Ausnahmeregelung Altersjahrgang

Du bist noch kein Trainertalker? Registriere dich kostenlos und nehme an unserer Community teil!

Du bist Trainertalker? Zur Anmeldung
  • Hallo Forum

    Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

    Ich bin Trainer einer F Jugend im Fußballkreis 13 Hagen.

    Folgendes Problem:

    Ein Spieler Geburtstag 31.12.2010 ist körperlich eher kleiner als die meisten 2011er im Team. Zum Saisonwechsel muss er eigentlich in die E wechseln.

    Jetzt zur Frage: gibt es eine Sonderregelung für besagten Fall, wenn ein Kind körperlich unterlegen ist?

    Vielen Dank

  • Dafür sind Stichtage ja da. Wo willste da anfangen und wo aufhören mit Sonderregelungen?


    Pfiffig wäre ja ne Regelung (analog der Schule in NRW) mit Stichtag 30.09. wobei dann alle von 1.10.-31.12. "Kannkinder" wären.

    Mit den Besten zu siegen kann jeder. Du musst es mit allen können!

  • Ganz klar ist das nicht...

    Wenn ein Arzt ein Attest ausstellt, in dem bescheinigt wird, dass das Kind nicht seines altersentsprechend entwickelt ist geht das durchaus.

    Eine Mutter hat das bei uns im Verein gemacht.

    Das ganze ist vom Verband durchgewunken worden.

    Ob ich das gut und richtig finde steht allerdings auf einem anderen Blatt.

  • findest du?

    Wenn jemand gut ist, kann er problemlos bei den älteren mitspielen. In diese Richtung gibts ne Lösung

    Warum findet man keine für die kleineren Spieler, die im Jahrgang drunter besser gefördert würden.


    In der Pädagogik weiß man längst, dass sich Kinder sehr unterschiedlich entwickeln und man versucht, bessere Konzepte zu entwickeln als die Abfertigung in Chargen nach dem Kalenderprinzip. Das liegt freilich auch noch in den Kinderschuhen.

    Aber hier gehts nur um Kifu! Breitensport! Spaß!

    Mit den Besten zu siegen kann jeder. Du musst es mit allen können!

  • Danke schon mal für eure Beiträge. Ich werde mal mit den Eltern sprechen, ob überhaupt ein ärztliches Attest in Frage kommt. Ist ja auch so eine Sache für das Kind, wenn es schriftlich eine nicht altersgerechte Entwicklung bescheinigt bekommt....