Für die 1. Mannschaft frei machen

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  • Hallo ihr,


    habe da mal ne frage. Bin 17 und hab für die A-Jugend gespielt weil es jetzt stress mit dem Trainer gab Trainier ich seit der Winterpause mit unserer 1/2. Mannschaft mit ,da ich aber erst im Septermber 18 werde bin ich erst im Septermber für unser 1/2.Mannschaft spielberechtig. Gibt es da ein Gesetz mit dem ich diese Regelung umgehen kann damit ich absofort spielberechtigt bin ?? Die erste Mannschaft spielt in der Kreisliga und der zuständig Verband ist der SBFV.


    Gebet mir bitte Tipps wie ich es schaffen kann eine Spielberchtigung zu erlangen.


    Gruß

  • Wenn du im kommenden September 18 wirst, folgere ich daraus, dass du Jahrgang 91 bist und somit wie ich auch dein erstes Jahr A-Jugend spielst.
    Ich kann nur von Bayern ausgehen; hier gibt es keine Möglichkeit, statt A-Jugend in der Vollmannschaft zu spielen, außer du bist schon 18 Jahre alt. Ansonsten musst du dein zweites Jahr A-Jugend spielen, um eine Spielberechtigung für die Vollmannschaft erhalten zu können.
    Ausnahmeregelungen gibt es jedoch für Auswahlspieler. Falls das auf dich zutreffen sollte, müsstest du dich da mal genauer informieren.

  • Ich glaub es geht auch, wenn man ein ärtzliches Attest vorlegen kann, in dem der Arzt deine gesundheiliche Tauglichkeit nachweisen kann.

    "Alles, was ich sicher weiß über Moral und Pflicht, verdanke ich dem Fußball!"


    (Albert Camus)




    "Der Fußball ist für mich ein Mikrokosmos der gesamten Gesellschaft. Alle Prozesse, die in der Familie, in der Großfamilie, in der Kleinfamilie, in irgendeinem Unternehmen ablaufen, finde ich auch im Fußball."



    (Christoph Daum)

  • Bei uns am Niederrhein dürfen nur A-Jugendliche des älteren Jahrgangs (zZt 1990) in der 1.Mannschaft spielen. In der zweiten Mannschaft dürfen sie nur eingesetzt werden, wenn die erste Mannschaft eine Linzenz-Mannschaft (ab 3.Bundesliga wenn ich mich nicht irre, oder gehört die Regionalliga auch schon dazu? Die NRW Liga ist definitiv keine Lizenz-Liga!) ist.
    Jungjahrgänge dürfen nur im Seniorenbereich (1. Mannschaft oder wie oben beschrieben) spielen, wenn sie in einer Auswahlmannschaft (Niederrheinauswahl) spielen bzw. gespielt haben.
    Spieler die noch keine 18 Jahre alt sind, benötigen ein ärztliches Atest! Des weiteren muss der Verband seine Zustimmung für die Vorsetzung geben!
    Ab dem 1.Mai dürfen alle Spieler des Altjahrgangs im gesamten Herrenbereich eingesetzt werden, also auch in der zweiten und folgenden Mannschaften!

    »Fußball ist grundsätzlich einfach, aber das Schwierigste was es gibt ist, einfachen Fußball zu spielen.«

    (Johan Cruyff)

  • habe da mal ne frage. Bin 17 und hab für die A-Jugend gespielt weil es jetzt stress mit dem Trainer gab ...


    Also Stress gibt es immer wieder im Leben und Stress mit dem Trainer ist überhaupt nichts besonderes. Und wenn es nur noch ein halbes Jahr dauert, bis du 18 bist, solltest du fähig sein, solange deinen Ärger herunter zu schlucken.


    Ich habe selber erlebt, was es heisst fast eine ganze Vorrunde auf der Ersatzbank zu sitzen (als 18-jähriger), aber wenn man von sich überzeugt ist, ist auch das überstehbar. Eigentlich wollte ich schon nach dem ersten Training den Bettel hinschmeisen, aber ich habe mir damals gesagt, so nicht. Ich habe es dann im zweitletzten Spiel mit viel Glück geschafft, in die Mannschaft zu kommen, wie gesagt, ich habe es geschafft. Diese Zeit hat mich fürs Leben geprägt und ich habe nachher schöne Zeiten im Fussball erlebt, auch wenn ich nie Spitzenfussballer wurde.


    Also reiss dich zusammen, ein halbes Jahr ist nur eine halbe Ewigkeit und noch längst nicht das ganze Leben. Wenn du diese Zeit überstehst, wird sie dir im weiteren Leben viel bringen.

  • Wenn du 17 bist, dann könntest du nur freigemacht werden, wenn du Auswahlspieler bist!

    Ich bin nicht Alt, ich bin ein Klassiker!

  • danke für eure Tipps


    ich bin leider kein auswahlspieler und die Satzung des SBFV habe ich auch schon viel mal durchgelesen ich habe gedacht ihr wist ein Schlupfloch mit dem ich die Satzung umgehen kann.

  • Probleme sind da um gelöst zu werden.


    Wo liegt das Problem mit deinem Trainer? Was ist konkret vorgefallen?

    Wer kämpft kann verlieren - wer nicht kämpft hat bereits verloren

  • also es gab verschieden Probleme


    Punkt 1´) Nach der Winterpause habe ich kein Vorbereitungsplan erhalten Alle andern haben das


    Punkt2) Er hat seine Liebling und die machen alles richtig und spielen immer auch wenn sie nicht im Trainig waren


    Punkt3) Haben wir ein SG der Trainer kommt aus einer Nachbargemeinde von uns und kann alle aus diesen Dorf wo ich herkomme nicht leiden darum haben auch schon 3 ander Spieler unter ihm aus meine Dorf aufgehört und sich der 1. Mannschaft angeschlosen. Der Trainer versuchte mich und die 3 andern Spieler immer nieder zu machen wie Sprüchen Wer aus diesem Dorf kommt kann sowiso nichts. Also Rivalitäten.


    Diese Problem mit dem Trainer weis mein Verein, kann aber nichts machen weil der Trainer nicht zurücktreten will. Es wurde aber schon Angebote von dem B-Jugendtrainer die A-Jugendmannschaft bis zum Ende der Saison zu übernehmen aber der A-Jugendtrainer will dies nicht.


    Nun wist ihr die Problem und könnt mich hoffentlich verstehen!!!!!

  • Klarer Fall, hier ist die Jugendleitung in der Verantwortung!


    Ob ein schlechter, charakterlich nicht geeigneter Trainer sein Amt behält, entscheidet nicht der entsprechende Trainer selbst, sondern die Jugendleitung.


    Meine Empfehlung: Gemeinsam mit den anderen Betroffenen Spielern ein Gespäch mit der Jugendleitung zu führen. Ziel dieses Gespräch muss sein, das besagter Trainer, die von dir angesprochene "Spielgemeinschaft" auch so zu führt, das Spieler aus beiden Team gleichmäßig bzw. gerecht aufgestellt und behandelt werden. Ist er dazu nicht willens oder in der Lage, gibt es nur eine Entscheidung für den Verein. Nämlich sich von diesem Trainer sofort zu trennen.


    In deinem Fall ist also eindeutig die Jugendleitung in der Pflicht zu handeln.Und aus dieser Verantwortung solltet ihr den Verein nicht entlassen.

    Wer kämpft kann verlieren - wer nicht kämpft hat bereits verloren

  • so das hat die Jugendleitung ausmeinem Verein schon probiert aber weil die SG aus 5 Verein besteht und nur 2 für ein Trainerablösung sind geht das nicht also steht es 3:2 für den Trainer .

  • Eine Spielgemeinschaft aus 5 Vereinen?


    Nun ja, da muss man sich nicht wundern wenn es nicht funktioniert. Viele haben schon genug Probleme bei einer Spielgemeinschaft von 2 Vereinen. Ich Verantwortlicher würde mich unter den von dir geschilderten Umständen, aus der Spielgemeinschaft zurückziehen. Grund: Entweder werden die vorhandenen Probleme, im Interesse aller gelöst, oder ein angekündigter Rückzug zum Ende der Saison wären zwangsläufig. Hier geht es um Glaubwürdigkeit und einem vernünftigen Umgang miteinander.


    Das wäre ja ein ideales neues Thema!

    Wer kämpft kann verlieren - wer nicht kämpft hat bereits verloren

  • Ich bin mir nicht sicher, ich glaube aber, dass es eine Neuordnung der Bestimmungen in Bezug auf Spielgemeinschaften gibt ab der nächsen Saison, wo eine Spielgemeinschaft nur noch maximal aus drei Vereinen bestehen darf. Ich bin mir aber nicht sicher, ich versuche das nochmal zu erfragen. Sollte dem so sein, habt Ihr aber eh ein Thema.

    "Sag es mir - und ich werde es vergessen. Zeige es mir - und ich werde mich erinnern. Beteilige mich - und ich werde es verstehen."
    Lao-Tse (chinesischer Philosoph)

  • auch béi uns darf eine SG aus nicht als mehr 3 Vreinen bestehn darum sind die andern 2 deren Spieler mitmachen als Gastspieler angemeldt so kann man ein beliebig groß es machen