Fehlen bei der Schiedsrichterausbildung - Lizenz "Breitensport C"

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  • Hallo zusammen,


    ich konnte aufgrund einer Fahrt "Tage der religiösen Orientierung" und einer anstehenden Vorabi-Prüfung die ersten zwei Termine des Schiedsrichterlehrgangs, die ich zur Aushändigung der Trainerlizenz "Breitensport C" benötige, nicht teilnehmen. Ich habe mich beim Verantwortlichen abgemeldet und gesagt, dass ich die Regeln vom DFB wiederholt habe. Sie haben in den ersten Terminen die Regeln 1 - 11 besprochen. Ich bin der Meinung, dass ich alles verstanden habe und infolge die Prüfung bestehen werde. Leider ist der Verantwortliche nicht der Meinung und sagt, dass ich nicht mehr teilnehmen darf, da Anwesenheitspflicht bestehe. Das bedauere ich sehr, da ich gerne schnellstmöglich die Lizenz erhalten möchte und nicht erst am anderen Lehrgang teilnehmen möchte.


    Wie seht Ihr das? Welche weiteren Schritte würdet Ihr einleiten? Bisher habe ich ihm versichert, dass ich alles wiederholt habe. Zweitens darum gebeten, mich zu zulassen - somit über die Ordnung hinweg zu schauen.


    7Heby

    "Don't forget to love your haters. They keep you motivated."

  • Hallo,


    was erwartest Du? Du hast in dem Lehrgang gefehlt und darfst deswegen nicht teilnehmen. Punkt . Aus
    Warum sollen sich die anderen Lehrgangsteilnehmer zum Lehrgang begeben und Du gehst Deinem Vergnügen nach?

  • Auch wenn Addi eine Vorabi-Prüfung mit "deinem Vergnügen" etwas arg daneben beschreibt, hat er vom Grundsatz her schon recht. Du wusstest doch vorher wie die Termine sind. Und wenn Anwesenheitspflicht besteht, dann ist das nunmal so.


    Über Sinn und Unsinn einer solchen Regel können wir gerne diskutieren. Das wird dir aber mit Sicherheit nicht weiterhelfen.

  • Wird dir nicht weiterhelfen, aber:


    Ich finde eine Schiedsrichterausbildung für C-Breitenfußball reichlich übertrieben.


    Beim NFV ist das erst bei C-Leistungsfußball erforderlich.

    Mein liebes Kind, ich liebe dich und werde dich nie
    allein lassen, erst recht nicht in Nöten und Schwierigkeiten.
    Dort wo du nur eine Spur gesehen hast,
    da habe ich dich getragen.

  • Waren die Termine zur Schiedsrichterausbildung nicht am Wochenende ? War die Fahrt eine "Pflichtveranstaltung" ? Hast Du von der Anwesenheitspflicht gewusst, oder hättest Du auf die Fahrt verzichtet ?
    Ich denke, dass Du in den sauren Apfel beissen musst und die Lehrgangstermine nachholen musst.

  • Sry Leute, aber schlichtweg blödsinn.


    Gerade die regeln sind keine verständnisfragen sondern pures Auswendigl ernen. Wenn jemand einen C-Schein macht, wird er sicherlich schon Fussball in irgend einer Form gespielt haben. Und wer dann die regeln nicht kennt, der braucht auch keinen Schein.


    Meine ehrliche Meinung? Zeig den Verantwortlichen einen Vogel und frag mal nach wie sehr sich der Verband so was überhaupt erlauben kann, wenn sie nicht flexibler reagieren können. Wir verlangen Ausbildung für Trainer, aber alles nur nach Schema F. Das ist aber nicht mehr Zeitgemäß, aber was rede ich da, bei 70 jährigen rentnern redet man sich bei sowas die Mund fusselig.


    Wenn ich ein Abi mache, geht das vor. wenn ich an einer religiösen Veranstaltung teilnehme, dann ist das meine Sache. Werde ich ein schlechterer trainer, nur weil ich über die regeln 1-11 nicht diskutiert habe? NEIN!!! Gerade regeln könnte man sehr schnell abhören. Undw enn ein junger Mensch möglichst schnell einen schein machen möchte, um seinen Spielern zu helfen, dann muss das einfach berücksichtigt werden. Was passiert denn bei Krankheit? Grippe, 2 Wochen flach liegen und dann den ganzen Lehrgang geschmissen? Euch möchte ich mal hören wenn das euch passiert.


    Aber Flexibilität ist beim DFB immer so eine Sache: Ich ja, aber du nicht.

  • Stefan67:


    Der Tip mit dem "Vogel zeigen" wird dem Treadersteller nicht viel helfen. Hier würden wohl eher die anderen Lehrgangsteilnehmer einen Vogel zeigen dürfen, die zum Lehrgang anwesend sein mussten. Die Anwesenheitspflicht war auch sicher bekannt. Wenn jemand andere Veranstaltungen vorzieht ist das sein gutes Recht. Er muss dann aber mit den Konsequenzen leben. Die Frage, ob die Anwesenheitspflicht überhaupt notwendig ist, tut hier erst einmal nichts zur Sache. Sie bestand zu dem Zeitpunkt und der lehrgangsleiter besteht auf den Regeln. Ehrlich gesagt wäre ich auch sauer, wenn ich mir die Zeit beim Lehrgang um die Ohren schlagen müsste und andere fahren währenddessen in den Urlaub und bekommen den gleichen Abschluss. Das das Abi wichtiger ist, als der Lehrgang, darüber besteht wohl Einigkeit. Aber wenn ich zwei Sachen nicht gleichzeitig erledigen kann, muss ich sie nacheinander angehen. Das war vielleicht der Fehler, den 7Heby hier gemacht hat.
    Und mal ehrlich: Die Welt wird sich für ihn weiterdrehen, auch wenn die Sache mi der Lizenz noch etwas länger dauert...

  • Danke für die Antworten!


    Ich sehe, die Meinungen gehen auseinander. Wie gesagt, ich wurde nicht über die Anwesenheitspflicht aufgeklärt. Dennoch ist dies natürlich selbstverständlich, aber was wäre an einem Fernstudium so verkehrt? Ich hätte gerne an den Vorträgen teilgenommen, aber leider ging "mein Vergnügen" vor. OK: 3 Tage auf "Tage der religiösen Orientierung", die von der Schule veranstaltet werden - somit Pflicht! Das Ganze eine Woche vor unseren Klausuren, des Weiteren wurde während unsere Fahrt ein Termin verschoben, d.h. ich hatte nur paar Tage Zeit, um für Spanisch zu üben - mein schwächtest Fach. Natürlich kannte ich die Termine des Lehrgang und der Schule, aber ich hätte nicht einen Tag vorher am Lehrgang, der bis 21:30 Uhr geht, teilnehmen und am nächsten Morgen meine Klausur schreiben können. Schule hat Priorität und kann nur schwierig nachgeholt werden, als die zwei Termine. Den Inhalt dieser Termine habe ich nachgeholt, d.h. ich habe mich mit den Regeln beschäftigt. Ferner ist dies doch der Sinn eines Lehrgangs, wenngleich ich mein Wissen per Selbststudium erlangt habe.


    Daher sehe ich mich am nächsten bei "Stefan67": Jeder weiß doch, dass es immer weniger Schiedsrichter gibt. Verbände wollen wieder qualifizierte Mitarbeiter, aber sind kaum flexibel. Wenn ich meine Prüfung schaffe, habe ich doch meine Qualifikation, die von den Verbänden verlangt wird, erbracht. Dann kann ich auch auf die vorherigen Termine "verzichten", solange ich mir das Fachwissen aneigne. In den Terminen wird doch auch nur stumpf vorgetragen.


    Zusammenfassend musste ich abwägen, was wichtiger ist. Ich habe mich für Schule entschlossen, da ich hoffte, beim "C-Breitensport" - Lehrgang wird Verständnis gezeigt. Qualifizierte Mitarbeiter sind doch nur von Vorteil - und wenn diese recht jung sind, haben die Vereine noch länger eine bessere Betreuung ihrer Spieler. Ich bin keine 50 - ohne mich einer abwertenden Darstellung zu bedienen - und kann mich abends ganz ausgeruht zum Lehrgang bewegen. Dieses Verständnis muss irgendwann erbracht werden.


    Der Verantwortliche spricht von Gleichberechtigung, nachdem seine anderen Aspekte mich nicht ganz getroffen haben, aber inwiefern spricht man dabei von Gleichberechtigung. Zwischen männlich und weiblich? Eher nicht! Gleichberechtigung wäre in diesem Fall, dass einer die Prüfung besteht, der sich damit null beschäftigt hat und beim Nachbarn abgeschrieben hat. Einer, der sich nie abmeldet und dann zur Prüfung kommt. Einer, der ohnehin schon unzuverlässig ist oder keine gute Begründung - wie ich sie habe - hat.


    Habe bis noch keine Antwort auf meine letzte E-Mail erhalten, aber man merkt wohl, dass ich echt sauer bin, gerade weil ich den Lehrgang schnell beenden und mich wieder ganz dem Verein bzw. meinem ABI widmen möchte. Ich hoffe sehr, dass der KSO endlich Verständnis zeigt, oder vlt. ist er einfach zu alt und hat die rasante Entwicklung der neuen Generation verpasst.


    7Heby

    "Don't forget to love your haters. They keep you motivated."

  • @7Heby


    versteh deinen Ärger absolut. wirst aber wohl wenig erreichen.


    hier treffen halt wieder mal der normale Menschenverstand und Prinzipienreiterei aufeinander.
    wirst du immer wieder erleben, auch im Fussball, egal ob bei Funktionären oder auch bei Trainern.


    Wo keine persönliche Kompetenz vorhanden ist, versucht man sie über strengste Einhaltung von Regeln und Bestimmungen zu erreichen.


    gerade erlebt: Jungschiri kann die Schiedsrichterabende (auf denen viel eh belangloses Zeug geredet wird,)
    wegen auswärtigem Studiums nicht in der geforderten Anzahl besuchen und wird als Schiri gestrichen.
    Lieber lässt man es dann aus Prinzipienreiterei zu, dass Spiele nicht entsprechend besetzt werden.


    Tip:


    versuch mal abzuklären, ob es möglich ist, die Schiedsrichterprüfung über die normale Schiedsrichterausbildung zu machen.


    gg

  • Zitat

    Wie gesagt, ich wurde nicht über die Anwesenheitspflicht aufgeklärt.


    @7Heby:


    Das war für mich aus Deinem 1. Beitrag nicht ersichtlich, oder ich habe es überlesen. Natürlich sollten die Teilnahmebedingungen den Teilnehmern vorher erkenntlich sein.
    Das eine religiöse Veranstaltung eine Pflichtveranstaltung der Schule sein kann, war für mich nicht vorstellbar. Allgemein geht Schule natürlich vor und mit der kurzfristigen Terminverschiebung für die Klausur konntest Du nicht unbedingt rechnen. Aber von dieser Verschiebung war bisher nicht die Rede. Natürlich würde ich mich an Deiner Stelle auch ärgern, aber andererseits ist für mich auch nachvollziehbar, dass Regeln ( hier: Anwesenheitspflicht ) für alle gelten. Das diese allgemein keinen Sinn macht, kannst Du aber vielleicht den betreffenden Gremien mit Verbesserungsvorschlägen für zukünftige Lehrgänge unterbreiten. Erwarte aber diesbezüglich nichts ... :sleeping: .

  • Der Verantwortliche spricht von Gleichberechtigung, nachdem seine anderen Aspekte mich nicht ganz getroffen haben, aber inwiefern spricht man dabei von Gleichberechtigung.

    Spätestens aus diesen Worten entnehme ich, das Du nicht verheiratet bist :rolleyes:

    vlt. ist er einfach zu alt und hat die rasante Entwicklung der neuen Generation verpasst.

    Nicht alles bei der Entwicklung dieser neuen Generation ist positiv. Das wirst auch Du mit zunehmendem Alter feststellen. Insofern kann das Lebensalter bei der Einschätzung von Situationen auch sehr hilfreich sein.


    Ich kann Deinen Ärger gut nachvollziehen. Der Lehrgangsleiter hätte schon erkennen können, dass da jemand mit Engagement bei der Sache ist und diesen Schein machen möchte. Sind wahrlich keine negativen Eigenschaften für einen Schiri. Auch wenn Du es nur für Deine Lizenz brauchst, aber vielleicht findest Du ja Gefallen dran. Du solltest aber auch die Möglichkeit in Betracht ziehen, dass er im Laufe seiner Fortbildungen schon oft belogen worden ist was Abwesenheitsgründe betrifft !

    Habe bis noch keine Antwort auf meine letzte E-Mail erhalten, aber man merkt wohl, dass ich echt sauer bin

    Ist doch okay. Nobody is perfekt. Gib ihnen die Möglichkeit zu erkennen, dass sie sich in Dir getäuscht haben. Spätestens wenn Du nach Deinem Studium mal selbst Fortbildungen gibst, wirst Du für eine solche Einstellung dankbar sein. Lass Dir das ruhig von der älteren Generation gesagt sein :D

  • Bei Schiedsrichterveranstaltungen wird die Anwesenheitspflicht oft sehr eng gesehen. Vielleicht hat dein Obmann da keinen Spielraum.
    Ich weiß auch, dass viele Schiri-Anwärter versuchen, eine Ausnahme zu bekommen.
    Vermutlich können sie das gar nicht anders machen, sonst wären die Seminare ganz leer und jeder würde die Regeln zu Hause durchlesen.

  • Ich finde es schon arg dreist, das bei allen Terminen Anwesenheitspflicht besteht.


    Wie ich sehe, bist du im FLVW. Ich bin ebenfalls in dem Verband, und habe meinen Schirischein im Rahmen des Trainerscheins machen müssen. Am ersten Abend des Lehrgangs wurden wir darüber aufgeklärt, das wir bitte möglichst an allen Abenden anwesend sein sollen. Sollten wir verhindert sein, sollten wir uns per Mail, SMS, persönlich oder über Telefon beim Lehrgangsleiter abmelden.


    Einzig und allein Regel 12 war absolute Pflichtveranstaltung. Daher wurde diese Regel bei uns an zwei Abenden durchgenommen, damit jeder zumindest zwei Termine hat, bei denen er an einem Abend anwesend sein muss.


    Bei den Regeln 1-11 haben wir nichts gelernt, was für mich jetzt wahnsinnig neu gewesen wäre. Vielleicht 1 oder 2 Dinge, die ich nicht ohnehin schon wusste. Selbst die Anforderungen an die Platzgrößen waren mir vorher schon bekannt. Vielleicht kannst du ja nun so argumentieren, das in anderen Kreisen Anwesenheitspflicht nur bei Regel 12 gilt...


    Wobei ich sagen muss, das unser damaliger Lehrgangsleiter beim Trainerschein uns vorher bereits klarmachte, das wir als Trainer, die den Schein für ihre Lizenz benötigen - und somit nicht pfeifen werden (zumindest die meisten) - bei den Herren Schiedsrichterausbildern ohnehin nicht viel Ansehen genießen würden.

  • Danke für Eure weiteren Beiträge.


    Ich sehe, Ihr versteht meine Situation und schätzt dankenswert mein Engagement. Auch ohne Schein habe ich schon häufiger Spiele gepfiffen. Primär brauche ich die Ausbildung nur für die Trainerlizenz, aber ich bin nicht abgeneigt, weiterhin zu pfeifen. Das sind doch genug Gründe (auch meine Vorherigen).


    Da ich immer noch keine Antwort erhalten habe und demnach auch nicht mehr mit einer Antwort rechne, möchte ich gerne auf Eure Erfahrung berufen. Haltet Ihr es für sinnvoll, den Kreisvorsitzenden zu kontaktieren, oder sollte ich den KSO noch telefonisch kontaktieren, wenngleich ich mich schriftlich besser ausdrücken kann? Oder sogar den Kontakt zum Landesverband suchen?


    7Heby

    "Don't forget to love your haters. They keep you motivated."

  • Einig drüber, das die Schule vorgeht sind wir uns alle. Das ist auch nicht das Problem. Aber darauf zu bestehen, das Du zur Prüfung zugelassen wirst, obwohl Du bei den Lehrabenden nicht da warst-das geht nicht. Und das du dann beim Lehrwart auf Verständnis hoffst.... Du hättest Dich auch im Vorfeld mit ihm drüber sprechen können. Vielleicht hätte er ja dann Möglichkeiten gehabt. Aber erstmal nicht hingehen und dann motzen...da würde ich mich als Obmann auch quer stellen. Und Dein Spruch mit den 50 jährigen, die dann ausgeruht zu den Lehrabenden hingehen können, ist auch absolut daneben. Anscheinend weisst Du nicht, was es heisst, egal in welchem Job, seine Arbeitszeit konzentriert und gut durchzustehen. Dann müsste man auch sagen, das es einem jungen Menschen ja leicht fallen muß, Schule und Hobby (auch wenn es eine Qualifizierung ist, bleibt es ein Hobby) unter einen Hut zu bringen und den Lehrabend bis 21.30 Uhr durchzuziehen, dann schlafen zu gehen und am anderen Morgen seine Klausur zu schreiben.....

  • addi73


    Wenn Du in ein Arbeitsverhältnis gehst und selbst fragen müsstest, ob Du den Vertrag sehen könntest, würde ich an der Professionalität des Arbeitgebers zweifeln. Ich habe mich im Vorfeld immer abgemeldet. Erst hieß es: "Einen Abend kann man selber nachholen. Ist OK.", dann "Du hast zweimal gefehlt, deine Prüfung sitzt nicht mehr drin" (sinngemäße Wiedergabe), d.h. ich war mir überhaupt nicht darüber bewusst, dass man beim zweiten Mal ausscheidet. " Aber erstmal nicht hingehen und dann motzen" entspricht wohl er Deiner falschen Wahrnehmung. Ich zeige sehr viel Engagement im Lehrgang, aber wenn ich für die Schule lernen muss, ist das etwas anderes. Wie gesagt, hätte ich mich nicht abgemeldet und auch nichts wiederholt, kann ich die Entscheidung akzeptieren, aber das ist bei mir nichts so.


    Ich habe deutlich darauf hingewiesen, dass mein "50er-Spruch" nicht negativ von mir ausgewählt wurde. Lediglich möchte ich darauf hinweisen, dass ich mich als 18-Jähriger auf andere Personen/Personenkreisen verlassen muss - daher nicht so flexibel bin. In der Regel nehmen mehr Erwachsene am Lehrgang teil, die geregelte Arbeitszeiten haben und i.d.R. im geregelten Arbeitsverhältnis stehen, und sich somit die Zeit besser einteilen können.


    Zusammenfassend ist es doch nur für alle von Vorteil, wenn die Verbände flexibel sind und engagierte (!) junge Lizenz-Anwärter die Möglichkeit nicht verwehren. Wenn daraus resultierend der Fall ist, dass die Abende immer weniger besucht werden, sehe ich wenige Nachteile: Es gibt doch heute immer mehr Online-Lehrgänge für die, die kaum Zeit haben. Viellicht erlangen sie dadurch das gleiche Fachwissen, welches sie auch durch eine Prüfung bestätigen. Zur Folge, dass es wieder mehrere und vor allem auch junge Schiedsrichter gibt!


    Sehe ich das so falsch!? Gerne Contra-Argumente nennen, die den Pro-Argumenten überwiegen.


    7Heby

    "Don't forget to love your haters. They keep you motivated."

    Einmal editiert, zuletzt von 7Heby ()

  • Man stell sich doch mal follgende Situation vor: Ich mache 1/4 jahr meinen Trainerlehrgang (bei uns geht der so lange, jeden Samstag). Teilnahmepflicht besteht ja. Jetzt kommt am ende der Schirilehrgang und ich verpasse 2 Samstage wegen Grippe, oder meionetwegen auch wegen Notdienst....... . Sollte mir dann mein Lehrgangsleiter mit der teinhamepflicht kommen und mich nicht zur Prüfung zulassen, dann wäre es dass für mich komplett mit dem Fussball.


    Ich kann doch nicht eine Teilnahmepflicht machen, wenn ich für die Teilnahme im Grunde nix (Geld) bekomme. Eine gewisse Ausfallzeit muss einfach auch in Kauf genommen werden. Wird denn der Lehrgangsleiter auch gesperrt wenn er ggf mal nicht kann?

  • Erst hieß es: "Einen Abend kann man selber nachholen. Ist OK.", dann "Du hast zweimal gefehlt, deine Prüfung sitzt nicht mehr drin" (sinngemäße Wiedergabe), d.h. ich war mir überhaupt nicht darüber bewusst, dass man beim zweiten Mal ausscheidet. "

    Das ist denke ich mal eine klare Aussage...... zwischen einmal und zweimal besteht ein Unterschied


    die geregelte Arbeitszeiten haben und i.d.R. im geregelten Arbeitsverhältnis stehen, und sich somit die Zeit besser einteilen können.

    Auch die Schulzeiten sind geregelt.


    Aber vielleicht ist es einfach ein wenig naiv von Dir zu glauben, du kannst Deine Abiturklausuren machen und nebenbei noch Deinen Trainerschein. Vielleicht geht es nur eins nach dem anderen.
    Was willst Du denn machen, wenn Du eine Mannschaft betreust? Sorry, diese Woche kein Training, weil ich Klausuren schreibe? Weil ich lernen muß?


    Auch als Trainer hast Du viel um die Ohren und kannst nicht hoffen, das die Spieler in der einen Woche am Dienstag trainieren und in der anderen Woche dann am Donnerstag, weil Du dann Zeit hast.


    Dein Einsatz in Ehren - aber ein eigenes funktionierendes Zeitmanagement sollte schon vorhanden sein

  • Man stell sich doch mal follgende Situation vor: Ich mache 1/4 jahr meinen Trainerlehrgang (bei uns geht der so lange, jeden Samstag). Teilnahmepflicht besteht ja. Jetzt kommt am ende der Schirilehrgang und ich verpasse 2 Samstage wegen Grippe, oder meionetwegen auch wegen Notdienst....... . Sollte mir dann mein Lehrgangsleiter mit der teinhamepflicht kommen und mich nicht zur Prüfung zulassen, dann wäre es dass für mich komplett mit dem Fussball.

    Auch bei uns geht der dezentrale Lehrgang für den C-Breitenfussball etwa 4 Monate jeweils Samstagsvormittag praktische Übungen und einen Abend jede Woche Theorie. Bei uns braucht man allerdings den SR-Schein nicht dafür, erst ab der C-Leistungsfussball. Klare Ansage war vom Lehrgangsleiter: Insgesamt drei Fehltage sind erlaubt, nach dem vierten ist man raus. Termine wurden am ersten Tag festgelegt und von 22 Leuten, davon etwa 50 % Schichtarbeiter in 3- und 4-Schicht --> kein Teilnehmer hatte mehr als ZWEI Fehltage..........


    Und ansonsten... wenn man VORHER mit den Lehrgangsleitern redet, haben die meistens eine Lösung parat. Vielleicht hätte er den SR_Schein auch im Nachbarkreis machen können, oder oder oder.

  • Zitat addi73:

    Zitat

    Das ist denke ich mal eine klare Aussage...... zwischen einmal und zweimal besteht ein Unterschied


    Das würde ich auch so sehen.