Ich bleibe am Ball, brauche Beispiele!

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  • Moin,
    wie ihr schon gelesen habt werde ich beim Verband /DFB versuchen eine Regelung mit der Staatsanwaltschaft bezüglich der Aufsichtspflicht hervorzubringen.
    Dafür brauche ich alle Beispiele,die ihr habt - jeder Frage,wo ihr euch nicht sicher seid.
    Ich bitte um möglichst realistische Fragen,aber auch überspitze sind erlaubt !


    Ich hoffe ihr helft mir ein wenig,sodass wir in dem Thema Aufsichtspflicht ein wenig mehr Klarheit bekommen können!
    Gruß Coke

  • Wie sollen die Trainer alles sehen? Der Mensch hat ein Blickfeld von ca 150°. Bei 2 Trainern kann niemals alles gesehen werden, und die Entscheidung eines Kindes was Dummes zu tun kann der Trainer nicht aufhalten

    "Der Chef auf dem Platz ist die Spielsituation" (Karsten Neitzel)

  • Dafür brauche ich alle Beispiele,d


    grosses Thema, aber eigenen Gefahrensituationen war offensichtlich noch niemand ausgesetzt


    ich schon, deshalb


    Halle, 5jährige, ansonsten immer zu zweit, ausnahmsweise alleine in der Halle, Kind muss auf die Toilette, ich lasse es gehen,
    alleine, es weiss wo sie ist und ich muss ja in der Halle bei den anderen bleiben.


    Kind taucht nicht mehr auf. Warum, wieso, weshalb konnte später keiner mehr feststellen, das Kind war auf die Idee gekommen,
    nach Hause zu gehen. Draussen 5 Grad Minus, in dünnen Sportklamotten. Panik bei mir. Zum Glück Neuschnee, so dass
    ich aufgrund der Fusspuren das Kind schnell gefunden hatte.Aufsichtspflichtverletzung, Haftbar, wenn was passiert wäre?




    Halle, 5jährige, während ich einem Kind die Schuhe mal wieder band, kletterte ein Junge die Sprossenwand hoch und fiel runter.
    zum Glück nur ein Weinen.
    Sprossenwandkletter war generell in jedem Training ein Thema, egal wie oft ich darauf hingewiesen habe, dass man das nicht darf.
    irgendeiner kletterte immer mal.



    am Lagerfeuer mit 10 jährigen, einige klare einfache Verhaltensregeln vorher bekanntgegeben. gemütliche ruhige Runde einschliesslich 3 Erwachsenen. ein Junge wollte Holz nachlegen, wie zuvor schon ständig geschehen, stolpert jedoch
    und fällt ins Feuer. zum Glück nur Brandblasen an Händen und Arme. Haftbar?



    mit 12 jährigen mit dem Fahrrad unterwegs in ein Feriencamp. durch den Wald über einen Schotterweg, steilere Abfahrt,
    klare deutliche Ansage, dass keiner vor mir fährt und somit keiner schneller den Berg hinabfährt wie ich. Co machte
    den Aufsammler am Schluss. eigendlich alles richtig geregelt. Trotzdem schiessen 2 Jungs mit ihren fahrrädern an mir vorbei und
    rasen den Berg hinunter. Ausser einem riesigen Anschiss ist zum Glück nichts passiert. Aber was wäre wenn doch?



    Sportplatz bei uns liegt neben einem Bachverlauf, hoher Zaun als Abgrenzung, mit einer Öffnung, wenn mal ein Ball doch über den Zaun fliegt.


    trotz klarer Ansage, dass wenn ein Ball darüberfliegt ich selbst den Ball hole folgendes passiert.


    Es passiert ja nichts, was nicht vorkommen kann, der Ball flog nicht über den eigendlich recht hohen Zaun, sondern genau
    rollte genau durch die Zaunöffnung. der 6jährige direkt hinterher und es kam, wie es kommen musste, er fiel in den Bach.
    Da ich gerade an anderer Stelle mit Jungsbeschäftigt war, konnte ich gar nicht so schnell reagieren.


    Junge natürlich voll nass, sonst nichts passiert, aber der Auftritt der Mutter, die ich anrief, damit sie ihr Kind abholt hat mir dann voll gereicht und die Laune für das Resttraining verdorben. Ich glaub bei einem Kratzer wäre die zum Anwalt gerannt.


    Trinkpause, Kind hängt mit den Händen an der Barrierestange (ist ja beliebt und oft zu shen) rutscht ab und knallt mit dem Kopf auf den Boden. leichte Gehirnerschütterung. Trainer dafür verantwortlich?


    das waren echt passierte Fälle, teilweise leicht wegen der besseren Darstellung verändert, aber in der Aussagekraft identisch.



    Gerade in unserer kleinen Schulturnhalle bestand eine ständige Gefahr, trotz intensiver Aufsicht. Kinder finden immer eine
    Möglichkeit sich der Aufsicht des Trainers zu entziehen, sei es auch für nur kurze Zeit.


    Ich hab immer eine gewisse Vorsicht walten gelassen, trotzdem nicht allzuviel Gedanken gemacht.


    Meine Devise war, dass ich so mit anderen Kindrn umgehe, wie mit meinem eigenen. dass ich sie auf andere Kindr aufpasse, wie auf meine eigenes. Damit war meine Gewissen beruhigt, wobei dann jedoch nicht gesagt ist, dass mein Gewissen für andere
    dann als ausreichend angesehen wird.


    so coke, hoffe es hilft dir etwas.Fälle in denen zum Glück nicht mehr passiert ist, aber hätte können.
    Fälle, die in ähnlicher Form sicherlich häufiger vorkommen als dass ein umfallendes Tor jemand erschlägt

  • CokeFreak:


    Hast Du eine Idee wie es bei anderen Institutionen aussieht? Zum Beispiel bei Schulen sollte doch einiges geregelt sein. Es gibt z.B. zwar die Pausenaufsicht, die hat allerdings nie den ganzen Pausenhof im Blick, was wenn da was passiert? Ich denke, dass dort öfters was passiert und es deshalb wohl auch eher geregelt ist.


    Dies nur als Anregung von mir, ich selber habe zu möglichen Regelungen auch keine Ahnung. Negativbeispiele wie guenter zum Glück auch nicht.

  • ich denke auch, hier geht es eher darum, was man tun muss, um der aufsichtspflicht genüge zu tun?
    da wären regeln festzulegen:


    - immer zu zweit training machen, sonst absage?
    - kann man eltern dafür kurzfristig "rekrutieren" und wie sieht das dann versicherungstechnisch aus?
    - gehört der weg von kabine über den parkplatz aufm platz zum training oder ist das noch eigenverantwortlichkeit?
    - beginnt verantwortungspflicht punktlich zum training und endet dann oder gilt sie auch vorher oder danach,
    wenn kinder bereits da sind oder noch?
    - wie alt muss mein erste hilfe kurs sein, damit ich kinder und jugendliche betreuen darf?
    - polizeiliches führungszeugnis (den musste ich bringen, sorry leute ;) )
    - bin ich auch verantwortlich für unfälle unter der dusche oder kabine?
    - wenn ja, kollidiert das nicht mit intimsphäre bzw. ist es dann nicht gefährlich wg. missbrauchsverdacht?
    - bis zu welchem alter gelten welche verpflichtungen für trainer?
    ...

  • Danke für den super Input, ich bin inzwischen über Ecken beim DFB angekommen,aber auch der Landesverband kümmter sich drum.
    Es wundert mich, ich bin tatsächlich der erste der "die da oben" so sehr nervt. Nun denn - warten wir mal einige Wochen ab, ich werde natürlich weiter machen.
    Das Gute ,was ich jetzt schon erreichen konnte sind zwei Dinge :
    1- Das Thema wird behandelt, es wird überlegt wie man dieses Problem lösen kann.
    2. Es wurden Fragen gestellt,von Trainerseite wurde um Hilfe gebeten- wenn der DFB nun nichts tut, könnte man beim nächsten Vorfall auf mich zurückgreifen- die Ehrenamtler wollten Antworten auf die Fragen, mal sehen ob sie diese bekommen.


    gustl : Ja, ich hab mich eingearbeitet ,gerade in das Schulgesetz SH... das bringt es kurz und bündig auf ein paar Zeilen : http://studienseminar.rlp.de/f…lder/Aufsichtspflicht.pdf



    Allerdings, so sagte mir eine sehr freundliche Sekretärin - der DFB hat die Ansicht,dass Vereine dafür zuständig sind, ihre Trainer auszubilden. Dort wird das Thema Aufsichtspflicht nämlich kurz gelehrt. (aber auch hier nicht eindeutig definiert!) Nur könnte es natürlich sein,dass der DFB nun sagt Lizenzpflicht für jeden Trainer - damit wäre das ganze nach hinten los gegangen. Das glaube ich aber nicht - ansonsten, inspiriert durch die GDL, würde ich vorschlagen dass alle Trainer mal streiken haha :thumbup:


    Ich melde mich wieder wenn ich Antworten habe, falls die da oben sich zu fein sind scheue ich auch nicht den Weg über die Presse.
    Bis dann
    Coke

  • coke


    möchte dir mal ein Lob für deine Initiative aussprechen.


    Zeigt für mich, dass man nicht unbedingt das Grosse angehen muss, sondern durch punktuell Probleme angehen kann, und somit als Einzelner was erreichen kann.


    diese Problematik hier, ist nun aber kein fussballspezifisches Problem, sondern generell für alle, die inder Jugendarbeit tätig seind.


    eigendlich auch ein Thema für die ehrenamtliche Politik.


    würde mich jedoch überraschen, wenn die Antwort nicht schwammig bliebe, denn die Haftungsfrage ist generell nicht eindeutig
    zu regeln. Jeder Einzelfall wird letzlich seperat entschieden und wenn es im Extremfall vor Gericht landet, ist man vom jeweiligen Richter abhängig.Bei gleichhem Sachverhalt kommt es da oft zu unterschiedlichen Urteilen.

  • eine frage die mich immer irgendwie in zwiespalt bringt ist:


    was mache ich mit den restlichen kids, wenn was passiert ist und ich zb nen jungen ins kkh bringen muss, bzw mich um ihn kümmern muss bis zb ein krankenwagen da ist (das kann in ländlichen gegenden auch schon mal ne weile dauern)?
    in der regel (also bei uns) ist nur ein trainer da und ab der d-jugend auch selten noch irgendwelche eltern, denen man die aufsicht notfalls übertragen könnte.


    das gleiche was ich schwierig finde ist, wenn zb mal ein training ausfallen muss und die kids das nicht mitbekommen haben und dann auf dem sportplatz stehen.......oder wenn, was ja auch schon mal passieren kann, ein training abgebrochen werden muss----wer ist in der zeit verantwortlich???


    gruss

  • und man muss bei größeren kinder/ jugendgruppen immer zu zweit sein.
    lässt man dies laufen weil es nicht anders geht, ist dass sowieso fahrlässig...
    aber sicher ist das in der realität oft nicht anders möglich.
    genau dafür ist aber eine eingabe auch mal unbedingt nötig.

  • und man muss bei größeren kinder/ jugendgruppen immer zu zweit sein.
    lässt man dies laufen weil es nicht anders geht, ist dass sowieso fahrlässig...


    dann handeln die meisten hier leider sehr fahrlässig...........aber ohne diese fahrlässigkeit würde es hier keinen nachwuchsfussball, wahrscheinlich nichtmal mehr nachwuchssport geben, denn das ist ja nicht nur ein fussballproblem.

  • DSV: Prinzipiell sollte man, wenn man einzige Aufsichtsperson ist, IMMER den Krankenwagen rufen. Niemals selber fahren.


    prinzipiell sicher, aber ich konnte mir auch schon sinngemäss sagen lassen "die rettungswagen sind im einsatz, wenn's "nur das bein" ist, bringen sie den jungen doch selbst ins kkh, das geht schneller" :/


    aber davon mal abgesehen bleibt ja das problem bestehen..........was macht man in solchen, oder ähnlichen fällen mit dem rest.

  • das gleiche was ich schwierig finde ist, wenn zb mal ein training ausfallen muss und die kids das nicht mitbekommen haben und dann auf dem sportplatz stehen.......oder wenn, was ja auch schon mal passieren kann, ein training abgebrochen werden muss----wer ist in der zeit verantwortlich???


    ersteres kam bei mir nie vor.


    bis zu einem bestimmten Alter gab es die ganz klare Ansage, und habe auch konsequent darauf geachtet, dass die Kinder, die von ihren Eltern gebracht wurden, erst von diesen entlassen wurden, wenn sie sicher waren, dass ein Trainer auf dem Platz ist.
    Damit war ich aus der Haftung raus, weil auf Eltern geschoben.


    bei rechtzeitigem Ausfall gabs die Telefonkette, und ein Elternteil erreichte ich immer, das zum gegebenen Zeitpunkt auf den Platz fuhr.


    der 2. Fall ist für mich eindeutig.


    Trainingsabbruch z.B. durch Flutlichtausfall, hat der Trainer bis zum offiziellen Trainingsende die Aufsichtspflicht


    nicht nur deshalb ist für mich der pünktliche Traingsbeginn und das pünktliche Trainingsende ein Muss gewesen. haben wir ja auch schon diskutiert.


    vorgefallen:


    um 17.oo zum Trainingsbeginn auf dem Platz und musste Training absagen.
    um 17.15 liess eine Mutter ihre Kind am sportplatz aus dem Auto, und fuhr direkt weiter.
    Folge, war, dass das Kind allein auf dem Platz rumlief, bis sich der zufällig kommende Platzwart um es kümmerte.
    Mutter war jedoch nicht erreichbar, sie war einkaufen.


    Absolut keine Ahnung, wer hier nun verantwortlich gewesen wäre, wäre was passiert. der Trainer, der zu den offiziellen Zeiten nicht anwesend war, oder die Mutter, die fahrlässig, ohne sich zu vergewissern dass jemand da ist, ihr Kind einfach entlässt.



    Wie bekloppt unsere Gesellschaft inzwischen geworden ist zeigt ein umgekehrter Fall.


    Seit 3 Jahren läuft ein immer noch nicht abgeschlossenes Gerichtsverfahren wegen der Anzeige einer Lehrerin gegen einen
    7jährigen Schüler, weil der sie gekratzt hat.


    Nicht zu glauben? Ich habs auch nicht geglaubt, ist aber so.


    warum dieses Beispiel?


    Bin mir nicht mehr in der heutigen Zeit sicher, dass nicht mal ein Elternteil auf die Idee kommt Schadensersatz einzuklagen
    wenn ihr Kind mit blutenden Schürfwunden nach Hause kommt, und dafür den Trainer verantwortlich macht.




    .


  • guenter,danke für das Lob.
    Sehe das Problem auch in der Politik...magst du mir , jungen und unwissenden menschen, einen Tipp geben an welches Politiker man sich da wendet ?

  • Sehe das Problem auch in der Politik...magst du mir , jungen und unwissenden menschen, einen Tipp geben an welches Politiker man sich da wendet ?


    Da sieht man mal wieder, dass nicht immer das Alter eine Rolle spielt. Ich bin da ebenso vollkommen unwissen.
    Glaube auch absolut nicht, dass auf der Schiene was zu erreichen ist.


    Hier sind für mich die Verbände, die mit Ehrenamtlichen zusammenarbeiten, und das sind ja nicht wenige, die Macht und die erforderliche Lobby um hier was zu bewirken.

  • Ich würde auf jeden Fall erstmal mit dem Fußballverband was versuchen. Aber ansonsten: Liegt es nicht einigermaßen nah, deinen Wahlkreisvertreter anzuhauen? Ansonsten jemand der was im Bereich Soziales macht

    "Der Chef auf dem Platz ist die Spielsituation" (Karsten Neitzel)

  • Folgendes schrieb ich vor 4 Wochen an den Verband. Erhielt die Lesebestätigungen aber keine echten Antworten - nun erhielten die Vereine eine Antwort. Ziemlich unzureichen meiner Meinung nach.


    "
    Hallo Herr Felchner, hallo Herr Musiol.



    Kurz zu mir : Ich bin Trainer der E2, stellv. Jugendobmann und
    sportlicher Leiter des Kinderbereiches. (Vereinsname )




    (Paul kennt mich bereits von der Futsalschulung in Lübeck)





    Ich schreibe aus folgenden Grund, sicher haben sie beide vom
    Vorfall in Hamburg gehört wo vor einem Jahr ein 7 jähriger Junge vom Tor
    erschlagen wurde, und der Trainer nun verurteilt wurde, da er die
    Aufsichtspflicht in Augen der Staatsanwaltschaft verletzt hätte.



    (http://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Junge-von-Tor-erschlagen-Geldstrafe-fuer-Betreuer,prozess2346.html)





    Über das Urteil lässt sich streiten, ich bin kein Jurist, kann diesen Fall nur aus meiner persönlichen Sicht beurteilen.





    Das Problem ,welches aus dem Urteil resultiert, ist aber wesentlich schwerwiegender in meinen Augen.



    Der Ehrenamtlter lebt gefährlich, als "hobby" übernehmen wir Verantwortung für Kinder und Jugendliche ohne jede Bezahlung.



    Meistens sind diese Trainer unlizensiert, wurden nicht über die Aufsichtspflicht informiert.



    Bei mir hätte das Urteil ein wenig mehr Sinn gemacht, da ich auf
    der Lizenz in Malente von Herrn Schröder drüber informiert wurde.



    Aber auch das reicht nicht ganz, die Aufsichtspflicht ist im Ehrenamt nicht definiert - Beispielsweise im Schulgesetz schon (s.http://studienseminar.rlp.de/fileadmin/user_upload/studienseminar.rlp.de/gs-kus/bilder/Aufsichtspflicht.pdf )





    Es herrscht großer Unmut bei den Trainern, daher bitte ich um eine
    eindeutigere Regelung mit der Staatsanwaltschaft. Natürlich kann man es
    nicht schwarz auf weiß in jedem Fall haben, allerdings sollte man es so
    ähnlich wie im Schulgesetz doch verwirklichen können?





    Es gibt massenhaft an Fragen, einige sind natürlich übertrieben -aber es kann jederzeit passieren,das ist doch das Problem.



    Einige Beispiele wären :



    Meine Kinder duschen nach dem Training , ich als Trainer bin in der
    Kabine davor. Bekomme aber nicht mit,dass die Kinder eine
    "Shampoo-Schlacht" veranstalten. Ein Kind rutscht auf dem schmierigen
    Boden aus,bricht sich etwas oder noch schlimmer. Wo hätte ich als
    Trainer sein müssen? Im Kabinentrakt,in der Kabine oder sollte ich
    mitduschen? Soll der Trainer zwischendurch einen Blick in die Dusche
    werfen? Oder wird man dann als pädophil bezeichnet?





    Es sind alles Fragen,die daraus resultieren,dass die Aufsichtspflicht im Ehrenamt nicht eindeutig nieder geschrieben ist.



    Es ist nicht klar,wann und wo die Aufsichtspflicht beginngt und wann/wo sie endet.



    Es ist nicht klar wieviele Kinder ein Trainer überhaupt betreuen darf.


    Es ist nicht klar, ob man Eltern kurzfristig drum bitten kann das Training zu übernehmen.



    Es ist nicht klar, ob der Weg von Kabine über den Parkplatz auf
    den Platz zum Training unter die Aufsichtspflicht fällt. Oder beginnt
    dies erst auf dem Sportplatz?


    Es ist nicht klar ,wann die Verantwortungspflicht beginnt und wann endet
    - pünktlich zum Training - oder schon vorher wenn die Jungs sich warm
    machen bzw. ein wenig kicken? Endet sie mit meinem Training oder muss
    ich solange am Platz bleiben bis alle Kinder in die Autos der Eltern
    gestiegen sind?


    Es ist nicht klar,ob der Trainer auch für Unfälle in der Dusche oder
    Kabine verantwortlich ist- wenn ja, kollidiert das nicht mit intimsphäre
    bzw. ist es dann nicht gefährlich wg. missbrauchsverdacht?


    Es ist nicht klar, bis zu welchem alter welche verpflichtungen für Trainer gelten.







    Man könnte noch 100000 weitere Beispiele aufzählen.



    Deshalb die bitte an sie, geben sie den Trainern etwas in die Hand,
    klären sie dies, ähnlich wie im Schulgesetz, mit der
    Staatsanwaltschaft.



    (Vielleicht wäre auch eine Regelung über den DFB sinnvoll - Geld wäre ja da, im Gegensatz zu den Landesverbänden)





    Und dann, wenn soetwas auf Papier gebracht wurde, müssen die Trainer drüber informiert werden.



    (Deshalb habe ich Paul Musiol hinzugefügt)



    Ähnlich wie ich eine Hygienebelehrung benötige, wenn ich mit
    Lebensmitteln arbeite, sollte ein Trainer eine Belehrung über die
    Aufsichspflicht erhalten,bevor er mit Kindern und Jugendlichen
    "arbeitet".





    Ich hoffe sie beide haben verstanden auf welches Problem ich
    hinweisen wollte, und hoffe, dass es hierbei bald zu einer Lösung kommt
    .



    Mit freundlichen Grüßen"




    Folgendes erhielten die Vereine im SHFV :
    "
    …. in der jüngeren Vergangenheit sind auf
    deutschen Fußballfeldern wieder einige besorgniserregende Unfälle durch
    das Umkippen von Fußballtoren zu verzeichnen gewesen, die zum Teil
    schwere Verletzungen mit bleibenden Schäden und sogar Todesfolge für
    Jugendspieler bewirkten. Ursachen waren unsachgemäße Aufstellung, die
    Verwendung alter, ungesicherter Tore, die ungesicherte Unterbringung
    oder Aufbewahrung zwischen den Aufsichtszeiten, falscher Transport,
    mangelnde oder unterlassene Wartung oder bestimmungsfremde Nutzung.

    Einem
    viel beachteten und zum Teil umstrittenen Urteil des Hamburger
    Amtsgerichtes aus dem Oktober dieses Jahres zur Folge, das sich auf den
    tragischen Tod eines C-Jugendspielers im Jahr 2013 bezog, liegt die
    Verkehrssicherungspflicht beim Einsatz mobiler Fußballtore beim Verein,
    der auf der jeweiligen Sportanlage trainiert oder Punktspiele austrägt
    bzw. bei den verantwortlichen Jugendtrainern. Wir möchten Sie
    daher bitten, die in Ihrem Verein tätigen Jugendtrainer nochmals auf
    diese Verkehrssicherungspflichten hinzuweisen."




    Das ist nichts neues in meinen Augen - vielleicht wende ich mich wirklich zunächst an die Regionale Presse. Ich möchte mehr Sicherheit für Jugendtrainer!!
    Übrigens bekam ich von den Ehrenamtbeauftragen Schleswig-Holsteins ( Politik) bis heute keine Antwort ...



    Ich werde nicht aufhören ;)
    Coke

  • verantwortlichen Jugendtrainern.


    Also eine Wischi Waschi Antwort. Hab eigendlich auch nicht viel anderes erwartet.


    In Haftungs- und Aufsichtsfragen wirst du wohl auch keine konkreten Aussagen bekommen, weil es sie
    einfach auch kaum gibt, da unsere Gesetzgebung da letztlich doch viel Interpretation zulässt, es kommt immer
    auf den speziellen Fall an, der dann auch noch vom jeweligen Richter in seiner Beurteilung abhängt.


    es wird ja gerne von allgmeiner oder besonderer Sorgfaltspflicht gesprochen.


    Aber was ist allgemein und besonderer?

  • Ein sehr spannendes Thema und man hat das Gefühl als Trainer immer mit einem Bein im Knast zu stehen. Doch so wirklich damit beschäftigt habe ich mich noch nicht, bis die Tage mein Junior mit seinem Fahrrad gegen ein Auto gefahren ist und das Thema Aufsichtspflicht aufkam.


    Daher habe ich mal einen Blick ins Netz geworfen (Suchworte "Aufsichtspflicht" und "Ehrenamt") und war überrascht, dass es offenbar nur eine gesetzliche Regelung zur Verletzung der Aufsichtspflicht gibt beziehungsweise die Rechtsprechung dazu. Denn wann und wie man die Aufsichtspflicht verletzt ist gesetzlich wohl nicht geregelt und es gibt nur Empfehlungen. Diese reichen von schriftlichen Verträgen, über die Empfehlung der Anzahl der Betreuer pro Kinder bis zu Aufsätzen, bei denen die rechtliche Seite beleuchtet wird. Gerade die letzte Seite ist interessant, da sie vom Landessportbund Berlin stammt.


    Ich kann mich daher schon glücklich schätzen, dass meine Mannschaft (19 Kinder vom Jahrgang 2004) drei Trainer hat. Doch wie schwer haben es die Einzeltrainer, wenn sie sich vor Augen halten, dass sie - je nach Entscheidung eines Gerichtes - haftbar gemacht werden, wenn sie eine zu große Truppe betreuen? Und wie viele Vereinsvorstände haben sich jemals darüber Gedanken gemacht, ob einmal wegen so etwas der Verein und/oder die Trainer wegen der Verletzung der Aufsichtspflicht belangt werden kann, weil man fahrlässig gehandelt hat?


    Jedenfalls wundert es mich nicht, dass CokeFreak keine beziehungsweise eine unzureichende Antwort bekommen hat, da dort wohl ebenfalls eine große Ratlosigkeit herrscht und keiner auf die Schnelle eine brauchbare Lösung liefern kann. Da gilt wohl das rheinische Sprichwort (übersetzt) "es ist noch immer gut gegangen".