Trainingsbescheinigung

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  • Hallo,


    ich bin Mutter eines fussballvernarrten Jungen, der bei uns im Dorfverein bei den Bambinis spielt und entsprechend einen Spielerpass hat.
    Nun bin ich kürzlich über das für mich vollkommen unverständliche Phänomen der Trainingsbescheinigung gestolpert.


    Wenn mein Sohn zum Spielbesuch bei einem Freund ist und dieser in einem anderen Verein trainiert: dürfen die Beiden nicht einfach gemeinsam zu diesem Training gehen und er als Gast dort mal mitmachen? (Einverständnis dieses Trainers vorrausgesetzt)


    Mit welchem Recht will man Kindern verbieten, in mehreren Vereinen zu trainieren? Ich verstehe, dass man nur für einen Verein spielberechtigt ist aber Training? Bei Kindern?


    Ich würde mich über eine Aufklärung freuen.
    Gruß Goodie

    Mit den Besten zu siegen kann jeder. Du musst es mit allen können!

  • Das Problem ist die Frage: Gehen da 2 Freunde zusammen kicken oder werben da die anderen Vereine Kinder ab? Und für den Verein wo der Freund spielt ist das auch kacke, die kassieren keinen Mitgliedbeitrag dafür dass dein Kind da Spielt. Auch mies oder?

  • Der Grund ist die Sportversicherung, die eintritt falls Dein Sohn sich beim Sport verletzt und Folgeschäden (länger als ein Jahr) davonträgt.
    Wenn er in dem Verein Mitglied ist, ist das kein Problem. Dann kann er in dem Verein trainieren so viel er will. Wenn er es aber nicht ist, sorgt diese Trainingsbescheinigung dafür, dass die Versicherung eintritt, obwohl er in diesem Verein kein Mitglied ist.

  • Hier kam das als Mail rum, dass in einem Team unseres Vereins (keine Ahnung welcher Jahrgang) drei Kinder eines anderen Clubs mittrainiert hätten und eben jener Club nun gnädigerweise auf eine "Anzeige" verzichtet, was eine Strafe in Höhe von 100 € pro Kind und Trainingseinheit nachsich gezogen hätte (Landesverband FVN) Alle Teams sind aufgefordert, darauf zu achten dass kein "fremdes" Kind mittrainiert.


    Das heißt im Umkehrschluss ja auch dass Spielbesuche a la "ihr könnt ja gemeinsam zum Training gehen" so nicht durchführbar sind.


    Aber es ist ok, wenn mein Kind in zwei Vereinen Mitglied ist? Dann dürfte er dort mittrainieren?


    Wie gesagt: Bambinis... Wir reden hier von ganz harmlosen mitmachen. Ich will keine Leistungen erschleichen oder so was. Ich möchte einfach nur vermeiden, dass ich aus Unwissen Ärger auslöse.

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    Einmal editiert, zuletzt von Goodie ()

  • Der Grund ist die Sportversicherung, die eintritt falls Dein Sohn sich beim Sport verletzt und Folgeschäden (länger als ein Jahr) davonträgt.
    Wenn er in dem Verein Mitglied ist, ist das kein Problem. Dann kann er in dem Verein trainieren so viel er will. Wenn er es aber nicht ist, sorgt diese Trainingsbescheinigung dafür, dass die Versicherung eintritt, obwohl er in diesem Verein kein Mitglied ist.


    Follkao


    da muss ich mal nachfragen.


    welcher Versicherungsschutz kann da in kraft treten?


    wo ist das nachzulesen, dass Personen mit einer Trainingsbescheinigung den Vereinsmitgliedern in punkto Versicherungsschutz
    gleichgestellt sind.?



    eine andere Frage:


    du bist G-Trainer, da kommt eine 5 jähriger erstmals aus euren Dorf mit zum Training, Lässt du ihn mitmachen, oder füllst du zuerst den Mitgliedsantrag aus? glaub ich eher nicht. warum eigendlich nicht. Du lässt ihn mitmachen ohne Versicherungsschutz?


    ich stell die Frage sehr bewusst.


    die Trainingsbescheinigung hat andere Gründe als der Versicherungsschutz, und dient im eigendlichen Sinne dem Interessensschutz des Herkunftsverein. diese Gründe sind jedoch bei G-Spieler garantiert noch nicht gegeben.
    eigendlich will sich der Verein, wo mal mitrainiert werden soll, vor eventuellen Strafen schützen.
    bei Probetraining kann ohne Zustimmung des Herkunftsvereins eine Strafe fällig werden.


    der Herkunftsverein hat hierdurch die Möglichkeit ständige Probetrainings eines Spielers einzuschränken.


    Argument trifft aber doch wohl nicht bei einem 5,6jährigen zu.


    Hier wird eine eigendlich unwichtige Sache hochgespielt.

    Einmal editiert, zuletzt von guenter ()

  • Was die Frage angeht, mit welchem Recht das geschieht ... das steht in der Satzung des Fußballverbandes, die du mit dem Eintritt deines Sohnes bzw. mit dem Antrag auf Spielberechtigung, anerkannt hast.

    Die Sportversicherung tritt auch dann ein, wenn ein jemand ein Probetraining oder ähnliches mitmacht. Ich finde es auch ein wenig sinnfrei, wenn ein Kind, das noch nie Fußball gespielt hat, sich erstmal anmelden muss. Dann wird ein Spielerpass ausgestellt, eine "Eintrittsgebühr" gezahlt etc. und nach dem dritten Training merkt es, dass Fußball doch nicht die richtige Sportart ist. Sportversicherung ist also kein Problem.


    Es geht hier lediglich darum, den Verein, in dem das Kind spielt, zu schützen (Thema Abwerben). Das mag in Einzelfällen unverständlich sein, insgesamt aber sinnvoll. Ohne die Regelung würde noch mehr Chaos ausbrechen, als wir ohnehin schon haben.


    Wenn dein Kind in zwei Vereinen Mitglied ist, dann dürfte es trotzdem nicht in beiden Vereinen trainieren. Grundsätzlich (hängt vom Landesverband ab ... die Bayern haben glaube ich so eine Art Gastspielrecht) erhält man nämlich nur für einen Verein eine Spielberechtigung, nicht aber für zwei Vereine. Dein Kind kann dann in dem Verein trainieren, für den es eine Spielberechtigung hat. Beim anderen Verein aber nur mit Genehmigung.


    Trotzdem verstehe ich nicht so ganz das Problem. Wenn es doch ein harmloser Kick ist, dann besorg dir doch von eurem Verein einfach die Genehmigung. Die muss nicht mal zeitlich befristet oder ein bestimmtes Datum aufweisen (hängt davon ab, wie der Verein das ausstellen möchte). Hatten wir letzte Woche erst noch. Zwei Jungs (F-Jugend, einer spielt bei uns, einer woanders) haben sich verabredet und wollten zusammen zum Training. Die haben sich vorher erkundigt und der andere Junge hatte die Genehmigung dabei.

  • Radagast


    ein Lob für deine sehr konkrete Ausführungen. ist auch mein Wissensstand, der jedoch aufgrund einer älteren Satzung beruht, deshalb war ich schon vorischtiger in meinem Beitrag.


    eigendlich bedeutungslose Dinge werden halt immer mal von einigen hochgespielt.


    gerade in der Fereienzeit sind bei mir immer wieder mal Jungs mit ihren Gastfreunden aufgetaucht und wollten mittrainieren.
    hab da nie ein Problem gesehen.


    Mitgliedschaft und Passbeantragung habe ich bei Bambinis so erst n.ach einem Jahr in die Wege geleitet, wenn abzusehen war,
    dass sie doch dabeibleiben und nicht nur reingeschnuppert haben. hab die auch ohne Pass mal mitspielen lassen, zum reinschnuppern


    Hatte damals mit unserem Kassierer eine Diskussion, der natürlich den Mitgliedsbeitrag vor Augen hatte, und mit dem Argument des Versicherungsschutzes kam.


    Leider habe ich die Unterlagen von damals nicht mehr, weiss auch nicht ob die noch aktuell sind, aber damals konnte ich ihm nachweisen , dass der Versicherungsschutz keine Rolle spielte.


    der allgemein übliche Versicherungsschutz über den DFB ist relativ unrelevant.


    es gibt jedoch Vereine, die darüber hinaus sogenannte Vereinsgruüüenversicherungen in bestimmten Bereiche abschliessen.
    da würde ich dann jedoch eine sofortige Mitgliedschaft begrüssen.


    Beispiel: unser Verein hatte ein Vollkaskoversicherung abgeschlossen.
    Vater baute auf dem Weg zum Training einen Unfall, hatte selbst nur Teilkasko, jedoch Unfall selbst verschuldet,
    hier trat dann die Versicherung des Vereins in kraft.
    ich kenn aber nur wenige Vereine, die sowas abschliessen.


    Krankenversicherung wird oft angesprochen, kann man abhaken, spielt keine Rolle, das Kind ist immer versichert.


    Unfallversicherung: wegen der Höhe der dortigen Leistungen kann man es eigendlich auch vergessen.


    auch hier gibt es Vereine, die eine zusätzliche Gruppenunfall für ihre Mitglieder abgeschlossen haben, dann aber mit entsprechenden
    Summen. haben aber auch nur wenige Vereine.


    Und ganz wichtig: diese zusätzlichen Vereinsversicherungen treten nur bei Mitgliedern in kraft, da sich deren Beitragsberechnung
    nach der Mitgliederzahl richtet, womit die Gstmitrainierer nicht unter diesen Versicherungsschutz fallen, egal ob mit oder
    ohne Trainingsbescheinigung.


    wie Radagast schrieb, es bei bei der Trainingsbescheinigung lediglich um den Abwerbungsgedanken, und der dürfte
    ja in der G (noch?) keine Rolle spielen.


    Wer mir in der G mit sowas käme, den würde ich als Korintenkaker bezeichnen.

  • also dass ich meinem Kind mit dem Spielerpass verbiete in zwei Vereinen den gleichen Sport auszuüben war mir nicht bekannt und ich glaube nicht, dass das vor einem ordentlichen Gericht bestand hätte. Dass man nicht in zwei Vereinen am Spielbetrieb teilnimmt ist ja logisch.


    Unser Verein ist ein Verein mit vielen Abteilungen. Kinder, die in einem anderen Verein kicken sind dennoch vom turnen oder schwimmen bei unserem Verein Mitglied...
    Irgendwie regt sich mein gesunder Menschenverstand!


    Ich habe hier den ein oder anderen Post hier gelesen und mir kommt so ne Idee, was auf uns in Richtung Abwerbung zukommen könnte. Aber ich bin naiverweise davon ausgegangen, dass wir uns da eher um Kinder jenseits der 12 Jahre bewegen und diese Regeln nicht schon ohne Not auf kleine Kinder angewandt werden...

    Mit den Besten zu siegen kann jeder. Du musst es mit allen können!

  • Irgendwie regt sich mein gesunder Menschenverstand!


    mit Recht. bleibt ihr beim Fussball dabei, dann stell dich darauf ein, dass der gesunde Menschenverstand öfters sich zum regen kommt, sogar zum aufregen.


    aber du wirst nichts zwingen können, es obliegt letzlich jedem Trainer, ob er ein Kind mitrainieren lässt oder nicht.


    der eine tuts einfach, der andere nicht und findet irgendwelche Argumente, die das dann angeblich begründen sollen.


    Es gibt keinen einzigen haltbaren Grund ein 5,6jähriges Kind nicht mal mittrainieren zu lassen, ausser man will es nicht.

  • Die Sportversicherung ist an eine Mitgliedschaft gebunden. Das steht in den Versicherungsbedingungen.
    Selbstverständlich würde ich den Jungen auch mittrainieren lassen. Wie man das in der Praxis handhaben würde, wenn tatsächlich mal was passiert, muss ich hier ja sicherlich niemandem erklären. So viel Phantasie haben ja sicherlich alle.

  • Ich sehe und handhabe es so wie guenter. Wenn der Freund weiter entfernt wohnt, dann weiß ich nicht, dass er schon in einem Verein spielt. Ich gehe einfach immer vom Gegenteil aus und er macht einfach ein Schnuppertraining 8) .Ansonsten wird alles nicht so heiss gegessen, wie es gekocht wird. Man muss ja auch nicht alles gleich überall erzählen 8) .

  • einen Rat für ganz Ängstliche und Übervorsichtige.


    Mitgliedsantrag in die Sporttasche, auch wenn der in 10 Jahren wahrscheinlich immer noch dort liegt, ist man halt immer auf der sicheren Seite.


    das einzige nicht lösbare Problem ist der Trainer, der andere nicht mitmachen lassen will. da machste halt nichts dran.

  • Die Versicherung ist bei einem Probetraining normalerweise kein Problem.


    Die Trainingsbescheinigung oder - erlaubnis ist in einigen Landesverbänden Pflicht - in anderen wiederum unbekannt.


    @Günther: Bei uns im Rheinland braucht man zum Glück keine Erlaubnis...

  • in diesen zeiten zwischen dem letzten saisonspiel und dem stichtag zur abmeldung ist einiges los in den höheren spielklassen.
    teilweise werden bewußt trainingsbescheinigungen verweigert und dann beobachter zu den trainings geschickt, um spieler und teams zu "erwischen".
    habe ich leider schon erlebt...


    rein formal gesehen, ganz ironisch und überspitzt gedacht, kannst du deinen trikotsatz darüber finanzieren:
    such dir deine fünf stärksten spieler aus, nach denen sich alle die finger lecken und schick sie reihum zu probetrainings.
    wenn die zusagen ohne bescheinigung sehen zu wollen zeigst du sie an und bekommst 100,00 euro.... :thumbdown:
    da wiehert der vorgang und der verband!

  • siebener


    klär mich mal bitte auf


    kann der Verein eine Trainingsbescheinigung verweigern?


    was ist der eigendliche Hintergrund dieser Trainingsbescheinigung?


    Geht es darum, dass der Verein informiert sein will, wann wie und wo Spieler irgendwo mittrainieren, um eventuelle
    Wechselgedanken frühzeitig der Reaktion wegen mitzubekommen? oder was.


    mir ist die Trainingsbescheinigung noch nirgendwo über die Füsse gelaufen.

  • also, bei uns im kreis läuft das folgendermassen ab:


    um bei einem anderen verein mittrainieren zu dürfen, sprich ein sog. probetraining absolvieren zu können,
    benötigst du hier die erlaubnis, meistens in schriftlicher form, des vereins, bei dem du angemeldet bist.


    dieser verein kann unsinnigerweise diese erlaubnis verweigern, da er befürchten muss, dass du dich abmeldest.
    in der regel erfolgt von diesen vereinen dann sowieso die sperre nach abmeldung um eine ablöse zu generieren.


    pervers wird es, wenn die trainingsbescheinigung verweigert wird, der spieler dann trotzdem bei dir auftaucht
    und nur zuschauen darf, ob ihm dein training gefällt. ich habe es erlebt, dass wie zufällig ein entsprechender vertreter dieses vereins bei uns rumlungerte
    um genau zu beobachten, wie das ganze abläuft. in dem moment, wo der junge dann unter deiner aufsicht gegen den ball tritt,
    wird eine strafe fällig von 100,00 euro. training ohne erlaubnis!


    wir haben es in diesem jahr so gemacht, dass wir bereits im april die vereine informiert haben, deren spieler wir zwecks kaderzusammenstellung ansprechen wollen.
    da dies wohl noch nie ein verein gemacht hat, schauten die blöd aus der wäsche und waren hoch alarmiert.
    den eigenen jungs wurden daraufhin versprechnungen gemacht, teilweise in vierstelliger höhe... :thumbup:
    trotzdem sind einige gekommen, alle mit bescheinigungen.
    umgekehrt haben die anderen vereine unsere jungs ohne unser wissen angesprochen, was wiederum eine beschwerde durch uns nach sich zog.
    eine bescheinigung haben wir dennoch ausgestellt, begrenzt auf den besagten trainingstermin.


    der hintergrund ist natürlich ein hauen und stechen um die besten spieler, egal in welcher altersklasse.
    nicht mehr und nicht weniger...

  • siebener


    an wen ist denn nun die Strafe zu zahlen?


    an den Verband wegen Regelverstoss, oder an den Herkunftsverein?


    Hintergrund ist also, das Abwerben und Wechseln einzudämmen. ob dies jedoch durch eine Trainingsbescheinigung
    erreicht wird bezweifle ich.


    Unsinnig ist dann aber auch eine Trainingsbescheigung zu verlangen, wenn ein in Urlaub sich befindener Spieler mit seinem Freund mal mittrainieren will (wurde hier ja auch schon beschrieben), oder ein F-ling mit seinem Freund mal mitkommt.


    Wer wechseln will, lässt sich auch durch eine Trainingsbescheinigung nicht aufhalten.


    da wollen wohl wieder mal Kleine wie die Grossen pinkeln können.


    ganz ganz Oben kann ich es noch irgendwie nachvollziehen, aber im unteren Breitensport finde ich es pervers.

  • ja guenter, das ist ganz dicke hose.


    aber du hast recht, da ist mein denkfehler:
    ich vermute die strafe geht an den verband, sicher bin ich mir aber nicht...



    WLFV schreibt:


    § 21 Teilnahme am Training
    (1) Allen Verbandsvereinen ist es untersagt, Junioren aus einem anderen Verein am Training teilnehmen zu lassen.
    (2) Eine Ausnahme ist nur dann zulässig, wenn der Verein, für den der Junior eine Spielberechtigung besitzt, schriftlich seine Zustimmung gibt.
    (3) Ein Verein darf Junioren anderer Vereine bei Spielen und Turnieren in seinen Mannschaften nicht mitwirken lassen.

  • Radagast


    Krankenversicherung wird oft angesprochen, kann man abhaken, spielt keine Rolle, das Kind ist immer versichert.


    Guenter, du hast zwar recht, dass ein Kind immer krankenversichert ist, aber es gibt einen Unterschied zwischen Krankenversicherung und Unfallversicherung.


    Sicherlich, in 99,9 % der Fälle, spielt das keine Rolle, da die Verletzung eine ist, bei der sich die Leistungen von Unfall- und Krankenversicherung nicht unterscheiden.



    Aber in dem Fall, wo es zu Folgeschädigungen kommt, gibt es einen gravierenden Unterschied zwischen den Leistungen.
    Unfallversicherung beinhaltet nämlich auch z.B. Umbauten in Haus/Wohnung aufgrund Behinderung, Gehalt für das Elternteil, was sich temporär (oder sogar ein Leben lang) um das Kind kümmern muss, deshalb nicht mehr )oder zumindest weniger Arbeiten kann, etc.


    Deshalb ist es auch in Kita/Schule(etc. ein Unterschied, ob der Unfall (per Unfallbericht) über die Unfallkasse läuft, oder über die Krankenkasse. (Das der Weg zur Arbeit/Kita/Schule auch zur Unfallversicherung gehört weiß sicherlich jeder. Die Unfallkassen arbeiten seit Jahrzehnten daran, den Weg aus dem Unfallschutz zu bekommen.)




    Mir ist klar, das dies - glücklicherweise - sehr selten wichtig wird und es vielmehr, um das Thema Abwerben geht. Hier würde mich mal interessieren, ob das so überhaupt zulässig ist. Kann nicht jeder Mitglied in mehreren Vereinen sein? Spielrecht kann er nur bei einem Verein haben, klar, aber Trainingbeteiligung hat ja mit Spielrecht wenig zu tun.
    Dann wäre das ganze ja leicht zu umschiffen, wenn man mit Vereinen zu tun hat, die die Kinder als ihre Leibeigenen sieht.
    (Wenn wir auf einen Spieler zugehen, informieren wir immer den Verein, das dieser Spieler bei uns mittrainiert. Umgekehrt wissen meine Spieler, dass sie i.d.Regel woanders mittrainieren können, ich will aber informiert werden.)



    Aber es hat eben schon seine Gründe, warum Unfallversicherung etwas anderes bededeutet als Krankenversicherung.


    Praktisch auf vereinslose Minis bezogen, würde ich auch immer Formulare dabei haben. Die Unfallversicherung gilt meines wissens, ja ab dem Zeitpunkt der Unterschrift der Eltern. Im Fall der Fälle ist das Kind eben kurz vor dem Unfall eingetreten...

    "Wenn zwei Menschen immer der gleichen Meinung sind, dann ist einer von ihnen überflüssig." Winston Churchill

  • alex


    gute sachliche Aufklärung, kann ich als Versicherungskaufmann bestätigen.


    wenn du aber meinen Beitrag nochmals liest, wirst du feststellen, dass ich bei der Unfallversicherung durch den Verband auf die eigendlich unbedeutende Versicherungssumme und nicht die Unfallversicherung an sich angesprochen habe.


    nicht umsonst gibt es gut geführte Vereine, die zusätzliche wesentliche höhrere Gruppenunfallversicherungen für ihre Mitglieder, aber dann nur für ihre Mitglieder abschliessen, ähnlich wie z.B. die von mir aufgeführte und sehr sinnvolle Kaskoversicherung (da wird nämlich mal vom Verein für alle ehrenamtliche Fahrer was getan)


    Wir hatten vor längerer Zeit eine Diskussion im Verein, damals kamen wir zu folgendem Ergebnis., das ich jetzt aber mit Vorbehalt weitergebe, habs versucht nachzulesen, finde es aber nicht.


    Nicht der Verein, sondern der DFB versichert seine Mitglieder, ein nicht wesentlicher Unterschied.


    die vom Verband abgeschlossenen Versicherungen, und dabei handelt es sich üblicherweise, ist nicht auf den Verein, sondern auf die Mitgliedschaft im DFB ausgestellt. Somit besteht Versicherungsschutz bei der Teilnahme an allen offiziellen Veranstaltungen
    des DFB, somit auch Trainings in allen Vereinen, nicht nur im Heimatverein.


    wie gesagt, diese Aussage mit dem Vorbehalt, dass ich es im Moment nicht nachweisen kann, aber es so in der Erinnerung habe.