Nach Abmeldung gesperrt/ Jugend

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  • Guten Tag,


    wir haben jetzt Anfang Juni 2024 den Verein gekündigt, weil der neue Trainer mit anderen Spielern plant. Gesagt, getan. Jetzt steht auf Fussball.de das der Spieler gesperrt ist bzw. nicht spielberechtigt. Ist das korrekt?


    Wechselfrist ist doch noch bis 30.06. ohne Probleme...


    PS: Viele haben/ hatten Ärger mit dem Verein.

  • Wie alt ist der Junge? Bis U12 ist alles umkompliziert. Ab der D-Jugend wird Geld verdient.
    Das steht im DFB.net - Freundschaftspiele/Turnier i.d.R. sofort spielberechtigt. Jedoch für Punktspiele gesperrt für evtl. laufende Saison. Entweder zahlt man eine Wechsel Entschädigung und oder der abgehende Verein nutzt seinen Widerspruch und sperrt ihn 3 Monate für die neue Saison, muss er aber innerhalb von 14 Tagen machen, ansonsten ist er für die neue Saison sofort spielberechtigt.

  • Wer sich vom Spielbetrieb abmeldet, ist sofort nicht mehr spielberechtigt. Völlig klar.
    Abmeldung nach dem letzten Spiel und vor dem Stichtag (30.06. wohl bei euch).

    Eine Kündigung der Mitgliedschaft im Verein (nicht Abmeldung vom Spielbetrieb) ist was anderes, kann aber natürlich auch zur Folge haben, dass der Verein sagt, dass der Spieler dann natürlich auch nicht mehr an den Angeboten des Vereins teilnehmen darf, sofern die Kündigung sofort gilt und nicht erst zum Ende des Jahres.

    Was genau habt ihr veranlasst?

  • Wer sich vom Spielbetrieb abmeldet, ist sofort nicht mehr spielberechtigt. Völlig klar.
    Abmeldung nach dem letzten Spiel und vor dem Stichtag (30.06. wohl bei euch).

    Eine Kündigung der Mitgliedschaft im Verein (nicht Abmeldung vom Spielbetrieb) ist was anderes, kann aber natürlich auch zur Folge haben, dass der Verein sagt, dass der Spieler dann natürlich auch nicht mehr an den Angeboten des Vereins teilnehmen darf, sofern die Kündigung sofort gilt und nicht erst zum Ende des Jahres.

    Was genau habt ihr veranlasst?

    Nein, du irrst.

    Wenn man aus dem Verein austritt, dann erlischt sofort das Spielrecht.

    Man kann nicht zu einem Zeitpunkt in der Zukunft austreten ohne dass das Spielrecht sofort erlischt.


    Deshalb muss man einen Austritt auch immer nach dem letzten Pflichtspiel abgeben, wenn man die Saison noch zu Ende spielen will und nur ab dem 1.7. wechseln will.


    Edit:

    Sehe, du meinest nur die Trainingsangebote. Ja gut, das ist was anderes, aber es geht ja um das Spielrecht, wenn ich den Ausgangspost richtig verstehe.

    "Wenn zwei Menschen immer der gleichen Meinung sind, dann ist einer von ihnen überflüssig." Winston Churchill

  • Für eine Bewertung der Situation wäre Mitgliedsverband / Jahrgang des Spielers / Welche Aktion hat der abgebende Verein getätigt - unumgänglich? Dschungel Verbandsregularien.

    Fantomas. Für unseren Verband WFV gilt aktuell. Wechselfenster zum Ende der Saison.


    Bis jüngerer Jahrgang D-Jgd ist ein Wechsel problemlos möglich, auch ohne Zustimmung des abgebenden Vereins.


    Ab älterer Jahrgang D-Jgd bis A-Jgd

    >>> Eine Nicht-Zustimmung zum Vereinswechsel kann im Jugendbereich nicht durch Zahlung einer festgelegten Entschädigung ersetzt werden.

    D.h. Der abgebende Verein kann dem Spieler zum Abschied noch einen Gruß schicken und Ihn für Pflichtspiele für 3 Monate sperren. Ohne Abkürzung.


    Ausnahme: A-Jgd. Hier gilt das Vereinswechselrecht des Aktivenbereichs mit ggf. Entschädigungstabelle.

  • Nein, du irrst.

    Wenn man aus dem Verein austritt, dann erlischt sofort das Spielrecht.

    Man kann nicht zu einem Zeitpunkt in der Zukunft austreten ohne dass das Spielrecht sofort erlischt.


    Deshalb muss man einen Austritt auch immer nach dem letzten Pflichtspiel abgeben, wenn man die Saison noch zu Ende spielen will und nur ab dem 1.7. wechseln will.

    Ich verstehe es so, dass ein Austritt aus dem Verein (ordentliche Kündigung) zu dem in der Satzung festgelegten Zeitpunkt erfolgt (Ende des Jahres), solange ist man noch Mitglied und darf die Angebote des Vereins, darunter Training und Spiel, wahrnehmen. Wenn ich mich vom Spielbetrieb abmelde, ist das was anderes. Dann erlischt die verbandsseitige Spielberechtigung sofort.

    Deshalb muss man einen Austritt auch immer nach dem letzten Pflichtspiel abgeben, wenn man die Saison noch zu Ende spielen will und nur ab dem 1.7. wechseln will.

    Das ist doch was anderes. Spielberechtigung und Mitgliedschaft sind zwei Dinge. Ich kann ja woanders spielen, aber trotzdem zusätzlich beim alten Verein Mitglied bleiben.

    D.h. Der abgebende Verein kann dem Spieler zum Abschied noch einen Gruß schicken und Ihn für Pflichtspiele für 3 Monate sperren. Ohne Abkürzung.

    Nicht ganz korrekt, Stichtag ist dann der 1. November oder 6 Monate nach dem letzten Spiel, je nachdem was für den Spieler günstiger ist. Außerdem kann der abgebende Verein nachträglich seine Meinung ändern und doch zustimmen. Was auch immer in der Zwischenzeit zwischen den Vereinen gelaufen ist...
    Aber ja, der abgebende Verein kann hart bleiben, dann spielt der Spieler erst ab 1. November.

  • Nils - Klar, war eine vereinfachte Darstellung der Thematik und ich ging vom Standard aus, dass der Spieler in der Rückrunde noch gespielt hat. Die Situation des Thread Erstellers ist ja nicht bekannt.


    Verband "WFV"


    Eine "Nachträgliche Zustimmung zum Vereinswechsel" wird dann ja zu einer Zustimmung vom abgebenden Verein aus :) Was sagt uns das. Lohnt sich vielleicht immer auch bei einer zunächst "Nicht-Zustimmung" noch mit dem abgebenden Verein Kontakt aufzunehmen. Vielleicht kommen die ja doch noch zur Einsicht, oder man findet gemeinsam eine Lösung. Aber der Spieler oder ggf. aufnehmende Verein kann halt nichts erzwingen.


    "6 Monate nicht gespielt. Entfall der Wartefrist". Hatte einen zunächst nicht komplett eindeutigen Fall bei dem der E-Jgd Spieler zur Rückrunde im Frühjahr wechseln wollte, da es unschöne Vorfälle mit dem damaligen Trainer gab.

    Unter dem Jahr greift eigentlich zunächst die 3 monatige Wartefrist ab Abmeldung. Das letzte Spiel für den damaligen Verein war im Oktober. Er war im damaligen Verein im Frühjahr aber noch Mitglied. Die Fragestellung war? Was greift dann eigentlich, oder ist höherwertig, wenn er im Frühjahr wechseln möchte? 3 Monate Wartefrist oder 6 Monate nicht gespielt?

    Der Verband hat dann, nach Rücksprache, einer Rückdatierung der Abmeldung des Spielers vom Verein zum letzten Spiel zugestimmt, ohne irgendwelche Bußgelder (14 Tage Frist). Der abgebende Verein hat auch mitgemacht, und hat rückdatiert den Spieler abgemeldet, im Sinne des Spielers. Pflichtspielrecht war sofort da. Da war ich überrascht. Lohnt sich also immer die Regularien genau zu lesen und ggf. auch mit dem Verband Kontakt aufzunehmen. Vielleicht findet sich ja noch was :)


    Außerdem gibt es ja auch noch den Spezialfall "Wohnortwechsel" der ggf. in Frage kommt.

  • Bei uns im Landesverband Brandenburg ist ganz klar geregelt, dass Vereinsmitgliedschaft und Spielberechtigung voneinander getrennt sind. In der Praxis bedeutet aber ein Austritt aus dem Vereine gleichzeitig die Abmeldung des Spielrechts.

    Die Vereinsmtgliedschaft ist eine privatrechtliche Sache zwische Verein und Mitglied, während das Spielrecht aufgrund der Statuten und demzufolge Rechtsgrundlagen des Landesverbandes erfolgt.


    Der Grundsatz der DFB Statuten ist der, dass es zwei Wechselperioden gibt.

    Sommer: 01.07. bis 31.08.

    Hierbei muss die Abmeldung des Spielrechts bis 30.06. erfolgen und die Neuanmeldung beim aufnehmenden Verein ab 01.07.

    Winter: 01.01. bis 31.01.

    Hierbei muss die Abmeldung des Spielrechts bis 31.12. erfolgen.

    Die Jugendordnungen der Landesverbände kann da noch mal besondere Regelungen schaffen.


    Aus deinem Text entnehme ich eine falsche Wechselfrist..nicht bis 30.06. sondern Kündigung des Spielrechts bis 30.06. und der neue Antrag geht erst ab 01.07. .

    Vermutlich wurde das Spielrecht abgemeldet und daher besteht kein Spielrecht mehr.