Abmeldefrist vom Spielbetrieb versäumt/Sperre

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  • Hallo zusammen,


    Ich habe eine Frage zur Sperre nach der Abmeldung vom Spielbetrieb im Juniorenbereich.

    Ich habe heute für meinen Sohn (U9 Jahrgang) die Abmeldung vom Spielbetrieb abgegeben und den Verein darum gebeten, dies Rückwirkend zum 30.06. zu machen (Mir wurde gesagt, das die Verbände bei den Junioren sehr kulant sind).


    Folgendes habe ich in der Jugendordnung des NFV gefunden

    Der Vereinswechsel eines Junioren / einer Juniorin kann grundsätzlich nur in 2 Wechselperioden stattfinden:
    - vom 01.07. bis 31.08. (Wechselperiode I)
    - vom 01.01. bis 31.01. (Wechselperiode II)
    (2) Die Wartefristen bei einem Vereinswechsel sind wie folgt geregelt:
    a) Wechselperiode I: Abmeldung bis 30.06. und Antragseingang bis 31.08. Für den Fall, dass eine ordnungsgemäße Abmeldung bis zum 30. Juni erfolgt und der Antrag auf Erteilung einer Spielerlaubnis bis zum 31. August bei der Passstelle eingegangen ist, erteilt der NFV die Spielerlaubnis für Pflichtspiele des neuen Spieljahres ab Eingang der vollständigen Antragsunterlagen, jedoch frühestens ab dem 1. Juli.
    In den Fällen der Zustimmungsverweigerung zum Vereinswechsel gemäß § 6 Abs. 2 JO wird die Spielerlaubnis für Pflichtspiele zum 1. November erteilt.


    Jetzt zu meiner Frage, kann die Abmeldung überhaupt rückwirkend gemacht werden?

    Zusätzlich habe ich leider noch keinen neuen Verein für mein Sohn gefunden und dadurch kann ja auch noch keine neue Anmeldung bis zum 31.08. erfolgen.

    Erhält jetzt mein Sohn eine Sperre und wenn ja wielange ist die?


    Zusätzlich habe ich noch folgendes gefunden:


    Eine sofortige Spielerlaubnis wird in den nachstehenden Fällen erteilt:

    - wenn ein Junior / eine Juniorin der Altersklassen von den G- bis einschließlich jüngeren D-Junioren nachweislich seit mindestens 3 Monaten nicht mehr am Pflichtspielbetrieb teilgenommen hat,

    Wie würde sich das jetzt verhalten wenn ich in den nächsten Wochen, mein Sohn in einem neuen Verein anmelden möchte? Würde dann eventuell schon diese Regelung greifen?

  • Naja, rückwirkend ist halt "bescheissen". Das passiert, klar, aber wenn du nach der Legalität fragst, dann ist das halt klar, dass es nicht erlaubt ist.


    Falls das jetzt noch durchgeht, dann ist ein Spieler eh sofort spielberechtigt mM, weil ein Verein ja nur 10 oder 14 Tage nach Abmeldung Zeit hat, um die Freigabe zu verweigern und die Verbandssperre dazu dann ja nicht greift, da vor dem 30.6. gewechselt.


    Aber es geht ja eh um E-Jugendspieler, wenn da die Sperre maximal 3 Monate (statt 6) ist, dann gilt da natürlich immer,egal wann der Spieler austritt oder irgendwo eintritt. Das ist dann ja egal. (Deshalb muss man dann auch nicht beim Austrittsdatum bescheissen.)

    "Wenn zwei Menschen immer der gleichen Meinung sind, dann ist einer von ihnen überflüssig." Winston Churchill

  • Als ich mit meiner ehemaligen Mannschaft in der E-Jugend war, waren die Meisterschaftsspiele keine "Pflichtspiele", sodass die Spielberechtigung für Freundschaftsspiele reichte - die wird bekanntlich sofort erteilt, unabhängig von Wechselperioden.


    Prüf mal nach, wie das in deinem Verband geregelt ist. Oder sprich mit dem Jugendleiter des neuen Vereins, wenn du ihn gefunden hast.

    "Diese Antwort brauchen sie mir nicht zu stellen"

  • Also kommt es erstmal darauf an ob der Verein ihn überhaupt rückwirkend abmeldet und die Freigabe nicht verweigert?

    Angenommen der Verein meldet ihn nicht rückwirkend ab und erteilt keine Freigabe, wielange wäre er dann gesperrt?


    Er hat in der f-Jugend (2016er) an den funino Spieltagen und Turnieren teilgenommen. Sein letzter Einsatz war am 02.06. und daher frage ich mich ob die 3 monatige Sperre nach dem letzten Einsatz greift unabhängig wann man ihn abmeldet/Freigabe verweigert und er zum 02.09. wieder spielberechtigt ist?

  • Warum überhaupt die Abmeldung, wenn Ihr noch keinen neuen Verein habt?

    Am sinnvollsten (und vor allem fairsten und ehrlichsten!) ist es doch, wenn er heute abgemeldet wird und ihr sucht Euch erst mal in Ruhe einen neuen Verein. Das alleine nimmt doch schon etwas Zeit in Anspruch (Schnuppertraining, Gespräche, Kennenlernen etc.).

    Trainings und Freundschaftsspiele kann er ja schon mitmachen. Außerdem ist er als 2016er ja immer noch F-Jugend (U9), da sind die "Punktspiele" sofern es die da in Eurem Verband überhaupt schon gibt eh nicht wichtig.

    Überleg Dir mal welches Signal Du an Deinen Sohn sendest, wenn seine "Fußballkarriere" gleich zu Beginn schon mit Mauscheleien und Wechseltheater startet.

    Ihr habt den Zeitpunkt zum Wechsel verpasst. Also lebt mit den Konsequenzen, sofern es in dem Alter überhaupt gravierende gibt.

  • Mir wurde von einem Trainer dazu geraten, ihn vom Spielbetrieb rückwirkend abzumelden, damit man ihn im neuen Verein gleich anmelden kann und das wäre in diesen Monat noch möglich um eine Sperre zu umgehen. Vielleicht wurde ich auch falsch beraten und bin den Weg aufgrund der kurzfristigkeit mitgegangen

  • Eine sofortige Spielerlaubnis wird in den nachstehenden Fällen erteilt:

    - wenn ein Junior / eine Juniorin der Altersklassen von den G- bis einschließlich jüngeren D-Junioren nachweislich seit mindestens 3 Monaten nicht mehr am Pflichtspielbetrieb teilgenommen hat,

    Wie würde sich das jetzt verhalten wenn ich in den nächsten Wochen, mein Sohn in einem neuen Verein anmelden möchte? Würde dann eventuell schon diese Regelung greifen?

    Um es kurz zu machen: Ja.


    In den ganannten Altersklassen ist das alles nicht so dramatisch. Auch eine Sperre durch Nichtzustimmung ist in diesen Altersklassen nicht möglich.
    Trotzdem sollte man sich bewusst sein, welcher Sinn hinter all diesen Regeln steckt. Es geht um Planungssicherheit für die Vereine, die schließlich Ende Juni ihre Mannschaften für die neue Saison melden müssen. Wenn dann 2 Wochen nach Saisonbeginn die Wechselwünsche aufkommen, kann das die Planungen schon mal über den Haufen werfen.

    Was das Rückdatieren bei Abmeldungen angeht: Ja, Vereine machen das - müssen sie aber nicht.

  • am besten, du rufst mal beim Passwesen des LV an.

    Am Niederrhein bekam ich die Aussage: "ist alles Freundschaftsspiel per Definition aber die Spieler werden durchs System gesperrt. Daher aufnehmender Verein stellt Antrag beim Kreisjugendvorstand und dann wird die Sperre aufgehoben."


    So wars dann auch gekommen. Die Freigabe lag dann nach 3 Wochen vor

    Mit den Besten zu siegen kann jeder. Du musst es mit allen können!

  • Vielen Dank für die ganzen Rückmeldungen. Ich werde jetzt erstmal auf die Antwort vom Verein abwarten und in Ruhe eine passende Mannschaft für meinen Sohn suchen.


    Durch eure Antworten bin ich erstmal beruhigt, das er nicht automatisch eine 6 monatige Sperre bekommt

  • Cridde Was du noch wissen solltest, einfach auch um ggf. die Antwort des Vereins einzuordnen zu können: Nahezu alles läuft ja mittlerweile digital über das dfbnet. Einige Eingabemasken sind bestimmt deutschlandweit gleich, andere ggf. auf den jeweiligen Landesverband optimiert. Zudem gibt es von Landesverband zu Landesverband auch unterschiedliche Fristen. Ich habe im dfbnet nicht alle Benutzerrechte, somit kann ich da nur spekulieren. Es könnt aber z.B. auch sein, dass dein Landesverband das schon per Eingabemaske verhindert, dass Abmeldedaten nennenswert zurückdatiert werden können. Vielleicht ist da ein paar Tage spiel drin, falls mal ein Vereinsmitarbeiter im Urlaub ist und noch eine fristgerechte Abmeldung nachträglich digital im dfbnet erfassen muss. Aber ansonsten wird da ja quasi jeder Mouseklick irgendwie registriert und nachgehalten (nicht jeder Klick, aber jede kleine Änderung die gespeichert wird). Und manche Eingaben werden halt schon vom System verhindert, sodass der Vereinsmitarbeiter dann m.M.n. auch keine nennenswerten Optionen hat, als maximal das letzte Datum auszuwählen, was ihm überhaupt angeboten wird.