Beiträge von wearesoccer

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    In Kurzform:

    Ein Jugendspieler möchte zur neuen Saison (September) den Verein wechseln. Weiter ist nichts vorgefallen.

    Den Trainer ärgert das.

    Mit sofortiger Wirkung (Februar) suspendiert er den Spieler und schließt ihn von Training und Spiel aus.


    Frage:

    Ist das rechtlich in Ordnung? Schließlich muss der Spieler auch für das ganze Jahr (bis Dezember) den Mitgliedsbeitrag bezahlen.

    Klar, bei Spielen nicht aufstellen, ist immer eine Trainerentscheidung. Aber darf ein Spieler deshalb wegen einem Vereinswechsel nach der Saison vom Training ausgeschlossen werden?


    Danke für eure Antworten.

    So lange der Spieler kein Vertragsspieler ist und bei Verletzungen also kein Arbeitsunfall vorliegt (BG), so lang zahlen die Krankenversicherungen natürlich die Behandlungskosten, da Fußballtraining Hobby und Freizeit ist.


    Was anders gesehen wird, sind Langzeitschäden oder Invalidität, hier greift dabei tatsächlich die Unfallversicherung des Sportvereins - oder eben nicht, wenn nicht versichert. (BU- Rente usw.) Das ist mit "nicht versichert" gemeint.


    Wenn man sich im Training des eigenen Vereins verletzt, "holt" sich die Krankekasse doch auch nicht das Geld für die Behandlungskosten von der Versicherung des eigenen Vereins zurück....


    Hobby/Freizeit(Jugend)Spieler und Berufs-/Vertragsspieler müssen hier unterschieden werden.

    Jugendspieler brauchen für eine Probetraining bei einem anderen Verein ja eine Erlaubnis des eigenen Vereins (ich glaube aus versicherungstechnischen Gründen)


    Leider finde ich nichts im Zusammenhang mit volljährigen Spielern - aber noch A-Junioren (Bundesland Bayern)


    Konkrete Frage:

    Muss ein volljähriger U19 Spieler (kein Spielervertrag o.ä.) eine Erlaubnis des eigenen Vereins haben um an einem Probetraining eines anderen Vereins teilzunehmen?

    Muss der eigene Verein also überhaupt gefragt bzw. diesem mitgeteilt werden?


    Danke für jeden hilfreichen Gedanken..

    Soweit ich aber auch weiß, gibt der abgebende Verein die Info für "6 Monate nicht gespielt" raus und das wird nicht vom Verband geprüft. Somit kann auch bei fälschlicher Eingabe im SBO noch alles richtiggestellt werden.

    Aber das ist ja das Problem.

    Der Verein, der dem Wechsel nicht zustimmen möchte, und deshalb eine Sperre für besagte 6 Monate veranlassen möchte, da es ein Wechsel zum Lokarivalen ist, wird ungern die Info "6 Monate nicht gespielt" freiwillig rausgeben.

    "Ein Spieler kann jederzeit den Verein wechseln, sofern sein letztes Pflichtspiel ein halbes Jahr zurückliegt. Bedeutet: Spielt ein Spieler am 1.1. sein letztes Pflichtspiel für Verein A, wäre er ab dem 1.7. automatisch für Verein B spielberechtigt."


    Hier ist von "Pflichtspiel" die Rede.


    Der Spieler ist Jugendspieler U17 und sitzt tatsächlich auf der Bank - nicht nur proforma auf dem Spielberichtsbogen.


    Verband ist der bayerische Fußballverband BFV

    naja, könnte der Verein dann nicht argumenieren, dann hätte der Spieler entscheiden müssen, sich auch nicht auf die Bank zu setzen?


    Die konkrete Situation ist ein möglicher Wechsel außerhalb der Wechselperiode ohne Zustimmung des Vereins, der dann aber bestätigen müsste, dass der Spieler nicht gespielt hat bzw. kein Spiel bestrittrn oder an keinem teilgenommen hat.


    Das finde ich in den Spielordnungen nicht wirklich eindeutig formuliert, ob das eben ein Einsatz im Spiel ist (wie es für das "Festspielen" formuliert ist, oder eben... siehe oben...

    Hallo,

    wie ist das allgemein bei einem Vereinswechsel, wenn der abgebende Verein keine Zustimmung gibt. Normal wäre der Spieler 6 MonTe gesperrt.

    Ich stolpere immer über folgende Formulierungen für Ausnahmen:


    "Wegfall der Wartefristen beim Vereinswechsel von Amateuren (§ 17): Normalerweise gilt, dass Amateure, die mindestens sechs Monate kein Spiel bestritten haben, den Verein wechseln können, ohne dass es dafür der Zustimmung des abgebenden Klubs bedarf."

    "wenn der Spieler nachweislich sechs Monate nicht mehr Fußball gespielt hat"

    "Wenn Amateurspieler nachweislich sechs Monate nicht mehr gespielt haben (weder Privat- noch Verbandsspiele"


    Was ist mit dem Ausdruck "spielen" gemeint?

    Ist es gleichzusetzen mit "auf dem Spielberichtsbogen stehen" oder eher mit "wirklich spielen, also zum Einsatz kommen"

    Ganz konkret: entfällt die Wartefrist auch, wenn man 6 Monate auf der Bank saß (wirklich keine einzige Minute zum Einsatz kam?


    Schon im Voraus Danke für eure Hilfe.