Verkauf im Vereinsheim ,Steuerlich absetzen?

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  • Tach zusammen,
    Ich hätt da mal ne Frage wo ich keine Antworten für im www. gefunden habe. Wenn wir als Verein den Verkauf im Vereinheim an Spieltagen einführen (es ist nicht anderweitig verpachtet)wie müsste das versteuert werden?
    Gibts es da vielleicht eurerseits Interessante Links zum nachlsen oder nützliche Tips was die Steuerlichen Belange angeht?

  • Ich denke mal es geht um nicht allzu große Beträge, die in die eigene Mannschaftskasse sollen. Ob man es versteuern muss, weiss ich ehrlich gesagt nicht so genau, würde mich da auch über Antworten freuen.
    Wir lassen es seit längerem einfach so laufen mit Kaffee- , Brötchen- und Kuchenverkauf. Der läuft auch relativ zufriedenstellend, so dass wir uns über das kleine Zubrot in der Mannschaftskasse freuen.

  • Die Einnahmen sind ein Einkommen und müssten als solches auch versteuert werden. Dies müsste dann der Verein machen weil es gibt in einen Verein nur eine Kasse. Mannschaftskassen dürfte es gar nicht geben! 8o
    Des weiteren kann es sein das ihr von der Gemeinde/Sradt eine Schankgenehmigung benötigt.

    Wenn sich jemand bereit erklärt sich selbstständig zu machen müsste er es versteuern und könnte den Rest Spenden.

    Wenn ihr es macht dann backt kleine Brötchen. Ich kenne Mannschaften die würden Kaffee und Naschis veerkaufen und das Verdiente Geld in die gar nicht vorhandene Mannschaftskasse tun und schweigen. :D
    LG

  • Habe da relativ wenig Ahnung von, aber ist es nicht so, dass ein "normaler" Sportverein als gemeinnützig gilt und daher solche Einnahmen nicht versteuern muss. In der Endabrechnung darf nur kein dickes Plus stehen.

  • Das ist wohl richtig aber möchtest du als Jugendtrainer deinem Vorstand sagen wo die Grenze ist. Was ist los wenn Dein Verein plötzlich doch Gewinne erwirtschaftet: Eine Mannschaft gleich 100 Euro Gewinn. 10 Mannsschaften gleich 1000 Euro usw.

    Der 2.te Punkt: Wenn der Verein es verbuchen soll will der Verein es auch verteilen soll heißen der Gewinn der einen Mannschaft wird durch alle Mannschaften geteilt und statt Geld gibt es vlt. ein T-shirt :O

    Der 3te Punkt: Stellst du dich beim Verkauf hin und erzählst der Verein regelt das aber er weiß das gar nicht was dann?

    LG

  • Die Frage ist ja auch, wer verkauft die Sachen, sprich: wer hat die Arbeit?
    Bei uns hat das Vereinsheim seine eigene Kasse, das hat mit dem Geld, was der Verein einnimmt/ausgibt nichts zu tun.

    Wenn sich also etwa Eltern der Mannschaften an den Spieltagen hinstellen und verkaufen, sollte das Geld doch auch wohl der Mannschaft zur verfügung stehen, abzüglich der Kosten für die Anschaffung der Sachen, wenn die nicht sogar selbst besorgt wurden.

    Hier in der Gegend ist das ganz normal, auch wenns vielleicht nicht 100% legal ist (?), interessieren tuts doch niemanden...

  • Wer die Arbeit hat und wer das verkauft spielt eigentlich keine Rolle.
    Durch den Verkauf entsteht ein Mehrwert, weil ihr es ja nicht zum Selbstkostenpreis verkauft und der müsste meiner Meinung nach versteuert werden.

    Nur wo kein Kläger da kein Richter
    und Millionäre werdet ihr wahrscheinlich damit auch nicht

  • Nein, nach außen ist das natürlich völlig egal, wer das letztendlich verkauft, aber vereinsintern sollte das doch wohl so sein.

    Wir haben hier mal eine Jugendkasse für soetwas gehabt. Die Mannschaften, die Geld eingenommen haben, durften die Hälfte behalten, die andere Hälfte ging in die Jugendkasse. Das Geld daraus wurde ausnahmslos für die Jugendmannschaften eingesetzt.

  • Hallo,

    Verkauft ihr regelmässig und gewinnbringend dürfte ein Gewerbe vorliegen. Richtet sich nach der Gewerbeordnung und ist mit dem Gewerbeamt zu klären. Ausschank und Bewirtung unterliegt dem Gaststättengesetz. Vorallem wenn Alkohol im Spiel ist.
    Eine Anmeldung und Erlaubnis (Schankerlaubnis/Lizenz) ist erforderlich.
    Interessant ist beim Gaststättengesetz der § 23. Beinhaltet Regelungen für Vereine und Gesellschaften.
    Werden nur Vereinsmitglieder bewirtet ist meines Wissens eine Konzession nicht erforderlich. Aber da ihr offensichtlich an alle Gäste verkauft, lässt sich dieser Punkt kaum einhalten.
    Ein kleiner Imbiss ( Brötchen, warme Würstchen ) ist möglicherweise auch kein Problem.
    Aber auch da können fehlende Hygienevorschriften alles zunichte machen.
    Guten Tag ich bin vom Ordnungsamt ........

    Um auf der sicheren Seite zu sein würde ich mich an Eurer Stelle ordentlich schlau machen, damit Ihr keine böse Überraschung erlebt. Im schlimmsten Fall kann der Verein nur seine Gemeinnützigkeit verlieren

  • Passt bitte hier sehr gut auf. Wenn ihr ein Vereinsheim habt, dann ist klar, dass dort auch Speisen- und Getränke verkauft werden.

    Und diese müssen versteuert werden. Irgendwann kommt das Finanzamt (vielleicht auch durch Zufall) dahinter.

    Und die Gemeinnützigkeit würde ich dadurch nicht aufs Spiel setzen.

  • Ich danke euch für die Antworten ,gut das es dieses Forum gibt. Ich habe mich übern Steurberater schlau gemacht und Steuern müssen als Gewerbesteuer bezahlt werden. Das Vereinsheim zu Verpachten würde nicht lohnen da außerhalb der Spieltage nicht viel auf unserer Sportanlage passiert.Und wenn man bedenkt das der Pächter sich selbst Krankenversichern muss ,kann man sich ausrechnen das nicht soo viel über bleiben wird,also fällt diese Variante flach.Doch wie wird es bei euch geregelt? Besucher kommen immer die größtenteils (siehe mitreisende Eltern von Gastmannschaften) keine Vereinsmitglieder sind,da erwirtschaftet der Verein doch streng genommen auch Gewinn ,fängt das Steuersystem nicht schon da an zu wirken?

  • Achaj in Mülheim a.d Ruhr haben sie gerade 2 Vereine hoch genommen die ca. 20.000€ Steuern nachzahlen müssen,weil sie nichts verbucht haben ,daher auch dieses Thema lieber Vorbeugen bevor es zu spät ist.

  • Ja, Ja die Finanzämter.

    Aber vom Prinzip eine eindeutige Sache, wer Einnahmen hat muss sie versteuern. Ausnahme sind global agierende Unternehmen, die ihre Gewinne, die sie in Deutschland machen, problemlos mit Verlusten in anderen Ländern verrechnen dürfen bzw. Gewinne aus Deutschland direkt im Ausland versteuern, falls das da überhaupt erforderlich ist.

    Wer kämpft kann verlieren - wer nicht kämpft hat bereits verloren