Zitat:
Fritz3 schrieb am 28.05.2007 21:16 Hallo, wenn kein VERBANDSSCHIEDSRICHTER zum angesetzten Zeitpunkt anwesend ist, sollte der Verein den Schiedsrichtereinteiler informieren, wenn dieser sagt, "es ist keiner Eingeteilt" dann ist der Platzverein verpflichtet einen Schiedsrichter zustellen. Grundsätzlich hat jeder Verein das Recht zu sagen, NEIN wir spielen nur wenn ein unparteiischer Schiedsrichter da ist. Also du hättest nicht Antreten dürfen, damit dir ein Protest was bringt. |
also ich weisß ja niwie das bei euch im Verband oder Kreis ist,
aber bei uns ist es so das wenn ein schiedsrichter nicht erscheint oder angesetzt ist müssen sich beide vereine auf einen anwesenden geprüften schiedsrichter einigen ist auch kein geprüfter schiri da hat der gast verein das recht einen spielleiter zu stellen kann oder will der gegner keinen stellen so hat der heim verein die PFLICHT einen spielleiter zu stellen!!
kommt ein spiel aufgrund dessen das kein spielleiter gestellt wurde nicht zustande wird das spiel mit 2:0 toren für den gast verein als sieg gewertet!
also würde es bei uns keinen unterschied machen!!
und nun zur beschwerde zum schiedsrichter die bringt gar nix denn dem schiedsrichter wird (immer) meistens rechtgegeben aussedem würde der gast verein ja denn schiedsrichter bei seiner aussage untstützen!
