Spielerwechsel duch "Nichzustimmung" des Altvereins blockiert

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  • Hallo Kollegen,



    ich habe eine Frage zur Regelauslegung bei Verinswechseln.


    Wann darf ein Verein einen Spielerwechsel verweigern???


    Hintergrund:


    Bei uns haben sich Spieler gemeldet, die ab der nächsten Saison bei uns im Verein spielen wollen. Nachdem man sie im Altverein von einem zum andern schickte, bevor sie überhaupt ihre Pässe kurz vor dem Ende der Wechselperiode erhielten, war dann auf der Rückseite zu lesen, das dem Wechsel nicht zugestimmt wird, was ja eine Sperre zur Folge hat.


    Kann ein Verein einen Wechsel ohne Begründung versagen (Beiträge usw. waren bezahlt) und was kann man dagegen machen?


    Wie verhält es sich bei Spielern, die nur eine Gastspielgenehmigung hatten, hat da der Verein, bei dem sie spielten überhaupt ein "Zustimmung/Ablehnungssrecht" ?


    In Gesprächen habe ich gehört, dass es wohl "heute überall so gehandhabt wird, dass nicht zugestimmt wird". Wie wird das bei Euch gehändelt?


    Danke!


    Gruß

  • In der Wechselperiode I kannst du eine Sperre umgehen, indem du dem abgebenden Verein eine Ausbildungsentschädigung zahlst. Die Summe ist im Sommer festgelegt.


    Ich würde auch mal anrufen und nachfragen, ab und an sind das einfach Abstimmungsprobleme beim abgebenden Verein. Ich hab mal Pässe zum versenden abgegeben an den, der dass für unsere Herren macht. Er wusste nicht ob die Pässe freigegeben werden sollen, deshalb hat er alle erstmal nicht freigegeben verschickt (bei den Herren ist das hier normal).
    Daraufhin hat mich der Jugendleiter des entsprechenden Vereins angerufen, und natürlich haben die Spieler im Nachhinein ihre Freigabe bekommen.



    Zitat

    Kann ein Verein einen Wechsel ohne Begründung versagen (Beiträge usw. waren bezahlt) und was kann man dagegen machen?

    Ja, kann er. Es geht dabei meist um die Ausbildungsentschädigung. Stell dir vor, dein Verein hätte einen Top-Spieler bis zur A-Jugend ausgebildet und soll ihn dann kostenfrei abgeben? Wäre für dich auch unverständlich.
    Im übrigen kannst du dagegen nichts machen ausser die Sperre abzuwarten bzw. die Ausbildungsentschädigung zu zahlen.

  • das mit der "ausbildungsentschädigung" finde ich in unseren "niederungen" der fußballlandschaft schon ziemlich daneben.


    die jungs sollen fußball spielen können, ohne das es nur darauf ankommt, ob der neue verein sich es sich leisten kann, den neuen spieler aufzunehmen.


    hängt die summe eigentlich davon ab, wie lange der spieler im alten verein war?

  • hängt die summe eigentlich davon ab, wie lange der spieler im alten verein war?

    zum einen glaube ich davon, zum anderen richtet sich das aber auch nach der höchsten spielklasse in der der verein vertreten ist.

  • Ja hängt davon ab. Ein Beispiel im FLVW:
    D-Jugendspieler wechselt von KL C zur KL A und hat 5 Jahre in dem abgebenden Verein gespielt:
    100€ + 5 x 25€ = 225€
    Ausbildungsentschädigungen gibt es aber nur im älteren D-Jahrgang bis zur A-Jugend

  • frag besser offiziell beim Verband an.es gibt noch Besonderheiten,


    hab jetzt die Mitteilung bekommen dass die anrechenbaren Jahre nicht von Ausstellung des Passes an, sondern erst ab der D-Jugend zählen.


    bekam zuvor auch eine andere Telefonische Aussage.


    Beispiel


    älterer D_jugendsp. (seit 8 Jahren im Verein)wechselt zur neuen Saison in die C-Jugend eines Bezirksligisten


    200,-- € plus 2 x 50,-- € macht 300,--€ plus Mehrwertsteuer (ja, die kommt dazu)



    Günter

  • DSV, gemäß § 3 Nr.1 Jugendordnung DFB regeln das die Mitgliedsverbände selbst.


    Soweit ich das in Erinnerung habe, warst du aus LSA (?) - also gilt für dich die Jugendordnung des FSA. Auch beim Querlesen der darin aufgeführten "Maßgeblichkeiten" anderer Verordnungen (SpO FSA oder auch Jugendordnung DFB) komme ich nicht zur Erkenntnis, dass "normale" Vereine im Nachwuchsbereich - auch bei Nichtzustimmung - irgendwelche Entschädigungen zahlen müssen...wär mir in unseren Breitengraden absolut neu!

  • dank euch,


    da werde ich mal bei unserem landesverband anrufen und nach ner antwort suchen.


    auf jeden fall finde ich dieses ganze 'umhergehandel mit den kids" zum brechen.


    wenn wir bezahlen müssen, muß ich mir also die kohle wieder reinholen, wenn von uns ein spieler geht, da wir es nicht so dicke haben. ob das im sinne des erfinders war/ist ???

  • LSA ist wohl Sachsen Anhalt?


    dort wird in der Satzung auf § 3 Jugendsatzung DFB hingewiesen.


    siehe dort nach, und du wirst die entsprechenden Aufwandsentschädigungstabelle finden, die im ganzen DFB Bereich gilt


    Günter

  • Ich (als Jugendleiter) sperre erst einmal alle Spieler, die von uns weggehen. Warum? Weil viele Vereine auch Spieler sperren, wenn sie zu uns gehen. Wir spielen etwas höherklassig und meist kommen die ehrgeizigen Spieler von sich aus zu uns, ca. 1/3 bis 1/4 unserer Neuzugänge sprechen wir aktiv an, der Rest kommt von sich aus. Teilweise sind die Altvereine dann richtig sauer und sperren diese Spieler, teilweise haben wir Abkommen, dass Spieler zwische uns ohne Sperre wechseln können.


    Daher schaue ich mir dann immer an, wo ein Spieler hinwechselt. Ist es ein Verein, der uns immer Freigaben erteilt, kriegt er auch für alle Spieler die Freigaben. Ist es ein Verein, der von uns immer Geld haben möchte, muss er eben auch zahlen oder der Spieler die Sperre aussitzen. Wenn es nach mir geht, gehört diese Regel auch abgeschafft... Sie hat übrigens dazu geführt, dass wir stark bestrebt sind, Spieler nach der E-Jugend abzuwerben, wo das eigentlich noch gar nicht nötig ist, dass sie zu uns wechseln - aber dort sind die zu 100 % "ablösefrei".


    Die Tabelle bietet die Rahmenbedingungen, die Details sind in den Landesverbänden oft verschieden. Wir zahlen nie die vollen Summen und die wenigsten Vereine tun das. Das ist eine klassische Verhandlungssache: "Laut Tabelle stehen euch 300 Euro zu, wir bieten 150. Ihr könnt entscheiden, ob ihr die haben wollt oder gar nichts." "Wir wollen 200, oder der Spieler muss sitzen." "Ok, 200 geht in Ordnung." Widerlich.


    Klassische Summen, die wir zahlen:


    D-Jugendlicher 100-150 €
    C-Jugendlicher 100-200 €
    B-Jugendlicher 200-250 €
    A-Jugendlicher 150-400 €


    Einen Spieler, der gerade aus der A-Jugend kam, habe ich soeben für 600 € "verkauft". Laut Tabelle wären zwar 1000 € möglich gewesen, doch bei ca. 650 € liegen die Sozialabgaben für einen Spieler, der einen Scheinvertrag erhält, daher kriegt man eigentlich nie mehr als die 600 €.

  • @ chris


    danke.



    wird dann eigentlich die freigabe vom abgebenden verein rückwirkend erteilt, denn wir haben ja die pässe mit dem vermerk 'nicht zugestimmt' schon bei uns vorzuliegen. oder sind nun schon "alle messen gesungen" ?

  • Wenn ihr die Begleichung der Ablöse gegenüber der Passstelle nachweist, wird die Sperre sofort aufgehoben.

  • Die Tabelle bietet die Rahmenbedingungen


    Chris, das sind keine Rahmenbedingungen, das sind die offiziellen Sätze, die ein Verein fordern kann und auch darauf bestehen kann, wenn die
    Vereine sich nicht so, wie du es sehr gut beschrieben hast, einigen können.


    mit meinem Sohn habe ich die Situation, dass der Verein derzeit noch die volle Alöse verlangt, ansonsten Sperre bis 1.11.


    und der Verband kann nichts dagegen machen. Ausnahme: Wohnortwechsel, oder 6 Monate nicht gespielt.


    Günter

  • wenn ich da lese, das es bis 600euro für nen a-junioren sind, so wird es wohl auf die sperre hinauslaufen. es sind drei, oder gar vier spieler die kommen und das würde fast unseren jahresetat des vereins kosten :(

  • Günther: Das ist ja kein Widerspruch zu dem was ich gesagt habe. Tabelle ist Rahmenbedingung, man kann sich aber auch auf WENIGER einigen. Klar, wenn sich der abgebende Verein nicht bewegt, hat man keine Chance:


    DSV: Wie alt sind die Spieler denn und wie lange haben sie bei dem anderen Verein gespielt? Ich würde dort einfach mal anrufen und nachfragen, wie es mit der nachträglichen Freigabe (die ist im Jugendbereich immer möglich) aussieht. Evtl. könnt ihr überein kommen, dass eure beiden Vereine sich gegenseitig immer die Freigabe geben, das ist die beste Lösung.

  • Günter- der Verband hat die Richtlinien gemacht, natürlich kann er dagegen etwas machen und die Sachen abschaffen.

  • d

    Günter- der Verband hat die Richtlinien gemacht, natürlich kann er dagegen etwas machen und die Sachen abschaffen


    du hast Recht, aber dazu sind Verbandsbeschlüsse erforderlich, ich meinte, dass der Verband sich zur Zeit an seine eigenen Beschlüsse halten muss.


    ausserdem: es gibt ja auch viele gute Argumente für diese Aufwandsentschädigung. Und die Argumente des aufnehmenden Vereins und des abgebenden Vereins
    sind halt kontrovers. dann denken auch Vereinsvorstände oft anders als Trainer.


    Günter

  • Wenn ihr die Begleichung der Ablöse gegenüber der Passstelle nachweist, wird die Sperre sofort aufgehoben.

    Bei uns stellt der abgebende Verein dann ein Schreiben aus, dass nachträglich eine Freigabe erteilt worden ist. Das schickt man dann zusammen mit dem Paß und dem Paßantrag an den Verband.


    Wir sperren alle Spieler die uns verlassen. Genauso machen das alle Vereine bei uns im Kreis und dann einigen sich die Verantwortlichen der Clubs! Bei uns ist es ganz selten, das ein Spieler deswegen für drei Monate gesperrt wird! Meistens wird auch keien Ablöse gezahlt, man will aber wissen, zu welchem Verein der Spieler wechselt. Hat der andere Verein mal einen Spieler nicht freigegeben, dann wird der Spies umgedreht.

    »Fußball ist grundsätzlich einfach, aber das Schwierigste was es gibt ist, einfachen Fußball zu spielen.«

    (Johan Cruyff)

  • wenn ihr einen Spieler ohne Ablösesumme freigibt empfehle 2 Sachen


    1. lasst euch schriftlich geben, dass er auch ohne Aufwandsentschädigung wieder zurückkommen kann.



    2. bei einem wirklich Talentierten, vereinbart auch, dass bei späteren Zahlung an den neuen Verein euer Verein beteiligt wird.


    Beispiel: Spieler wechselt vom Dorfverein zum Verbandsligisten, von dort dann zum Bundesligisten, und dann werden richtige Summen fällig.


    ich hab da schon die tollsten Sachen erlebt.


    Günter


  • Richtig: Sachsen-Anhalt. Den Verweis auf den § 3 Jugendordnung DFB habe ich eigentlich nur gemacht, um auf den darin enthaltenen "Generalschlüssel" für die Verbandsselbstbestimmung hinsichtlich der Wechselbestimmungen zu verweisen. Die DFB-Jugendordnung verstehe ich deshalb als Rahmen, in dem sich die Landesverbände bewegen können/müssen.


    In der Jugendordnung FSA sind keinerlei Ablösesummen etc. fixiert, auch in den entsprechenden Querverweisen zu "übergeordnetem Recht" (Spielordnung FSA, Jugendordnung DFB) nicht! Daraus schließe ich, dass in Sachsen-Anhalt für Kinder und Jugendliche keine Entschädigungen gezahlt werden müssen, mit Ausnahme der A-Jugendlichen der älteren Jahrgänge, wo gesonderte Bedingungen erfüllt sein müssen (weil die ja in den Herrenbereich wechseln). Eine Ausnahme bilden auch die A-D-Jugendlichen der "Nachwuchszentren der Lizenzvereine"...die DSV aber wohl nicht meint.


    Was geregelt ist, sind die etwaigen Spielsperren, sofern die Zustimmung nicht gegeben ist bzw. nicht innerhalb der vorgegebenen Wechselzeiträume gewechselt wurde.



    Aus der Jugendordnung FSA (§ 9) entnehme ich, dass diese Spieler lediglich die dafür vorgesehene Sperren bekommen, welche sich nach dem Alter und - sofern diese nicht vor dem 01.07. gewechselt sind - der Zustimmung des abgebenden Vereins richten. Ist die Abmeldung beim alten Verein bis zum 30.06. erfolgt, hat dies für die kommende Saison (Beginn Mitte August) keinerlei nachteilige Auswirkung...auch bei Nichtzustimmung!


    Ich sage es noch einmal: Ich kenne keinen Wechselvorgang im hiesigen Nachwuchsbereich (LSA), wo Aufwandsentschädigungen geflossen sind!