Spielereltern zeigen absolut keinen Respekt an die Trainer oder was sagt ihr dazu?

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  • Was hat das eine mit dem anderen zu tun?? Nur weil ein Verein gemeinnützig ist, bedeutet das nicht, dass automatisch jeder spielen darf.

    Du kannst gerne eine gewerbliche Fußballschule oder Club gründen! Ansonsten bitte an die Gesetze halten was für einen "Eingetragenen Verein" gilt!
    Das gleiche gilt für den DFB, dort gibt es Korruption, keine Gleichberechtigung warum soll so ein Verein etwas mit Jugendarbeit zu tun haben dürfen. Ich ernerre nochmals an das Binden Thema in Katar. Nicht mal das Tragen der Binde hat sich der DFB getraut und die Sportvereine haben auch nichts gesagt. Hier zeigt sich selbst in der BASIS herscht eine Gleichgültigkeit bei Menschenrechten, warum dard so eine Organisation Jugendarbeit betreiben dürfen!

    Wir stellen weiterhin nach Leistung auf als eingetragener Verein, und warten dann mal auf die ganzen Sammelklagen, würde ich sagen. In dem Moment in dem ein Verein ein regelmäßiges Training anbietet hat er seine Schuldigkeit als e.V. getan.

    Dir empfehle ich an der Stelle Mitglied bei Union Berlin, FSV Mainz, Fortuna Düsseldorf, SC Freiburg zu werden und dann auf deinem Recht zu bestehen zu spielen. Die sind nämlich noch allesamt in der Rechtsform e.V.
    Aber vielleicht sind alle eingetragenen Vereine ja auch nur doof und haben keine Ahnung von Vereinsrecht. Merke: Wenn einem täglich auf der Autobahn hunderte Geisterfahrer entgegen kommen sollte man überlegen, ob man nicht selber das Problem ist.
    Da warte ich ja nur drauf, dass irgendwer bei mir auftaucht, was von "Gesetz" erzählt und deswegen aufgestellt werden will.

  • Was hat das eine mit dem anderen zu tun?? Nur weil ein Verein gemeinnützig ist, bedeutet das nicht, dass automatisch jeder spielen darf.

    Du kannst gerne eine gewerbliche Fußballschule oder Club gründen! Ansonsten bitte an die Gesetze halten was für einen "Eingetragenen Verein" gilt!
    Das gleiche gilt für den DFB, dort gibt es Korruption, keine Gleichberechtigung warum soll so ein Verein etwas mit Jugendarbeit zu tun haben dürfen. Ich ernerre nochmals an das Binden Thema in Katar. Nicht mal das Tragen der Binde hat sich der DFB getraut und die Sportvereine haben auch nichts gesagt. Hier zeigt sich selbst in der BASIS herscht eine Gleichgültigkeit bei Menschenrechten, warum dard so eine Organisation Jugendarbeit betreiben dürfen!

    Ich liebe es, wenn alles bunt in einen Topf geworfen wird und man überzeugt ist, Dinge verstanden zu haben, die man nicht verstanden hat.


    Relativ simpel: Ein Mitglied hat (einklagbares) Recht auf Training. Manche Vereine haben darauf in der Vergangenheit mit Optionen wie der berühmten "Trainingsgruppe 2" reagiert. Kann man sich ins Mannschaftstraining einklagen? Schon schwieriger.


    Es gibt keinerlei juristisch einklagbares Recht auf Teilnahme am Spielbetrieb.

  • Ich liebe es, wenn alles bunt in einen Topf geworfen wird und man überzeugt ist, Dinge verstanden zu haben, die man nicht verstanden hat.


    Relativ simpel: Ein Mitglied hat (einklagbares) Recht auf Training. Manche Vereine haben darauf in der Vergangenheit mit Optionen wie der berühmten "Trainingsgruppe 2" reagiert. Kann man sich ins Mannschaftstraining einklagen? Schon schwieriger.


    Es gibt keinerlei juristisch einklagbares Recht auf Teilnahme am Spielbetrieb.


    Und selbst das ist nicht ganz richtig. Hier werden zwei Sachen miteinander vermischt. „Einklagbares“ Recht auf Training gibt es im Profibereich (da liegt dann aber ein Arbeitsvertrag vor). Im Breitensport gibt es sowas wie ein Recht auf Training nicht. Wenn ein Verein nicht genügend Trainer für alle Mitglieder hat, kann das Mitglied einfach den Verein verlassen und sich einen anderen suchen.


    Aber es gibt keinen Leistungsanspruch. Auch muss ich als Verein, selbst wenn ich gemeinnützig bin, nicht jeden aufnehmen. Und schon gar nicht muss ich jeden dann spielen lassen.

  • Bist du sicher?


    Dann liege ich falsch - lerne da aber gerne dazu.


    Mein Stand:

    - Wenn jemand bereits im Verein ist, hat er ein Anrecht auf Trainingsteilnahme. D.h., wir haben 45 D-Jugendliche. Sie sind eingeteilt in D1, D2, D3. Die haben alle ein Anrecht, am Training teilzunehmen (außer disziplinarische Gründe oder andere stehen dagegen). Sie haben kein Anrecht, in einer spezifischen Mannschaft zu trainieren.


    - Sie haben keinerlei Anrecht auf Spieleinsätze.


    - Es besteht kein Anspruch auf Aufnahme in den Verein, wenn jemand von außerhalb kommt.


    Wo wir glaube ich unterschiedlicher Auffassung sind: Man kann nicht das Erstellen einer Trainingsgruppe einklagen. Aber wenn wir im Verein eine Trainingsgruppe in Sportart X für Alter Y haben: Kann man dann einem Mitglied die Teilnahme verweigern?

  • Worauf begründet sich das vermeintliche „Anrecht“ auf Trainingsteilnahme? Ernstgemeinte Frage. Hast Du dazu einen Gesetzestext?


    Und klar kannst Du die Teilnahme an einer Trainingsgruppe verweigern. Mache ich jede Woche. Meine Gruppe ist schlichtweg voll und bestenfalls können sich Eltern/Kinder auf eine Warteliste setzen lassen. Und da ist es auch völlig egal, ob die schon MItglied im Verein sind oder nicht.

  • Worauf begründet sich das vermeintliche „Anrecht“ auf Trainingsteilnahme? Ernstgemeinte Frage. Hast Du dazu einen Gesetzestext?


    Und klar kannst Du die Teilnahme an einer Trainingsgruppe verweigern. Mache ich jede Woche. Meine Gruppe ist schlichtweg voll und bestenfalls können sich Eltern/Kinder auf eine Warteliste setzen lassen. Und da ist es auch völlig egal, ob die schon MItglied im Verein sind oder nicht.

    Das müsste in der Satzung stehen.


    Beispiel BVB 09:

    Die Mitglieder haben nach Maßgabe der für die einzelnen Abteilungen geltenden Ordnungen ein
    Anrecht auf Teilnahme am Vereinsleben.


    Oder Schalke 04:

    Die Rechte und Pflichten der Mitglieder bestimmen sich nach dieser Satzung. Alle Mitglieder haben im Rahmen der Satzung sowie der Vereins- und Abteilungsordnungen das Recht, am Vereinsleben teilzunehmen und die Einrichtungen des Vereins zu benutzen. Die aktiven Mitglieder dürfen Sportarten, die im Verein betrieben werden, in keinem anderen Verein ausüben.

    Ausnahmen kann im Einzelfall der Abteilungsvorstand zulassen. Die Übernahme einer Funktion in einem anderen Sportverein ist nur mit Zustimmung des Vorstandes zulässig.



    Zitat

    Aber es gibt keinen Leistungsanspruch. Auch muss ich als Verein, selbst wenn ich gemeinnützig bin, nicht jeden aufnehmen. Und schon gar nicht muss ich jeden dann spielen lassen.

    Aber der Verein hat ja anscheinend alle aufgenommen.

  • Also ich lese sowas wie "Teilnahme am Vereinsleben" nicht in dem Sinne, dass das ein Recht auf Training bedeutet. Vereinsleben kann vieles sein. Wenn das gleichbedeutend mit einem Recht auf Training sein soll, ok. Mit geht es nicht ums Recht haben wollen.


    Aber dann stellt sich mir die Frage, wie sich das mit der häufig erlebten Realität verträgt? Überall fehlen Trainer/Betreuer. Was macht der Verein dann, wenn er mehr Nachfrage als Trainer hat? Muss ich dann meine Satzung ändern? Angst vor einer Klage haben? Das kann ja irgendwie nicht so sein. Dann müssten die Vereine ja umgekehrt auch Verträge mit ihren Übungsleitern haben um sich abzusichern. Wenn ich morgen keinen Bock mehr habe, dann höre ich als Trainer einfach auf und der Verein würde plötzlich Gefahr laufen, dass ihn 14 Eltern auf ein Trainingsangebot verklagen, welches er so nicht mehr anbieten kann.

  • Wenn das so in der Satzung geregelt ist, dann haben Vereinsmitglieder ein Anrecht. In den beiden Besipielen von Schalke und Dortmund ist aber auch von "Teilnahme am Vereinsleben" die Rede. Man kann am Vereinsleben auch teilnehmen, ohne einen Sport auszuüben. Die Art der Teilnehme kann auch nicht vorgeschrieben sein. Sonst gehe ich gleich zu meinem Verein und fordere ein, dass ich ab sofort Karate, Lacrosse und Parcour machen möchte und die mir das gefälligst anzubieten haben.


    Chris Vielleicht ist bei euch im Leitbild/Jugendkonzept (falls dein Verein so etwas hat) verankert, dass es für jedes Mitglied ein Fußballangebot geben soll und es wird im Verein auch so gelebt. Einen Rechtsanspruch gibt es aber nicht.

  • Ich kann als Verein JEDERZEIT ein Aufnahmestopp bzw. Trainingsstop (teilnahme am training) ausrufen, wenn die Aufsichtspflicht nichtmehr gewährleistet werden kann.


    Das Kindeswohl/Aufsichtspflicht steht über jeder Vereinssatzung. Da können Eltern klagen/meckern was sie wollen.


    Auch kann einem Kind die Teilnahme an Spielen aus Gründen verweigert werden.


    Ebenso kann der Verein das Kind in der für das Kind passende Leistungsgruppe

    Zuordnen.

    Versuche im jeden Training 1 Spieler gezielt besser zu machen und du hast in einem Jahr/einer saison, VIEL geschafft!

  • Ich glaube über die meisten Dinge sind wir uns einig.

    Wenn eine Trainingsgruppe, z.B. aufgrund von Trainermangel, nicht existiert, kann ich kein Training einklagen. Ich kann den Verein verlassen.


    Klar ist auch, dass ich niemand aufnehmen muss von außerhalb (wenn ich z.B. bereits zu große Trainingsgruppen habe).


    Die entscheidende Frage ist doch: Was ist, wenn eine Trainingsgruppe existiert? Kann ich dann einem Kind, das bereits im Verein ist, die Teilnahme willkürlich verweigern (wir reden nicht von Störern). Das ist der Punkt, an dem ich davon ausgehe, dass das nicht möglich ist.


    Bei 2 oder 3 Trainingsgruppen entscheidet der Verein, in welcher Gruppe die Spieler spielen. Das ist auch klar.

  • Ich denke nicht, dass das geht. Ein Mitglied hat das Recht auf Teilnahme am Vereinsleben. Wenn der Vereinszweck der Fußball ist und es wird Fußballtraining angeboten, dann darf das Mitglied dort teilnehmen. Das ist Kernaufgabe und Kernverständnis eines Vereins. Immerhin hat der Verein das Mitglied ja bereitwillig aufgenommen.

  • Ich denke nicht, dass das geht. Ein Mitglied hat das Recht auf Teilnahme am Vereinsleben. Wenn der Vereinszweck der Fußball ist und es wird Fußballtraining angeboten, dann darf das Mitglied dort teilnehmen. Das ist Kernaufgabe und Kernverständnis eines Vereins. Immerhin hat der Verein das Mitglied ja bereitwillig aufgenommen.

    Wie gesagt, wenn die Aufsichtspflicht nicht gewährleistet werden kann, darf das neue Mitglied - vorerst - nicht am Training teilnehmen.

    Versuche im jeden Training 1 Spieler gezielt besser zu machen und du hast in einem Jahr/einer saison, VIEL geschafft!