Genehmigung zum Probetraining

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  • Hallo zusammen,

    ich habe mal eine dringende Frage an euch.

    Ich führe am Montag ein "sichtungstraining" oder Probetraining für die kommende Saison durch und möchte dort Spieler, die ich ich beobachtet habe und die in unterklassigen Ligen spielen einladen.

    Mir ist bekannt, dass man für solch ein Training die Genehmigung des "abgebenden" Vereins benötigt. Was passiert, wenn ich einen Spieler mit trainieren lasse, der diese Genehmigung nicht mit hat.

    Bekannt ist mir, dass der Verein diese Genehmigung nicht verweigern darf.

    Aber wass passiert, wenn der Spieler sie einfach vergisst, oder auf grund der Kurzen Zeit nicht mehr die Möglichkeit hat sich eine solche zu besorgen, bzw zu unterschreiben lassen.



    Danke für eure antworten.

  • Hallo Kuckuck,

    die Aussage von Hattabi ist in der Tat nicht richtig.

    Ich sehe Du kommst aus Dortmund, und Dortmund zählt somit zum Verband Westfalen.

    Der Verband Westfalen gehört zum Westdeutschen Fußballverband mit einer eigenen Jugendspielordnung. In dieser Jugendspielordnung gibt es den § 21 Absatz 1 und 2.

    Kein Verbandsverein darf einen Spieler, der die Spielberechtigung für einen anderen Verein besitzt mittrainieren lassen. Ausgenommen ist, wenn dieser Spieler eine Trainingsgenehmigung seines aktuellen Vereins vorweisen kann.

    Es gibt keine Regel, die einem Verein verbietet diese Genehmigung nicht auszustellen.

    Solltest Du Spieler, mit aktueller Spielberechtigung für einen anderen Verein, am Training teilnehmen lassen, kann das schlecht für Dich bzw. für Deinen Verein enden.

    Sollte nämlich der "abgebene" Verein davon erfahren und ist wenig begeistert, kann er Deinen Verein vor die KJSK (Kreisjugendspruchkammer) ziehen. Dies ist dann immer mit Ordnungsgeld, Verfahrenskosten usw. verbunden.

    Im übrigen schützt Unwissenheit vor Strafe nicht. Sollten die Spieler vorgeben nirgendwo Mitglied zu sein und es stellt sich später als falsch heraus, bist Du trotztdem der "Dumme".

    Den Paragraphen nachlesen kannst Du hier: http://www.wflv.de/satzungen_ordnungen.0.html

    Grüsse





  • So eine Regelung gibt es in Bayern nicht. Sorry, wenn ich Dir dann eine für Deinen Bereich falsche Aussage gegeben habe.

    Aber eines möchte ich zu dieser Regelung sagen:

    Das ist ja fast schon ein Eingriffsrecht in die Freiheitsrechte.

    Und seid mir nicht böse, ich glaube kaum, dass sich ein Bundesligaverein, der Spieler zum Probetraining einlädt, jedes Mal eine Genehmigung vorliegen lässt.

  • Zitat:


    Und seid mir nicht böse, ich glaube kaum, dass sich ein Bundesligaverein, der Spieler zum Probetraining einlädt, jedes Mal eine Genehmigung vorliegen lässt.




    Hier siehst du ein Beispiel vom SV Wehen (2. Bundesliga)

    http://www.svwehen-wiesbaden.d…-131927_Probetraining.pdf

    Doch, das ist oft so, nicht immer, aber immer öfter haben diese Vereine dafür spezielle Formulare, die unterschrieben werden müssen.

    Das hat vor allem einen Grund: Wer woanders mittrainiert, ist dort niemals versichert, wenn er sich verletzt und muss das Versicherungsrisiko alleine tragen/evtl. trifft den Trainer bei einer Gerichtsverhandlung eine Mitschuld, denn er wusste ja, dass er Spieler nicht Mitglied seines Vereins ist.

    Man sollte da also sehr vorsichtig sein!

  • Zitat:


    Chris schrieb am 19.06.2008 08:55

    Zitat:


    Und seid mir nicht böse, ich glaube kaum, dass sich ein Bundesligaverein, der Spieler zum Probetraining einlädt, jedes Mal eine Genehmigung vorliegen lässt.




    Hier siehst du ein Beispiel vom SV Wehen (2. Bundesliga)

    http://www.svwehen-wiesbaden.d…-131927_Probetraining.pdf

    Doch, das ist oft so, nicht immer, aber immer öfter haben diese Vereine dafür spezielle Formulare, die unterschrieben werden müssen.

    Das hat vor allem einen Grund: Wer woanders mittrainiert, ist dort niemals versichert, wenn er sich verletzt und muss das Versicherungsrisiko alleine tragen/evtl. trifft den Trainer bei einer Gerichtsverhandlung eine Mitschuld, denn er wusste ja, dass er Spieler nicht Mitglied seines Vereins ist.

    Man sollte da also sehr vorsichtig sein!




    Das stimmt nicht mit der Versicherung. Zumindest ist es bei uns im Verein klar, dass die Kinder versichert sind, wenn man ein Schnuppertraining macht. Sonst müsstest Du für jeden Neuankömmling im Verein gleich einen Mitgliedsantrag machen und ihn dann mittrainieren lasse.

  • Schwarze Schafe, die Spieler ohne Genehmigung mittrainieren lassen gibt es in jeder Spielklasse.
    Könnte das selbst für meinen Verein nicht zu 100% ausschließen.
    Aber meine Erfahrungen zeigen, das gerade bei den Proficlubs es meistens eingehalten wird.

    @ Chris , Du hast Recht. Der Hauptgrund dieser Regelung hat vorallem versicherungstechnische Gründe. Spieler A zahlt bei Verein A seinen Versicherungsbeitrag ist somit auch für diesen Verein versichert. Trainiert Spieler A nun bei Verein B ohne Genehmigung fällt die Versicherung flach.
    Grundsätzlich sind die Kinder oder Jugendlichen noch bei Ihren Eltern versichert. Aber bei Eintritt einer Sportverletzung im Vereinssport, holt sich die Versicherung der Eltern irgendwo das geld zurück. Der Versicherungsstreit ist vorprogrammiert und Verein B angeschmiert.

    Letzendlich dient diese Regelung auch dazu, daß nicht jeder Verein machen kann was er will.




  • Zitat:


    Hattabi schrieb am 19.06.2008 11:25

    Zitat:


    Chris schrieb am 19.06.2008 08:55

    Zitat:


    Und seid mir nicht böse, ich glaube kaum, dass sich ein Bundesligaverein, der Spieler zum Probetraining einlädt, jedes Mal eine Genehmigung vorliegen lässt.




    Hier siehst du ein Beispiel vom SV Wehen (2. Bundesliga)

    http://www.svwehen-wiesbaden.d…-131927_Probetraining.pdf

    Doch, das ist oft so, nicht immer, aber immer öfter haben diese Vereine dafür spezielle Formulare, die unterschrieben werden müssen.

    Das hat vor allem einen Grund: Wer woanders mittrainiert, ist dort niemals versichert, wenn er sich verletzt und muss das Versicherungsrisiko alleine tragen/evtl. trifft den Trainer bei einer Gerichtsverhandlung eine Mitschuld, denn er wusste ja, dass er Spieler nicht Mitglied seines Vereins ist.

    Man sollte da also sehr vorsichtig sein!




    Das stimmt nicht mit der Versicherung. Zumindest ist es bei uns im Verein klar, dass die Kinder versichert sind, wenn man ein Schnuppertraining macht. Sonst müsstest Du für jeden Neuankömmling im Verein gleich einen Mitgliedsantrag machen und ihn dann mittrainieren lasse.




    Ich würd mich da an deiner Stelle noch mal ganz genau versichern [sic!]. Wie soll es "klar" sein, dass sie versichert sind? Und du hast leider wohl recht, wer ein Schnuppertraining macht als Neuankömmling ist auch nicht versichert! Bin mir da ziemlich sicher, wenn du das Gegenteil weißt, bitte begründe mir genau, wie die versichert sein sollen.

    Normal ist es so: Als Mitglied des Sportvereins bist du über den Landessportbund/Fußballverband gegen Sportverletzungen versichert. "Schnupperer" sind nur über ihre Eltern versichert!

  • Ich komme aus NRW und da ist es eigentlich sehr gut geregelt über
    Sporthilfe e.V. des Sozialwerk des LSB NRW. Dort können Vereine auch Zusatzversicherungen
    für Nichtmitglieder abschließen. Ich denke, daß es etwas wie Sporthilfe e.V. in den meisten
    Bundesländen bzw. Landesverbänden gibt.

    Wen es interessiert schaut sich diesen Link an: http://www.fvn.de/jugend_vereinsservice.html#9

    Dort ist auch eindeutig erklärt, das unser imaginärer Sportkamerad von oben, der ohne Genehmigung bei Verein B trainiert, nicht versichert ist.



  • Meine Frau ist gelernte Sozialversicherungfachangestellte (puh, langes Wort). Sie sagt, dass dieser "Ritt" mit der Versicherung eines nicht sagt, dass man -wenn man sie nicht hätte- was Krankenkosten und Schäden die man anderen im Sport zufügt angeht, nicht versichert sei. Die eigene private Versicherung hat das Glück, das sie sich das Geld für die Behandlung etc. bei der Versicherung des Sportvereins zurückholen kann. Verletzt Du dich und kommst ins Krankenhaus, fragen die dich dort, wies passiert ist. Warum wohl? Dann bekommt deine persönliche Versicherung den Hinweis auf Sportverletzung und siehe da, du bekommst Post. Dann erklärst du dich und ich wette eines tun sie dann nicht, ....zahlen. Eigentlich benötigt man diese Sportversicherung nicht, wenn man

    a)selber Krankenversichert ist
    b)eine private Haftpflichtversicherung hat
    c)im besten Fall noch eine Unfallversicherung hat.

    Gehe ich privat Joggen und verletzte mich, zahlt meine Krankenversicherung selbst. Nehme ich jemandem die Vorfahrt und der weicht mir aus und fährt gegen einen Baum, zahlt meine Haftpflicht.

    Ist mein privater Versicherungsschutz vorhanden, ist die Sache mit der Versicherung eigentlich totaler Quatsch. Sehrwohl ist in der Vereinssatzung bzw. in der Satzung unseres Verbandes glasklar das Vorhandensein der Versicherung über den Verein für jeden gefordert. Zudem hat jeder Spielberechtigte eine Mitgliedschaft zum Verein inne zu haben. Damit schließt sich dann der "unnötige" Kreis.

  • Davon mal abgesehen, wie hoch z.B. die Unfallsumme für invalidität ist:
    ich kenne sie nicht genau, sie dürfte aber keine 100.000 EUR oder so sein, insofern sollte man sich nicht auf diese Versicherung verlassen.
    Im Schlimsmten Fall (Tod) bekommt man gerade so viel , dass man die Beerdigung hinbekommt. Bei einer schweren Behinderung reicht die Summe nicht, um z.B. hochwertige Rollstühle zu kaufen oder Umbau-Maßnahmen am Haus vorzunehmen...

    Haftpflicht dagegen ist schon was besser, da man ja, wenn man seien eigene Haftpflicht in Anspruch nimmt , "Gefahr" läuft, dass man bei zu häufigem Auftreten von Schadensfällen aus der Versicherung "fliegt". Wenn man dann eine neue Versicherung abschliesst (bei einem anderen Versicherer), muß man die Anzahl der Schadensfälle der letzten Jahren in der Vorvertraglichen Anzeigepflicht angeben, und schon hat man ggfs. den Nachteil nicht versichert zu werden oder nur mit einem "Risiko-Zuschlag" oder ähnliches..

    Ansonsten sehe ich es wie Andre !
    Kurzum: Ich empfehle jedem , sich privat Haftpflicht und auch Unfall zu versichern ! Bei Familien sind die Beiträge auch nicht so wild...

  • Die Regelung hat im WDFV meines Wissens nach immer noch Bestand. Wie ist Training im Sinne dieser Vorschrift denn definiert?

    Zählt ein Feriencamp/Fußballschule eines Vereins bereits dazu?

    Wie sieht das mit gesondert anberaumten Sichtungstrainings aus? Also ich mache außerhalb des normalen Trainings einen Termin, an dem ich Interessenten für die nächste Saison sichte. Benötigen die Teilnehmer eine Bescheinigung?

  • Zählt ein Feriencamp/Fußballschule eines Vereins bereits dazu?

    Ist es eine Veranstaltung des Vereins im Sinne des Vereinszwecks (hier Fußball), dann ja. Bei einem zu Fasching veranstalteten Karnevalsumzug: Nein.

    Wie sieht das mit gesondert anberaumten Sichtungstrainings aus?

    Sichtungstraining = Training.

    Benötigen die Teilnehmer eine Bescheinigung?

    Ja, wenn sie einen Pass bei einem anderen Verein haben.

    Wie ist Training im Sinne dieser Vorschrift denn definiert?

    Training ist ein Angebot des Vereins im Sinne seines Vereinszwecks (z.B. "Pflege und Förderung des Sports")

  • So lange der Spieler kein Vertragsspieler ist und bei Verletzungen also kein Arbeitsunfall vorliegt (BG), so lang zahlen die Krankenversicherungen natürlich die Behandlungskosten, da Fußballtraining Hobby und Freizeit ist.


    Was anders gesehen wird, sind Langzeitschäden oder Invalidität, hier greift dabei tatsächlich die Unfallversicherung des Sportvereins - oder eben nicht, wenn nicht versichert. (BU- Rente usw.) Das ist mit "nicht versichert" gemeint.


    Wenn man sich im Training des eigenen Vereins verletzt, "holt" sich die Krankekasse doch auch nicht das Geld für die Behandlungskosten von der Versicherung des eigenen Vereins zurück....


    Hobby/Freizeit(Jugend)Spieler und Berufs-/Vertragsspieler müssen hier unterschieden werden.