Vereinswechsel Kündigung nicht angekommen

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  • Guten Tag, allerseits,


    als stille Mitleserin hätte ich heute auch Mal eine Frage an alle Fachkundigen:


    Mein Sohn (E-Jugend) wechselt außerhalb der Wechselfristen
    zu einem anderen Verein, die 2-monatige Sperre nehmen wir in Kauf.
    Die Kündigung und Abmeldung vom Spielbetrieb habe ich per Einschreiben/Rückschein an den Verein geschickt, dieser wurde benachrichtigt, dass das Einschreiben bei der Post zur Abholung bereit liegt. Dies ist aber nicht geschehen und das Einschreiben wurde an mich zurückgesendet. Nun ist ja dem Verein die Kündigung nicht zugegangen. Wie reagiere ich da jetzt? Nochmals ein Schreiben schicken würde seine Spielberechtigung wieder um zwei Wochen nach hinten verschieben, das möchte ich eigentlich vermeiden.


    Kennt sich da jemand von Euch rein rechtlich aus?


    Vielen Dank im Voraus und viele Grüße.

  • "rein rechtlich" kann ich nichts sagen,. denn da bin ich kein Experte. Aber aus meiner Laiensicht ist die Kündigung gültig, da Du ja über den EInlieferungsbeleg die Absendung nachweisen kannst. An wen war das Schreiben denn adressiert?


    Grüße
    Oliver

  • Vielleicht ist es einfacher, da einfach mal den Trainer, Jugendleiter oder Vorsitzenden aufzusuchen oder anzurufen. Oder ist das eine so unangenehme Situation, dass man die Kündigung nicht übergeben kann, ohne durchbeleidigt zu werden?

  • @'Superdribbler


    Das ist sicher ein sehr seltener Fall! Aber vermutlich glaubt der Schlauberger von eurem Verein, dass damit eine rechtzeitige Kündigung nicht möglich wäre? Er irrt! Denn wenn du die schritlichen Unterlagen (Versand an die richtige Vereinsadresse, Kündigungsschreiben, Nachricht über Rücksendung aufgrund der Nichtzustellbarkeit/NIchtabholung) hast, dann genügt auch dies als Beleg für die ordnungsgemäße Kündigung. Sie Unterlagen (bzw. beglaubigte Kopien) sollten mit der Neuanmeldung für den neuen Verein eingereicht werden.


    Eine Verweigung der Annahme eines Einschreibens durch Nichtabholung gilt ebenfalls, da hier eine zulässiger Weg zur Vertragskündigung vorsätzlich bzw. fahrlässig gesetzeswidrig ausser Kraft gesetzt werden soll.


    Falls du eine Rechtsschutz hast, lass dich zusätzlich von einem Fachanwalt für Vertragsrecht beraten!


    Viel Erfolg!

  • Vielen Dank für Eure zahlreichen Antworten.
    Wir gehören zum Fußballverband Niederrhein, Oliver.
    Ich wollte alles richtig machen, hatte mich vorher informiert, wie die Kündigung einzureichen ist. Daher auch das Einschreiben.
    Ich werde heute dem Jugendleiter eine Mail schicken und euch dann weiter berichten.
    Vielen Dank.
    Grüße
    Sabine

  • Nochmals vielen Dank an alle.
    Ich bin gestern Abend mit einem erneuten Ausdruck der Kündigung zum Verein gefahren und habe mir den Eingang mit Vereinsstempel und Unterschrift bestätigen lassen. Ich hoffe, das reicht nun aus, um meinen Sohn im neuen Verein schnellstens spielberechtigt zu machen.
    LG Sabine

  • Diese scheiss Kündigungsmodalitäten!!! VERARSCHUNG des Zahlers und unsportlich obendrein! :!:


    Meine drei Söhne sind nun komplett in einen andere Verein gewechselt. Dort kann man durch persönliche Abgabe des Schreibens zum MONATSENDE kündigen und basta. DAS ist gut so.


    Im alten Verein schiebt man eine ganz miese Nummer wie ich finde:


    -man kündigt zum Quartalsende mit vierwöchiger Kündigungsfrist...soweit gut...ABER...


    Man muß sich vorstellen, wann die letzten Meisterschaftsspiele sind. Die sind so eng am richtigen Kündigungstermin, dass der einzelne Wechselwillige sich schon weit im Vorfeld überlegen sollte, was er kommende Saison wohl tun will. Kommt der Entschluss oder das Angebot spät...zahlt man -wie in allen drei Fällen meiner Söhne-...noch ein Quartal weiter. In unserem Fall habe ich so cirka 100 Euro für NICHTS gezahlt. Darauf habe ich dort schon mehrfach einzelne Verantwortliche hingewiesen...und ihr glaubt es kaum...man hat es nicht geändert...wie wundersam. Eine Person sagte mir doch locker...ich solle es als Spende verstehen und eine weitere erzählte...man mache das, weil man Planungssicherheit benötige.


    Ganz schön dreist und weil das so ist...schreibe ich es hier so auf, wie es war!


    Ich rate entsprechend jedem,


    a)die Kündigungszeiten auswendig zu lernen


    um dann ggf.


    b) jährlich im Frühjahr bei Vereinen die Planunsschwierigkeiten :thumbup: haben (wo man zum Quartalsende mit Vorlauf kündigen muß)....einfach mal zu kündigen, um die Kündigung dann ggf. zurückzuziehen. Dann können die nämlich super gut planen... 8o<X:D

  • @Andre


    Ich kann ich ja verstehen, dass du es mit der Faust in der Tasche hinnehmen mußtest, aber zunächst einmal gilt das, was (schriftlich) vereinbart wurde. Das gilt auch für Kündigung der Vereinsmitgliedschaft. In der Gründungsphase nach dem Krieg wollte man das Vereinswesen auf solide Säulen stellen, um es zum Nutzen des Volkes zur Vermittlung von Werten und Normen in ehrenamtlichen Rahmen zu stellen. Deshalb waren verbindliche Rahmenvorgaben erforderlich.


    Aber wie das nun einmal so ist, werden die Gründerideen mit der Zeit verloren und die vermeintlich stärkere Seite verändert das Regelwerk zu seinen Gunsten. Dadurch kann sich der Wert der Freizeitgestaltung im Verein sogar so weit verändern, dass er für einen Teil der Nutznießer nicht mehr hinnehmbar ist.


    So ist es, wie mit vielen Dingen im Leben: es schadet nicht, sich vor einer vertraglichen Bindung über die Statuten der Angebotsvereine zu informieren und sich dann zu entscheiden. Weil jedoch der Mensch zu Bequemlichkeiten neigt, wird er dies nicht immer tun und sich so selbst vor Probleme und Ärgernisse stellen.


    Wenn man dir also anbietet, die nicht mehr nutzbare Zeit als Spende zu betrachten, dann lass dir doch eine Spendenquittung dafür ausstellen und versuch es bei der nächsten EK-Erklärung geltend zu machen. Ja, ja ich weiß, als Vater einer Großfamilie ist das schwierig, noch etwas von der Steuer abzusetzen, aber vielleicht gibts ein paar Euro zurück?

  • Ich glaube das mit der Kündigungsfrist verwechseln einige. Die Kündigungsfrist bezieht sich auf die Mitgliedschaft, und nicht bei einem Vereinswechsel.


    Bei uns im Kreis/Verband ist es so, das man bis zum 30.6 die Abmeldung per Einschreiben (Poststempel zählt) abgeschickt haben muss. Jetzt sagt mir mal jemand wie es mit den 4 Wochen passen soll, wenn sich ein Spieler erst 1 Woche vor Fristende dazu entscheidet den Verein zu wechseln.

  • Die Themen Vereinsmitgliedschaft und Spielberechtigung lassen sich nicht sauber trennen, sind aber eigentlich zwei paar Schuhe: Man kann ja auch in zwei Vereinen Mitglied sein, aber nur in einem spielen.


    Um schnellstmöglich für einen anderen Verein spielberechtigt zu werden, kündigt man in der Wechselfrist. Will man aber bis zum Schluss im alten Verein mittun, passiert das oft erst in den letzten Tage vor Ende der Frist. Oft bedeutet das, dass man (so wie Andre das beschreibt) länger als gewollt noch Mitglied im alten Verein bleibt. Das bedeutet aber "nur", dass man noch Beitrag im Alt-Verein bezahlen muss, obwohl man da gar nicht mehr aktiv sein will. Das ist zwar etwas ärgerlich, aber angesichts der meist geringen Beiträge scheint mir das verschmerzbar. Das ist so ein bisschen wie die Gebühr beim Wechsel des Mobilfunkanbieters...BTW Andre: Das solltest Du in Dein Vereinskonzept mit aufnehmen, denn wenn Du die Beiträge wie oft von Dir vorgeschlagen erhöhst, dann verschärft sich das Problem natürlich.


    Die Diskussion ist etwas Off Topic, aber da das eigentliche Thema ja erfolgreich erledigt ist, ist das hoffentlich legitim.


    Grüße
    Oliver

  • -man kündigt zum Quartalsende mit vierwöchiger Kündigungsfrist...soweit gut...ABER...


    Man muß sich vorstellen, wann die letzten Meisterschaftsspiele sind.

    Hmm... Finde ich gar nicht so mitgliederunfreundlich...
    Das heißt doch, dass ich Ende Mai meine Mitgliedschaft kündigen muss, wenn ich Ende Juni aus dem Verein austreten will. Die letzten Spiele sind im Jugendbereich Mitte Juni. Ende Mai darf man durchaus wissen, was man will.


    Die Themen Vereinsmitgliedschaft und Spielberechtigung lassen sich nicht sauber trennen, sind aber eigentlich zwei paar Schuhe: Man kann ja auch in zwei Vereinen Mitglied sein, aber nur in einem spielen.

    Das wird oft durcheinandergeworfen. Wenn ich mich vom Fußballspielbetrieb abmelden will, kann ich aber durchaus weiterhin Step-Aerobic oder Zumba machen.

  • Mitgliedschaft hat nicht direkt was mit Spielberechtigung zu tun.


    Mitgliedschaft aus dem Verein - meistens 4 Wochen Frist
    Vereinswechsel - bis zum letzten Tag (Stichtag) möglich.


    Meist muss man sogar 2 Kündigungen schreiben, denn wie schon erwähnt, wenn Spieler X zum 30.6 eine Abmeldung (Poststempel zählt) verschickt, ist er meist noch Mitglied im Verein, aber logischerweise nicht mehr Spielberechtigt.


    OT: Ich darf beim Budesligaverein wo Ich Mitglied bin, ja auch nicht spielen ;)

  • OT: Ich darf beim Budesligaverein wo Ich Mitglied bin, ja auch nicht spielen ;)

    Doch, wenn der Verein eine entsprechende Mannschaft hat, dann darfst du das schon. Aber das ist nicht die Bundesligamannschaft, weil diese in kaum einem Fall eine Mannschaft des Vereins ist, sondern vielmehr einer ausgelagerten Organisation einer anderen Gesellschaftsform "gehört", im Fall von Borussia Dortmund und Eintracht Frankfurt z.B. eine Aktiengesellschaft. Ich meine sogar, der HSV sei der einzige tatsächliche Verein in der Bundesliga.


    PS: Jetzt wird es aber richtig off-topic...

    "Be yourself; everybody else is already taken." (Oscar Wilde)

  • So, die Geschichte geht weiter, wir haben den Pass immer noch nicht bekommen.
    Muss ich den nochmal nachdrücklich anfordern, oder der aufnehmende Verein?

  • Also bei uns im Kreis (Kreis-Bochum) steht folgendes auf der Homepage zum Thema Vereinswechsel / Spielerpass.


    Zitat

    Die Abmeldung eines Spielers erfolgt per Einschreibe-Postkarte bei einer offiziellen Vereinsanschrift. Der Spielerpass ist dem Junior oder dem neuen Verein innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag der Abmeldung gegen Empfangsbescheinigung auszuhändigen oder per Einschreiben zuzusenden. Wird der Pass innerhalb dieser Frist weder ausgehändigt bzw. übersandt, noch eine Erklärung über den Verbleib des Passes abgegeben, gilt der Junior als freigegeben. Liegt der Pass bzw. eine Erklärung über den Verbleib des Passes innerhalb von 14 Tagen nach Abmeldung nicht vor, kann die Spielerlaubnis unter Beifügung einer entsprechenden verbindlichen Erklärung des beantragenden Vereins und des Spielers beantragt werden.

  • @Superdribbler: Gucksdu hier, da steht:

    Zitat von http://fvn.de/downloads/spielberechtigung_bei_vereinswechsel_stand_september_2010.pdf

    E- und F-Junioren
    Für diese Altersklassen gibt es keine Nichtzustimmung bei einem Vereinswechsel.


    Abmeldung zwischen dem 1.7. und dem 31.5. des folgenden Jahres:
    Spielberechtigung für Freundschaftsspiele ab Eingang der vollständigen Vereinswechselunterlagen bei der Passabteilung
    Spielberechtigung für Pflichtspiele 2 Monate nach Abmeldung


    Die Abmeldung ist durch Euer Einschreiben erfolgt. Siehe im Übrigen auch hier, ich zitiere:

    Zitat von http://www.fussball.de/newsdetail/die-wichtigsten-antworten-zum-vereinswechsel/-/article-id/101459#!/section/news-detail

    Wie geht es nach der Abmeldung weiter?
    Am ersten Tag nach dem Poststempel der Abmeldung beginnt eine 14-Tage-Frist. Innerhalb dieses Zeitraums muss der abgebende Klub den Pass des Spielers herausgeben – an den zuständigen Landesverband, den neuen Verein oder den Spieler selbst.
    [...]
    Was passiert, wenn der abgebende Verein die 14-Tage-Frist nicht einhält und den Spielerpass zu spät abgibt?
    Dann verliert der Klub sein Recht auf Ausbildungsentschädigung. Der Spieler erhält automatisch die Freigabe für Pflichtspiele in seinem neuen Verein. Argumente wie Urlaub des Vorsitzenden oder krankheitsbedingte Abwesenheit eines zuständigen Vorstandsmitglieds zählen nicht. Jeder Verein muss Sorge dafür tragen, dass seine Post regelmäßig gesichtet wird und nicht wochenlang liegen bleibt.

    "Be yourself; everybody else is already taken." (Oscar Wilde)