Jugendspiele filmen - Hausrecht

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  • Die Diskussion um Bildrechte von Spielern in Bezug auf die Veröffentlichung gab es hier schonmal, ich habe aber eine etwas weitergehende Frage.


    Ich filme alle Spiele meiner Mannschaft mit einer statischen GoPro auf einem Hochstativ um sie privat zu speichern und bspw. für Videobesprechungen zu nutzen. Was die Rechte am Bild angeht sollte das also ziemlich unkritisch sein, immerhin liegt weder eine Veröffentlichung vor, noch wird ein Spieler besonders hervorgehoben (da es ja keinen Kameramann gibt wäre das auch gar nicht möglich).


    Wie sieht die Situation aus, wenn ich auswärts bei einem Spiel bin, der gastgebende Verein mit den Aufzeichnungen aber nicht einverstanden ist. Die Videos spielen eine wichtige Rolle bei meiner Spiel-Nachbereitung, deswegen wäre ich bereit gewisse Konflikte einzugehen um die Möglichkeit durchzusetzen. Als einzige Möglichkeit die der Heimverein hat, fällt mir hier das Hausrecht ein: Man könnte sagen, dass der Trainer wegen des unerlaubten Filmens vom Platz gestellt wird. Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass der Heimverein derart gegenüber dem Trainer vom Hausrecht Gebrauch machen kann. Neben der Problematik der Aufsichtspflicht würde das ja bedeuten, dass ich nach Gutdünken den gegnerischen Trainer wegschicken kann, ohne dass er gegen öffentliches Recht verstößt. Ich kann ja auch nicht den Schiedsrichter wegschicken, wenn mir eine Entscheidung nicht gefällt.


    Kennt sich zufällig jemand mit dieser Thematik aus und kann fundiert dazu Auskunft geben. Oben genannte Situation ist nämlich einem Trainerkollegen vor einiger Zeit passiert, der dann seine Kamera abgebaut hat. Ich wäre in der entsprechenden Situation gerne nmit Argumenten ausgestattet.

  • Wenn dir jemand Probleme deswegen machen möchte, kann er das relativ leicht machen. Auch wenn du sagst, dass du die Videos nur privat speicherst, wurden trotzdem Aufnahmen von Personen (wahrscheinlich sogar Minderjährigen) gemacht. Es sollte dein Ziel sein, ein kooperatives Vorgehen mit dem anderen Verein zu finden. Sonst überwiegt nur der Ärger. Der FVM Artikel ist sehr gut dazu.


    Was bei uns immer gut zieht, auch wenn der Verein eigentlich nicht so begeistert vom Aufnehmen ist: Die Aufnahme dem Gegner zukommen lassen und zur Verfügung stellen. Auch mit dem Satz "Ihr macht ja bestimmt auch Videoanalyse".

  • Den fvm Artikel habe ich auch schon gefunden, aber um ehrlich zu sein, überzeugt er mich nicht besonders. Der Verband widerspricht hier, was die Anforderungen betrifft, geltender Rechtsprechung. Fußballspieler sind, soweit meine Laienrecherche, Personen der Zeitgeschichte und somit haben sie (zumindest in meinem Fall) kein besonderes Recht am eigenen Bild. Das gilt auch für Minderjährige.


    Ich kann Euren Appell an eine kooperative Lösung gut nachvollziehen, in den meisten Fällen ist das auch problemlos möglich. Mir geht es um die Fälle in denen Einwände gegen die Aufzeichnung des Spiels, so ehrlich muss man sein, aus rein sportlichen Motiven geltend gemacht werden. In Spielen zwischen Mannschaften, die tabellarisch sehr nah beieinander sind, kommt es auch vor, dass das einfach nur gemacht wird, um der anderen Mannschaft die Arbeit zu erschweren. Und in dem konkreten Fall bin ich durchaus bereit gewisse Konflikte in Kauf zu nehmen.


    Mir geht es auch primär um das Hausrecht: Kann mich ein Verein vom Gelände verweisen, obwohl ich Trainer bin? Rein rechtlich müsste das gehen, allerdings dürfte das Verbandsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. So wie man den Schiedsrichter ja auch nicht des Geländes verweisen kann, weil er essenzieller Teilnehmer des Spiels ist.


    Larius Weil Du BFV (Bayern?) schreibst. Weißt Du zufällig noch, wo Du das gelesen/gefunden hast, worauf Du Dich beziehst?

  • Das mit dem wegschicken des Trainers... Kein Problem.... Ich gehe einfach mal davon aus, das es einen Cotrainer gibt, der auch im Spielbericht steht, bzw einen anderen Funktionsträger... Sollte keiner eingetragen sein, dürfte sich in der coachingzone ja auch nur der Trainer und die eingetragenen Ersatzspieler befinden.


    Und ob minderjährige Kreisklassenfussballer Personen der zeitgeschichte oder des öffentlichen Lebens sind... Naja.

  • Wir haben das mal beim DFB und beim NFV angefragt. Konsens war:

    Filmst du, um am Ende ein Video von deinem Sohn zu haben und teilst es mit niemandem, kann dir niemand was. Filmst du zB zur Videoanalyse ist das nicht mehr so eindeutig und sollte lieber unterlassen werden.


    Ich persönlich finde, wenn es auswärts jemand nicht möchte, dann filmt man auch nicht

  • Fußballspieler sind, soweit meine Laienrecherche, Personen der Zeitgeschichte und somit haben sie (zumindest in meinem Fall) kein besonderes Recht am eigenen Bild.

    Das gilt doch sicherlich nur für Profis. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Horst Wadenbeiß vom TSV Ackerfeld eine Person der Zeitgeschichte sein könnte.

  • Also wir haben das Coaching-Eye System am Sportplatz bei uns. Der Hersteller hat mir vorab gesagt, dass man sich dabei rechtlich keine Sorgen machen muss, da selbst bei 4K-Aufnahmen niemand identifizierbar ist (natürlich nur für den Trainer oder die eigene Mannschaft, da man Position, Silhouette und Stil des Spielers kennt). Von daher wäre dies vollkommen bedenkenlos möglich. Dazu biete ich sowohl dem gegnerischen Trainer und dem Schiedsrichter bei Jugendspielen die Videos an, um eine eigene Analyse zu machen. Bislang war das alles problemlos.


    Dazu ist datenschutzrechtlich zumindest in unseren JSG-Vereinen geklärt, dass Spieler einverstanden sind, eventuell auf den sozialen Medien oder in der Zeitung zu erscheinen.


    Wenn natürlich Gesichter erkennbar sind und am Ende solche "Highlights" bei Youtube oder Instagram landen, kann ich total verstehen, dass man das unterbinden möchte. Und das würde ich als Heimverein auch nicht zulassen. Genauso wenig würde ich als Gastverein Aufnahmen von fremden Kindern machen, die klar erkennbar sind.


    Bei Seniorenteams ist das ganze dann wieder etwas anderes, hier ist FuPa ja der Vorreiter und hat bereits eine Videoplattform geschaffen. Wenn FuPa sowas zeigen darf, darf ich es jawohl filmen!

  • Wenn FuPa sowas zeigen darf, darf ich es jawohl filmen!


    Das sind zwei verschiedene paar Schuhe. Filmen darf jeder, die Veröffentlichung ist ein ganz anderes, heißeres Pflaster. Wenn man jemanden identifizieren kann, dann muss seine Einverständniserklärung vorliegen, auch bei FuPa. Das gilt allerdings nicht für Randerscheinungen wie die Zuschauer, die natürlich zuvor darüber informiert wurden, dass auf dem Gelände gefilmt und fotografiert wird und diese Dinge im Internet veröffentlicht werden.

  • Larius Weil Du BFV (Bayern?) schreibst. Weißt Du zufällig noch, wo Du das gelesen/gefunden hast, worauf Du Dich beziehst?

    Jetzt hast du mich. Ich finde die Passage nicht mehr. Hatte mich aber da mal schlau gemacht, da ich das bei Mädels nochmal wichtiger finde (Wenn man schonmal bei einem Frauenspiel die Polizei rufen musste weil sich jemand im Gebüsch einen *****geholt hat ist man bei dem Thema sehr sensibel).