Umgang mit Kündigungsfristen

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  • Mich würde mal interessieren, wie man bei Euch im Verein mit Kündigenden umgeht.


    Kündigungsfrist ist hier....6 Wochen vor Quartalsende (4 Quartale).


    beispielhafter Sachverhalt:


    Spieler X kündigt mit Verspätung ....3 Wochen vor Quartalsende. Das hat Gründe. Z.B....dass man in anderen Fällen -z.B.- bei Vereinswechseln oftmals auch nicht diese Kündigungsfrist einhielt...ohne das man für drei weitere Monate den Mitgliedsbeitrag zahlen muß und auch....das man z.B. sein "Aufhören" nicht im Abstiegskampf äussern wollte, damit die Moral anderer nicht darunter auch noch leidet.


    Fakt ist, dass die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde.


    Welche Gründe gibt es für einen Verein, hierauf nun zu beharren?
    Wie verfahrt ihr in solchen Fällen?
    Wäre nicht auch eine Kündigungsfrist von 2 Wochen vor Quartalsende oder gar überhaupt keine Kündigungsfrist gerade in einem Fußballverein einheitlich und fair für beide Seiten sinnvoller?

  • Also ich bin bei uns im Verein im Vorstand für die Mitgliederverwaltung zuständig. Sprich jede An-, Ab- und Ummeldung geht über meinen Schreibtisch. Bei uns im Verein ist es so, dass wir Jahresbeiträge haben. Diese werden immer zum 15. Juni, also Saisonende, abgebucht. Offiziell gibt es keine Kündigungsfrist bei uns. Meine Empfehlung an unsere Vereinsmitglieder ist aber immer, spätestens Anfang Juni zu kündigen. Da ich auch nicht immer sofort Zeit habe eine Kündigung (auch wenn es nur 1 Minute dauert) zu bearbeiten und zu dem ich meißt 7-8 Tage vorher die Buchungen durchführe und an unseren Kassenwart weitergebe. Wer zu spät kommt bekommt das Geld dann aber zurückgebucht, so nett sind wir dann doch ;)


    Ich denke in einem kleinen Verein, in dem alles ehrenamtlich läuft sollte man den Verein eine gewisse Bearbeitungszeit zugestehn und wenn ein Mitglied kurz vor Toreschluss kommt, muss er/sie halt mit der Umbucherei leben. Eine Kündigungsfrist hingegen halte ich generell aber für überflüssig, egal ob Zeitschriftenabos, Handyverträge oder eben Mitgliedschaften.


    Mir fallen auch nicht wirklich Gründe ein, die für eine Kündigungsfrist sprechen. Andersrum, wenn eine solche Kündigungsfrist in der Satzung oder Beitragsordnung steht und das zukünftige Mitglied das mit seiner Unterschrift anerkennt, dann spricht auch nichts dagegen wenn der Verein auf diese Regelung verhaart. Der Spieler kann ja trotzdem dem anderen Verein beitreten und dort spielen. Man kann ja in sovielen Fussballvereinen Mitglied sein wie man will. Im Zweifelsfall muss man dann halt für beide Vereine zahlen.

  • Danke für Deine Ausführung. Na sieh mal an!!!!!! KEINE Kündigungsfrist.

    An meinem Beispiel gemessen sind die 6 Wochen zum Quartalsende der nette Versuch, für -aus meiner Sicht- nicht erbrachte Leistung....hier noch für weitere drei Monate die Kohle einzustreichen!


    Da finde ich Euer Beispiel recht fair...bis...besser gehts nicht! Prima und Daumen hoch :thumbup:

  • Warum ist es der nette Versuch für nicht erbrachte Leistung? Du könntest immer noch dort zum Training gehen... als das Angebot nutzen....woist das Problem? Es zwingt Dich ja keiner dazu, nur in einem Verein Mitglied zu sein....


    Ausserdem besteht aus meiner Sicht zwischen der Kündigung der Leistung und der Abmeldung vom Spielbetrieb große Unterschiede, so das ich mit Sicherheit auch 6 Wochen vor Quartalsende die Mitgliedschaft zum Ende des Ouartals kündigen kann...bis dahin bin aber bin ich ja Mitglied und kann auch weiterhin spielen.

  • @addi,


    da scheint es wohl unterschiedliche Ansichten zu geben.


    Viele Vereine arbeiten mit einer 6wöchigen Kündigungsfrist zum Qartalsende.
    Andere Vereine ...wie man in Post 2 lesen kann, machen das ohne Kündigungsfrist....mit einer Bitte.


    DAS hat Gründe!


    Ich frage mich, warum ein Verein überhaupt eine Kündigungsfrist nutzt. Erkläre mir doch bitte mal den Grund dafür.


    Ich denke im Vorgriff...dass der Grund der da zu benennen wäre nur einer sein kann...mir fällt nichts anderes ein -sorry- :


    - man benötigt feste Bearbeitungszeit


    Nenne doch mal andere trifftige Gründ für eine Kündigungsfrist in einem Fußballverein...ich bin gespannt. Könnte ja meine Meinung verändern;-))).


    Sollte das mit der Bearbeitungszeit zutreffen, so empfinde ich das als Witz, denn die Bearbeitungszeit ist eigentlich nur die, den Bankeinzug zu löschen. Das dürfte eine Minute dauern.


    Ich vermute...nein ich unterstelle...und benenne es nun auch mal, dass hier der letzte Euro auch noch eingeheimst werden soll und nichts anderes.


    Ein Mensch will..kann...muß...den Verein verlassen und möchte das tun und zwar sofort. Das er seinen letzten Beitrag nicht zurückfordert und nicht zurückfordern kann...kann ich ja noch mitgehen, wenngleich man das schließlich sogar auf den Tag genau berechnen könnte oder geht das nicht?


    Hier jemanden...der die Frist um 5 oder 10 Tage überschritten hat....deswegen für drei weitere Monate bezahlt an sich zu binden...empfinde ich gelinde gesagt als üble Frechheit, Nepp und Geldgier. Ich würde diesen Betrag nicht zahlen, erst wenn der Gerichtsvollzieher vor der Tür stünde.


    Hier finde ich den Verein der keine Kündigungsfrist erhebt bevorzugen, das ist fair, machbar und einfach gut und sehr freundlich bis selbstverständlich!


    Schließlich hat der Fußballverein im Winterhalbjahr viele Trainingsausfälle verbucht, Heimspiele wurden auf Auswärtsflächen verlegt, was mit Fahrtkosten verbunden war....da haben die Mitglieder schließlich auch nicht zurückgefordert, was ja tagesgenau auch möglich wäre;-)))....mal am Rande erwähnt und benannt, weil das bei anderen Vereinen vorraussichtlich auch oft der Fall war und ist und sein wird. Allein bei diesem Hintergrund wächst die Frechheit in sich noch weiter, so sehe ich das.


    Von jemanden der -aus welchen Gründen auch immer- eine angebotene Leistung die er nicht mehr in Anspruch nehmen möchte...geldlich abzuverlangen empfinde ich als unrichtig, soweit dem "Gläubiger" deswegen keine Kosten entstehen. Hier sehe ich die Kosten nicht. Kundenfreundlich ist das nicht.


    Frage wäre für mich nun auch, ob das einklagbar wäre ?

  • Frage wäre für mich nun auch, ob das einklagbar wäre ?

    Ja, wurde mir schon angedroht.


    ich habe 2 gegensätzliche Vorgehen kennengelernt.


    hatte fristlos gekündigt, Androhung eines gerichtlichen Mahnverahrens, habs darauf ankommen gelassen, Verein nahm auch dann Abstand, letzten Beitrag einfach nicht bezahlt



    anderer Verein hatte Beitrag abgebucht, da ich mit dem Verein nichts mehr zu tun hatte, angerufen, mitgeteilt, dass ich schon 2 mal verpasst hatte zu kündigen, worauf die Mitgliedschaft aufgrund des Anrufes aufgehoben wurde, und der Beitrag rücküberwiesen wurde.


    bei einem dritten Verein wurde ein bereits gezahlter Beitrag mit dem neuen Beitrag für meinen Sohn verrechnet.



    es kommt viel auf die handelnden Personen an.


    rechtlich gesehen ist es aber eindeutig:


    ich habe mir einige Mustervereinssatzungen angesehen, auch vom DFB, ausnahmlos wird bei allen beim Kündigungsrecht
    eine Kündigungsfrist vorgegeben.


    Ich finde das auch in Ordnung. ich kenne das bevor ich einem Verein beitrete, akzeptiere das mit meiner Unterschrift.


    der Verein muss ja auch im Gegensatz dazu akzeptieren, dass er mir die Mitgliedschaft nicht so ohne weiteres kündigen kann.
    ihm sind da mehr Steine in den Weg gelegt worden.


    ein Miteinander geht halt nun mal nur mit gewissen Regeln, und da muss ich auch die akzeptieren, auch wenn da die ein oder andere mir zum Nachteil wird.


    Wer nun einen Kündigungstermin verpasst, egal aus welchen Gründen, kann nun doch nicht andere, oder die bestehenden
    Regeln dafür verantwortlich machen.


    Ein Verein brauch auch Planungssicherheit, ausserdem sind Vereine kein rechtsfreier Raum, wo jeder nach seinem Gutdünken
    walten kann. Der Vorstand ist haftbar, und nicht gezahlte Beiträge können zu einem Haftungsgrund führen.


    Dort wo man vernünftig miteindander umgeht, vernünftig auseinandergeht, finden sich meist beiderseits zufriedenstellende Lösungen (war bei mir so)


    dort wo man im Streit auseinandergeht, wirds schwierig sich zu einigen (war bei mir aber auch in einem Fall so)
    bei allem Ärger, den ich in einem solchen Fall hatte, konnte ich aber durchaus die Position des Vereins zwar nicht akzeptieren, aber duchaus nachvollziehen.

  • Ein Verein brauch auch Planungssicherheit, ausserdem sind Vereine kein rechtsfreier Raum, wo jeder nach seinem Gutdünken
    walten kann. Der Vorstand ist haftbar, und nicht gezahlte Beiträge können zu einem Haftungsgrund führen.


    Dort wo man vernünftig miteindander umgeht, vernünftig auseinandergeht, finden sich meist beiderseits zufriedenstellende Lösungen (war bei mir so)


    dort wo man im Streit auseinandergeht, wirds schwierig sich zu einigen (war bei mir aber auch in einem Fall so)
    bei allem Ärger, den ich in einem solchen Fall hatte, konnte ich aber durchaus die Position des Vereins zwar nicht akzeptieren, aber duchaus nachvollziehen.


    Klar, wir sprechen über einen konkreten Fall...meinen Fall.


    Ich nehme zur Kenntnis, dass die Forderung eingeklagt werden kann, wußte ich nicht.


    Ich habe geäussert, aus benannten Gesamtgründen nicht zahlen zu wollen und nicht zu zahlen.


    Würde man mir nun eine Klage androhen...könnte es - nun mit einer Info mehr - sein, dass ich zahle, ...ABER....


    ich würde meinen letzten noch im Verein befindlichen Sohn FRISTGERECHT zur Winterpause abmelden, da dort eh cirka 80 Prozent und mehr Trainingsausfälle vorherrschen und nichts geboten wird. So gesehen möchte ich dann auch nicht in dieser Zeit als Sponsor auftreten. Zum Frühjahr würde ich ihn dann wieder anmelden und einen Sondervertrag aushandeln, wo die Kündigungsfrist mindestens lediglich das Monatsende erfasst. Ansonsten...gibts ja noch einen Nachbarverein. Damit hole ich mir dann -aus Prinzip- exakt die Summe wieder, GARANTIERT!


    DAS wünsche ich mir so nicht, aber...wie Guenter es AUCH beschrieb....sinngem....wie es in den Wald reinschallt, so kommt es auch wieder zurück! :!:

    Einmal editiert, zuletzt von Andre ()

  • Bei uns gibt es ebenfalls keine Kündigungsfrist. Kündigung ist unbürokratisch möglich (Anruf genügt ... wir sprechen hier wohlgemerkt nicht vom Vereinswechsel, der ja andere Kriterien erfüllen muss).
    Wir schauen auch immer vor Fälligkeit des Jahresbeitrags, ob manche Kinder überhaupt noch kommen. Bringt ja nix, wenn man einem Kind, das man seit 3 Monaten nicht mehr gesehen hat, noch den Beitrag abbucht.



    Eine anteilige Erstattung des Jahresbeitrags kommt allerdings nur in wirklichen Ausnahmefällen in Frage.

  • Andre,


    da ist wohl einiges an Porzellan kaputtgegangen.


    die Frage ist für dich, wieweit willst du es selbst auf die Spitze treiben, gerade in Anbetracht dessen, dass dein Sohn noch dort spielt.


    Wie weit der Verein zu gehen bereit ist, kannst du wohl lediglich nur erahnen.


    Auch wenn der Verein die Möglichkeit dazu hat, aber ich selbst kenne bisher keinen Fall, wo ein Verein den Weg des Einklagens gegangen ist. Angedroht ja, ab den letzten Weg scheuen sie dann doch.


    Kann mir deinen Frust gut vorstellen (hatte ihn ja auch schon), rechtlich sitzt du jedoch am kürzeren Hebel und wieweit du andere
    Wege gehst, bei denen du dich dann für dich durchsetzt, aber insgesamt dann doch der Leidtragende bist, solltest du dir schon genau überlegen.


    Rückblicken gesehen, bin ich selbst damals zu weit gegangen., zu stark vom Frust getrieben.


    Manchmal ist es besser, den Kopf mal einzuziehen, sonst werden die Beulen doch zu dick. Dem Kopf tuts weh, nicht dem Balken.

  • Ich kann es zwar verstehen, dass man es als Spieler nicht toll findet, wenn es Kündigungsfristen gibt, oder aber diese nicht mit dem Fussballkalender korrelieren.
    (Bei meinem Heimatverein ist es z.B. ganz extrem: Hier gibt es nur zwei mögliche Kündigungsttermine: 30:6. und 31.12. ABer man hat eine 3 monatige Kündigungsfrist. D.h. man kann nicht die Saison zu Ende spielen, ohne bis Jahresende Beitrag zahlen zu müssen, weil man sein Spielrecht verliert, wenn man am 30.3. kündigt. - Sportrechtlich kann man nämlich nicht zu einem zukünftigen Termin kündigen, das Spielrecht erlischt direkt mit dem Eingang der Kündigung.)


    Aber mal losgelöst vom Fussball, ist das eben ein Verein, der eine Satzung hat. Mit dem Eintritt unterschreibe ich ein Formular, indem auch die Kündigungsfrist klar ersichtlich ist. Und dann muss ich mich eben entscheiden, ob ich das Schriftstück - auch mit einem Magengrummeln -unterschreibe oder eben nicht. (Diese Satzung wird/wurde von den Mitgliedern auf einer Versammlung beschlossen bzw. geändert. genauso, wie jede Beitragserhöhung, etc.)


    Bei Zeitschriftenabos, Telefonverträgen, etc. muss ich mich ja auch an die Kündigungsfristen halten. Das ist mitunter auch sehr ärgerlich, wenn man diese Frist versäumt hat, bzw. das man nicht von einem Tag auf den anderen kündigen kann, aber auch da hat man diesen Vertrag so eben unterschrieben. Und ein Vereinseintritt ist ja keine Abofalle.



    Mein Fazit:
    Ich kann solch Klagen im Nachhinein nur bedingt verstehen. Vor allem, wenn man nicht gerade neu ist (das erste Kind als Elternteil beim Fussball, o.ä.) im Fussball. Spätestens dann weiß ich doch, dass es verschiedene Satzungen und Vorgehensweisen in den Vereinen gibt. (alleine nur das Thema Sperren bei Austritt.)


    Man muss sich das Schriftstück, das man unterschreibt eben auch durchlesen.
    Alle Vorteile jahrelang genießen, sich dann aber darüber echauffieren, wenn eine vertraglich fixierte Vereinbarung dann nicht mehr von eigenem Vorteil ist, naja, darüber muss man sich eben vorher Gedanken machen. Meine Meinung.

    "Wenn zwei Menschen immer der gleichen Meinung sind, dann ist einer von ihnen überflüssig." Winston Churchill

  • Hi Guenter, ...du hast da wohl die richtige Nase. Ich bin restlos angepisst.


    Weisste...meine Frau hat den Einzug zurückgeholt, wodurch dem Verein blöde Kosten entstanden (2,88 Euro). Das tat sie aber nicht aus Bosheit, sondern weil sie einfach davon ausging, dass der Verein einen Fehler machte. Bei zwei anderen Söhnen wurde bei einem Vereinswechsel auch nicht auf die Frist geachtet...damals. So ging sie auch bei diesem Mal von keinem diesbezüglichen Problem aus.


    Dann kam der Pass via Post und ein Begleitschreiben, wo die weitere Mitgliedschaft für drei Monate benannt wurde. Ich gehe davon aus, dass die Geschäftsstelle des Vereins zu diesem Zeitpunkt die Rückbelastung noch nicht festgestellt hat.
    Auf dieses Schreiben hin sagte meine Dame, dass die sich die drei Monate Beitragszahlung für nix von der Backe putzen können.


    Nun kommt -von einer anderen Person der Geschäftsstelle- ein erneutes Schreiben, wo man


    a) feststellt, dass man von nix wisse........aus unserer Sicht frage ich mich, wie dann der Pass hier ankam.
    b) fordert man die Rückbelastungskosten nebst Beitrag für die kommenden drei Monate ein.


    Die Person die dieses Schreiben fertigte ist eine von den Personen die damals vor Jahren mitverantwortlich dafür war, dass ich den Verein verlassen habe. Er deckte damals das Lügenkontrukt gegen meine Person. Seit damals verstanden wir uns einigermaßen und verhielten uns fair gegenüber. NUN...schreibt man mich an und das mit Herr ....xy und so weiter. Da platzt bei mir echt der Kragen und ich denke, die Verantwortliche Person weiss das auch genau.


    Es gibt bis hier entsprechend ausreichend Gründe das nicht zu zahlen, erst wenn man es erzwingen würde. Da gehts mir -wie immer- ums Prinzip. Ich muß von der Kohle nicht unbedingt Brot kaufen, aber so nicht. Da fallen mir über alles benannte noch die Gründe ein, dass man halt im Winter nur Trainingsausfälle hat...aber die Beiträge gern kassiert und auch Heimspiele nach Auswärts verlegte wegen der Platzsperren, so dass Fahrtkosten anfielen, die sonst nicht sein mußten. Auch hier...gehts in der Sache um das Prinzip...nicht um die tatsächlichen Kosten für 10 oder 20 km Fahrt.


    Da kommt noch hinzu, das das letzte Meisterschaftsspiel am 01.06. stattfand, einem Sonntag. Das Team befand sich im Abstiegskampf und stieg ab. Mein Sohn hätte niemals im Abstiegskampf eine stillschweigende Kündigung abgegeben. Das wäre nie geheim geblieben und wäre sicherlich nicht gerade als Motivationsspritze für alle anderen Spieler angekommen. Er war Leistungsträger der Mannschaft und das wäre -aus meiner Sicht- besonders scheisse gewesen. Hoffe du kannst das nachvollziehen. Sonntag, 1. 6. letztes Spiel....Kündigungsfrist ist exakt...da muß ich mich korrigieren, habe es gerade nachgeschaut...vier Wochen vor Quartalsende. Hätte er dann am Montag 2.6. abgegeben...und wäre dann auch zu spät gewesen.


    In dieser Gesamtheit des Sachverhaltes...bin ich der Meinung, dass es besonders kleinkrämerisch von den/vom Verantwortlichen ist, so zu verfahren wie er tat. Hier hätte ein Anruf gereicht, wo man sich kurz erklärt hätte und abschließend dann die Kündigung als "fristgerecht" gewertet hätte. Die 2, 88 Euro hätte ich dann ja im Gegenzug erstatten können. So wird da ein Schuh draus.


    Da mein verbleibender Sohn im kommenden Jahr eine wichtige Stütze des Teams ist und der Trainer eine wichtige Stütze im JV ist, wird da wohl mal diskutiert werden dürfen, so ich das Ding mit der Winterhalbjahrskündigung durchziehen würde. Hierbei geht mir auch im Kopf umher, ob er im Fall einer dreimonatigen Kündigung die Spielberechtigung behalten würde. Ich gehe davon aus, dass er sie behalten würde, weil er ja nicht den Verein wechseln würde. Wenn aber nicht...tja.

  • Mein Fazit:
    Ich kann solch Klagen im Nachhinein nur bedingt verstehen. Vor allem, wenn man nicht gerade neu ist (das erste Kind als Elternteil beim Fussball, o.ä.) im Fussball. Spätestens dann weiß ich doch, dass es verschiedene Satzungen und Vorgehensweisen in den Vereinen gibt. (alleine nur das Thema Sperren bei Austritt.)


    Man muss sich das Schriftstück, das man unterschreibt eben auch durchlesen.
    Alle Vorteile jahrelang genießen, sich dann aber darüber echauffieren, wenn eine vertraglich fixierte Vereinbarung dann nicht mehr von eigenem Vorteil ist, naja, darüber muss man sich eben vorher Gedanken machen. Meine Meinung.


    Alles richtig so...unter normalen Umständen. Du signalisierst ja auch ein gewisses Verständnis, was ich gut finde.


    Zwei meiner Söhne wechselten vor einiger Zeit den Verein. Frist war hierzu der 30.6.. Bei Vereinswechseln scheint es so zu sein...ich weiss es wirklich nicht....dass die Kündigungsfrist dann offensichtlich nicht gilt. Hier könnte mein Sohn der nun den Verein wechselt auch sagen, dass er zu einem anderen Verein wechselt und raus wäre er aus der Kündigungsfrist? Vorrausgesetzt das stimmt sachlich so, dann ist die Tatsache, dass er nun zunächst mal zu Hause auf der Terrasse liegen will der Grund dafür, dass die Frist gilt oder wie?


    Oder....der Verein tolleriert das dann bei Vereinswechsel,...aber beim Terrassenliegen nicht?


    Zu den Vorteilen...welche Vorteile denn, benenne sie doch mal. Meinst du die Spielberechtigung oder den Trainer der mit einer Pauschale von monatlich 50 oder 60 Euro bezahlt wird, die letztlich der Verband zahlt, weil er ein Trainer mit aktivem Trainerschein ist?


    Die Nachteile benannte ich ja...im Winter zu fast 100 Prozent Trainingsausfall. Ich möchte hier fair bleiben...aber das heisst auch, dass man bei einem Nachbarverein einen Kunstrasenplatz hat und da fällt das Training so gut wie nie aus. Man erhält entsprechend dort genau das, was man sich über den Beitrag bucht, statt...als Winterhalbjahressponsor aufzutreten. Darüber schweigt man...logisch. In diesem Zusammenhang kommt das allerdings mit auf die Waage.

  • (Bei meinem Heimatverein ist es z.B. ganz extrem: Hier gibt es nur zwei mögliche Kündigungsttermine: 30:6. und 31.12. ABer man hat eine 3 monatige Kündigungsfrist. D.h. man kann nicht die Saison zu Ende spielen, ohne bis Jahresende Beitrag zahlen zu müssen, weil man sein Spielrecht verliert, wenn man am 30.3. kündigt. - Sportrechtlich kann man nämlich nicht zu einem zukünftigen Termin kündigen, das Spielrecht erlischt direkt mit dem Eingang der Kündigung.)


    @Sir


    das ist etwas womit ich ein Problem habe.


    ich verhalte mich absolut korrekt, reiche rechtzeitig die Mitgliedschaftskündigung ein, zum einen wegen der rechtlichen Gründe,
    zum anderen umd dem Verein rechtzeitig die Zeit für Planungen geben.


    Nun soll durch dieses korrekte Verhalten die Spieleigenschaft entfallen.


    wäre dies konkret so, dann stellt sich die Frage was in folgendem Fall geschieht:


    die Kündigung der Vereinsmitgliedschaft geht ja an den Verein. dort bleibt sie und wird nicht an den Verband weitergeleitet.
    bis Saisonende ist der Spieler ja Vereinsmitglied, der Spielerpass ist immer noch im Verein, hat somit Spielrecht.


    die Frage, die sich mir stellt ist ganz einfach die,


    zählt der Eingangstermin der Kündigung beim Verein, oder das Beaknntwerden der Kündigung (so z.B. zum Saisonende)
    beim Verband.


    desweitern: ich muss doch die Mitgliedschaft in einem Verein nicht beenden, um die Spielberechtigung für einen anderen Verein
    zu erreichen.


    Abmeldung (Kündigung)im Verein und die Abmeldung (Kündigung) als Spieler sind doch 2 Paar Schuhe.


    beides ist doch unabhängig voneinander. für mich ergibt das Ganze keine Logik.


    für mich ist der Eingang (Beaknntwerden) des Kündigungschreiben beim Verband massgebend, nicht der beim Verein.


    Für meine Sichtweise habe ich jedoch keinerlei Nachweis, also Aussage mit Vorsicht zu geniessen.

  • Hierbei geht mir auch im Kopf umher, ob er im Fall einer dreimonatigen Kündigung die Spielberechtigung behalten würde. Ich gehe davon aus, dass er sie behalten würde, weil er ja nicht den Verein wechseln würde. Wenn aber nicht...tja.


    Nein, sobald man eine Kündigung abgibt, erlöscht das Spielrecht. (Natürlich muss erstmal jemand anderes - Verband/verein - davon bescheid wissen, falls der SPieler trotzdem eingesetzt wird und dann gegen die SPielwertung Protest einlegen.)
    Bei mir im Fussballverband gibt es jetzt aber so einen Fall im Herrenfussball Bezirksliga. Dort hat ein Spieler 4 SPieltage vor Schluß, seine Kündigung zum 30.6. eingereicht. Er wurde aber weiter eingesetzt. Und jetzt ist es so weit gekommen - keine Ahnung wie das rauskam - das jemand Einspruch gegen die SPielwertung dieser 4 Spiele eingelegt hat. Diese Spiele wurden nun gegen diesen Verein gewertet, wodurch dieser Verein nicht aufgestiegen ist. )

    "Wenn zwei Menschen immer der gleichen Meinung sind, dann ist einer von ihnen überflüssig." Winston Churchill

  • guenter:


    Die Logik, bzw. den SInn kann ich dir auch nicht erläutern, habe mich damit nie auseinandergesetzt.


    Ich weiß nur, dass ich immer angehalten wurde, Abgängen und Neuzugängen deutlich zu machen, dass sie erst nachdem letzten Spiel (spätestens jedoch am 30.6.) den Vereinsaustritt zu vollziehen. Eben weil mit dem Austritt - egal zu welchem zukünftigem Zeitpunkt dieser getätigt wird - das Spielrecht sofort erlischt.

    "Wenn zwei Menschen immer der gleichen Meinung sind, dann ist einer von ihnen überflüssig." Winston Churchill

  • Andre
    ich bin inhaltlich völlig bei Dir, aus meiner Sicht benötigt ein Fussballverein keine Kündigungsfristen. Aber dennoch die Frage: Um wieviel Euros geht es denn da? Lohnt der vermutlich gerade mal 2-stellige Betrag wirklich so einen Aufstand? Ich würde vermutlich das Geld abschreiben und mich mit irgendetwas freundlicherem beschäftigen.


    Grüße
    Oliver

  • Nein, sobald man eine Kündigung abgibt, erlöscht das Spielrecht. (Natürlich muss erstmal jemand anderes - Verband/verein - davon bescheid wissen, falls der SPieler trotzdem eingesetzt wird und dann gegen die SPielwertung Protest einlegen.)



    Das hat mich doch erstaunt, und ehrlich gesagt kann ich das nicht nachvollziehen. ich habe die Verbandsatzung durchgelesen und nix dergleichen gefunden. Die Mitgliedschaft in einem Verein ist Pflicht, das stimmt, aber mit der Abgabe einer Kündigung erlischt die Mitgliedschaft ja nicht, sondern erst zum fälligen Termin (und das sollte ja in der Vereinssatzung geregelt sein).


    Wäre das so, hätte dies durchaus für mich Bedeutung, denn ich habe natürlich auch schon einen Spieler, der zum Saisonende aufhören wollte (oder wechseln wollte) und daher schon mal vorsorglich gekündigt hat (dann zum nächsten Termin nach dem 30.6.), eingesetzt, und ich wette, das passiert zum Saisonende geschätzte 1000 mal.

  • Da wird häufig etwas durcheinander geworfen.
    Wenn wir von "Abmelden" reden, reden wir über das "Abmelden vom Spielbetrieb der Fußballabteilung" des jeweiligen Vereins. Damit ist nicht unbedingt der Vereinsaustritt gemeint. Bei einem Mehrspartenverein kann er ja durchaus noch Jazzdance oder Aerobic machen. Und das erklärt dann auch, warum die Kündigungsfristen nicht mit dem Fußballspieljahr deckungsgleich sind. In anderen Abteilungen können das ja ganz andere Termine sein.
    In Deinem speziellen Fall, Andre, kann ich den Ärger verstehen. Und das erst recht, wenn das in anderen Fällen anders gehandhabt wurde. Offensichtlich werden da aber auch alte Rechnungen beglichen. Und daran, dass diese Rechnungen als offen empfunden werden, hast Du vielleicht ja auch mitgewirkt... ?(


    Das Spielrecht erlischt übrigens nicht mit der Kündigung. Der Verein ist verpflichtet, das Spielrecht nur für Vereinsmitglieder zu beantragen. Vor Ablauf der Kündigungsfrist ist man noch Mitglied.

  • Sportrechtlich kann man nämlich nicht zu einem zukünftigen Termin kündigen, das Spielrecht erlischt direkt mit dem Eingang der Kündigung.)


    Das Spielrecht erlischt übrigens nicht mit der Kündigung.


    2 total entgegengesetzte Aussagen von aus meiner Sicht kompetenten Trainern.


    was trifft nun aber zu?


    als aktuell Betroffener, würde ich da mal eine offizielle Anfrage an den Verband oder DFB halten. Wer machts?
    Aus den Statuten ist die Antwort für mich nicht eindeutig ersichtlich.