden
Der Vereinswechsel eines Junioren / einer Juniorin kann grundsätzlich nur in 2 Wechselperioden stattfinden:
- vom 01.07. bis 31.08. (Wechselperiode I)
- vom 01.01. bis 31.01. (Wechselperiode II)
(2) Die Wartefristen bei einem Vereinswechsel sind wie folgt geregelt:
a) Wechselperiode I: Abmeldung bis 30.06. und Antragseingang bis 31.08. Für den Fall, dass eine ordnungsgemäße Abmeldung bis zum 30. Juni erfolgt und der Antrag auf Erteilung einer Spielerlaubnis bis zum 31. August bei der Passstelle eingegangen ist, erteilt der NFV die Spielerlaubnis für Pflichtspiele des neuen Spieljahres ab Eingang der vollständigen Antragsunterlagen, jedoch frühestens ab dem 1. Juli.
In den Fällen der Zustimmungsverweigerung zum Vereinswechsel gemäß § 6 Abs. 2 JO wird die Spielerlaubnis für Pflichtspiele zum 1. November erteilt.
Jetzt zu meiner Frage, kann die Abmeldung überhaupt rückwirkend gemacht werden?
Zusätzlich habe ich leider noch keinen neuen Verein für mein Sohn gefunden und dadurch kann ja auch noch keine neue Anmeldung bis zum 31.08. erfolgen.
Erhält jetzt mein Sohn eine Sperre und wenn ja wielange ist die?
Zusätzlich habe ich noch folgendes gefunden:
Eine sofortige Spielerlaubnis wird in den nachstehenden Fällen erteilt:
- wenn ein Junior / eine Juniorin der Altersklassen von den G- bis einschließlich jüngeren D-Junioren nachweislich seit mindestens 3 Monaten nicht mehr am Pflichtspielbetrieb teilgenommen hat,
Wie würde sich das jetzt verhalten wenn ich in den nächsten Wochen, mein Sohn in einem neuen Verein anmelden möchte? Würde dann eventuell schon diese Regelung greifen?