Was kann man von der Steuer absetzen?

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  • Von unserem Verein bekomme ich jedes Jahr eine Spendenbescheinigung in Höhe von 2.400 EUR, da ich auf eine Aufwandsentschädigung verzichte. Maßgeblich ist hier der Aufwand, den ich für die Trainingseinheiten investiere.


    Nun entstehen unzählig weitere Kosten, die ich als Trainer habe. Kann ich diese ebenfalls von der Steuer absetzen? Folgende weitere Kosten sehe ich da:

    a) Kosten für Ausrüstung, wenn ich mal wieder neue Kickschuhe benötige, da die am Ende sind, oder neue Kleidung

    b) Fahrtkosten zum Training

    c) Fahrtkosten zu den Spielen

    d) Unterkunftskosten bei längeren Turnieren, z.B. bei internationalen Turnieren, die über mehrere Tage gehen


    Kann mir da jemand einen Tipp geben, wie mit solchen oder ähnlichen Kosten im Rahmen eines Ehrenamtes verfahren werden kann?


    Ich, in meinem Fall, habe dazu auch noch einen gültigen Trainerschein. Ändert das dann etwas?

  • Ich bin keine Steuerberater, aber grundsätzlich würde ich davon ausgehen, dass diese Kosten evtl. abzugsfähig sind. Allerdings nur auf das, für das Traineramt gezahlte Gehalt. Da du aber ja - wie bereits geschrieben ein Honorar auf Spendenbasis erhälst, sehe ich nichts, von was du diese Kosten abziehen könntest...


    Wie gesagt, das ist nur eine nicht fundierte Meinung...

  • Ich meine zu wissen, dass es bzgl der Spendenbescheinigung zu echten Kontobewegungen gekommen sein muss.


    Ansonsten hab ich den gleichen Kenntnisstand wie Milchschnitte

    Mit den Besten zu siegen kann jeder. Du musst es mit allen können!

  • Wir haben es auch mal so praktiziert wie ganz oben. Mittlerweile wurde dies aber auch erheblich eingeschränkt, da auch Kontobewegungen da sein sollten. D.h. es kommt zu einer Überweisung und anschliessender "freiwilligen" Rücküberweisung mit anschl. Spendenbescheinigung. So ist man wohl auf der sicheren Seite lt. Verein.

  • Steuerlich relevant wird es eigentlich nur wenn:

    1. deine Einnahmen aus der Übungsleitertätigkeit den Übungsleiterfreibetrag übersteigen, oder

    2. die Summe deiner Werbungskosten den Gesamtbetrag der Einnahmen aus dieser Tätigkeit übersteigt

  • Bei uns ist das so jeder Trainer mit Lizenz bekommt 7€ für die Trainerstunde 45 mins. es müssen aber die abgeleisteten stunden aufgeschrieben werden, wenn jemand nicht aus dem ort kommt gibt es noch eine Spendenquittung obendrauf für Benzin, Kleidung usw. Dein Freibetrag ist 2400€ alles was drüber ist muß versteuert werden.

  • VERLUSTE AUS EHRENAMT


    Gerade bei meinem Steuerberater gelesen:


    "Waren Sie 2018 ehrenamtlich als Übungsleiter tätig, steht Ihnen der sog. Übungsleiterfreibetrag zur Verfügung....

    .....Sie können dem Finanzamt also Ihre Verluste aus dem Ehrenamt präsentieren und mit anderen Einkünften steuersparend verrechnen."


    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die du siehst, eine die ich sehe und eine die wir beide nicht sehen.

  • die Summe deiner Werbungskosten den Gesamtbetrag der Einnahmen aus dieser Tätigkeit übersteigt

    ja aber dazu muss halt auch Geld geflossen sein. Meines Wissens ist es so:

    Wenn du 2400€ bekommen hast und 2900 € Kosten belegen kannst, dann werden die 500 vom übrigen Einkommen steuerlich abgezogen.


    Arbeitest du komplett unentgeltlich, dann haste Pech.

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