Vielleicht kann ich mit einem Link zur Bayrischen Sportjugend aushelfen, die das erfreulich klar dargestellt haben:
ZitatDen Sportvereinen steht die Möglichkeit offen, von einem Mitarbeitenden die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses zu verlangen...Eine Verpflichtung der Vereinigung zur Einholung ist dem BZRG [Bundeszentralregistergesetz] allerdings nicht zu entnehmen. Eine derartige rechtliche Verpflichtung ist nur im Rahmen des § 72 a SGB VIII für den Bereich der Träger der öffentlichen Jugendhilfe (z.B. Gemeinden, Städte, Landkreise oder andere kommunale Gebietskörperschaften) geregelt.
Quelle: http://www.bsj.org/fileadmin/p…_Sportverein_BSJ-BLSV.pdf Dort insbesondere das Ablaufdiagramm auf der letzten Seite beachten. Sportvereine DÜRFEN also ein Führungszeugnis fordern, aber sie MÜSSEN NICHT. Ob es sinnvoll ist oder nicht, ist eine andere Frage, zu der schon viele Argumente ausgetauscht sind.
EDIT: Eine Kommune kann die mit öffentlichen Mitteln geförderten Sportvereine zur Einholung von Führungszeugnissen verpflichten. Aber das ist eine Entscheidung der Kommune, kein Gesetz.
Grüße
Oliver