also, die hintergründe und begründungen des urteils bleiben ja schwammig.
warum ein 7 jähriger beim c jugend training rumläuft, wo der trainer war etc....
fakt ist aber, und das gilt auch für uns ehrenamtler: wir sind verantwortlich,
für alles was in unserer trainingszeit auf dem bereich passiert, der uns dann zur verfügung steht.
da gibt es keine rumrederei, das wissen wir, dazu müssen wir stehen.
überhaupt ist das thema "verantwortung übernehmen" inzwischen in der gesellschaft
stark aufgeweicht worden, von den politikern bis zu den ämtern und rein in die familien oder bürger.
jeder versucht sich irgendwie rauszureden.
die oben aufgeführten vergleiche hinken. eine trainingsverletzung oder ein genickbruch durch ausrutschen
ist sicherlich anders zu bewerten, und das tun sicher auch die richter, als ein unfall der bei einer aktion passiert,
die auf meine anweisung hin durchgeführt wird. tragen also 14 jährige ein tor, so ist bei der bekannten problematik
der sicherungspflicht bei spielen, sicher jedem klar, dass diese dinge schwer sind und von den kindern
ebenso schwer zu handeln sind. ein "fallen lassen" ist also durchaus im bereich des einzukalkulierenden, oder nicht?
so, es befindet sich zusätzlich noch ein kind im bereich des trainingsbetriebes, was dort nicht hingehört,
so habe ich meine aufsichtspflicht versäumt. da gibt es keine zwei meinungen:
in den 90 minuten sind nur meine jungs in meinem bereich, sonst niemand. taucht jemand auf, schick ich ihn weg.
wir kennen das alle, einige der jungs springen im tor rum, bücken sich nach bällen
und der rest schießt unkontrolliert voll drauf. was da so alles passieren kann, wir kennen das.
das versuchen wir zu verhindern. vor allem wenn 18 jährige schiessen und 7 jähriger springt da rum.
gleiches gilt, so meine ich, grundsätzlich bei beginn, während und ende jedes trainings bei allen aktivitäten, oder?
wenn das also in diesem o.g. fall dem trainer durchging, so trägt er mindestens die mitschuld,
sollten keine weiteren aufsichtspersonen zuständig gewesen sein sogar die volle schuld.