Ausbildungsentschädigung im Fussball verstößt gegen Geltendes Recht ?

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  • Für einen Sylvesterscherz mögen einige Leser im Norddeutschen Raum das Urteil des Oberlandesgericht Bremen gehalten haben, welches das derzeit gelten Recht auf Ausbildungsentschädigung der FIFA (und des DFB) für nichtig erklärte, weil es gegen den § 45 "Recht auf Freizügigkeit" verstößt!


    Aufgrund der weitreichenden Bedeutung dieses Urteils hat das OLG Bremen die Revision am Bundesgerichtshof zugelassen. Sollte diese das Urteil bestätigen, würde vermutlich nicht nur das System der Ausbildungsentschädigung, sondern auch das System der Spielersperre bei Vereinswechsel kippen, da auch dies das Recht auf Freizügigkeit des Ortes unzulässigerweise einschränken würde.


    Warum die DFB-Justiziare nicht schon früher tätig wurden, statt sich allein auf die Rechtsprechung von Sportgerichten und falschen Anträgen (z.B. über die Höhe der Ausbildungsentschädigung) einiger, drittklassiger Anwälte auszuruhen, bleibt wohl für alle ein Rätzel.


    Sollte es so kommen, dass der Knebel der Ausbildungsentschädigung und Spielersperre als Hebel gegen den einzelnen Jugendspieler wegfällt, wird der Nachwuchssport in vielfacher Weise davon profitieren, denn:
    1. Durch die bisherige "Kannregelung" von Sperre und Ausbildungsentschädigung gab es ohnehin keine Allgemeingültigkeit zur Rechtsanwendung dieser Regeln
    2. Die Jagd nach F und E-Jugendspieler wird geringer, weil es nunmehr keinen Grund mehr gibt, die Ausbildungsentschädigung durch einen früheren Transfer zu umgehen
    3. Die Vereine werden nunmehr gezwungen, sich intensiver um "geeignete und gut ausgebildete Jugendtrainer" zu kümmern, weil ihnen die bisherigen Druckmittel von Sperre/Ausbildungsentschädigung nicht mehr zur Verfügung stehen.
    Planungssicherheit bietet also nur eine gute Jugendabteilung, die beim Konkurrenzkampf zwischen Vereinsangebot und Spielernachfrage gut aufgestellt ist und bleibt!
    4. Der Breitensport wird besonders von der neuen Regelung profitieren, da viele Spieler, die den Abwerbeversprechungen der größeren Vereine vertraut, jedoch dort keine mittelfristige Ausbildung erkennen konnten, unverzüglich wieder zu ihren
    Heimatvereinen zurück kehren können (was bislang nur mit ausdrücklicher Genehmigung möglich war)
    5. Die Regeländerung käme dem Wunsch von Kindern und Jugendlichen besser nach, sich dort ausprobieren zu können, wo sie es wollen und ihre Entscheidung jederzeit wieder rückgängig zu machen. Auch gibt sie den fussballunerfahrenen
    Eltern die Möglichkeit, im Falle einer festgestellten Täuschung zum Wohle des Kindes unverzüglich handeln zu können, ohne das das Kind sein Hobby unterbrechen muß.


    Weitere Infos könnt ihr im als Anlage beigefügten Zeitungsausschnitt nachlesen.

  • Hatte mich aufgrund des ersten Zeitungsbeitrags gewundert, dass das Recht auf Freizügigkeit ( § 45 ) auch für Bürger ausserhalb der EU gilt? Jedoch hatte der argentinische Jugendspieler auch einen italienischen Pass, weshalb das EU-Recht auch auf ihn zutrifft. Weitere Details findet man in der Kommentierung des "Bosman-Urteils".


    Bemerkenswert ist in der Urteilssprechung ferner, dass das OLG eine pauschalisierte Abgeltung von Ausbildungskosten ebenfalls für nichtig hält. Demnach dürften lediglich die tatsächlichen Kosten für die Ausbildung als Basis gelten.


    Inwieweit das Urteil bzw. die Berufung vom der BGH ebenfalls Einfluß auf den Ablösestreit im Fall von Toni Kroos haben wird, bleibt abzuwarten. Denn auch hier pochen die Ausbildungsvereine Hansa Rostock und Greifswalder SV auf die FIFA-Formel = 0,25 % der Ablösesumme pro Jahr zwischen dem 12. und 23 Lebensjahr als Ausbildungsentschädigung. Sinn und Zweck dieser Regelung war eigentlich die Nachwuchsförderung, weshalb die Gelder nicht zum Stopfen von Finanzlöchern, sondern ausschließlich dem Nachwuchsbereich zugute kommen sollen. Da gilt es zu klären, inwieweit tatsächliche Kosten und eine tatsächliche Nachwuchsförderung gewährleistet werden können? Auch der DFB gibt Geld für die Nachwuchsförderung in den Vereinen. So erhält der Jugendausbildungsverein Geld für Jugend-Nationalspieler. Da kann es dann schon mal vorkommen, dass ein Verein Geld für ein Mädchen bekommt, obwohl es den Mädchen-Fussballbereich bereits stillgelegt hat!


    Egal, wie das Urteil des BGH ausfallen wird, in jedem Falle ist damit zu rechnen, dass die bisherigen pauschalen Regelungen verfeinert werden müssen. Hierbei sind verfassungsmäßig gewährte Grundrechte zu berücksichtigen, da sie in jedem Falle über die finanziellen Belange zu stehen haben. Ob nachzuweisende Ausbildungsentschädigungen die bisherigen Pauschalzahlungen ersetzen werden, wird vermutlich nicht Kern des Urteils werden, könnte jedoch zu einem daraus resultierenden Streitpunkt werden. Denn es geht hier um viel Geld, manchmal sogar um sehr viel Geld!

  • zitat TW-Trainer:

    Zitat

    Da kann es dann schon mal vorkommen, dass ein Verein Geld für ein Mädchen bekommt, obwohl es den Mädchen-Fussballbereich bereits stillgelegt hat!

    Warum auch nicht. Solange das Geld in den Nachwuchs ( egal ob Jungen oder Mädchen ) fließt, wäre es doch in Ordnung.

  • Karl


    Warum soll die Entscheidung zur Abschaffung einer erfolgreichen Mädchen- und Frauenfussballabteilung vom DFB belohnt werden?


    @alle
    Das Urteil des Bremer OLG zieht "Kreise"
    Wie zwischenzeitlich bekannt wurde, sind auch 3 Luxemburger Vereine (CS Grevenmacher, Jeunesse Esch und F91 Düdelingen) von den FIFA-Entscheidungen betroffen, die nach das Bremer Zivilgericht einen nichtigen Gegenstand besitzen, da sie gegen europäisches bzw. Landesrecht der Freizügigkeit verstoßen.


    Lt. dem Urteil beinhaltet die FIFA-Regelung auch im Falle von Sperrung bzw. deren Androhung einen diskrimierenden Teil. Von überregionaler Bedeutung ist auch der Ausgang des Rechtsstreit der Eis­schnell­lauf-Athletin Claudia Pechstein, in dem das OLG München das Urteil am 15.01.2015 verkünden wird. In diesem Fall geht es unter anderem um die Rechtswirksamkeit der Unterzeichnung der Schiedsvereinbarung. Diese steht in Frage, weil die Athletin nach Auffassung des LG München und voraussichtlich auch des OLG München keine andere Wahl gehabt habe, als diese zu akzeptieren, denn sonst wäre sie nicht zu Wettkämpfen zugelassen worden.


    Mit dieser Form der Rechtsbeurteilung war zu rechnen, weshalb es mir unverständlich ist, warum die DFB-Justiziare nach dem "Freispruch zweiter Klasse" aufgrund eines falsch gestellten Antrags beim BGH vor 2 Jahren die Hände in den Schoß legten, statt sich auf ein Urteil bezüglich der unangemessenen Einschränkung eines Grundrechts durch Vereins- und Verbandsregeln untätig geblieben ist.


    Ich sehe auch beim BGH eine hohe Wahrscheinlichkeit zur Bestätigung des OLG - Urteils. Stellt sich die Frage, ob der DFB nicht schon vorher eine Korrektur auf freiwilliger Basis anstrebt, bei denen die Rechte der Jugendliche im Vereinsfussball dahin gehend gestärkt werden, das man ihnen beim Wechselwunsch nicht mehr mit Freikauf durch Entschädigungszahlung oder Sperre droht. Denn sich im Hobby ausprobieren zu dürfen, kann doch so schädlich für die Entwicklung eines Jugendlichen nicht sein oder?

  • Zitat@TW-Trainer:

    Zitat

    Karl


    Warum soll die Entscheidung zur Abschaffung einer erfolgreichen Mädchen- und Frauenfussballabteilung vom DFB belohnt werden?

    Weil von Nachwuchsförderung geschrieben wurde und hier nicht ausdrücklich in Mädchen- oder Jungennachwuchsförderung unterschieden wurde.
    Ich nehme mal an, dass Du Dich hier speziell auf den HSV beziehst. Grundsätzlich meine ich aber, dass etwas nicht unbedingt so erfolgreich gewesen sein kann, wenn man davon weggeht. Es gibt natürlich unterschiedliche Sichtweisen, was die Definition des Erfolgs angeht.Hier hat sicherlich der finanzielle Aspekt eine Rolle gespielt. - Auf der einen Seite Schulden, - auf der anderen Seite eine Abteilung, die nur kostet und auf lange Sicht nichts abwerfen wird.
    Ich nehme aber einmal einen kleineren Verein, der eine Mädchenmannschaft hatte, die er nun aber aus unterschiedlichen Gründen nicht mehr stellen kann. Trotzdem hat er noch Nachwuchsmannschaften in denen ja auch z.T. Mädchen spielen dürften. Da der Verein bereits eine Leistung erbracht hat, indem er eine Spielerin für den DFB herausbrachte, steht ihm auch das Geld für die Nachwuchsförderung zu. Andernfalls müsste man den Begriff "Nachwuchsförderung" anders definieren und eine Trennung zwischen dem Sport des Männlichen und des weiblichen Nachwuchses ziehen. Dann aber auch mit allen Konsequenzen.

  • Karl


    Falsch! Der HSV hat lediglich seine Profi-Frauenteams abgemeldet. Der Rest existiert nach wie vor. (z.B. spielen die B-Juniorinnen in der Bundesliga)


    Ich denke, ich muß das Kuriosum ein wenig näher erläutern:
    Es geht hierbei um einen mittelgroßen Verein, bei dem in der Vergangenheit eine sehr gute Nachwuchsförderung im Mädchenbereich geleistet wurde.Im Rahmen dieser Förderaufgaben konnte sich ein Mädchen dieses Vereins für die DFB-Auswahl qualifizieren. Diese Förderung belohnt der DFB jährlich durch eine finanzielle Unterstützung.


    Leider gab es durch den Wechsel im Vereinsvorstand nunmehr Mitglieder, die den Mädchen- und Frauenfussball nicht mochten. Dies führte zunächst dazu, dass man die Trainngsmöglichkeiten beschränkte. Als das Ziel: Stilllegung des gesamten Mädchen- und Frauenfussballbereichs schließlich erreicht wurde, zeigte man sich besonders erfreut, nunmerh nur noch "richtigen Fussball" im Verein zu haben.


    Da kann es befremdend wirken, wenn ausgerechnet diese Vereinsführung sich über einen Check in 4-stelliger Höhe für hervorragende Mädchenjugendarbeit freuen darf. Wo doch das Gegenteil, nämlich die Abschaffung die Mühen dieser Personen begleitet hatten. Findest du das nicht auch sehr merkwürdig?

  • Ich verstehe nicht so richtig was das Recht auf Freizügigkeit mit den Vereinen zu tun haben soll?

    "Der Chef auf dem Platz ist die Spielsituation" (Karsten Neitzel)

  • Zitat TW-Trainer:

    Zitat

    Da kann es befremdend wirken, wenn ausgerechnet diese Vereinsführung sich über einen Check in 4-stelliger Höhe für hervorragende Mädchenjugendarbeit freuen darf. Wo doch das Gegenteil, nämlich die Abschaffung die Mühen dieser Personen begleitet hatten. Findest du das nicht auch sehr merkwürdig?

    Nachdem Du die Sache näher erläutert hast, stimme ich dir hier vollauf zu.
    Hier haben Verantwortliche zumindest einen Teil der Nachwuchsförderung mutwillig kaputt gemacht und dürften richtigerweise nicht noch finanziell dafür Bestätigung bekommen.


    Ich würde es, wie ich schon schrieb, anders sehen, wenn ein teil der Nachwuchsarbeit nicht mehr geleistet werden kann, weil z.B der Nachwuchs für reine Mädchenmannschaften mittlerweile fehlt.


    Für mich sollte Jeder den Sport ausüben können, den er möchte, wenn die Möglichkeiten dafür bestehen. Egal ob Junge oder Mädchen. Ob ich selbst diesen Sport interessant finde, ist dabei völlig unerheblich. Dass es heute noch Leute gibt, die zum Beispiel Mädchen die Möglichkeit nehmen wollen, bestimmte Sportarten auszuüben, ist mehr oder weniger nicht nur merkwürdig sondern schon erschreckend.

  • PapaJoe


    Deinen Kommentar verstehe ich leider nicht! Was soll abgeschafft werden?


    @16aufmucken

    Ich verstehe nicht so richtig was das Recht auf Freizügigkeit mit den Vereinen zu tun haben soll?


    Zur Zeit kann der Verein einen Amateur-Spieler sperren lassen. Damit verstößt der Verein gegen das Grundrecht des Spielers auf Freizügigkeit, den Ort (Verein) für sein Hobby jederzeit selbst bestimmen zu können.
    Man muß dazu wissen, dass es beim bürgerlichen Grundrecht auf Freizügigkeit nicht allein um den Sport, sondern um die allgemeine freie Ortswahl (z.B. für Schule, Beruf usw.) einer Aktivität geht.

  • gegen das Grundrecht des Spielers auf Freizügigkeit, den Ort (Verein) für sein Hobby jederzeit selbst bestimmen zu können.


    in meinen Augen ist das Schwachsinn.


    der Spieler kann jederzeit wechseln, jederzeit am Training teilnehmen.


    die einzige Einschränkung die es gibt, dass er eine gewisse Zeit nicht nach Punktspielen teilnehmen kann.


    Ich kenn keine einzige Bestimmung, weder beim Verband noch bei den Vereinen, dass dort ein Recht auf Spielteilnahme niedergeschrieben ist.


    man kann über Sinn ode Unsinn der Aufwandsentschädigungen diskutieren, und beiderseits gibt es sicherlich gute Argumente.


    Aber dass es ein Grundrecht gibt, an Spielen teilnehmen zu dürfen ist ganz sicherlich kein Argument.


    Ausbildungsentschädigung muss ja nicht bezahlt werden.


    Die Regel ist doch ganz einfach. Wer an Pflichtspielen teilgenommen hat, muss halt eine entsprechende Zeit abwarten, bis er an Pflichspielen bei einer anderen
    Mannschaft teilnimmt. Was hat das mit Grundrechten zu tun?


    Die Lösung wäre doch einfach. diese Regelung ist ein Muss, und kann nicht durch eine Ausbildungsentschädigung umgangen werden. Thema vom Tisch.

  • Günter


    Es geht hier weniger um die persönliche Bewertung und Abwägung, sondern um Anwendung eines vom Grundgesetz her verbrieften Menschenrechts. Deshalb hab ich ja extra weitere Beispiele aus anderen Lebensbereichen genannt.


    Das Thema: Aufwandsentschädigung hat damit nur am Rande etwas zu tun. Dann nämlich, wenn man sich selbst durch die Zahlung der Ausbildungsentschädigung das Recht auf sofortige Bestimmung des Orts zur Ausübung seines Hobbies (hierbei wäre ggf. das Verbot zur Teilnahme an Punktspielen eine Einschränkung)! Beim Thema Aufwandsentschädigung stellte das OLG fest, dass es keine pauschalisierten Beträge geben dürfte, sondern im Einzelfall nachweisbare Aufwendungen geltend gemacht werden könnten.


    Aber nun warten wir doch erst einmal ab, wie es weitergeht? Denn nach dem Urteil des OLG muß jetzt der DFB in Revision gehen, um die Rechtskräftigkeit es OLG-Urteils zu verhindern. Normalerweise gehts bei einer Revision um Verfahrensfehler, jedoch dürfte es in diesem Fall um die allgemeine Beurteilung gehen, inwieweit die Grundrechte durch die internen Regelungen des internationalen wie nationalen Fussballs eingeschränkt werden?


    Aber egal, wie es beim BGH ausgeht, sollte sich der DFB einmal Gedanken darüber machen, ob sie am bisherigen System der Sperrung und der Aufwandsentschädigung im Jugendbereich innerhalb des Breitensports festhalten will oder aber nach den mehrjährigen Erfahrungen damit Korrekturen einleitet?

  • Auch das OLG München wich im Fall von Claudia Pechstein vom Sporturteil des Weltverband ISU ab. Claudia Pechstein war Doping nie nachgewiesen worden. Trotzdem wurde sie gesperrt. Nunmehr läßt das OLG eine Schadensersatzklage gegen den Weltverband ISU zu. Gegen dieses Urteil kann nun binnen 4 Wochen Revision beim BGH eingehen.


    Die 42 jährige Sportlerin kommentierte das OLG-Urteil mit den Worten: "Das ist ein Meilenstein. Ich bin froh, dass ich diesen Schritt gegangen bin. Es ist eine Genugtuung, aber es ist noch nicht zu Ende. Der Kampf geht weiter", kündigte die Läuferin an und ergänzte: "Den Betrügern von der ISU habe ich einen reingedrückt."


    Zwar steht auch hier ein endgültiges, rechtkräftiges Urteil noch aus. Klar geworden ist jedoch die teilweise nicht nachvollziehbaren und deshalb vermeintlich willkürlichen Urteile von Sportgerichten, die zwecks Machtdemonstration häufig und pauschal zu Lasten der Sportler gefällt wurden. Dass man dabei im Rahmen von Verhandlungen bei ordentlichen Gerichten auch ordentlich auf die Nase fallen kann, wird immer deutlicher!


    Günter
    Im Unterschied zu dir kann ich durchaus die Wut und den Frust von gesperrten Sportlern verstehen, deren Freizügigkeitsrechte aus Motiven der Machtdemonstration durch Sportverbände eingeschränkt wurden! Denn im Gegensatz zu Gerichtsurteilen, bei denen die Schuld und der Schaden eindeutig nachgewiesen werden muß, haben Sportgerichte zu Pauschalurteilen gegriiffen.


    Dadurch ist etwas in die Schieflage geraten, was dringend einer Korrektur bedarf, auch im Fussball!

  • Bei uns gibt es sowas wie eine Ausbildungsentschädigung nichz. Auch Sperren gegen Spieler die wechseln.
    Sowas hab ich hier noch nicht erlebt.

    Versuche im jeden Training 1 Spieler gezielt besser zu machen und du hast in einem Jahr/einer saison, VIEL geschafft!

  • Ab der u8. Und da läuft von Kindergartenkind bis 7 Jahre alles rum :)

    Versuche im jeden Training 1 Spieler gezielt besser zu machen und du hast in einem Jahr/einer saison, VIEL geschafft!