Vereinswechsel

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  • moinsen, hab mal eine Frage undzwar habe ich bei meinen Alten verein seit 5 Jahren nicht mehr gespielt. Nun bin ich zu ein neuen Verein beigetreten, nun ist meine Frage da ich ja erst jetzt stand 24.3 beigetreten den neuen verein wie lange es dauert bis ich eine Spielberechtigung bekomme.


    Mit freundlichen Grüßen

    • Hilfreichste Antwort

    Papierkram erledigt?

    Also aus altem Verein ausgetreten?

    Antrag auf Spielberechtigung für neuen Verein gestellt?

    Spielerpass vom alten Verein angefordert?


    Wenn alles passt 2-3 Wochen.

  • maverick

    Hat einen Beitrag als hilfreichste Antwort ausgewählt.
  • Ja papierkram hat der Trainer gemacht läuft alles, geht halt drum weil es nach der winter meldefrist ist.

    Dann hängt es jetzt vom neuen Verein ab, wann der zuständige für das Passwesen sich dran setzt.

    Und wann der abgebende Verein das bearbeitet.


    An sich könnte das alles in einem Tag fertig sein.

    Aber im Ehrenamt kann man nicht erwarten das alles sofort abgearbeitet wird.

  • Du musst auch deine Beitragsschulden beim alten Verein beglichen haben bzw. jene, die der Verein einfordern kann - glaube, dass das auf 2 oder 3 Jahre begrenzt ist.


    Dann bist du sofort spielberechtigt. Länger als 6 Monate geht nicht, wie meine Vorredner schon gesagt haben.


    Ich selbst habe mal fürdie letzten 6-7 Spiele einer Saison nochmal die Schuhe rausgeholt, weil ich den Trainer kannte und die um den Aufstieg gespielt haben. Ich hatte so lange nicht gespielt, dass ich sofort spielberechtigt war. Ich hatte nicht einmal mittrainiert und war am Sonntag im Kaderund kam zur Pause rein - und habe sogar das 1:0 gemacht.

    Wir hatten und am Freitag bbeim Verband getroffen, weil ich bei meineem alten Verein zwar beitragsfrei war, aber dieser nachträglich dann eben doch noch Beitrag fordern könnte/konnte und dieser beglichen werden musste,am schnellsten direkt und bar beim Verband. Das mussten und haben die aber übernommen.

    "Wenn zwei Menschen immer der gleichen Meinung sind, dann ist einer von ihnen überflüssig." Winston Churchill

  • Wir hatten und am Freitag bbeim Verband getroffen, weil ich bei meineem alten Verein zwar beitragsfrei war, aber dieser nachträglich dann eben doch noch Beitrag fordern könnte/konnte und dieser beglichen werden musste,am schnellsten direkt und bar beim Verband

    Was für ein Beitrag ist das genau und wo ist das geregelt? Ich frage interessehalber.

  • Wir hatten und am Freitag bbeim Verband getroffen, weil ich bei meineem alten Verein zwar beitragsfrei war, aber dieser nachträglich dann eben doch noch Beitrag fordern könnte/konnte und dieser beglichen werden musste,am schnellsten direkt und bar beim Verband

    Was für ein Beitrag ist das genau und wo ist das geregelt? Ich frage interessehalber.

    Na der Mitgliedsbeitrag beim alten Verein. Wie hoch der halt auch sein mag.

    Die meisten zahlen den halt eh regelmäßig.

    Als Spieler der ersten Männer bist du meist davon befreit, aber wenn man dann wechselst, dann fordern die den doch meist rückwirkend nach. Aber da gehen nur maximal 2 oder 3 Jahre.


    Bei dem Fragesteller könnte es sein, dass er die ganzen Jahre noch Mitglied war, weil er nicht ausgetreten ist, aber eben eine Karteileiche war, die nicht gezahlt hat, war ja eh nicht aktiv.

    Da könnte der alte Verein dann jetzt bei einem Austritt/Wechsel dann doch die letzten 2 Jahre geltend machen.


    Spielrecht bekommt man bei einem neuen Verein grundsätzlich nur, wenn man beim alten keine offenen Beiträge hat.

    "Wenn zwei Menschen immer der gleichen Meinung sind, dann ist einer von ihnen überflüssig." Winston Churchill

  • In Ordnung, danke für die Aufklärung. Das ist mir so komplett neu und hat meines Erachtens auch nichts mit dem Spielrecht zu tun, sondern das ist eher so eine vereinsinterne Angelegenheit / Satzungsangelegenheit. Der Spieler bekommt eine Spielberechtigung beim neuen Verein unabhängig von säumigen Mitgliedsbeiträgen.

    Meines Erachtens ist es Sache des Vereins, bei seinen Mitgliedern die Mitgliedsbeiträge einzufordern. Wenn bei uns jemand den Verein wechselt und nicht auch die Mitgliedschaft kündigt, dann bleibt er ja Mitglied. Dann zahlt er auch, unabhängig wo er spielt. Er rutscht dann höchstens in eine Art passive Mitgliedschaft, wenn es sowas gibt.

  • . Der Spieler bekommt eine Spielberechtigung beim neuen Verein unabhängig von säumigen Mitgliedsbeiträgen.

    Nein, eben gerade nicht.

    "Wenn zwei Menschen immer der gleichen Meinung sind, dann ist einer von ihnen überflüssig." Winston Churchill

  • In welchem Verband hat das miteinander zu tun. Mitglied in einem Verein und Spielberechtigung durch den Verband. Vorallem, wieso sollte der Verein auf die Mitgliedsbeiträge verzichten und sie dann irgendwie doch nachträglich einfordern können. Das ist jedenfalls ein interessanter Denkansatz bezüglich des deutschen Vereinsrechts. Seit wann interessiert sich der Verband dafür, ob ein Verein seine Mitgliedsbeiträge einzieht.

  • In welchem Verband hat das miteinander zu tun. Mitglied in einem Verein und Spielberechtigung durch den Verband. Vorallem, wieso sollte der Verein auf die Mitgliedsbeiträge verzichten und sie dann irgendwie doch nachträglich einfordern können. Das ist jedenfalls ein interessanter Denkansatz bezüglich des deutschen Vereinsrechts. Seit wann interessiert sich der Verband dafür, ob ein Verein seine Mitgliedsbeiträge einzieht.

    In welchem Verein -also außerhalb des Fussballs - wird man vom Pflichtspielbetrieb für bis zu 6 Monate Im Amateur- oder gar Jugendbereich gesperrt, wenn der aufnehmende Verein keine Ablöse zahlt? 3 Monate, selbst wenn man in der Wechselfrist wechselt.

    Wenn du das Vereinsrecht heranziehst, in einem Schützenverein, Karnevalsverein oder einer politischen Partei gibt es das nicht, oder?


    Du kannst ja wechseln, du kannst sogar Mitglied in diversen Fussballvereinen sein.

    Nur das Spielrecht kannst du halt nur bei einem Verein (also Zweitspielrecht mal ausgenommen) haben/bekommen.

    Und das bekommst du nur, wenn du beim Verein, wo du vorher das Spielrecht hattest keine Beitragsschulden mehr hast.



    Und, bezüglich des Verzichts auf Beiträge:

    Spielst du erste Männer - oder teilweise auch U15, U17 oder U19 - dann wollen Vereine von dir oft keinen Vereinsbeitrag. Da bekommst du ja sogar eher gewisse Gelder.

    Eigentlich ist es aber nur ein aussetzen des Beitrageinkassierens.

    Das rentiert sich für den Spieler, wenn er lange genug da spielt, weil man das rückwirkend nur für eine gewisse Dauer einfordern kann.

    "Wenn zwei Menschen immer der gleichen Meinung sind, dann ist einer von ihnen überflüssig." Winston Churchill

  • Schon wieder verwechselst Du was: Es ist nicht der Verein, der einen sperrt, sondern die Regularien des Verbands. Und solche Regelungen der Sperre gibt es in ähnlicher Form sicherlich auch im Handball, Kegeln oder Eishockey.


    Vereinsrecht hat nichts mit dem Verbandsrecht zu tun.

    Nur das Spielrecht kannst du halt nur bei einem Verein (also Zweitspielrecht mal ausgenommen) haben/bekommen.

    Und das bekommst du nur, wenn du beim Verein, wo du vorher das Spielrecht hattest keine Beitragsschulden mehr hast.

    Da kommen wir doch zum Kern. Diese "Beitragsschulden" sind - so wie ich das verstehe - säumige Mitgliedschaftsbeiträge (> Vereinsrecht). Die kann der Verein auf dem Rechtsweg eintreiben.
    Verbandsrecht = Sportgerichtsbarkeit. Wenn der aufnehmende Verein eine verbandsseitig festgelegte Ausbildungsentschädigung/Ablösesumme/was auch immer nicht zahlt, dann bekommt der Spieler eben keine Spielberechtigung.

    Es kann ja so sein wie Du sagst, das stelle ich nicht infrage, aber ich kritisiere hier die Einmischung des Verbands in rechtlich andere Bereiche. Was ist denn, wenn es juristisch strittig ist, ob die Mitgliedsbeiträge noch zu zahlen sind? Wenn ordentlich gekündigt wurde etc.pp. Wieso bindet sich der Verband sowas ans Bein?