Versicherungsschutz, wenn Spieler nicht auf ESB gemeldet

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  • Guten morgen zusammen,


    ich bin Trainer einer U13, einer U11 1 und halbwegs in einer U11 2 involviert.


    Bei einem Gespräch unter Trainerkollegen kam das Thema Versicherungsschutz auf, bei Spielern, die nicht auf dem ESB gemeldet sind bzw. gemeldet werden können.


    Hintergrund:

    Wir haben hier noch eine sehr schwache U9 (im Schnitt ca. 12 Gegentore pro Spiel, max. 1 geschossenes Tor), die ich gerne am Wochenende mal mit 1-3 Spielern aus dem jüngeren Jahrgang des U11 2 Teams (ebenfalls schwach, verliert auch regelmäßig) verstärken wollen würde. Hier handelt es sich um Spieler, die ebenfalls nur sehr geringe Fussballaffinität aufweisen und auch von den physischen Voraussetzungen noch gut in die U 9 passen würden, aber leider ein 1/4 bis 1/2 Jahr zu alt sind. In der U11 2 sind diese ebenfalls Ersatz, wobei wir versuchen, allen viel Spielzeit zu geben. In der U9 könnten diese dann versuchen, die Jüngeren ein bißchen mitzuziehen (was in der U11 2 nicht der Fall ist).

    Ein Einsatz der Jungs in der U9 würde natürlich vorher mit dem Gegnerteam besprochen werden, weil generell klar regelwidrig. Aber, ich will hier nicht gewinnen, sondern lediglich mal vermeiden, dass die U9 wieder 15 Stück kassiert (Stichwort Gemütslage nach hoher Niederlage). Mit den U11 2ern vermute ich mal, dass dann wenigstens 1 stellig verloren wird und vlt. mal ein Tor dabei rauskommt....


    Gedankengang mag vlt. nicht jedem entgegenkommen, aber ich sehe das als durchaus sinnvoll an, um zu vermeiden, dass die Hälfte der U9 nach einem Jahr mit nem Torverhältnis von geschätzten 2 zu 100 aufhört. Gewinnen werden sie auch dann nicht, aber können sich vlt. ein wenig an den U11 2ern hochziehen, und diese lernen dann auch mal das Gefühl, gebraucht zu werden. Wir sind ein Dorfverein, und da wird trotzdem jeder Spieler benötigt, spätestens ab C-Jugend.....


    Logischerweise können diese 1-3 Spieler nicht auf dem ESB der U9 vermerkt werden (Altersbeschränkung), würden also dort ohne "Spielberechtigung" spielen.

    Jetzt höre ich dauernd, diese wären dann nicht versichert...?!


    1. Für mich schon fragwürdig, da alle Spieler Mitglieder im Verein sind und auch Pässe haben, kann mir nur schwer vorstellen, dass Spieler aufgrund eines fehlerhaften Einsatzes in der falschen Mannschaft den Versicherungsschutz des Vereines verlieren. Strafe bei Bekanntwerden durch Verband ja, aber keinen Versicherungsschutz?


    2. Und welche Auswirkungen hätte dies bei Kindern? Krankenversichert sind diese so oder so (mögliche Regressforderungen der eigenen Krankenversicherung im Schadensfall ggü. der Vereinsversicherung lassen wir hier mal unberücksichtigt, hätte m. M. n. auch keine Auswirkungen, ausser Papierkram). Es kann hier ja dann lediglich die Unfallversicherung betroffen sein, oder (falls 1. nicht stimmt)? Und was wäre dann hier eine mögliche Folge? Nahezu sämtliche medizinischen Folgen sind ja über die KV abgedeckt?! Wenn kann es ja nur "Hardcorefälle" wie Krankenhaustagegeld oder keine Ahnung was geben, dass die Unfallversicherung betrifft?! (Wobei ich selbst 30 Jahre Fussball gespielt habe, selbst im KH deswegen war und nie gehört habe, dass hier Krankenhaustagegeld gezahlt würde...zumindest wurde es mir nie angeboten :P)


    Hat hier ggf. jemand zu 1. und 2. genaue Info? Im Netz finde ich leider nichts dazu...vor allem bezüglich der ich sag mal Grundthematik "Spieler nicht auf ESB, kein Versicherungsschutz (welchen auch immer...)"


    Danke schon mal!


    Grüße

    Mitcho

  • Eventuell kommt bei einer Verletzung des Kindes die Versicherung bei der Aufsichtsperson an und hinterfragt den Umstand, warum ein Spieler eingesetzt wurde, der keine Spielberechtigung hatte.

    Trainer hat ja in vollem Wissen so gehandelt.


    Mitglieder sind versichert.

  • RedDevil

    Das habe ich mir auch schon gedacht, vorsätzliches Handeln der Aufsichtsperson...wobei da die Schuldhaftigkeit der Verletzung fehlt (Trainieren am kaputten Trainingsgerät bin ich vermutlich eher dran...)

    Aber grundsätzlich, unabhängig von (richtiger) ESB Eintragung, Versicherungsschutz da, sehe ich auch so.....

    Generalaussage: "nicht versichert" ...Die meisten differenzieren da wohl nicht zwischen krankenversichert - unfallversichert....

  • Goodie

    Danke für den Tip! Habe ich doch gleich mal bei unserer Versicherung angerufen, nach deren Auskunft entfallen mögliche Leistungen bei Personen, die nicht entsprechend der Spielordnung des jeweiligen Landesverbandes eingesetzt wurden...-.-


    Demnach Frage geklärt, danke an alle!!

  • Das finde ich jetzt sehr überraschend! Ein Vereinsmitglied, dass an eine Vereinsveranstaltung teilnimmt, ist nicht versichert, weil die Teilnahme nicht den Vorgaben des Landesverbandes entspricht? Ist das wirklich ernst gemeint?!


    Grüße

    Oliver

  • Es sind nur Aktivitäten versichert, die satzungsgemäß durchgeführt werden. Alle Vereine verpflichten sich darin, die Satzungen und Ordnungen der übergeordneten Verbände, deren Mitglieder sie sind, anzuerkennen. Daraus leiten sich alle weiteren Ansprüche und Pflichten ab.

    Irgendwo muss ja der Verband auch gegenüber der Versicherung auftreten und deren AGB berücksichtigen. Sonst könnte ja jeder Verein machen, was er will.

  • Ich schließe mich da Don Quijote an. Das würde bedeuten, dass die Eltern-Kinder-Spiele bei vielen Saisonabschlussfeiern aus der Versicherung herausfallen.

    Auch wäre es für mich ein Widerspruch, dass zwar Jüngere bei Älteren mitspielen dürfen, aber Ältere nicht bei Jüngeren, in Bezug auf die Versicherung.

  • Es sind nur Aktivitäten versichert, die satzungsgemäß durchgeführt werden. Alle Vereine verpflichten sich darin, die Satzungen und Ordnungen der übergeordneten Verbände, deren Mitglieder sie sind, anzuerkennen. Daraus leiten sich alle weiteren Ansprüche und Pflichten ab.

    Irgendwo muss ja der Verband auch gegenüber der Versicherung auftreten und deren AGB berücksichtigen. Sonst könnte ja jeder Verein machen, was er will.

    Dann sind ja auch D1-Spieler nicht versichert, die in der D2 aushelfen und gegebenenfalls ohne Wissen des Trainers noch festgespielt sind. Denn auch deren Einsatz ist ja laut Satzung vieler Landesverbände nicht erlaubt.


    Was ist, wenn der Trainer seinen D-Jugendlichen Sohn bei der E-Jugend mittrainieren lässt? Ist Trainingsbetrieb dann wieder was anderes?


    Ich hätte Verständnis dafür, wenn eine Versicherung sich sträubt, weil ein jüngerer Spieler sich gegen einen älteren Spieler, der nicht spielberechtigt war, verletzt hat. Hier kann man sagen, dass der andere Spieler zu alt war und durch seine Überlegenheit einen anderen verletzt hat.


    Aber alles andere ist und bleibt Fußball, ob das jetzt gegen eine E- oder eine F-Jugend passiert. Im Rasen hängen bleiben, gegen den Pfosten laufen oder ein Bruch kann in jedem Spiel gegen jeden passieren.

  • Denn auch deren Einsatz ist ja laut Satzung vieler Landesverbände nicht erlaubt.

    Das wäre zu kleinteilig, dafür gibt es die Spielbetriebsordnung. Die Aktivität ist ja die gleiche, nur eben nicht ordnungsgemäß. Satzungswidrige Aktivitäten wären z.B. spielen ohne Mitglied im Verein zu sein. Ohne generelle Spielberechtigung zu spielen.

  • Denn auch deren Einsatz ist ja laut Satzung vieler Landesverbände nicht erlaubt.

    Das wäre zu kleinteilig, dafür gibt es die Spielbetriebsordnung. Die Aktivität ist ja die gleiche, nur eben nicht ordnungsgemäß. Satzungswidrige Aktivitäten wären z.B. spielen ohne Mitglied im Verein zu sein. Ohne generelle Spielberechtigung zu spielen.

    Aber wenn ein F-Jugendlicher in der E-Jugend eingesetzt wird, wäre es erlaubt und abgedeckt.


    Ich weiß nicht, diese Grundidee ist mir zu weit hergeholt. Laut Satzung passt deine Aussage, aber Sinn ergibt es für mich keinen, dort die Grenze zu ziehen.

  • Dann sind ja auch D1-Spieler nicht versichert, die in der D2 aushelfen und gegebenenfalls ohne Wissen des Trainers noch festgespielt sind. Denn auch deren Einsatz ist ja laut Satzung vieler Landesverbände nicht erlaubt.

    Also, das ist jetzt für mich sehr überraschend. Darüber hatte ich als Folge daraus noch gar nicht nachgedacht.

    Einen Spieler einsetzen der nicht spielberechtigt ist, trifft in solchen Fällen ja auch zu.

  • Dann sind ja auch D1-Spieler nicht versichert, die in der D2 aushelfen und gegebenenfalls ohne Wissen des Trainers noch festgespielt sind. Denn auch deren Einsatz ist ja laut Satzung vieler Landesverbände nicht erlaubt.

    Also, das ist jetzt für mich sehr überraschend. Darüber hatte ich als Folge daraus noch gar nicht nachgedacht.

    Einen Spieler einsetzen der nicht spielberechtigt ist, trifft in solchen Fällen ja auch zu.

    Und nun stelle man sich mal vor, der Trainer hat diese Regel und alle ihre Facetten (weiß ich gerade selbst nicht: 2 Spiele innerhalb von 4 Wochen und dann 10 Tage festgespielt?!) nicht im Blick und der Spieler verliert dadurch den Versicherungsschutz. Also wie -Nils- schon gesagt hat: man muss da differenzieren. Das ist für mich wie gesagt ein nachvollziehbarer Aspekt, da die Schwere des Vergehens sehr unterschiedlich ist.


    Dennoch müsste da ja auch irgendwo von Versicherungsseite aus festgelegt sein, damit wir jetzt hier nicht in Unwissenheit darüber rätseln müssen, ob eine C2 sich lieber mit B2- (falsche Altersklasse), C1- (evtl. festgespielt) oder D1-Spielern (müsste gegen ältere spielen) verstärken sollte, um den Versicherungsschutz zu wahren.