14 jähriger soll nach foul schmerzensgeld zahlen - richtig oder falsch?

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  • Folgendes habe ich heute gelesen. ich stell das mal zur diskussion, weiß selbst noch nicht genau, als ich davon zu halten habe.
    (uwe, wenn das thema hierr falsch ist, dann verschiebe es)


    Quelle: www.derwesten.de


    Essen. Ein Urteil des Landgerichts Mönchengladbach hat die Jugend- und Amateurfußball-Szene aufgeschreckt. Ein 14-jähriger Jugendfußballer wurde nach einem Foul zu 2000 Euro Schmerzensgeld verurteilt. Funktionäre fürchten eine Klagewelle.
    Müssen Amateur- und Jugendfußballer künftig Angst haben, dass sie nach einem Foulspiel vor Gericht landen? Ein Urteil des Landgerichts Mönchengladbach sorgt derzeit für viel Wirbel bei den Breitensportlern. Ein 14-jähriger Jugendfußballer des TuS Grevenbroich wurde nach einem Foul im Oktober 2008 zu 2000 Euro Schmerzensgeld verurteilt. Durch die Aktion hatte sich der Gegenspieler von der Spielvereinigung Odenkirchen das Bein gebrochen.
    Der Schiedsrichter ahndete das Foul lediglich mit einer gelben Karte und einer Zeitstrafe. Dieser Beurteilung schloss sich der Richter keineswegs an. Die Anzeige wegen Körperverletzung wurde zwar fallengelassen, die Schmerzensgeldklage hatte dagegen Erfolg. Das Einsteigen des Jungen wurde als „überhart, brutal und in keinster Weise regelkonform“ gewertet, erklärte ein Sprecher des Gerichts.


    Familie legt Berufung ein


    Der Gefoulte unterstellt dem Verursacher klare Absicht und hat auch heute noch mit den Folgen zu kämpfen. In einem Interview erzählt er, dass er innerlich blockiert sei und das Fußballspielen aufgegeben hat. Die Eltern des verurteilten 14-Jährigen halten die Entscheidung des Gerichts für ein Unding. Der Vater sagte, bei dem Foul habe es sich um einen normalen Zweikampf gehandelt. Die Familie hat nun Berufung eingelegt. Damit wandert der Fall vor das Oberlandesgericht Düsseldorf.


    Angst vor dem Zweikampf?


    Das Urteil hat die Amateur- und Jugendfußball-Szene aufgeschreckt. Funktionäre befürchten eine bundesweite Klagewelle. „Wenn man künftig nach jedem Foul, durch das eine Verletzung entsteht, verklagt wird, dann würde das ja abschrecken, überhaupt in Zweikämpfe zu gehen“, erläutert Peter Hambüchen, Sprecher des Fußballverbandes Niederrhein, die Konsequenzen. Und das betreffe dann nicht nur den Fußball, sondern auch viele andere Sportarten.
    „Das Urteil kann so nicht stehen bleiben“


    „Jeder Fußballer weiß doch, worauf er sich einlässt. Beim Boxen gibt es auch was auf die Nase, und der Gegner wird nicht gleich verklagt“, sagt Wolfgang Jades, Vorsitzender des Fußballausschusses im Fußball-Verband Niederrhein (FVN). Die Rechtsabteilung des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) beschäftigt sich bereits mit dem Thema, wollte aber noch keine Stellungnahme dazu abgeben. Peter Frymuth, Präsident von Fortuna Düsseldorf, sagte in seiner Rolle als Vorsitzender des DFB-Jugendausschusses: „Dieses Urteil kann nicht so stehen bleiben“. Zudem kündigte Frymuth an, notfalls den verurteilten Spieler vor dem Oberlandesgericht zu unterstützen.
    DerWesten bat den Sportjuristen Dr. Jochen Fritzweiler um eine Einschätzung: „Ohne den Fall nebst Akten genau zu kennen, ist es schwer, die Rechtslage zu beurteilen. Schließlich kann es sich auch um ein Fehlurteil handeln, welches in der Berufungsinstanz aufgehoben wird“. Eine Klageweille drohe allerdings nicht, ist der Rechtsanwalt überzeugt.


    Derartige Urteile seien nichts Neues – auch wenn Jugendliche hier beteiligt sind. Der Richter stehe immer vor der Frage, zu beurteilen, ob kampfbetonte regelkonforme Härte vorliege oder eine unzulässige Unfairness - letzteres ist schuldbegründend. „Hatte der Spieler noch eine realistische Chance den Ball zu erreichen und verletzt er dann den Gegner trotzdem, muss der Verletzte das in Kauf nehmen“, so Fritzweiler.
    Mahnwirkung für alle nicht versicherten Jugendlichen


    In der Regel hätten derartige Klagen aber keine großen Erfolgschancen, weil oftmals der Verletzte nicht beweisen kann, dass der Gegner schuldhaft gehandelt hat. „Oft werden dann mehrere Zeugen gehört, von denen ein Teil die Partei des Verletzten einnimmt, der andere Teil sich auf die Seite des Verursachers schlägt“, sagt das Vorstandsmitglied der ARGE Sportrecht des Deutschen Anwaltsvereins. Falls es zu einer Verurteilung kommt, zahle in jedem Falle die Haftpflichtversicherung der Eltern. Die Jugendlichen sollten sich deshalb darum kümmern, dass sie wirklich haftpflichtversichert sind und die Einzelheiten mit ihrem Verein und ihren Eltern besprechen – „insofern hat das Urteil für alle nicht versicherten Jugendlichen eine Mahnwirkung“, betont Fritzweiler. (mit dapd)


    so und feuer frei :thumbup:

  • Interessantes Thema. Meine erste Reaktion: Das kann doch wohl nicht wahr sein 8o . Aber mit ein wenig nachdenken sehe ich das differenzierter:


    Eine absichtliche Attacke, die nur das Ziel hat den Gegenspieler zu verletzen, muss auch straf- oder zivilrechtliche Folgen haben. Man kann doch zu einem Spieler, der von einem Gegner z.B. zum Invaliden getreten wird, nicht sagen "Pech gehabt". Denn das hiesse doch, dass man sich auf dem Platz austoben darf und im schlimmsten Falle eine rote Karte und eine mehr oder weniger lange Sperre befürchten muss.


    Umgekehrt darf ein Foul, welches im Eifer des Gefechtes unabsichtlich passiert, keine Schadensersatzansprüche nach sich ziehen. Insofern würde ich die Grenze auch weiter ziehen als der zitierte Rechtsanwalt "Der Richter stehe immer vor der Frage, zu beurteilen, ob kampfbetonte regelkonforme Härte vorliege oder eine unzulässige Unfairness - letzteres ist schuldbegründend."


    Es kommt also meines Erachtens immer auf den Einzelfall an. Da werden sich viele Richter die Köpfe zermartern und viele Rechtsanwälte ein feines Zubrot verdienen, Die Haftpflichtversicherung ist ja ohnehin ein Muss, gerade bei Kindern. Sollte man allen Spielereltern vielleicht nochmal explizit sagen.


    Grüße
    Oliver

  • Wenn der 14-jährige mit voller Absicht und das voll erkennbar den anderen umgegrätscht hat, ist das zwar schlimm und sollte ein deftige Sperre geben, aber 2000€?????



    Wenn man Fußball spielt, nimmt man es in Kauf, verletzt zu wrrden. Natürlich soll es für Fouls auch mal härtere Strafen geben, aber 2000€ noch dazu für einen 14-jährigen - was ist denn, wenn sich zufällig bei der F-jugend einer das Bein bricht? Kostet den Gegner das dann auch 2000€?



    Also foulen mit Absciht ist nicht schön und sollte sehr hart geahndet werden - aber mit Sperre und irgendwas aus dem Fußball, die verbinden da Fußball und normales Leben!



    Ich finde, der Fußball sollte schon noch unter sich bleiben, sonst können wir gleich zu jedem Spiel einen Polizisten abstellen, der dann feststellt ob ein Foul Absicht war oder nicht. Wir sind hier nicht in Amerika, wo man den Mikrowellen-hersteller dafür verklagen kann, dass die Katze, wenn man sie in die Mikorowelle steckt, stirbt und das schlimmerweise nicht auf der Verpackung steht.


    Motto: Gib niemals auf!
    Alter: 15

  • Kommt sicher auf den Einzelfall an. Wer versichert ist, den sollte es nicht weiter stören. Es wird ja wohl nicht dauernd vorkommen, dass ein Spieler einen anderen mit voller Absicht brutal foult.

  • Es kommt auf den Einzelfall an. Eigentlich ist es ein unding, ich muss damit halt rechnen. Aber man weiß ja nicht, was sich auf dem Fußballplatz alles zugetragen hat. Eine normale Grätsche, selbst wenn man den Gegner trifft und den Ball nicht, darf in meinen Augen vor einem ordentlichen Gericht nicht bestraft werden. ABER, wenn einer mit voller Absicht umgehauen wird, dann muss dies auch folgen für den Täter haben!

    »Fußball ist grundsätzlich einfach, aber das Schwierigste was es gibt ist, einfachen Fußball zu spielen.«

    (Johan Cruyff)

  • Ich hab mal nen Artikel aus England gelesen. Da ging es um 8jährige. Da hat sich ebenfalls ein Kind beim Zweikampf das Bein gebrochen. Die Klage wurde abgewiesen mit der Begründung: Da es sich bei Fußball um eine Kampfsportart handelt muss man mit Verletzungen rechnen.
    In dem Sinne hat der Richter ja recht, da es immer Zweikämpfe im Spiel gibt was dazu gehört. Meiner Meinung nach sollte bei so einem Fall die Sportgerichtbarkeit entscheiden. Wenn wirklich Vorsatz vorliegt, dann bin ich für eine lebenslange Sperre!

  • Ein interessantes Thema.

    Jeder Fußballer weiß doch, worauf er sich einlässt. Beim Boxen gibt es auch was auf die Nase, und der Gegner wird nicht gleich verklagt?, sagt Wolfgang Jades, Vorsitzender des Fußballausschusses im Fußball-Verband Niederrhein (FVN)

    Das ist schon mal Schwachsinn, was der Herr da von sich gibt. Boxen verfolgt andere Ziele. Ein Vergleich hinkt.

    Es kommt also meines Erachtens immer auf den Einzelfall an

    Richtig.

    ABER, wenn einer mit voller Absicht umgehauen wird, dann muss dies auch folgen für den Täter haben

    Nun, ab wann unterstellst Du Absicht? Ich wette, dass es bei solchen unklaren Angelegenheiten immer mindestens 2 Seiten und Wahrheiten gibt.


    Vorsatz ist m.E. nur unterstellbar, wenn:

    • die Verletzung eines Spielers billigend in Kauf genommen wird und der Ball außer Reichweite ist
    • ein Spieler ein Foul verbal ankündigt (Ich tret dich weg, Du S**)

    Dann und nur dann ist Absicht offensichtlich und sollte auch rechtlich verfolgt werden.

    Das einzige, was wirklich gerecht verteilt ist, ist die Intelligenz.
    Ich habe noch nie jemanden sagen hören, er hätte zu wenig davon.

  • § 223 Strafgesetzbuch.....sinngemäß.....Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt....wird bestraft + der Versuch ist strafbar.


    Der Spieler verletzt den anderen....also wurde der Tatbestand erfüllt.


    Es gibt noch die Unterscheidung der Begehungsweise....sprich...machte er es beispielsweise extra----wäre Vorsatz----gegeben....oder geschah es im sportlichen Zweikampf....---fahrlässige Begehungsweis--- . Fahrlässigkeit kann auch bedingter Vorsatz sein....wäre ungefähr gegeben...wenn der Spieler etwas macht, was gefährlich ist und nimmt dabei in Kauf....den anderen zu verletzen...will das vielleicht nicht wirklich...tut es aber letztendlich.....


    Alle Beispiele haben eines gemeinsam....sie erfüllen den Tatbestand.


    Kommt es amtlich oder durch einen Strafantrag des Geschädigten oder dessen Erziehungsberechtigte...wird die Straftat verfolgt bis eingestellt.


    Bei der Bestrafung kommt bei Kindern das Jugendstrafrecht in betracht.


    Egal ob bestraft wird oder nicht.....bleibt der zivilrechtliche Teil, hier der Eingang über § 823 Bürgerliches Gesetzbuch.


    Hier könnte -das weiss ich nicht genau...- bis hin zur Krankenkasse des Verletzten....Schadenersatz gefordert werden.


    Darüber hinaus, kann der Verletzte -egal wie strafbar sich der "Täter" machte, Schadenersatz in angemessener Höhe fordern.


    Das geht auch ohne Juristen.


    Erst wenn der angemessene berechtigte Anspruch nicht erfüllt wird, kann man selber oder über einen Juristen einen Antrag beim Amtsrichter auf Schadenersatz stellen. Das gäbe im letzten Schluß einen zivilrechtlichen Prozess.


    Zahlen tut dann der Verursacher, ...entweder aus der eigenen Tasche oder ....die eigene Haftplichtversicherung des Verursachers, die ein 14jähriger im Normalfall über die elterliche Haftpflicht hat.


    Wenn mein Sohn beim Fußball einen anderen derart schädigt oder sogar so stark angeht, das ein fettes Schienbein bricht (da gehört einiges zu)..... würde ich damit kein Problem haben, demjenigen meine Haftpflichtdaten mitzuteilen. Soweit mir bekannt, gebe ich aber keinerlei Schuldanerkenntnis ab. Ich trete -sozusagen....den Fall an die Versicherung ab...


    Die schicken dann eine Schadennummer, und einen Bericht und der Rest wird darin erklärt.


    So kenne ich das, das ist eine normale Sache.


    Sie ist beim Fußball eher unüblich....deine Rechte gibst du aber nicht beim Betreten des Fußballgeländes an der Pforte ab!


    Es klagt nur niemand. Ich würde auch nicht für einen Kratzer am Bein oder ähnlich geringem etwas fordern.


    Ein gebrochenes Schienbein oder übelste Fouls....jo....warum nicht. Schön mal 300, 500 oder 1000 Euro...keine Ahnung was da angemessen und üblich ist....wieso nicht.
    Der Verursacher sollte überlegen, wie hart er einsteigt, der Trainer sollte wissen, was er wie ausgibt und genau das soll ein potenzielles Opfer doch schützen.


    Zudem...man ist doch versichert.


    Erschreckend für einige, ..klar...weil die Forderung stellt ja niemand auf. Habe ich so auch noch nicht gehört, ist aber für mich logisch....ein normaler Ablauf.

  • Der Beschuldigte ist über 14 Jahre alt und somit teils schuld- und geschäftsfähig.


    Ähnliches gibt es im Schulrecht: Normale Schlägerei kein Problem, da es durchaus dazu kommen kann.


    Bei Vorsatz mit großer Gefährdung, z.B. wenn ein Schüler (14) einem anderen Schüler auflauert und diesem ohne Vorwarnung feste auf das Auge haut, ist hier eine besondere Gefährdung gegeben und Schulen sogar verpflichtet, eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten.


    Wenn der Junge verurteilt wurde, dann hat das Gericht folglich das Foul nicht als normales Sportfoul gewertet, sondern als bewusste und absichtliche Tat mit größerem Gefährdungspotintial für den Geschädigten.


    Angst um den Fußball muss man sich meiner Meinung nach da aber nicht machen.

    [b][color=#990000]"Absolvent der SOCCERDRILLS-ONLINE Kurse BASIS, Ki-Fu und JUGEND-FU."

  • @ Andre, da du ja indirekt vom Fach bist, hab ich mal noch ne Frage. Wie im oberen Thread beschrieben wurde ja Fußball da als Kampfsport eingestuft. Sagen wir mal ich breche beim Boxen dem Gegner die Nase, kann dieser mich dann auch belangen?
    Ich mache eine Regelkonforme Grätsche, treffe den Ball und der Gegner verletzt sich trotzdem mit Schienbeinbruch: Was ist dann? Also sollte ich lieber einem Zweikampf aus dem Weg gehen?

  • Germancoach,


    nur der Richtigkeit wegen.....


    der 14jährige ist kein Beschuldigter mehr, denn das Verfahren wurde ja -so ich richtig gelesen habe- eingestellt.


    Was blieb, war die Zivilklage nach dem BGB, wo der Geschädigte abseits der Strafsache ein Schmerzensgeld forderte und es ihm gerichtlich dann zugesprochen wurde.


    Diese Verfahren laufen unabhängig voneinander, wobei das Strafverfahen abgewartet wird. HIer wurde das eingestellt....was eine gewisse Signalwirkung für das Zivilverfahren hat. Um so besonderer ist der Ausgang des Zivilverfahrens, wo ihm dann doch ein Schmerzensgeld zugesprochen wurde, das die Haftpflicht des Verursachers zahlen dürfte.

  • @ Andre Da hast du von der Terminologie her absolut Recht. Ich wollte ausdrücken, dass man dem jungen mann die Dinge vorwirft.



    Ansonsten gilt für das Hineingrätschen die gleiche Rechtslage, auch im Schulsport: Eine Verletzung, die im Eifer des Gefechts und ohne jegliche böse Absicht einem anderen zugefügt wurde ist nichts, wofür man einen anderen Schüler persönlich haftbar machen kann. Versicherungsleistungen lassen wir hier mal außen vor.

    [b][color=#990000]"Absolvent der SOCCERDRILLS-ONLINE Kurse BASIS, Ki-Fu und JUGEND-FU."

  • Rene,


    ich bin da nicht wirklich vom Fach, weil ich zeige so etwas an, wenn wir grob der Meinung sind, dass ein Straftatbestand erfüllt ist. Ferner sichern wir in diesen Fällen Beweismittel.


    Ja, ich denke der Schlag auf die Nase mit Nasenbeinbruch....wäre ein ähnliches bis gleiches Beispiel.


    Was dagegen spricht ist, dass die beiden Boxer sich ja irgendwo im Rahmen sportlich festgelegter Richtlinien so zu sagen zur vorsätzlichen Körperverletzung verabreden.


    Beide nehmen ja irgendwo billigend in Kauf, den jeweils anderen zu verletzen.


    Deswegen bin ich mir beim Boxer unsicher. Trotzdem würde ich die Anzeige zunächst aufnehmen, weil der Tatbestand ich ja grundsätzlich erfüllt.


    Der Fall würde dann geprüft....vom Staatsanwalt. Der Staatsanwalt schließt sich dem an und würde einen Antrag beim Strafrichter auf Bestrafung stellen oder es ebend aus verschiedenen Gründen einstellen.


    Wie gesagt, ..ich schätze das ein...wirklich wissen, fachmännisch gesichert wissen tue ich es nicht.

  • Da einst auch von uns ein Anwalt die Daten eines Spielers verlangte, weil sein Gegenspieler nach einem Foul verletzt war, habe ich damals ein Gutachten zum Thema gelesen.


    Foulspiele beim Fußball können demnach durchaus rechtlich belangt werden, wenn das Foul mit der Absicht begangen wurde, den Gegner zu verletzen.


    Im Gutachten wurde auch darauf eingegangen, dass eine neutrale Person das auch so werten muss. D.h. der Schiedsrichter muss zwingend eine rote Karte aussprechen, ansonsten kann es sich nicht um einen solchen Fall handeln.


    Ich halte es aber mit Germancoach: Der Fußball wird trotzdem weiter existieren.

  • Wenn mein Sohn beim Fußball einen anderen derart schädigt oder sogar so stark angeht, das ein fettes Schienbein bricht (da gehört einiges zu)..... würde ich damit kein Problem haben, demjenigen meine Haftpflichtdaten mitzuteilen. Soweit mir bekannt, gebe ich aber keinerlei Schuldanerkenntnis ab. Ich trete -sozusagen....den Fall an die Versicherung ab...


    Die schicken dann eine Schadennummer, und einen Bericht und der Rest wird darin erklärt.


    So kenne ich das, das ist eine normale Sache.

    Was Du so alles kennst...


    Yep, mach das mal ruhig. Die Versicherung zahlt ja.
    Vielleicht macht sie das sogar wirklich. Ein Mal. Bei ner kleineren Summe auch das zweite Mal.
    Danach heißt es: Flieg, Andre, flieg und zwar aus der Versicherung raus.
    Und dann versuch mal, ne neue abzuschließen.

    Das einzige, was wirklich gerecht verteilt ist, ist die Intelligenz.
    Ich habe noch nie jemanden sagen hören, er hätte zu wenig davon.

  • Ich mache eine Regelkonforme Grätsche, treffe den Ball und der Gegner verletzt sich trotzdem mit Schienbeinbruch: Was ist dann? Also sollte ich lieber einem Zweikampf aus dem Weg gehen?

    Richtig, am besten vorsichtshalber mit dem Fußball aufhören ;)

    Das einzige, was wirklich gerecht verteilt ist, ist die Intelligenz.
    Ich habe noch nie jemanden sagen hören, er hätte zu wenig davon.

  • @ Tom:Ironie Anfang! Ja das meine ich ja. Wenn ich bei jedem Zweikampf ne Schadensersatzforderung befürchten muss, dann sollte ich mal drüber nachdenken nicht zu spielen oder den Trainer mit körperlosem Spiel zu beeindrucken. Achso nicht zu vergessen im Kifu den Mindestsicherheitsabstand einführen! Was da alles passieren kann! Ironie Ende! :thumbup:
    Allerdings werde ich diesen gerichtsbeschluß meinem Versicherungsmann mal empfehlen, dann kann der einen haufen Privathaftpflicht bei uns im Verein abschliessen! 8o

  • Allerdings werde ich diesen gerichtsbeschluß meinem Versicherungsmann mal empfehlen, dann kann der einen haufen Privathaftpflicht bei uns im Verein abschliessen! 8o

    Brauchst Du nicht. Kinder sind bei den Eltern mitversichert. Diese Versicherung sollte eigentlich jeder haben. Wer sie nicht hat, ist selber schuld.

    Das einzige, was wirklich gerecht verteilt ist, ist die Intelligenz.
    Ich habe noch nie jemanden sagen hören, er hätte zu wenig davon.

  • HaHa, naja hier in Dunkeldeutschland erlebe ich das noch oft das mir jemand sagt sowas brauche ich nicht! Genauso unwichtig wie ne private Unfallvers.! Leider gibt es noch genug die sich keine Rübe machen bis sie zur Kasse gebeten werden :thumbdown:

  • Was Du so alles kennst...


    Yep, mach das mal ruhig. Die Versicherung zahlt ja.
    Vielleicht macht sie das sogar wirklich. Ein Mal. Bei ner kleineren Summe auch das zweite Mal.
    Danach heißt es: Flieg, Andre, flieg und zwar aus der Versicherung raus.
    Und dann versuch mal, ne neue abzuschließen.


    Tom, ist das jetzt ein Witz oder was?


    A verletzt B, A meldet es der Versicherung, wenn B einen Anspruch anmeldet und teilt ihm nicht mit, ....sorry ich bin schuld (kein Schuldanerkenntnis, beim Unfall oder sonstigem). A ist verpflichtet, zumindest seinen Namen anzugeben.


    B schreibt A oder dessen Versicherung mit seiner Forderung an. A gibt es an die Versicherung weiter, wo der Fall bearbeitet wird.


    Das ganze gibt ein Ergebnis.


    Wenn das B nicht gefällt, steht ihm der Klageweg offen.


    Ob Fußballplatz, Verkehrsunfall, andere Schadensereignisse....immer der selbe ablauf.


    NUN mal die Gegenfrage, ....wieso schmeist mich die Versicherung raus?


    Will ich dir noch mehr aus dem Nähkästchen erzählen:


    Drei Söhne, 15, 14, 10. Die habe alle im Laufe der Zeit mal einen echten Schaden produziert. Von der Kaffeetasse bei Freunden bis zum zerkratzten Auto, Schussschäden nach Fußballballspielen bis hin zu meiner Frau, die vor 8 Wochen vom Pkw erfaßt und vom Fahrrad geholt wurde. Im Dienst....der gleiche Rat an den Bürger.....man nennt es Hinweis auf den Rechtsweg erteilen.


    Und noch kommt der liebe Tom und schreibt derartiges, ..verstehe ich nicht. Nimms einfach zur Kenntnis, falls du mal was ähnliches hast...weisste Bescheid...würd Horst Schlemmer jetzt sagen ;)


    Richtig, am besten vorsichtshalber mit dem Fußball aufhören ;)


    Nö, ....einfach so spielen, dass das ebend nicht passiert. Mir ist das in meinem ganzen Leben nicht passiert. In meinem Umfeld ist das auch niemandem passiert.


    Das kann passieren, sicherlich.


    Oftmals sind es die Schwächen des Einzelnen, vor allem technisch-taktische Schwächen, die ihn dazu veranlassen, so plump und dämlich zu spielen!


    Kartoffelfußball ebend...nicht immer, aber oft.


    Ich finde z.B. das die Grätsche verboten gehört, weil es immer ein Stück Zufall ist, ob es gut geht oder nicht. Der Anwender riskiert eine Menge. Mir muß auch keiner erzählen, dass derjenige der beispielsweise Grätsch dabei immer alles im Griff hat. Letztlich bewegt sich der Gegenspieler wie er will und nicht, wie der Grätschende es erwartet. Dabei passieren Unfälle.


    Futsal beweist, es geht auch ohne ;)