Die Diskussion um Bildrechte von Spielern in Bezug auf die Veröffentlichung gab es hier schonmal, ich habe aber eine etwas weitergehende Frage.
Ich filme alle Spiele meiner Mannschaft mit einer statischen GoPro auf einem Hochstativ um sie privat zu speichern und bspw. für Videobesprechungen zu nutzen. Was die Rechte am Bild angeht sollte das also ziemlich unkritisch sein, immerhin liegt weder eine Veröffentlichung vor, noch wird ein Spieler besonders hervorgehoben (da es ja keinen Kameramann gibt wäre das auch gar nicht möglich).
Wie sieht die Situation aus, wenn ich auswärts bei einem Spiel bin, der gastgebende Verein mit den Aufzeichnungen aber nicht einverstanden ist. Die Videos spielen eine wichtige Rolle bei meiner Spiel-Nachbereitung, deswegen wäre ich bereit gewisse Konflikte einzugehen um die Möglichkeit durchzusetzen. Als einzige Möglichkeit die der Heimverein hat, fällt mir hier das Hausrecht ein: Man könnte sagen, dass der Trainer wegen des unerlaubten Filmens vom Platz gestellt wird. Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass der Heimverein derart gegenüber dem Trainer vom Hausrecht Gebrauch machen kann. Neben der Problematik der Aufsichtspflicht würde das ja bedeuten, dass ich nach Gutdünken den gegnerischen Trainer wegschicken kann, ohne dass er gegen öffentliches Recht verstößt. Ich kann ja auch nicht den Schiedsrichter wegschicken, wenn mir eine Entscheidung nicht gefällt.
Kennt sich zufällig jemand mit dieser Thematik aus und kann fundiert dazu Auskunft geben. Oben genannte Situation ist nämlich einem Trainerkollegen vor einiger Zeit passiert, der dann seine Kamera abgebaut hat. Ich wäre in der entsprechenden Situation gerne nmit Argumenten ausgestattet.