Schon wieder verwechselst Du was: Es ist nicht der Verein, der einen sperrt, sondern die Regularien des Verbands. Und solche Regelungen der Sperre gibt es in ähnlicher Form sicherlich auch im Handball, Kegeln oder Eishockey.
Vereinsrecht hat nichts mit dem Verbandsrecht zu tun.
Nur das Spielrecht kannst du halt nur bei einem Verein (also Zweitspielrecht mal ausgenommen) haben/bekommen.
Und das bekommst du nur, wenn du beim Verein, wo du vorher das Spielrecht hattest keine Beitragsschulden mehr hast.
Da kommen wir doch zum Kern. Diese "Beitragsschulden" sind - so wie ich das verstehe - säumige Mitgliedschaftsbeiträge (> Vereinsrecht). Die kann der Verein auf dem Rechtsweg eintreiben.
Verbandsrecht = Sportgerichtsbarkeit. Wenn der aufnehmende Verein eine verbandsseitig festgelegte Ausbildungsentschädigung/Ablösesumme/was auch immer nicht zahlt, dann bekommt der Spieler eben keine Spielberechtigung.
Es kann ja so sein wie Du sagst, das stelle ich nicht infrage, aber ich kritisiere hier die Einmischung des Verbands in rechtlich andere Bereiche. Was ist denn, wenn es juristisch strittig ist, ob die Mitgliedsbeiträge noch zu zahlen sind? Wenn ordentlich gekündigt wurde etc.pp. Wieso bindet sich der Verband sowas ans Bein?
