Für einen Sylvesterscherz mögen einige Leser im Norddeutschen Raum das Urteil des Oberlandesgericht Bremen gehalten haben, welches das derzeit gelten Recht auf Ausbildungsentschädigung der FIFA (und des DFB) für nichtig erklärte, weil es gegen den § 45 "Recht auf Freizügigkeit" verstößt!
Aufgrund der weitreichenden Bedeutung dieses Urteils hat das OLG Bremen die Revision am Bundesgerichtshof zugelassen. Sollte diese das Urteil bestätigen, würde vermutlich nicht nur das System der Ausbildungsentschädigung, sondern auch das System der Spielersperre bei Vereinswechsel kippen, da auch dies das Recht auf Freizügigkeit des Ortes unzulässigerweise einschränken würde.
Warum die DFB-Justiziare nicht schon früher tätig wurden, statt sich allein auf die Rechtsprechung von Sportgerichten und falschen Anträgen (z.B. über die Höhe der Ausbildungsentschädigung) einiger, drittklassiger Anwälte auszuruhen, bleibt wohl für alle ein Rätzel.
Sollte es so kommen, dass der Knebel der Ausbildungsentschädigung und Spielersperre als Hebel gegen den einzelnen Jugendspieler wegfällt, wird der Nachwuchssport in vielfacher Weise davon profitieren, denn:
1. Durch die bisherige "Kannregelung" von Sperre und Ausbildungsentschädigung gab es ohnehin keine Allgemeingültigkeit zur Rechtsanwendung dieser Regeln
2. Die Jagd nach F und E-Jugendspieler wird geringer, weil es nunmehr keinen Grund mehr gibt, die Ausbildungsentschädigung durch einen früheren Transfer zu umgehen
3. Die Vereine werden nunmehr gezwungen, sich intensiver um "geeignete und gut ausgebildete Jugendtrainer" zu kümmern, weil ihnen die bisherigen Druckmittel von Sperre/Ausbildungsentschädigung nicht mehr zur Verfügung stehen.
Planungssicherheit bietet also nur eine gute Jugendabteilung, die beim Konkurrenzkampf zwischen Vereinsangebot und Spielernachfrage gut aufgestellt ist und bleibt!
4. Der Breitensport wird besonders von der neuen Regelung profitieren, da viele Spieler, die den Abwerbeversprechungen der größeren Vereine vertraut, jedoch dort keine mittelfristige Ausbildung erkennen konnten, unverzüglich wieder zu ihren
Heimatvereinen zurück kehren können (was bislang nur mit ausdrücklicher Genehmigung möglich war)
5. Die Regeländerung käme dem Wunsch von Kindern und Jugendlichen besser nach, sich dort ausprobieren zu können, wo sie es wollen und ihre Entscheidung jederzeit wieder rückgängig zu machen. Auch gibt sie den fussballunerfahrenen
Eltern die Möglichkeit, im Falle einer festgestellten Täuschung zum Wohle des Kindes unverzüglich handeln zu können, ohne das das Kind sein Hobby unterbrechen muß.
Weitere Infos könnt ihr im als Anlage beigefügten Zeitungsausschnitt nachlesen.